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falkenstein

Themenersteller
Hallo
Habe eine D 70s bei einem Onlinehändler bestellt und bezahlt.
Leider kann dieser immer noch nicht liefern.Das ist nun schon drei Monate her.
Bei den Anfragen sagt er immer Nikon kann nicht liefern.

Wie kann ich mich mit Nikon in Verbindung setzen um dies nachzufragen.
Danke
 
falkenstein schrieb:
Hallo
Habe eine D 70s bei einem Onlinehändler bestellt und bezahlt.
Leider kann dieser immer noch nicht liefern.Das ist nun schon drei Monate her.
Bei den Anfragen sagt er immer Nikon kann nicht liefern.

Wie kann ich mich mit Nikon in Verbindung setzen um dies nachzufragen.
Danke

ich wuerde eher versuchen das geld zurueckzubekommen ;)
wie kann denn ein haendler ware verkaufen die er noch gar nicht hat!? ;)
hoert sich fuer mich ein bisschen "sehr dubios" an ...

nikon duesseldorf vielleicht mal anrufen - telefonnummer finde ich gerade nicht.
 
Nikon hat das Lager von Düsseldorf in die Niederlande verlagert. Dadurch gibt es Verzögerungen.
Bei Vorkasse würde ich aber eine Lieferung innerhalb 4 Wochen erwarten. Ich würde eine Frist von 2 Wochen setzen und mein Geld zurückverlangen.
Die D70s sollte wirklich überall zu haben sein.
Klingt irgendwie so als ob dein Händler wartet bis der Preis auf ein Niveau sinkt mit dem er bei seinem damals günstigen Preis heute Gewinn macht ;)

Gruß nimix
 
ah okay,

dann weiß ich schonmal, daß diese Lager-Umzugs-Geschichte stimmt. Die habe ich von bilderjoker auch schon gehört, als ich nach der D50 gefragt habe. Die haben nämlich zur Zeit leider noch keine, aber dafür den schönsten Preis :)

Lustig war eben mal wieder meine Preisanfrage bei nem Fachhändler in Köln. (nicht Foto Gregor) 589 EUR kostet da die D50, nur body. Tja und nur die Erwähnung eines Preises von einem Konkurrenten zu unter 520 EUR hat schon wieder einen wahren Wortschwall hervorgerufen, jaja im Internet, die ganze Grauimportware, und und und.

Aber bilderjoker ist ein offizieller Nikon-Cashback-Händler, steht auf www.nikon.de gelistet und das wird dann sicher wohl kaum Grauimport-Ware sein.... und persönlich abholen kann man das Zeug da auch, man muß nur jemand in Mannheim kennen dafür :) darum bestell ich die Kamera da auch nicht, sondern gebe denen noch ein paar Tage Zeit, und lasse sie persönlich abholen.

Auf Versand bestellen würde ich, wenn überhaupt, *grundsätzlich* nur per Nachnahme. Oder natürlich gegen Rechnung, wobei das aus verständlichen Gründen die meisten nicht anbieten. Und wenn das Zeug drei Monate nicht kommen sollte, dann hat sich in meinen Augen die Bestellung schlichtweg erledigt. Gibt es dazu eigentlich gesetzliche Regelungen?

viele Grüße
Thomas
 
Beim Onlinekauf hat man ja sowieso ein 14-Tägiges Rückgaberecht. Ich denke du kannst auf jeden Fall vom Vertrag zurücktreten.
 
Tango schrieb:
Beim Onlinekauf hat man ja sowieso ein 14-Tägiges Rückgaberecht. Ich denke du kannst auf jeden Fall vom Vertrag zurücktreten.

in dem falle ist ueberhaupt kein wirklich gueltiger vertrag zustande gekommen, da der verkaeufer seiner verpflichtung (dem herausgeben der ware) nicht nachgekommen ist.
 
PandemicArtwork schrieb:
in dem falle ist ueberhaupt kein wirklich gueltiger vertrag zustande gekommen, da der verkaeufer seiner verpflichtung (dem herausgeben der ware) nicht nachgekommen ist.

...es irrt der Mensch solang' er strebt..

Selbstverständlich ist da ein VERTRAG zustande gekommen. Der wurde zwar nicht erfüllt, aber er existiert durchaus.
Angebot im WWW + Bestellung durch Interessenten = Vertrag. (übereinstimmende Willenserklärungen. )
 
PandemicArtwork schrieb:
in dem falle ist ueberhaupt kein wirklich gueltiger vertrag zustande gekommen, da der verkaeufer seiner verpflichtung (dem herausgeben der ware) nicht nachgekommen ist.

Das ist nicht ganz richtig. Er hat die Kamera nämlich schon bezahlt. An seiner Stelle würde ich vom Vertrag wegen Nichterfüllung des Händlers zurücktreten und mir die Kohle wieder überweisen lassen.
 
Naja.
Leider wird Nikon da nicht wirklich viel zu sagen können.

Denn normalerweise beziehen Händler die Ware von Distributoren, diese kaufen bei Nikon. Somit ist es fraglich ob Nikon Dir über den Händler was sagen kann, bzw. wann der die D70 s bekommen wird.

Versuch doch zu Deiner Bank zu gehen. manchmal ist es auch möglich eine Überweisung zurückzuholen. Aber nur unter gewissen Umständen und wenn DU nen guten Draht zu Deiner Bank hast. Denn normalerweise kann man ja Überweisungen nicht Zurückziehen.

Dubios hört sich das allerdings schon an, zumal es die D70 S wirklich an jeder Ecke zu kaufen gibt, und zu so schlechten Preisen ja nun auch nicht. Ist eher noch billiger geworden.

Cu Karsten
 
mmm du könntest recht haben. Ich stelle mir halt vor ich wäre Nikon Vertreiber und habe da so eine Gurke von Händler die meinen Namen ruinieren...könnte mir nur so vorstellen das die reagieren werden?

Aber Geld zurück holen wäre mal die bessere Variante und dann D70 um die Ecke kaufen und dann noch im gegenteil zum Onlinehändler paar Euro handeln.

habe gerade vorige Woche mein 28-300 auf 329 inkl Filter gehandelt, Online nie möglich.

Good Luck und sage was und wie du es geregelt bekommen hast, als Lernreply:-)):D
 
Tango schrieb:
wegen Nichterfüllung des Händlers zurücktreten
So ein Unnsinn. 1. Wenn Du Dich darauf beschränkst, dann muss der Händler erst unter Verzug gesetzt werden.
2. Die beschränkende Frist des 14-tägigen Rücktrittsrecht beginnt mit Erhalt der Ware. Er erklärt also einfach den Rücktritt vom Vertrag und setzt dem Händler eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises. Da wird gar nix begründet. Wenn die Frist erfolglos verstreicht ruft er seine Rechtsschutz an und es nimmt seinen Lauf.
 
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