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Kunde zahlt nicht - was tun?

peri88

Themenersteller
Hallo :)

Folgende Situation, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe Anfang Mai Porträts von einem Hochzeitspaar gemacht. Wir haben uns vorher auf einen Betrag geeinigt und alles mit einem Handschlag besiegelt.
Das Shooting hat stattgefunden, die vereinbarte Anzahl an Bildern wurden von mir bearbeitet. Zeit und Arbeit wurde also bereits investiert. Die fertigen Bilder habe ich dem Paar auch in niedrigerer Auflösung als Kontaktabzug zur Ansicht übers Internet geschickt und das Paar war auch sehr überzeugt von den Bildern.
Nur bezahlt haben sie bisher nicht. Immer wieder haben sie mich vertröstet, immer wieder sind angeblich irgendwelche Sachen dazwischen gekommen und bis heute habe ich nichts erhalten. So langsam verliert das Ganze auch den guten Ton, Beleidigungen seitens des Paares sind die Inhalte der letzten Mails.

Ich habe leider den Fehler gemacht, keinen schriftlichen Vertrag zu verfassen oder eine Anzahlung zu nehmen.
Zum Kontakt kam es eigentlich über das Internet und alles weitere haben wir auch weiterhin über diesem Wege geklärt.

Ich konnte auch keine offizielle Rechnung schreiben, da sie verweigert haben, mir ihre Adresse zu geben. Diese habe doch nun herausgefunden.

Die beiden haben auch den Kontaktabzug online gestellt, obwohl die Bilder noch nicht bezahlt worden sind.

Ich bin einfach zu gutgläubig an die Sache ran gegangen, sehr dämlich von mir.

Da ich sowas nur sehr selten mache, höchstens 1-2 mal im Jahr, habe ich kein offizielles Fotogewerbe. Ein Gewerbeschein einer anderen Tätigkeit liegt aber vor..

Ich bin mittlerweile echt sauer...Wie kann ich nun vorangehen? Im Prinzip darf das Paar die Bilder doch nicht mal veröffentlichen, vorallem bei facebook, da sie hiermit ja die Lizenz an dritte weitergeben würden.. Das Urheberrecht liegt ja letztendlich immer noch bei mir, auch wenn die Personen selber auf den Bilder abgebildet sind, oder liege ich da falsch? Sollte ich mich darauf beruhen oder eher endlich eine Rechnung schreiben? Darf ich überhaupt eine Rechnung schreiben, oder muss ich mein Gewerbeschein mit "Fotokünstler" oder ähnliches ergänzen lassen vorher?

Freue mich auch eure Ratschläge!

Liebe Grüße
 
Hallo,

das ist unschön, aber du bist sicherlich kein Einzelfall und wirst auch einiges daraus gelernt habe. Deshalb spare ich mir irgendwelche Belehrungen.

Ihr habt einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, dieser bedarf nicht der Schriftform. Problem: Beweislast, wobei evtl. ja Dritte mitbekommen haben, dass ihr im Vertragsverhältnis steht.

RA einschalten, da würde ich nicht zögern. Allerdings können die Kosten u.U. bei dir hängen bleiben (vorher klären, welche Kosten da entstehen können). Trotzdem: Ich würde solche Leute nicht vom Haken lassen und ihnen das Leben richtig schwer machen mit allen juristischen Klimmzügen.
 
Da ich sowas nur sehr selten mache, höchstens 1-2 mal im Jahr, habe ich kein offizielles Fotogewerbe. Ein Gewerbeschein einer anderen Tätigkeit liegt aber vor..

Möp ... du darfst nicht mit nem Gewerbeschein für Staplerfahren eine Rechnung über Holzschnitzen schreiben :)
In deinem Gewerbeschein (Anmeldung) steht doch recht klar dein Tätigkeitsfeld. Da würde ich mich falls eine Rechtsschutz besteht mal mit einem Anwalt drüber unterhalten.

Ansonsten gelten auch mündliche Verträge. Die Beweislast dürfte bei Hochzeitsfotos recht einfach sein ... es wird wohl auch Bilder mit gestellten Szenen (Klassische Aufnahmen im Park oder ähnliches) geben ... diese entstehen ja nicht im Vorbeigehen.

Unangenehme Zeitgenossen! Sowas braucht die Welt nicht....
Schade, dass man mit seinem schönsten Tag anderer Leute Tage so vermiesen kann

Ich drück dir die Daumen
 
Hast du Emails, wo die beiden äußern das sie mit den Bildern einverstanden sind?
Haben sie sich dir gegenüber ebenfalls schriftlich rausgeredet warum der Betrag noch nicht bezahlt ist?

Grüße
 
Ansonsten gelten auch mündliche Verträge. Die Beweislast dürfte bei Hochzeitsfotos recht einfach sein ... es wird wohl auch Bilder mit gestellten Szenen (Klassische Aufnahmen im Park oder ähnliches) geben ... diese entstehen ja nicht im Vorbeigehen.

Bloß kann es sich dabei auch um eine unentgeltliche Gefälligkeitsdienstleistung handeln. Es muss da einen Dritten geben, der bei der Vertragsanbahnung zugegen war oder aussagen kann, dass es sich um ein Rechtsgeschäft auf Entgeltbasis handelt.

Erst mal RA einschalten und gucken, ob durch den ersten Brief (der nicht allzu teuer sein dürfte) Bewegung in die Sache kommt. Wirkt manchmal Wunder.
 
Rechtsanwalt einschalten und zum Gespräch die Mails mitnehmen. Darin scheinen sie ja aufgrund der Vertröstungen die grundsätzen Versäumnisse zu bestätigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die bisherigen Antworten.

Ja ich habe Mail (facebook), in denen mein Preis steht. Auch dass sie die Vorschaubilder toll finden (da war unser Verhältnis noch nicht so angekratzt).
Sie haben mir auch schriftlich, also wieder facebook versucht zu erklären, warum das Geld nicht nicht überwiesen worden ist. Mal haben sie es vergessen. mal ist die Bank daran Schuld usw. An Ausreden mangelt es also nicht. Telefonisch kann ich die beiden auch nicht erreichen, das Handy wäre kaputt -.-

Beim Shooting selbst war ein befreundetet Fotograf dabei, der mir "assistiert" hat. Wir haben in einem Hotel geshootet, da es sehr stark geregnet hat, d.h. ich musste auch das Hotel erstmal um Erlaubnis bitten.
 
Danke für die bisherigen Antworten.

Ja ich habe Mail (facebook), in denen mein Preis steht. Auch dass sie die Vorschaubilder toll finden (da war unser Verhältnis noch nicht so angekratzt).
Sie haben mir auch schriftlich, also wieder facebook versucht zu erklären, warum das Geld nicht nicht überwiesen worden ist. Mal haben sie es vergessen. mal ist die Bank daran Schuld usw. An Ausreden mangelt es also nicht. Telefonisch kann ich die beiden auch nicht erreichen, das Handy wäre kaputt -.-

Beim Shooting selbst war ein befreundetet Fotograf dabei, der mir "assistiert" hat. Wir haben in einem Hotel geshootet, da es sehr stark geregnet hat, d.h. ich musste auch das Hotel erstmal um Erlaubnis bitten.

Na, dann ist die Sache doch sonnenklar. Nichts wie ab zum RA, da würde ich keine Sekunde zögern.

Alternative zum RA: Wüsste ich nicht, mit "Moskau-Inkasso" drohen geht nur in schlechten Filmen und auf ein Einlenken hoffen kostet Zeit und Nerven und bringt wahrscheinlich nichts.

Du wirst hier im Forum nicht viele kreative Lösungen finden abgesehen von Einschreiten des Rechtsweges.
 
Danke für die bisherigen Antworten.

Ja ich habe Mail (facebook), in denen mein Preis steht. Auch dass sie die Vorschaubilder toll finden (da war unser Verhältnis noch nicht so angekratzt).
Sie haben mir auch schriftlich, also wieder facebook versucht zu erklären, warum das Geld nicht nicht überwiesen worden ist. Mal haben sie es vergessen. mal ist die Bank daran Schuld usw. An Ausreden mangelt es also nicht. Telefonisch kann ich die beiden auch nicht erreichen, das Handy wäre kaputt -.-
Dann erscheint mir als Laie die Beweislage doch recht eindeutig und der Auftrag läßt sich nur schwer in Frage stellen. Das muß von den beiden ja nicht mal vorsätzlich sein. Vielleicht mit der Hochzeit hoffnunglos übernommen und die Gläubiger stehen Schlange vor der Tür. Aber das soll ja nicht Dein Problem sein.
 
Das Problem ist, dass ich ja noch keine Rechnung geschrieben habe, das aber auch nur, weil sie mir ihre Adresse nicht geben wollten. Könnten sie sich evtl. daran festklammern?

Die Bilder in voller Auflösung haben sie ja auch nicht bekommen, nur Vorschaubilder. Jetzt wollen sie erst die Bilder haben,bevor sie bezahlen, was ich aber nicht riskieren möchte. Ich habe daraufhin vorgeschlagen, persönlich vorbei zu kommen, die Bilder abzugeben, und die Bezahlung zu nehmen und mit einer Quittung das Ganz abzuhaken, aber daraufhin haben sie gar nicht mehr reagiert.

Letztendlich haben sie die Bilder ja auch genutzt, wenn auch nur in Miniaturansicht. Das dürfen sie doch auch nicht, solange ich nicht damit einverstanden bin, oder?
 
Ich war mir auch nicht so sicher, ob ich die facebook Mails als Beweis überhaupt nutzen darf..
 
Also gut, wenn es nicht mal eine Rechnung gibt, dann folgende Schritte:

1. Rechnung schreiben mit Zahlungsziel "sofort".
2. Mahnung.
3. 2. Mahnung mit Frist 8 Tagen.
4. Anwalt einschalten.
 
Das Shooting hat stattgefunden, die vereinbarte Anzahl an Bildern wurden von mir bearbeitet. Zeit und Arbeit wurde also bereits investiert. Die fertigen Bilder habe ich dem Paar auch in niedrigerer Auflösung als Kontaktabzug zur Ansicht übers Internet geschickt und das Paar war auch sehr überzeugt von den Bildern.

Da ich sowas nur sehr selten mache, höchstens 1-2 mal im Jahr, habe ich kein offizielles Fotogewerbe. Ein Gewerbeschein einer anderen Tätigkeit liegt aber vor..
Du hast wohl mehrere Möglichkeiten des Vorgehens -- alles beginnt mit dem Legen einer Rechnung. Die kann verschiedenen Inhalts sein:

a.) Rechnung über den Shoot und Bildbearbeitung etc.
b.) Rechnung über Nutzhonorar
c.) Rechnung über Strafhonorar und Nutzhonorar

Was du davon anführst, ist dir überlassen …
Solange jedenfalls keine Rechnung existiert, existiert auch kein "Schaden", der im Zivilverfahren einklagbar wäre.

Spannend ist immer, was die Gegenseite einwenden könnte. Üblich ist wohl "wir haben nie diese Leistung bestellt / genutzt", wo du hoffentlich das Gegenteil belegen kannst (durch email, Aufruf von Zeugen, etc.)

Ob du einen Gewerbeschein hast oder nicht, ist sekundär und berührt deine Forderung überhaupt nicht. Es stellt sich bei so geringfügiger Ausübung wohl gar nicht die Frage nach einem Gewerbe, denn da fehlt es wohl an den Grundvoraussetzungen "in Gewinnabsicht und wiederholt". Zweimal im Jahr ist Liebhaberei … Im unangenehmen Fall handelst du dir eine Gewerbestrafe wegen unberechtigter Ausübung ein, aber das sollte einerseits marginal sein, andererseits ist es eher unwahrscheinlich.

Bleibt die Geschichte mit dem Urheberrecht …*du könntest auf dein Recht als Autor pochen und die sofortige Unterlassung der Veröffentlichung strafbewehrt fordern. Dazu gibt's die "Einstweilige Verfügung", die in Deutschland der Freibrief zur Wegelagerei ist. Die kann fast jeder via Anwalt in die Gänge bringen, der sich in seinen immateriellen Rechten eingeschränkt sieht. Was da genau abgeht, klärst du am Besten vor _jedem_ nächsten Schritt mit dem Anwalt.

In keinem Fall musst du große Sorge haben, den Titel nicht erwirken zu können. Ob die ihn aber ausüben kannst, sprich: ob dein Gegner zahlen kann, ist damit nicht garantiert. Im blödesten Fall hast du sofort Anwalts- und Gerichtskosten und einen Exekutionstitel für den Rest des Lebens des Gegners, aus dem du monatlich ein paar Euro lukrierst.

In jedem Fall ist ab dem ersten Gespräch mit dem Anwalt dieser berechtigt, ein Honorar zu legen, das sich am Streitwert orientiert. Wenn du also eine Rechnung einklagen willst, ist die Rechnungshöhe honorarrelevant. Willst du über das Urheberrecht gehen, wird der Schaden geschätzt (vom Anwalt) und darauf bemisst sich seine Forderung. Aus diesem Grund kommt es da gerne zu Klagen über zigtausend Euro, weil sich damit der Anwalt sofort ein attraktives Honorar errechnen kann … Das primär du schuldest. Du kannst es dann vom Gegner wieder holen, wenn der es denn hat. Man muss sich sein Recht also auch leisten können.
 
mhh .. ich würde auch Bilder haben wollen, bevor ich bezahle. :angel:
Irgendwie wirds jetzt verworren ... Entweder Du hast die vereinbarte Leistung erbracht und möchtest nun Geld, oder Du musst noch liefern ...

Im Grunde kannst Du die Bilder doch auch abliefern ... Du kannst doch eh nix damit anfangen.
 
Nachschlag: Grundsätzlich ist jedes Beweismittel zu sichern. Ob es verwendbar ist, entscheidet der Anwalt im Verfahren. Und ab sofort würde ich nicht mehr basteln: wenn du eine Rechnung stellst, gilt die gewerbliche Leistung und du hast es schwerer, mit einer einstweiligen Verfügung die Veröffentlichung zu unterbinden.
 
@Stoecky;: im Normalfall würde ich dir zustimmen. das Paar hat jedoch sein Einverständnis mit dem abnicken der Bilder signalisiert, sich aber im Nachgang als nicht gerade kooperativ erwiesen. In dem Fall würde ich auch erstmal keine Bilder ausliefern, in der Gewissheit, das ich garantiert kein Geld mehr dafür bekommen werde.
Ich würde den RA erstmal aussen vor lassen und eine Rechnung mit Zahlungsziel von 14 Tagen stellen. In der Rechnung vermerken, das die Bilder bis zur Bezahlung beim Fotografen verbleiben.
Falls nach 14 Tagen kein Geld eingetrudelt ist die erste Mahnung verfassen. und so weiter
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Bilder in voller Auflösung haben sie ja auch nicht bekommen, nur Vorschaubilder. Jetzt wollen sie erst die Bilder haben,bevor sie bezahlen, was ich aber nicht riskieren möchte. Ich habe daraufhin vorgeschlagen, persönlich vorbei zu kommen, die Bilder abzugeben, und die Bezahlung zu nehmen und mit einer Quittung das Ganz abzuhaken, aber daraufhin haben sie gar nicht mehr reagiert.

Absolut kein Risiko mehr eingehen!
Schicke ihnen eine Erste Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen. Nach 14 Tagen eine zweite Mahnung mit erneut einer Frist von 14 Tagen. Danach würde ich einen offiziellen Erlasses eines Mahnbescheids anstreben https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7040686-1342024779151&Command=start

Der Rest sollte sich dann nur noch über deinen RA abspielen.
 
Das Problem ist, dass ich ja noch keine Rechnung geschrieben habe, das aber auch nur, weil sie mir ihre Adresse nicht geben wollten. Könnten sie sich evtl. daran festklammern?
Nein, denn sie haben dir das Legen der Rechnung durch Nichtlegitimation verunmöglicht.

Die Bilder in voller Auflösung haben sie ja auch nicht bekommen, nur Vorschaubilder.
Das genügt, Abwicklung "Zug um Zug". Du hast vorgeleistet, das ist abrechenbar, und du rechnest wegen berechtigter Zweifel gesamt ab und lieferst die endgültigen Bilder nach Zahlungseingang. Völlig korrekt. Beim Fotogeschäft kriegt man die Passbilder auch nicht ohne zu bezahlen.

Letztendlich haben sie die Bilder ja auch genutzt, wenn auch nur in Miniaturansicht. Das dürfen sie doch auch nicht, solange ich nicht damit einverstanden bin, oder?
Richtig. Aber hier wird's komplex, da soll der Anwalt die Strategie bauen. Jedenfalls würde ich nun keine Rechnung und kein Telefonat mehr führen, bevor ich mit einem Rechtsfreundlichen das Vorgehen besprochen habe. Je nachdem, was der nächste Schritt ist, sind andere nicht mehr möglich.

Z.B. wenn du eine Rechnung legst, in dem die Nutzung verrechnet wird, dann kannst du nicht mehr wegen unberechtigter Nutzung vorgehen, sondern nur noch wegen einer offenen Rechnung …
 
Es war abgemacht, dass sie die Bilder in voller Auflösung erst dann bekommen, sobald sie bezahlt haben. Letztendlich habe ich bereits Zeit und Arbeit dafür investiert, war ja nicht nach dem Shooting getan, musste ja auch bearbeiten usw.
Außerdem habe ich ja sogar vorgeschlagen, persönlich vorbei zu kommen, um die Bilder zu übergeben und den finanziellen Teil zu klären. Leider erfolglos. Bei einer Mail heisst es sogar, dass sie die Bilder nicht mehr haben wollen. Später heisst es, dass sie die Bilder doch haben wollen, aber ihnen dieQualität vielleicht gar nicht mal zusagt .. und vorher hieß es: "row, die Bilder sind echt toll geworden, ihr habt echt gute Arbeit geleistet!"
 
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