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Wieso muss eigentlich immer alles direkt zu einem Anwalt?
Der Gang zum Anwalt ist nicht immer mit Abmahnen oder Anzeige verbunden, oft wird hier einfach vergessen, dass ein Anwalt erstmal eine beratende Funktion hat. Das Forum wird gern als kostenlose Beratungsstelle missbraucht, wo doch die Leute mit den Photos Geld verdienen, und dann wird der Anwalt dann als beissender Hund eingestellt, am Ende ist der jeweilige User oft der grosse Verlierer.

Wer Geld verdienen will, sollte sich erstmal beraten lassen in Sachen Urheberrecht/Nutzungsrechte und dann müssen hier nicht Hobbyjuristen für Verunsicherung sorgen, wie man in allen Threads erkennen kann die sich um die Thematik drehen.

gruss
 
Der Gang zum Anwalt ist nicht immer mit Abmahnen oder Anzeige verbunden, oft wird hier einfach vergessen, dass ein Anwalt erstmal eine beratende Funktion hat. Das Forum wird gern als kostenlose Beratungsstelle missbraucht, wo doch die Leute mit den Photos Geld verdienen, und dann wird der Anwalt dann als beissender Hund eingestellt, am Ende ist der jeweilige User oft der grosse Verlierer.

Wer Geld verdienen will, sollte sich erstmal beraten lassen in Sachen Urheberrecht/Nutzungsrechte und dann müssen hier nicht Hobbyjuristen für Verunsicherung sorgen, wie man in allen Threads erkennen kann die sich um die Thematik drehen.

gruss
Was spricht denn dagegen sich im Forum erst etwas zu "munitionieren", bevor der Weg zur Anwaltlichen Beratung gesucht wird? (= implizit beratende Funktion nicht vergessen :angel: ) Denn deine "Hobbyjuristen" dürften evtl. in der Lage sein sich auf das Beratungsgespräch alleine "vorzubereiten"..
aber was macht der Totallaie?

- Unsicher zum Anwalt (zwecks Beratung) laufen?;
- mit Fragezeichen in der Stirn graviert ob das Sinn macht?
- ob man belächelt wird?
- ob mann "sein" Problem auch im Sachverhalt angemessen vortragen kann?

Die verbindliche Rechtsauskunft ist schliesslich nicht kostenlos; nur das (unverbindliche) einfache Beratungsgespräch kostet erst mal nix.. aber was nutzt mir eine "unverbindliche" Auskunft?

Solche "unverbindliche Auskünfte" lassen sich vielfach auch aus anderen Quellen schöpfen, wie z.B. durch Suche in der einschlägigen Literatur, oder spezifischen Foren wie hier.
In vielen Fotoforen sind auch User aktiv die von ihren Bildern leben was oftmals bedeutet sich im Laufe der Zeit (fast schon zwangsweise) Wissen zum Fotorecht anzueignen; der eine weniger & der andere mehr und manche halt bis in die Tiefe.

Ich halte es für legitim UND sehr hilfreich sich erst in den Foren an Meinung, Wissen und Erfahrung anderen zu halten BEVOR ich den Anwalt um Rat Frage weil es denkbar ist das dadurch schon das kostenfrei Erstgepräch eine ganz andere Qualität und Dynamik haben wird und hilft zu entscheiden ob die bezahlbare aber dann verbindliche Auskunft der nächste Schritt wird.. oder eben nicht?

LG
Gerd
 
Wenn ich Geld für ein Shooting bekomme, dann hat das in der Regel genau den Hintergrund, dass mit den Bildern hinterher irgend etwas angefangen werden soll. Was genau richtet sich - das ist ja schon erwähnt worden - nach der Zweckübertragungsregel. Wenn man über den Zweck vorher nicht geredet hat, dann ist das natürlich schlecht: dann öffnet man das Scheunentor der freien Auslegung. Viel Spaß.

Dass der Besteller ein paar Rechte erworben hat, das liegt auf der Hand. Ich kann nicht Geld nehmen und dann gar nichts liefern. Wie umfangreich die Rechte sind, das wird sich nach verschiedenen Kriterien bestimmen, u.a. nach der Höhe der gezahlten Vergütung. Es gibt eine Reihe von Entscheidungen, bei denen im Fall eines Werkvertrages mit ordentlicher Vergütung angenommen wurde, dass ausschließliche Nutzungsrechte übertragen wurden. Also: nicht nur darf der Erwerber die Bilder verwenden wie er mag, sondern umgekehrt auch: der Fotograf darf sich nicht mehr verwenden.

Noch eine andere Baustelle ist die Anerkennung der Urheberschaft (i.d.R. Nennung des Urhebers). Die muss in aller Regel gemacht werden, es sei denn der Urheber verzichtet oder es liegt eine anderweitige Übung vor / aus den Umständen ergibt sich anderes. Das ist in der Regel nicht der Fall.
 
Wenn ich Geld für ein Shooting bekomme, dann hat das in der Regel genau den Hintergrund, dass mit den Bildern hinterher irgend etwas angefangen werden soll.
nööö.
gibt genug die models bezahlen damit sie überhaupt erin Model vor die cam bekommen.
undirgendwas bedeutet nicht automatisch, dass er die bilder weiterverkaufen darf


Was genau richtet sich - das ist ja schon erwähnt worden - nach der Zweckübertragungsregel. Wenn man über den Zweck vorher nicht geredet hat, dann ist das natürlich schlecht: dann öffnet man das Scheunentor der freien Auslegung. Viel Spaß.
genau,
im zweifel für das model und gegen den veröffentlicher (ohne vertrag) wenn die bilder kommerziell veröffentlicht wurden.
ohne vertrag hat der veröffentlicher oder kommerzielle nutzer denkbar schlechte karten weil er in der beweispflicht ist.


Dass der Besteller ein paar Rechte erworben hat, das liegt auf der Hand. Ich kann nicht Geld nehmen und dann gar nichts liefern.
geliefert wurde ein Model das 3-4 stunden shooting gemacht hat.
es heisst nicht, dass er mit dem bezahlen der stunden auch die kommerziellen rechte hat
für sowas gibt es verträge, die das genauer regeln.
ohne vertrag hat man immer schlechte karten als veröffentlicher.

Wie umfangreich die Rechte sind, das wird sich nach verschiedenen Kriterien bestimmen, u.a. nach der Höhe der gezahlten Vergütung. Es gibt eine Reihe von Entscheidungen, bei denen im Fall eines Werkvertrages mit ordentlicher Vergütung angenommen wurde, dass ausschließliche Nutzungsrechte übertragen wurden. Also: nicht nur darf der Erwerber die Bilder verwenden wie er mag, sondern umgekehrt auch: der Fotograf darf sich nicht mehr verwenden.
genau

und mehr dazu kann ein anwalt sagen, der sich damit auskennt und mehr infos von katha bekommt.
generell würde ich sagen, dass katha gute chancen hat, gegen diese kommerzielle nutzung vorzugehen.

und in zukunft immer einen vertrag machen und auch genau durchlesen und schauen was geregelt ist (kommerzielle nutzung, veröffentlichungen usw)
 
Wenn ich Geld für ein Shooting bekomme, dann hat das in der Regel genau den Hintergrund, dass mit den Bildern hinterher irgend etwas angefangen werden soll. Was genau richtet sich - das ist ja schon erwähnt worden - nach der Zweckübertragungsregel. Wenn man über den Zweck vorher nicht geredet hat, dann ist das natürlich schlecht: dann öffnet man das Scheunentor der freien Auslegung. Viel Spaß.

Dass der Besteller ein paar Rechte erworben hat, das liegt auf der Hand. Ich kann nicht Geld nehmen und dann gar nichts liefern. Wie umfangreich die Rechte sind, das wird sich nach verschiedenen Kriterien bestimmen, u.a. nach der Höhe der gezahlten Vergütung. Es gibt eine Reihe von Entscheidungen, bei denen im Fall eines Werkvertrages mit ordentlicher Vergütung angenommen wurde, dass ausschließliche Nutzungsrechte übertragen wurden. Also: nicht nur darf der Erwerber die Bilder verwenden wie er mag, sondern umgekehrt auch: der Fotograf darf sich nicht mehr verwenden.

Noch eine andere Baustelle ist die Anerkennung der Urheberschaft (i.d.R. Nennung des Urhebers). Die muss in aller Regel gemacht werden, es sei denn der Urheber verzichtet oder es liegt eine anderweitige Übung vor / aus den Umständen ergibt sich anderes. Das ist in der Regel nicht der Fall.

Damit ist wieder einmal eine rechtlich kompetente Antwort gegeben. :top:
Dass in so einem Fall aber die Gerichte so entscheiden, dass gleich das ausschließliche und nicht nur das einfache Nutzungsrecht als übertragen gelten soll, nur weil nichts konkretes vereinbart wurde, wundert mich etwas. Typisch fachfremde Richter, würde ich sagen. :rolleyes:

Es geht eben ganz richtig um das Nutzungsrecht. Wenn man das für bestimmte Verwendungen des Kunden eingrenzen möchte, dann muss man das eben konkret vertraglich mit dem Kunden so festhalten.
Wenn man etwas verkauft, ist es immer gut, wenn man klar definiert, was man verkauft. Und bei Bildern geht es halt immer um den Erwerb von Nutzungsrechten an den Bildern (nicht den Erwerb eines Datenträgers mit Bildern oder von Dias z.B.).
Das Urhebrrecht an sich ist davon nicht tangiert. Die Urheberschaft ist nicht veräusserbar, also kann auch kein Kunde das Urheberrecht an Bildern erwerben (er kann deshalb natürlich auch nicht selbst Nutzungsrechte an Dritte weiterverkaufen, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart ist - wie bei Bildagenturen z.B.).
Wenn es nicht vertraglich ausgeschlossen ist, besteht für den Nutzer die Pflicht, bei der Verwendung den Urheber anzugeben. Wenn der Nutzer das unterlässt, kann in der Regel nachträglich noch ein höheres quasi "Straf"-Honorar fällig werden.

Andreas
 
nööö.
gibt genug die models bezahlen damit sie überhaupt erin Model vor die cam bekommen.
undirgendwas bedeutet nicht automatisch, dass er die bilder weiterverkaufen darf



genau,
im zweifel für das model und gegen den veröffentlicher (ohne vertrag) wenn die bilder kommerziell veröffentlicht wurden.
ohne vertrag hat der veröffentlicher oder kommerzielle nutzer denkbar schlechte karten weil er in der beweispflicht ist.



geliefert wurde ein Model das 3-4 stunden shooting gemacht hat.
es heisst nicht, dass er mit dem bezahlen der stunden auch die kommerziellen rechte hat
für sowas gibt es verträge, die das genauer regeln.
ohne vertrag hat man immer schlechte karten als veröffentlicher.


genau

und mehr dazu kann ein anwalt sagen, der sich damit auskennt und mehr infos von katha bekommt.
generell würde ich sagen, dass katha gute chancen hat, gegen diese kommerzielle nutzung vorzugehen.

und in zukunft immer einen vertrag machen und auch genau durchlesen und schauen was geregelt ist (kommerzielle nutzung, veröffentlichungen usw)

Wieso immer "Modell" ......?
Ich habe sie so verstanden, dass sie Fotos von Haustieren gemacht hat, die verwendet wurden.
Sie scheint doch also die Fotografin, also die Urheberin zu sein.
Deshalb verstehe ich nicht, was das mit dem Thema "Modell" zu tun haben soll ....... :confused:

Andreas
 
Dass in so einem Fall aber die Gerichte so entscheiden, dass gleich das ausschließliche und nicht nur das einfache Nutzungsrecht als übertragen gelten soll, nur weil nichts konkretes vereinbart wurde, wundert mich etwas. Typisch fachfremde Richter, würde ich sagen. :rolleyes:

Naja, wie gesagt: da ging es um recht viel Geld bei Fotografien für einen Bildband.

Wenn jemand richtig viel auf den Tisch legt, dann sagt er damit (so mal ganz vereinfacht die Argumentation): ich will die Rechte exklusiv, denn sonst sind die schlicht nicht so viel wert. Ich will ja Bildbände verkaufen, und das kann ich nur, wenn mein Konkurrent nicht einen Kalender mit denselben Motiven rausbringt.

Nochmal:

- Werkvertrag (Leistung geschuldet!)
- Viel Geld
- Klare Ansage zum Verwendungszweck
- recht klar definierter wirtschaftlicher Hintergrund.

Bloß: keine Regelung zur Frage exklusiv oder nicht ;) .

Ich halte die gar nicht für so richtig falsch, die Entscheidung. Die Regel "Im Zweifel für den Urheber" gilt eben wirklich nur im Zweifel. Die hatte das Gericht (war glaube ich OLG Köln, ich will nochmal irgendwann nachsehen) einfach nicht.
 
Wieso immer "Modell" ......?
Ich habe sie so verstanden, dass sie Fotos von Haustieren gemacht hat, die verwendet wurden.
Sie scheint doch also die Fotografin, also die Urheberin zu sein.
Deshalb verstehe ich nicht, was das mit dem Thema "Modell" zu tun haben soll ....... :confused:

Andreas

Das liegt in der Natur der "Schnellschuss-Antworten". Bloß nicht lesen, worum es überhaupt geht. Hauptsache antworten, egal was.
 
Solche "unverbindliche Auskünfte" lassen sich vielfach auch aus anderen Quellen schöpfen, wie z.B. durch Suche in der einschlägigen Literatur, oder spezifischen Foren wie hier.
In vielen Fotoforen sind auch User aktiv die von ihren Bildern leben was oftmals bedeutet sich im Laufe der Zeit (fast schon zwangsweise) Wissen zum Fotorecht anzueignen; der eine weniger & der andere mehr und manche halt bis in die Tiefe.

Ich halte es für legitim UND sehr hilfreich sich erst in den Foren an Meinung, Wissen und Erfahrung anderen zu halten BEVOR ich den Anwalt um Rat Frage weil es denkbar ist das dadurch schon das kostenfrei Erstgepräch eine ganz andere Qualität und Dynamik haben wird und hilft zu entscheiden ob die bezahlbare aber dann verbindliche Auskunft der nächste Schritt wird.. oder eben nicht?

LG
Gerd
Der Punkt ist oft der, dass die Informationen die von den Thread-OP's geliefert werden sehr dürftig sind und nicht die gesamte tatsächliche Situation spiegeln.
Man präsentiert sich gleich als Opfer anstatt, einfach zu schildern, was genau geschehen ist, damit die Leute sich selbst eine Meinung bilden. Du kannst dir noch mal alle diese Threads ansehen, du wirst erkennen, dass der Thread-OP nur dann scheibenweise auf Druck der Forenteilnehmers Infos rausrückt, was eine "beratende Meinung" von vorne rein verwässert. Da der Thread-OP sich in der Regel erstmal nur als Opfer darstellt ohne weitere Details zu nennen, kommt immer reflexartig die Empfehlung den Jurist, als "beissender Hund" los zu lassen. Was folgt kennen wir.

Ich stimme mit dir überein, dass sehr viele Infos im Internet in Sachen Fotorecht zu finden sind. Dennoch wenn es um Geld geht, sollte man eben auf Nummer Sicher gehen finde ich, denn im Ernstfall trifft der Richter dann, nicht unbedingt die Entscheidung, die man erwartet hat. Denn oft wird den Leute suggeriert, das Recht wäre so oder so auf deren Seite.
Das von Arne9001 erwähnte Beispiel passt annähernd in diesem Schema.

gruss


gruss
 
Ich bin an dem hobbymässig etwas hängen geblieben, das beisst sich doch oder von wegen Bezahlung?

Nur als Anmerkung, wenn Du wirklich einen Anwalt einschalten willst würde ich aber auch schauen, dass Deine Position auf sicheren Füssen steht von wegen Gewerbeschein, Finanzamt etc.

Ich würde es halt sonst mehr tarnen und mich dann in Naturalien beschenken lassen (solange es seltene Gelegenheitsshootings sind)
 
Der Punkt ist oft der, dass die Informationen die von den Thread-OP's geliefert werden sehr dürftig sind und nicht die gesamte tatsächliche Situation spiegeln.
Man präsentiert sich gleich als Opfer anstatt, einfach zu schildern, was genau geschehen ist, damit die Leute sich selbst eine Meinung bilden. Du kannst dir noch mal alle diese Threads ansehen, du wirst erkennen, dass der Thread-OP nur dann scheibenweise auf Druck der Forenteilnehmers Infos rausrückt, was eine "beratende Meinung" von vorne rein verwässert. Da der Thread-OP sich in der Regel erstmal nur als Opfer darstellt ohne weitere Details zu nennen, kommt immer reflexartig die Empfehlung den Jurist, als "beissender Hund" los zu lassen. Was folgt kennen wir.

Ich stimme mit dir überein, dass sehr viele Infos im Internet in Sachen Fotorecht zu finden sind. Dennoch wenn es um Geld geht, sollte man eben auf Nummer Sicher gehen finde ich, denn im Ernstfall trifft der Richter dann, nicht unbedingt die Entscheidung, die man erwartet hat. Denn oft wird den Leute suggeriert, das Recht wäre so oder so auf deren Seite.
Das von Arne9001 erwähnte Beispiel passt annähernd in diesem Schema.

gruss


gruss

Vielleicht verstehst Du solche Themen hier auch etwas falsch.
Es kann natürlich nicht der Sinn eines Forums hier sein, konkrete Rechtsfälle von einzelnen Usern zu beraten und zu beurteilen. Konkrete rechtliche Ratschläge verbieten sich ja auch selbstverständlich.
Aber oft genug werfen solche Themen und Anfragen bestimmte Fragen auf, die in genereller Form besprochen auch für manch anderen von Interesse sein können, denen die Problematik solcher Themen noch gar nicht geläufig war.
Und dann machen solche Themen durchaus Sinn.
Es geht also weniger um konkrete Rechtsberatung (die ja so auch nicht gestattet wäre), sondern um die Diskussion rechtlich allgemein interessanter Fragen im Fotobereich. ;)
Und da kann man ja immer wieder feststellen, dass es da teilweise ganz erschreckende Unkenntnis oder Fehlinterpretationen gibt.

Andreas
 
Vielleicht verstehst Du solche Themen hier auch etwas falsch.
Es kann natürlich nicht der Sinn eines Forums hier sein, konkrete Rechtsfälle von einzelnen Usern zu beraten und zu beurteilen. Konkrete rechtliche Ratschläge verbieten sich ja auch selbstverständlich.
Aber oft genug werfen solche Themen und Anfragen bestimmte Fragen auf, die in genereller Form besprochen auch für manch anderen von Interesse sein können, denen die Problematik solcher Themen noch gar nicht geläufig war.
Und dann machen solche Themen durchaus Sinn.
Es geht also weniger um konkrete Rechtsberatung (die ja so auch nicht gestattet wäre), sondern um die Diskussion rechtlich allgemein interessanter Fragen im Fotobereich. ;)
Verstanden habe ich schon richtig, worum es geht. Auch wenn eine "Rechtsberatung" hier nicht gestattet ist, erhoffen sich viele eine (kostenfreie) aber, wenn man die Fragestellung genau liest (man kann die Worte so drehen wie man will), daher mein Einwand.

Auch in dem Fall, wo man nur Meinungen lesen möchte, sollte man auch von sich aus, alles erstmal genausten schildern, was hier bisher so gut wie nie der Fall war.
Und da kann man ja immer wieder feststellen, dass es da teilweise ganz erschreckende Unkenntnis oder Fehlinterpretationen gibt.
Wenn man erstmal von einer sehr dünnen Informationsdecke ausgeht und dazu kommen noch viele selbsternannte Experte und wenige echte Kenner der Materie, ist das Chaos schon vorprogrammiert, da selbst ernannte Experte auch oft sehr rechthaberisch sein können.

gruss
 
Ja, aber sehen wir es doch mal nicht zu eng. Gerade bei Threads wie diesen wird man selten abschließende Antworten geben können, sondern es geht immer um recht allgemeine Erörterungen. Das ist ja auch okay, es geht nicht um Ja/Nein-Fragen und völlig zu Recht sehen auch die Mods die Frage, wann der Thread Off-Topic wird recht gelassen: die werfen einfach vielfältige Fragen auf, der Thread mäandert ein wenig, bleibt aber spannend.

Wenn man solche Fragen wie die hier gestellten wirklich halbwegs sicher verarzten wollte, müsste man sich eigentlich auch sämtliche betroffenen Internetseiten ansehen, Unterlagen durchschauen, sich mit dem Threadersteller zusammensetzen und die richtigen Fragen Auge in Auge stellen, ggf. Zeugen anrufen etc. :) Das geht natürlich nicht, das will auch keiner und deshalb meine ich jedenfalls ist es okay, wenn man skizziert, um welche Fragen es geht, ohne dann irgendwelche abschließenden Urteile fällen zu wollen.
 
Verstanden habe ich schon richtig, worum es geht. Auch wenn eine "Rechtsberatung" hier nicht gestattet ist, erhoffen sich viele eine (kostenfreie) aber, wenn man die Fragestellung genau liest (man kann die Worte so drehen wie man will), daher mein Einwand.

Auch in dem Fall, wo man nur Meinungen lesen möchte, sollte man auch von sich aus, alles erstmal genausten schildern, was hier bisher so gut wie nie der Fall war.
Wenn man erstmal von einer sehr dünnen Informationsdecke ausgeht und dazu kommen noch viele selbsternannte Experte und wenige echte Kenner der Materie, ist das Chaos schon vorprogrammiert, da selbst ernannte Experte auch oft sehr rechthaberisch sein können.

gruss

Das ist durchaus richtig.......... :o
:D

Andreas
 
Ja, aber sehen wir es doch mal nicht zu eng. Gerade bei Threads wie diesen wird man selten abschließende Antworten geben können, sondern es geht immer um recht allgemeine Erörterungen. Das ist ja auch okay, es geht nicht um Ja/Nein-Fragen und völlig zu Recht sehen auch die Mods die Frage, wann der Thread Off-Topic wird recht gelassen: die werfen einfach vielfältige Fragen auf, der Thread mäandert ein wenig, bleibt aber spannend.

Wenn man solche Fragen wie die hier gestellten wirklich halbwegs sicher verarzten wollte, müsste man sich eigentlich auch sämtliche betroffenen Internetseiten ansehen, Unterlagen durchschauen, sich mit dem Threadersteller zusammensetzen und die richtigen Fragen Auge in Auge stellen, ggf. Zeugen anrufen etc. :) Das geht natürlich nicht, das will auch keiner und deshalb meine ich jedenfalls ist es okay, wenn man skizziert, um welche Fragen es geht, ohne dann irgendwelche abschließenden Urteile fällen zu wollen.

Und es für manche eben durchaus ganz interessant sein wird, zumindest ein wenig mit dem breiten Gebiet von Urheberrecht und Nutzungsrechten in Berührung zu kommen.
Das kann eigentlich nie schaden. ;)

Andreas
 
Der Punkt ist oft der, dass die Informationen die von den Thread-OP's geliefert werden sehr dürftig sind und nicht die gesamte tatsächliche Situation spiegeln.
Man präsentiert sich gleich als Opfer anstatt, einfach zu schildern, was genau geschehen ist, damit die Leute sich selbst eine Meinung bilden. Du kannst dir noch mal alle diese Threads ansehen, du wirst erkennen, dass der Thread-OP nur dann scheibenweise auf Druck der Forenteilnehmers Infos rausrückt, was eine "beratende Meinung" von vorne rein verwässert. Da der Thread-OP sich in der Regel erstmal nur als Opfer darstellt ohne weitere Details zu nennen, kommt immer reflexartig die Empfehlung den Jurist, als "beissender Hund" los zu lassen. Was folgt kennen wir.

Ich stimme mit dir überein, dass sehr viele Infos im Internet in Sachen Fotorecht zu finden sind. Dennoch wenn es um Geld geht, sollte man eben auf Nummer Sicher gehen finde ich, denn im Ernstfall trifft der Richter dann, nicht unbedingt die Entscheidung, die man erwartet hat. Denn oft wird den Leute suggeriert, das Recht wäre so oder so auf deren Seite.
Das von Arne9001 erwähnte Beispiel passt annähernd in diesem Schema.

gruss


gruss

Es mag dich wundern, aber wo du gerade Arne´s Beispiel aufgreifst:<..Das von Arne9001 erwähnte Beispiel passt annähernd in diesem Schema..> er hat damit auch Recht!

Die Zweckübertragungsregel (siehe §31 Abs. 5 UrhG) besagt zunächst das es ein "allgemeiner Grundsatz ist DAS Nutzungsrechte eingeräumt werden", selbst wenn es darüber keine ausdrückliche Vereinbarung gibt!
Weiter wird "im allgemeinen Grundsatz" angenommen das der Umfang der Nutzungsrechte nach dem verfolgten Zweck zu bestimmen ist, wobei es erheblich ist WER das wirtschaftliche Risiko trägt.
Die Höhe des Honorares oder ein Umfeld in Form eines Werkvertrages sprechen da bereits eine klare Sprache und nur wenn Zweifel bestehen, verbleiben weitergehende Rechte beim Urheber.

Gerd
 
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