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Künstlersozialabgabe

jedie

Themenersteller
Durch den Thread https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1049689 ist mir gerade wieder aufgefallen, wie bescheuert die Künstlersozialabgabe geregelt ist.

Es muß Künstlersozialabgabe für "Künstleriche" Arbeiten gezahlt werden, obwohl der Beauftragte nicht in der Künstlersozialkasse kommt, weil er kein Künstler ist...

Die Regelung, das der Auftragsgeber zahlen muß und nicht der Beauftragte selber ist auch recht dumm geregelt. Zumal das nur so ist, wenn der Beauftragte keine GmbH ist. Denn die zahlt die Abgabe selber und der Kunde hat keinen Stress.
Somit haben alle kleinen Selbständigen Probleme, wenn der Auftragsgeber von der Künstlersozialabgabe weiß.

Die aktuelle Regelung wer für wen und für was zahlt, ist vollkommen idiotisch oder wie sieht ihr das?

EDIT: Noch ein paar Links als Info:
http://www.kskontra.de
http://www.juraforum.de/lexikon/kuenstlersozialabgabe
http://www.kskforum.de
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmenundverwerter.php
 
Zuletzt bearbeitet:
Wundert mich ja, das es so wenig Resonanz dazu hier gibt.

Eigentlich müssten davon alle Berufsfotografen betroffen sein! (Allerdings nur, wenn der Kunde kein Privatmann ist.) Siehe: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmenundverwerter.php

Was mir gerade einfällt: Was ist eigentlich mit den ganzen Micro-Stock Agenturen wie fotolia und co? Wenn die Bilder ein Unternehmen kauft, müsste das Unternehmen dann die Künstlersozialabgabe abführen. Ob das jeder weiß und macht?
Oder ist das so geregelt, das die Bilderagentur für die Abgabe zuständig ist???
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Was mir gerade einfällt: Was ist eigentlich mit den ganzen Micro-Stock Agenturen wie fotolia und co? Wenn die Bilder ein Unternehmen kauft, müsste das Unternehmen dann die Künstlersozialabgabe abführen. Ob das jeder weiß und macht?
Oder ist das so geregelt, das die Bilderagentur für die Abgabe zuständig ist???

Das würde mich auch interessieren.
 
Was mir gerade einfällt: Was ist eigentlich mit den ganzen Micro-Stock Agenturen wie fotolia und co? Wenn die Bilder ein Unternehmen kauft, müsste das Unternehmen dann die Künstlersozialabgabe abführen. Ob das jeder weiß und macht?
Oder ist das so geregelt, das die Bilderagentur für die Abgabe zuständig ist???

Tja lesen bildet!:top::evil:

Es muss natürlich die Bildagentur zahlen.
Du wirst dadurch teilweise einem Angestellten der Bildagentur gleichgestellt.
Die KSVA ent spricht ja dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Deshalb zahlt das ja auch der Arbeitgeber / Auftragsgeber / Verwerter.
Und deshalb ist das ja auch bei einem Angestellten einer GmbH schon in der Kalkulation enthalten.

mfg christian
 
Also das ist mir noch nicht so ganz klar. Wie ist das mit Arbeiten die per sub-unternehmer vom sub-unternehmern erstellt wurden? In jedem Schritt doppelt und dreifach zahlen?

Eine Mögliche/vorrübergehende Lösung, wäre es: Die Künstlersozialabgabe wird, wie die MwSt. auf die Rechnung gepackt. Der Erzeuger zahlt also und nicht der Auftragsnehmer. Außerdem sollten GmbHs und einfache selbstständige das genau so machen.

Vorteile:
1. Der Auftragsgeber hat keinen Streß: Er muß sich nicht erst großartig Schlau machen, was er nun genau wie an Abgabe zahlen muß.
2. normale Selbstständige sind nicht mehr benachteiligt gegenüber Juristischen Personen (GmbH oder KG)

Damit wäre schon vielen geholfen.

Was man aber dennoch Hinterfragen kann: Warum müssen viele Leute einzahlen, die nicht in der KSK aufgenommen werden?


Was mir noch aufgefallen ist: Man bekommt kaum bzw. keine Informationen darüber welche Arbeiten wirklich Beitragspflichtig sind.
Man trifft nur auf Sätze wie:
* Als Bemessungsgrundlage dienen sämtliche Auslagen und Nebenkosten.
* Ausgenommen sind Umsatzsteuer sowie Reisekostenerstattung oder andere steuerfreie Aufwandsentschädigungen.

Übrigens sind Unternehmen nur dann zur Abgabe verpflichtet, wenn sie "nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen."
Was dabei "gelegentlich" genau heißt ist nicht so ganz klar.
 
Was dabei "gelegentlich" genau heißt ist nicht so ganz klar.
ab 3 Aufträgen im Jahr

Warum müssen viele Leute einzahlen, die nicht in der KSK aufgenommen werden?
Du meinst für diese Leute muss von den Kunden bezahlt werden, oder?

Beispiel: selbstverständlich muss für einen Auftritt von Elton John genauso bezahlt werden wie für einen Auftritt von "unserer" Lena. Da der eine nicht in Deutschland wohnt, profitiert er natürlich nicht von der KSV.
 
Beispiel: selbstverständlich muss für einen Auftritt von Elton John genauso bezahlt werden wie für einen Auftritt von "unserer" Lena. Da der eine nicht in Deutschland wohnt, profitiert er natürlich nicht von der KSV.

Und warum ist das selbstverständlich?

Wobei ich das anders meine: In die KSK kommen nur "echte" Künstler. Grafiker oder Webdesigner kommen i.d.R. nicht rein. Dennoch wird auf ihren Arbeiten die Künstlersozialabgabe erhoben...

Ist natürlich klar das die KSK möglichst wenig Ausgaben und möglichst viel Einnahmen haben möchte. Richtig ist das aber noch lange nicht.

btw. lest euch mal http://www.kskontra.de/md.static/offener_brief.doc durch. Darin ist ein Lustiges Fallbeispiel, welches prima Aufzeichnet, das einiges nicht so ganz stimmt...
 
Wer einmal erlebt hat, wenn die KSK von einem Kunden ohne mit der Wimper zu zucken auf eine Gesamtprojektsumme Beiträge verlangt, obwohl nur 5% des Projektes aus einer "kreativen" Leistung besteht, kreativ, keineswegs künstlerisch, dem bleibt das hysterische Lachen im Halse stecken...:cool:

Ich muss lange überlegen, ob ich noch eine Versicherung kenne, in die Menschen massenhaft Zwangsbeiträge zahlen, ohne das sich dadurch irgendwelche Leistungsansprüche ergeben.

Greets
/bd/
 
Das ist halt der Preis den man zahlt, wenn man brotlose Künstler nicht vollkommen abrutschen lassen will. Die Frage ist also, ob dir höhere Sozialabgaben lieber sind.
 
Nein, dies ist der ursprünglich Grund für die Kasse. Es gab (gibt) einfach zuviele Künstler die nicht ausreichend fürs Alter oder Krankheit vorsorgen konnten und somit letztendlich aus der Solidargemeinschaft alimentiert werden mussten.

Der Grund für die Daseinsberechtigung der Kasse schon, unbestritten. Aber dieses sagen wir « merkwürdige » Gebaren des Eintreibens von Abgaben auf künstlerische Leistungen ist hier das Thema. Oder hab ich das jetzt völlig falsch auf dem Schirm ?
 
Der Grund für die Daseinsberechtigung der Kasse schon, unbestritten. Aber dieses sagen wir « merkwürdige » Gebaren des Eintreibens von Abgaben auf künstlerische Leistungen ist hier das Thema. Oder hab ich das jetzt völlig falsch auf dem Schirm ?

Was genau findest Du "merkwürdig" - mal von verbesserungswürdigen Details abgesehen? Dass die "Verwerter" sich gerne drücken würden ist klar. Dass es bürokratische Auswüchse gibt auch. Was würdest Du anders machen?
 
Ich hab ja schon Probleme Aufgezeigt:
1.) Die Benachteiligung von selbstständigen gegenüber GmbHs durch die unterschiedliche Zahlungsweise
2.) Die Unterschiedliche Sichtweise der KSK: Wer kommt rein <-> für den muß gezahlt werden (In die KSK kommen nur "echte" Künstler. Gezahlt werden muß aber für wesentlich mehr Leute)
3.) Die unklare Definition, welche Arbeiten abgerechnet werden müssen

Lösungen:
zu 1.) Die Zahlungsweise muss für jeden Gleich sein. Entweder zahlt immer der Kunde oder immer der "Künstler" selber.

2 und 3 hängen ein wenig zusammen: Wenn die KSK eine Abgabe für arbeiten von jemandem erheben will, sollte derjenige auch einen Anspruch auf Aufnahme in der KSK bekommen.
Wenn die KSK nur echte Künstler aufnehmen will, dann sollten sich auch nur für echte Künstlerische Arbeiten kassieren.
 
Ich hab ja schon Probleme Aufgezeigt:
1.) Die Benachteiligung von selbstständigen gegenüber GmbHs durch die unterschiedliche Zahlungsweise
2.) Die Unterschiedliche Sichtweise der KSK: Wer kommt rein <-> für den muß gezahlt werden (In die KSK kommen nur "echte" Künstler. Gezahlt werden muß aber für wesentlich mehr Leute)
3.) Die unklare Definition, welche Arbeiten abgerechnet werden müssen

Lösungen:
zu 1.) Die Zahlungsweise muss für jeden Gleich sein. Entweder zahlt immer der Kunde oder immer der "Künstler" selber.

2 und 3 hängen ein wenig zusammen: Wenn die KSK eine Abgabe für arbeiten von jemandem erheben will, sollte derjenige auch einen Anspruch auf Aufnahme in der KSK bekommen.
Wenn die KSK nur echte Künstler aufnehmen will, dann sollten sich auch nur für echte Künstlerische Arbeiten kassieren.

zu 2. Es ist das Wesen von Abgaben und Gebühren, dass Zahler und Empfänger in der Regel nicht zusammen fallen. Wenn Du das hier ändern willst, musst Du halt auch sagen, wer dafür alternativ aufkommen soll.
 
zu 2. Es ist das Wesen von Abgaben und Gebühren
Aber nicht von Versicherungen. Hier geht es um die soziale Absicherung einer Personengruppe und vor allem darum, dass die KSK auf der einen Seite Personen nicht aufnimmt, weil deren Wirken nicht "künstlerisch" wäre - aber andererseits Gebühren für die "Kunstwirkung" ihrer Werke erhebt.
Selbst bei der Arbeitslosenversicherung, wo im Normalfall Einzahler und Nutznießer auch nicht direkt zusammenfallen, hat aber jeder Einzahler die Option, zum Nutznießer zu werden nach *objektiven* Maßstäben.
 
Dast stimmt so nicht. Ausschlaggebend ist das Einkommen.
Quelle dafür?

Zum Einkommen gibt es ein Mindestgrenze (Wobei die sehr niedrig ist): http://www.kuenstlersozialkasse.de/...tzungen/mindestgrenzedesarbeitseinkommens.php

Ich hab mal spontan das gefunden: http://www.kskontra.de/dialog.d19.htm :
Aus sozialrechtlicher Sicht sind Tätowierer keine Künstler. Un da Tattoos keine Kunstwerke sind, muss die Künstlersozialkasse diese Berufsgruppe auch nicht versichern. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (AZ: B 3 KS 2/07 R).
 
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