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Kommerzielle Nutzung

Katha

Themenersteller
Hallo

Ich habe eine kleine Frage:

Darf ein Kunde von mir, der mich für ein Fotoshooting gebucht hat (hobbymässige Fotografie) diese Bilder zu kommerziellen Zwecken verwenden, ohne meine Erlaubnis? Ich habe per Zufall verschiedene meiner Fotos in einem Verkaufskatalog wiedergefunden... Das ist ja schon kommerzieller Gebrauch, schliesslich werden in diesem Katalog Artikel verkauft!

Inzwischen schliesse ich mit meinem Kunden eine Art "Vertrag" ab, die kommerzielle Nutzung von Vorneherein ausschliesst ohne spezielle Erlaubnis, denn die Fotos sind wenn schon für private Zwecke gedacht, von mir aus Veröffentlichung für private Zwecke, aber nicht sowas...

Fragende Grüsse,
Katha
 
Hallo

Ich habe eine kleine Frage:

Darf ein Kunde von mir, der mich für ein Fotoshooting gebucht hat (hobbymässige Fotografie) diese Bilder zu kommerziellen Zwecken verwenden, ohne meine Erlaubnis? Ich habe per Zufall verschiedene meiner Fotos in einem Verkaufskatalog wiedergefunden... Das ist ja schon kommerzieller Gebrauch, schliesslich werden in diesem Katalog Artikel verkauft!

Inzwischen schliesse ich mit meinem Kunden eine Art "Vertrag" ab, die kommerzielle Nutzung von Vorneherein ausschliesst ohne spezielle Erlaubnis, denn die Fotos sind wenn schon für private Zwecke gedacht, von mir aus Veröffentlichung für private Zwecke, aber nicht sowas...

Fragende Grüsse,
Katha

Du bist Model und der Fotograf hat Dich für das Shooting bezahlt, richtig?
 
bescheidene Gegenfrage....


Ich, Firma X möchte dass Du (Fotograf) von meinen Produkten Fotos machst. Gebe dir Geld dafür. Ist es nicht offensichtlich dass er die Bilder dann nicht an seine Wand oder in sein Fotoalbum packt, sondern diese weiterverwendet ?!

Hat er dich dafür bezahlt dass du die Fotos gemacht hast?

Oder bist du wie mein Vorposter schreibt, das Modell?!
 
@engelsche: Klar, aber die Person ist keine Firma und wollte keine Produktefotos, sondern Fotos von seinen Haustieren. Und ja, ich wurde bezahlt. Sorry dass ich das nicht deutlich genug geschrieben habe.

Ich dachte immer mit dem Verkauf der Fotos gibt man dem Kunden zwar ein gewisses Nutzungsrecht, aber nicht das Urheberrecht? Darf er die Fotos dann trotzdem ohne mein Einverständnis kommerziell nutzen? Ich meine, wenn ich namentlich erwähnt worden wäre bei den Fotos wäre es ja okay, aber so...
 
gut, jetzt wo das genauer geklärt ist, können unsere Rechtsverdreher das hier klären. :D


1. Kunde macht einen Auftrag.
2. Du nimmst ihn an , führst ihn aus.
3. Kunde bezahlt dich.
4. Kunde benutzt die (bezahlten) Bilder für seinen Katalog, aber erwähnt dich nicht als Urheber.


Oder ist der Kunde nun auch nur ein Zwischenstop und hat seine Haustier-Bilder weiterverkauft an den der den Katalog in Auftrag gegeben hat / produziert hat?!
 
1. Kunde macht einen Auftrag.
2. Du nimmst ihn an , führst ihn aus.
3. Kunde bezahlt dich.
4. Kunde benutzt die (bezahlten) Bilder für seinen Katalog, aber erwähnt dich nicht als Urheber.

Oder ist der Kunde nun auch nur ein Zwischenstop und hat seine Haustier-Bilder weiterverkauft an den der den Katalog in Auftrag gegeben hat / produziert hat?!

Punkte 1 bis 4 sind korrekt, nur das "für seinen Katalog" nicht, soweit ich informiert bin ist der Hersteller irgendwer anders. Die letzte Frage kann ich dir leider nicht beantworten, da ich es selber nicht weiss - Ich wurde ja gar nicht informiert darüber, dass die Fotos da abgedruckt werden. Ich vermute er hat die Fotos dem Kataloghersteller gratis zur Verfügung gestellt, genau kann ich es aber (noch!) nicht sagen.
 
Hallo

Ich habe eine kleine Frage:

Darf ein Kunde von mir, der mich für ein Fotoshooting gebucht hat (hobbymässige Fotografie) diese Bilder zu kommerziellen Zwecken verwenden, ohne meine Erlaubnis? Ich habe per Zufall verschiedene meiner Fotos in einem Verkaufskatalog wiedergefunden... Das ist ja schon kommerzieller Gebrauch, schliesslich werden in diesem Katalog Artikel verkauft!

Inzwischen schliesse ich mit meinem Kunden eine Art "Vertrag" ab, die kommerzielle Nutzung von Vorneherein ausschliesst ohne spezielle Erlaubnis, denn die Fotos sind wenn schon für private Zwecke gedacht, von mir aus Veröffentlichung für private Zwecke, aber nicht sowas...

Fragende Grüsse,
Katha
Wie kommt es, dass die Leute erst immer Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sich um das rechtliche kümmern?
Ausserdem wenn man mit Photographie Geld verdient, sollte diese Thematik eigentlich trivial sein, oder habe ich irgendwas übersehen?
Wenn Geld im Spiel ist, würde ich immer einen entsprechenden Anwalt konsultieren, denn bei Nutzungsrechte steckt oft der Teufel im Detail.

gruss
 
Wie kommt es, dass die Leute erst immer Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sich um das rechtliche kümmern?

Ich weiss, das ist mein Fehler. Da ich es hobbymässig mache und damit natürlich auch nicht wirklich viel verdiene (verlange eher eine kleine Entschädigung für den Aufwand) und der Kunde es so eilig hatte, ging dieser Punkt dummerweise vergessen - daraus habe ich auf jeden Fall gelernt.

Wenn ich nun einsehen muss dass ich selber schuld bin und nichts daran ändern kann, dann ist das halt so - war einfach zu blauäugig... :o

Ich werde auf jeden Fall den Kontakt suchen mit dem Kataloghersteller und mal fragen wie er an die Fotos gelangte.

mfg
 
@engelsche: Klar, aber die Person ist keine Firma und wollte keine Produktefotos, sondern Fotos von seinen Haustieren. Und ja, ich wurde bezahlt. Sorry dass ich das nicht deutlich genug geschrieben habe.

Ich dachte immer mit dem Verkauf der Fotos gibt man dem Kunden zwar ein gewisses Nutzungsrecht, aber nicht das Urheberrecht? Darf er die Fotos dann trotzdem ohne mein Einverständnis kommerziell nutzen? Ich meine, wenn ich namentlich erwähnt worden wäre bei den Fotos wäre es ja okay, aber so...

Du scheinst also der Fotograf in diesem Geschäft gewesen zu sein. Gut zu wissen :D

Ich sehe das pragmatisch. Du wurdest für die Aufnahmen bezahlt. Wieso hättest Du mehr verlangt, wenn Du gewusst hättest wofür die Bilder sind? Wäre Deine Leistung dann mehr Wert gewesen? Meines Erachtens nicht.

Wenn eine Firma einen Gabelstapler verkauft, mit dem die Bundesbank Goldbarren bewegt, kostet der das gleiche wie der, der im Lebensmittelgroßhandel Reissäcke transportiert.
 
Denke dass solltest du wirklich machen.

Wie groß ist der Katalog? Ist das ein kleiner Kunden-Firmen-Katalog oder doch sowas in der Größenordnung BADER, Quelle, NECKERMANN etc..?

Vielleicht ist dass ganze ja so: Chef der Firma kennt deinen Kunden, dessen Haustiere und sagt ihm "hey, wir würden gerne deine Hunde in unseren neuen Katalog einbinden...kannst du nen paar Fotos machen?"

Kunde kanns nicht, kommt zu dir...


Erkundige dich einfach mal beim Katalog-Hersteller oder bei der Firma genauer gesagt.
 
Hallo Katha,

ohne Gewähr:
nach meinen Informationen dürfen weder Du noch Dein "Kunde" die aufgenommenen Bilder veröffentlichen (sei es gewerblich oder nichtgewerblich), sofern kein Vertrag besteht, der dies regelt.
Du besitzt zwar das Urheberrecht an Deinen Aufnahmen nicht aber die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung. Die muss Dir Dein "Kunde" übertragen (vertraglich). Genauso besitzt Dein "Kunde" keine Nutzungsrechte zur Veröffentlichung, sondern muss diese mit Dir vertraglich regeln.

Hoffe, Dir geholfen zu haben...
 
Wenn Du einen Rechtschutz hast, ist eine Beratung bei einem Anwalt (Vertragsanwalt) kostenlos.

Wenn Du schriftlich bekommen kannst, wieviel für die Bilder gezahlt wurden, würde ich den Fotografen mal damit konfrontieren. Nimm Dir auf jeden fall einen Zeugen mit. Vielleicht springt noch was dabei heraus und man muss ja nicht immer gleich zum Anwalt rennen. Möglicherweise findet sich auch so eine Lösung.

Fotoboy
 
Ich dachte immer mit dem Verkauf der Fotos gibt man dem Kunden zwar ein gewisses Nutzungsrecht, aber nicht das Urheberrecht? Darf er die Fotos dann trotzdem ohne mein Einverständnis kommerziell nutzen? Ich meine, wenn ich namentlich erwähnt worden wäre bei den Fotos wäre es ja okay, aber so...

Der Fotograf hat das Urheberrecht an den von ihm angefertigen Fotos.

Wenn du, als Model, auf diesen Bildern drauf bist, ist natürlich auch dein Persönlichkeitsrecht im Spiel. (Recht am eigenen Bild.)

Das bedeutet, wenn er die Bilder von dir anfertigt und diese Veröffentlicht, musst du natürlich auch damit einverstanden sein.
Wenn du dafür eine Geldleistung erhälst wird dein Einverständnis afaik vorausgesetzt.

Da du selber schreibst, dass du diese durch Zufall gesehen hast, geh ich mal davon aus, dass du nichts von einer Veröffentlichung wusstest. Daher könnte dein Persönlichkeitsrecht berührt sein.

Aus diesem Grund gibt es meist ein Modelrelease in der das Model die Rechte an den Bildern insoweit abtritt, damit der Fotograf nicht ständig fragen muss, ob er die Bilder irgendwo veröffentlichen darf.

Sofern kein Vetrag besteht, gilt daher generell:

Der Fotograf hat das Urheberrecht.
Du hast das Recht am eigenen Bild, sprich du darfst bestimmen ob, wie und in welchem Umfang die Bilder veröffentlicht werden dürfen.

Siehe auch Kunsturheberrechtsgesetz.


Ich kenn den Sachverhalt nicht genau genug um da konkreter zu werden.


Ps: Bin etwas verwirrt, bist du nun das Model oder der Fotograf? hier im Thread ist das etwas undurchsichtig :confused:
 
äh LEUTE...hallo?

Klar, aber die Person ist keine Firma und wollte keine Produktefotos, sondern Fotos von seinen Haustieren. Und ja, ich wurde bezahlt.


SIE (Fotograf) hat die Haustiere einer Person (Kunde) fotografiert und dafür Geld bekommen. Diese Person hat dann die Bilder weitergereicht und die Haustier-Fotos sind jetzt in einen Katalog.


RIchtig oder?!
 
Wieso muss eigentlich immer alles direkt zu einem Anwalt?
Katha fotografiert als Hobby. Sie hat für die Bilder Geld bekommen.
Wenn man schon der Ansicht ist, daß man mehr bekommen sollte, wenn Bilder veröffentlicht werden (statt sich fürs erste geehrt zu fühlen), kann man das dann nicht einfach als Lehrgeld betrachten und künftig schriftliche Vereinbarungen treffen?
 
:top: ... sehe ich ähnlich!!!
Wobei es darauf ankommt, wieviel bezahlt wurde. Aber sieh es doch so: Du machst Fotos, die gekauft werden. D.h. nimm den Vorfall als "Lehrstunde", beschäftige Dich mit dem Fotorecht und verwerte fortan Deine Bilder zu marktüblichen Preisen und Konditionen.

Viel Erfolg...




Wieso muss eigentlich immer alles direkt zu einem Anwalt?
Katha fotografiert als Hobby. Sie hat für die Bilder Geld bekommen.
Wenn man schon der Ansicht ist, daß man mehr bekommen sollte, wenn Bilder veröffentlicht werden (statt sich fürs erste geehrt zu fühlen), kann man das dann nicht einfach als Lehrgeld betrachten und künftig schriftliche Vereinbarungen treffen?
 
Wenn man schon der Ansicht ist, daß man mehr bekommen sollte, wenn Bilder veröffentlicht werden (statt sich fürs erste geehrt zu fühlen)

Wenn ich wenigstens als "Quelle" angegeben worden wäre, wäre ja alles in Ordnung, aber so finde ich es einfach etwas merkwürdig. Vielleicht liegt das auch daran, dass ich persönlich nie Fotos veröffentliche, deren Urheberrecht ich NICHT besitze, bevor ich das Einverständnis des Fotografen habe, und dann kommt immer die "Quelle" (Name des Fotografens, www-Adresse o.ä.) mit drauf.

Daraus gelernt habe ich auf jeden Fall :D
 
Wenn ich wenigstens als "Quelle" angegeben worden wäre, wäre ja alles in Ordnung, aber so finde ich es einfach etwas merkwürdig.

Vollkommen richtig. Aber bedenke auch, daß sich nicht jeder der Tatsache bewusst ist, daß Fotografieren eine künstlerische Leistung darstellt. Für den Kunden hast Du im Zweifel halt "so eine gute Kamera", und dafür, daß Du sie eingesetzt hast, wurdest Du bezahlt. Mehr sieht er im Zweifel selbst nicht, außer, daß das Entscheidende an den Bildern seine Haustiere sind.

Ärgere dich nicht zu sehr. Und in Zukunft hältst Du die Bedingungen schriftlich fest.
 
Hallo

Ich habe eine kleine Frage:

Darf ein Kunde von mir, der mich für ein Fotoshooting gebucht hat (hobbymässige Fotografie) diese Bilder zu kommerziellen Zwecken verwenden, ohne meine Erlaubnis? Ich habe per Zufall verschiedene meiner Fotos in einem Verkaufskatalog wiedergefunden... Das ist ja schon kommerzieller Gebrauch, schliesslich werden in diesem Katalog Artikel verkauft!

Inzwischen schliesse ich mit meinem Kunden eine Art "Vertrag" ab, die kommerzielle Nutzung von Vorneherein ausschliesst ohne spezielle Erlaubnis, denn die Fotos sind wenn schon für private Zwecke gedacht, von mir aus Veröffentlichung für private Zwecke, aber nicht sowas...

Fragende Grüsse,
Katha

Hallo Katha,

deine Schilderung ist zwar etwas "dünn", aber es drängt sich sofort der Gedanke auf das sich hier jemand die "Zweckübertragungsregel ( § 31 Abs. 5 UrhG) zu seinen Gunsten auslegt.
Das ist absolut Unhaltbar!

Und wenn ich das richtig verstehe liegt doch der Fall so das jemand "stillschweigend als Vereinbart annimmt die für Hobbyzwecke erfolgte Buchung auch kommerziell, also mit Gewinnerzielungsabsicht zu nutzen?

Nun, ich habe dazu grad mal in meiner Sammlung von Fallstudien und Urteilen zum Thema "Nutzungsrecht" gestöbert und recht fix was gefunden wo Gerichte in ihren Entscheidungsgründen z.B. "stillschweigend getroffene Vereinbarungen" durchaus ablehnen (Quelle: OLG HH, Urteil 17.12 98. 3U 162 aus 97 GRUR 2000 "CD-Cover").

Hoffe das hilft dir weiter
MfG
Gerd
 
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