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Kunde zahlt nicht :o(

Habe neulich mitbekommen wie jemand seinen Scheidungsanwalt zum Strafverfahren mitgebracht hat, weil er so zufrieden war.

War eine schlechte Idee....

War neulich dabei, als ein Anwalt für Verkehrsrecht eine Unterlassungsklage für Drohungen und Falschangaben auf Internetseiten durchgeboxt hat. War eine richtig gute Entscheidung, und ein Riesenspaß obendrein.

Ist aber Offtopic ...
 
...
Ich habe einen Auftrag für ein Klamottengeschäft (Bilder für die Webseite) entgegen genommen ...

Auf einmal wurde ein Foto für Zeitungswerbung gebraucht ...

Mal ne andere Frage: Was hast Du denen denn überhaupt gegeben (wenn sie nur was für die Webseite habe wollten)? Eine Bilddatei, die für eine Webseite optimiert wurde (Farbraum, Auflösung, Größe, Tonwerte, ...) dürfte wohl kaum für Druckmedien brauchbar sein (wenn's denn größer als eine Briefmarke werden soll) :eek:

Ich würd die 600,- EUR nehmen (und vor der nächsten Tätigkeit auf die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrag bestehen)! Zum Anwalt würd ich gehen, wenn die bei so einem Unfug mein Logo dringelassen hätten :ugly:

Falls Du für Print-optimierte (große) Bilddateien geliefert hast und keine (kleinen) für das Internet optimierten, würde ich mich als Kunde auf den Standpunkt stellen, dass Du den ursprünglichen Auftrag (Bilder für die Webseite) noch gar nicht erfüllt hast und entsprechend auch nicht zahlen.


... und da der Umfang nicht klar definiert wurde habe ich einen Stundensatz "X" für Fotos und Nachbearbeitung angesetzt der auch angenommen wurde.

War zum Zeitpunkt des mündlichen Vertragsschlusses eigentlich auch der Umfang der Nutzung nicht klar definiert? Falls Du denen "printfähige" Bilddateien zur Verfügung gestellt hast (dass müssen keine RAWs oder Negative sein), könnte man unterstellen, Du hättest die Nutzung im Bereich Print bei Deinem ersten (ursprünglichen) Angebot bereits berücksichtigt bzw. gebilligt.

Grüße
Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst die 600 Euro nehmen und dann zum Anwalt gehen wegen den fehlenden €€€, wäre doch auch eine Option ;)

Vertrag ist halt Vertrag und bei sowas bedarf es keiner Schriftform. Die dient dann lediglich Beweiszwecken und Co - wobei es ja schon für sich spricht, wenn man 600 € anerkennt. Also bitte den Schriftverkehr gut aufheben.

Viel Erfolg beim weiteren Vorgehen!
 
Erst die 600 Euro nehmen und dann zum Anwalt gehen wegen den fehlenden €€€, wäre doch auch eine Option ;)


Nein, ganz sicher nicht.

Denn mit der Annahmen der 600,- käme es wohl zur Vertragsannahme des Vertrages mit den vom Auftraggeber neu formulierten Konditionen und damit wäre alles was vorher war hinfällig.
 
Ich hatte es so verstanden, dass der Vertrag und der Preis vorher schon vereinbart worden sind. Von daher wären die 600 € ja eine Art Anzahlung gewesen. Nur weil jemand nicht den ganzen Preis zahlt, ist die Forderung ja nicht gleich weg.

Wenn das allerdings mit den gut 800 € nicht vereinbart war, siehts natürlich anders aus. Dann habe ich falsch gelesen, sorry!
 
Ein persönliches Gespräch würde ich noch machen, ansonsten
nimm die 600 Euro und vergiss die Geschichte mit DIESEM Kunden.

Mach es aber zwingend beim nächstenmal richtig.

Mit der Nacharbeit ist so ne Sache.

Ich brauch für eine Bearbeitung vieleicht 5 Minuten, mein Freund das Doppelte an Zeit.
Ein anderer das dreifache und wieder ein anderer nur die Hälfte.

Andere müssen 2 Wochen arbeiten für das Geld.
 
Die Grundfrage muss ja erstmal lauten: Will man Geld bekommen oder Recht.

Wenn man Geld will weil man drauf angewiesen ist, sind 600€ in der Tasche deutlich mehr als die eher vagen Erfolgsaussichten mit dem Anwalt.

Backbone
 
die 600€ nehmen und den Anwalt sparen. Recht haben und bekommen kann ein leidvoller Weg sein. :rolleyes:
Diese Firma wird es weiter erzählen und damit prahlen. Das ist Werbung für dich, das ist ein Grund ein gut durchdachter Vertrag mit zum Kunden mit zunehmen und beim Abschluß unterzuzeichnen. Da kann man anders agieren und reagieren. :evil:

War eigentlich der nicht zahlende Kunde zufrieden mit der Arbeit oder steht dieser vor der Insolvenz oder ist die "Jacht im Mittelmeer zu klein geworden"?
 
Gegenrechnung - neben dem von dir eingesetzten Equipement verkaufst du deine Arbeitszeit. Deine Arbeitszeit ist nicht beliebig zu vermehren.

Was kostet deine Arbeitszeit? Wie viel deiner Arbeitszeit wirst du voraussichtlich aufwenden müssen um den ausstehenden Betrag zu bekommen?

Lohnt es sich?
Unter den gegebenen Bedingungen, insbesondere da keinerlei schriftlicher Beleg über Auftragsumfang und vereinbarter Vergütung vorliegt, scheinen mir diese Größen die Grundlage für eine kaufmännische "Kosten-Nutzen"-Entscheidung.

Alles andere ist eine Frage der persönlichen Einstellung und da kann dir keiner helfen.

Greets
/bd/
 
An der Rechnung mal eben 20, 25 Prozent oder auch mal 1/3 abzuziehen ist heute eine Art "Sport" von Geschäftsführern geworden. Man probiert, wie weit man kommt. Beinahe schon normal, hat nix mit deiner Leistung zu tun.

Mahnbescheid kostet Dich ca. 20 Euro, und wenn er nicht innerhalb 2 Wochen widerspricht kannst Du bei Gerichtsvollzieher die Kontopfändung ( solltest also wissen mit welcher Bank er arbeitet ) beantragen.

Das tut der Firma dann MAL SO RICHTIG weh, aber Du kriegst ganz, ganz schnell deine Kohle.
 
Mahnbescheid kostet Dich ca. 20 Euro, und wenn er nicht innerhalb 2 Wochen widerspricht kannst Du bei Gerichtsvollzieher die Kontopfändung ( solltest also wissen mit welcher Bank er arbeitet ) beantragen.

Das tut der Firma dann MAL SO RICHTIG weh, aber Du kriegst ganz, ganz schnell deine Kohle.

Interessant, in meiner ZPO ist nämlich noch das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) für Forderungspfändungen zuständig, der Gerichtsvollzieher pfändet nur bewegliche Sachen. In meinem GKG kostet der Mahnbescheid auch mindestens 23 € (Nr. 1100).

Richtig ist natürlich, dass die Firma zahlen muss, wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird. Aber warum sollten sie das nicht tun, wenn sie mit deiner Vergütungshöhe nicht einverstanden sind? Und dann stehst du wieder am Anfang und wirst, da ja offenbar die Höhe weder mündlich noch schriftlich vereinbart wurde, im Streitfalle nachzuweisen haben, dass 834 € und nicht 600 € die übliche Vergütung sind. Wie die Chancen dafür stehen, wird dir im Einzelfall wieder nur ein spezialisierter Anwalt sagen können.
 
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