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Knebelverträge bei Konzertfotos

meuti

Themenersteller
Huhu,

bin eben über einen recht interessanten Artikel gestoßen, der bestimmt auch für den ein oder anderen hier recht spannend sein dürfte.

Klick (Link zu stern.de)

Liebe Grüße

Meuti
 
Verträge dieser Art sind schon lange kein Einzelfall mehr. Rund 50 Prozent beinhalten inzwischen solche Klauseln

Krass ! Ich finde das geht zuweit. Sie machen ein Konzert dann müssen sie eben damit rechnen Fotografiert zu werden. Alle Rechte einfach abtreten zu müssen um Fotos zu bekommen und die auch noch genehmigen lassen ist wohl doch klar gegen die Pressefreiheit....
 
Mmmmhhh - grundsätzlich ist ja ein Konzert eine Privatveranstaltung auf einem Privatgelände. Warum sollte hier die Pressefreiheit "geschändet" werden?
Kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Für mich sieht es eher so aus, als wollten die Herren Fotografen ihre eigenen Pfründe schützen - es geht ja um die, sicherlich kommerzielle, Verwertung der Fotos.

Dann sollen sie sich halt organisieren und ihre privaten Vertragsinteressen besser durchsetzen.

Keine Frage ist, dass Urheber- und Verwertungsrecht die "Kampflinie" der gegenart und "Zukunft" ist.

Aber schreit den irgend jemand wenn Google über seine Geschäftsbedingungen vereinbart, dass die vollständigen Verwertungsrechte jedes Werkes, welches in Google-Earth oder Google Maps hoch geladen wird, an Google fällt - Beispiele gibt es derer viele...
 
boykottieren, ohne medien keine "stars oder sternchen" ... manche nasen kann man sowieso nicht mehr ersehen, ertragen ....

so long

tschramm
 
Damit dürfeten nun auch die Fragen nach DSLR mit dickem Tele bei Konzerten ein Ende haben. Taucht das Bild irgendwo auf, schuldest Du denen 20 Millionen.
 
und ich dachte, dass man in Deutschland die vollständigen Rechte nie abgeben kann... :ugly:

Warum sollte das einen international agierenden Juristen eines amerikanischen Künstlers interessieren?
Die machen sich ja nicht mal die Mühe die Verträge zu übersetzen ( entweder zu teuer, oder kaltes Kalkül dahinter..)
 
Och, das ist ja nichts neues. Bei Robbie Williams und ein paar anderen haben es die Vermarkter ja auch probiert. Ergebnis: Negativpresse überall, keine Bilder, nur spärlich besuchte Konzerte, weil die Propaganda in den Zeitungen fehlte. Höhöhö...

Ich habe etwas ähnliches auch einmal erlebt. Das war so gegen 2004 oder so... Da war diese estnische Girlie-Band (wie hießen die noch? Die, die später disqualifiziert wurden, weil ihr Manager die Platten gekauft hatte, um in den Charts nach oben zu hüpfen... egal) einer der Favoriten für den deutschen Grand-Prix Contest. Als ich ankam, um die Fotos zu machen hieß es zuerst:
"Sie dürfen nur von der Position dort drei Minuten lang Fotos machen."

Soweit so gut... kennt man ja den Mist. Dann:
"Wenn die drei Minuten um sind, verlassen sie unverzüglich den Pressegraben, geben uns das Fotoequipment und gehen durch die Tür hinaus".

Hallo? Ich gebe irgendeinem wildfremden Spacken eine rund 8000 Euro teure Fotoaausrüstung? :grumble:
"Und dann unterschreiben Sie bitte noch hier für die Bildrechteübergabe".

Hab dem 'nen Vogel gezeigt und bin gegangen. :ugly:
 
Wenn die drei Minuten um sind, verlassen sie unverzüglich den Pressegraben, geben uns das Fotoequipment und gehen durch die Tür hinaus
Geht irgendwie zuweit ...

ganz einfach -> Boykott unzwar von den gesamten Lokalen Zeitungen im Umkreis am besten. Dann werden sie sich das vllt nochmal überlegen.
 
Wenn alle Redaktionen mitspielen klappt das.
Aber dann kommt die Mail mit den kostenlosen Bilder vom Veranstalter, wo der Künstler natürlich handverlesen gut rüberkommt* und schon wird doch ein Vorbericht mit Bild gebracht...

* Das soll ja bei Robin Willliams einer der Hintergründe gewesen, sein, dass man die Kontrolle über die Auswahl von "schönen" Bilder bekommen wollte.

Kontrollwahn von Managern bei "ihren" Produkten ist ja nichts neues.
 
Mmmmhhh - grundsätzlich ist ja ein Konzert eine Privatveranstaltung auf einem Privatgelände. Warum sollte hier die Pressefreiheit "geschändet" werden?
Ein Konzert oder Open Air mit 50'000 Besuchern und mehr ist eine Privatveranstaltung? :rolleyes: Es gilt Hausrecht des Veranstalters, aber "privat" ist das nicht.
Kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Für mich sieht es eher so aus, als wollten die Herren Fotografen ihre eigenen Pfründe schützen - es geht ja um die, sicherlich kommerzielle, Verwertung der Fotos.
Klar gehts um die kommerzielle Verwertung, die Fotografen kommen ja auch nicht zum reinen Vergnügen an die Veranstaltung, sondern um an den geschossenen Bildern zu verdienen. Wenn das Management gerne Fotos hätte, die sie auch verwerten dürfen, sollen sie auch entsprechend Fotografen engagieren und nicht quasi gratis den vorhandenen Fotografen die Bilder abknöpfen.
Aber schreit den irgend jemand wenn Google über seine Geschäftsbedingungen vereinbart, dass die vollständigen Verwertungsrechte jedes Werkes, welches in Google-Earth oder Google Maps hoch geladen wird, an Google fällt - Beispiele gibt es derer viele...
Was aber teilweise nachvollziehbar ist, da Google ansonsten bei neuen "Geschäftsideen" mit google-earth/maps jeweils für alle parts die Rechte klären müsste. Bei den Bildern gehts aber fast mehr um "Enteignung".
 
Die Damen und Herren Superstar vergessen bisweilen mal, wer ihnen ihren Erfolg und Status überhaupt ermöglicht. Ohne Konzerteinnahmen sähe es heute - die goldenen Zeiten hoher Einnahmen aus Plattenverkäufen sind vorbei - für viele recht mau aus. Boykott ist das einzige, was hilft. Hoffentlich ziehen die das durch mit aller Konsequenz.
 
Ein Konzert oder Open Air mit 50'000 Besuchern und mehr ist eine Privatveranstaltung? :rolleyes: Es gilt Hausrecht des Veranstalters, aber "privat" ist das nicht.

Wird das Konzert von der Gemeinde, dem Land oder dem Bund (usw) ausgerichtet? Nein?
Dann ist es eine private Veranstaltung, das ist schon richtig so, auch in den Größenordnungen.
 
Wird das Konzert von der Gemeinde, dem Land oder dem Bund (usw) ausgerichtet? Nein?
Dann ist es eine private Veranstaltung, das ist schon richtig so, auch in den Größenordnungen.

So ein Unsinn, frag mal bei der GEMA nach und sag denen, dass Deine Konzertveranstaltung privat sei :lol:
Öffentlich ist jede Veranstaltung, bei der der Besucherkreis über einen normalen privaten Rahmen (z.B. Geburtstag) hinaus geht.
Folglich ist ein Konzert dem Grunde nach eine öffentliche Veranstaltung.
Ausnahme könnten höchstens noch sein, wenn der Besucherkreis eingeschränkt ist, z.B. bei Veranstaltungen ab 18 Jahren. Da gibt es aber meines Wissens nach keine Einigkeit in der Rechtsprechung
 
Ich liebe diesen klaren Stil, wo alles gleich immer Unsinn ist... :rolleyes:

Natürlich richtet auch ein privater Veranstalter ein (halb-)öffentliches Konzert aus.

"Privat" hat mehrere Bedeutungen, unter anderem die Rechtsräume: Privatrecht und öffentliches Recht.

Und Konzerte sind in der Regel von Unternehmen veranstaltet und selten von öffentlichten Trägerschaften (vulgo Behörden).
 
Ich liebe diesen klaren Stil, wo alles gleich immer Unsinn ist... :rolleyes:

Natürlich richtet auch ein privater Veranstalter ein (halb-)öffentliches Konzert aus.

"Privat" hat mehrere Bedeutungen, unter anderem die Rechtsräume: Privatrecht und öffentliches Recht.

Und Konzerte sind in der Regel von Unternehmen veranstaltet und selten von öffentlichten Trägerschaften (vulgo Behörden).

Es geht hier aber nicht um private Unternehmen oder öffentliche Trägerschaften, sondern um die Definition von öffentlicher Veranstaltung und da war die Aussage schlicht und ergreifend Unsinn ;)
Wenn eine öffentliche Trägerschaft eine Feier für ihre Mitarbeiter gibt ist es doch auch trotzdem eine private Veranstaltung.

Unter einem Aufsatz hätte lediglich statt "Unsinn" "Thema verfehlt" druntergestanden :D
 
hab das auch schon paar mal erlebt...vorallem auf großen festivals passiert das immer wieder das bestimmte bands bzw. deren management einem solche verträge zum unterzeichnen in die hand drücken.

die frechheit ist das man diese verträge teils 2min vor showbeginn bekommt und man nicht einmal zeit hat diese gscheit durchzulesen bevors losgeht

d.h. im klartext hab schon mehrmals eine situation ala
"unterschreib das jetzt oder du darfst nicht in den fotograben" gehabt, ohne mir jemals angeschaut zu haben was ich da eigentlich unterzeichne.

als kleines medium hab ich da aber leider nicht viel zu sagen
 
Natürlich richtet auch ein privater Veranstalter ein (halb-)öffentliches Konzert aus.
"Privat" hat mehrere Bedeutungen, unter anderem die Rechtsräume: Privatrecht und öffentliches Recht.
Und Konzerte sind in der Regel von Unternehmen veranstaltet und selten von öffentlichten Trägerschaften (vulgo Behörden).
Und bevor wir uns jetzt in eine juristisches Streiterei auslassen, es ging um diese Aussage hier:
Mmmmhhh - grundsätzlich ist ja ein Konzert eine Privatveranstaltung auf einem Privatgelände. Warum sollte hier die Pressefreiheit "geschändet" werden?
Kann ich beim besten Willen nicht erkennen....
Und dazu stand meine Aussage, dass das nicht viel mit privat zu tun hat. Ein grosses Konzert ist da dasselbe wie ein Fussballmatch in der Bundesliga etc. Ist ja ebenfalls von einem "privaten" Veranstalter organisiert und die Fotoreporter machen dort dieselbe Arbeit wie bei einem Konzert. Sie schiessen Fotos, welche dann in erster Linie für Presse genutzt werden. Damit ist das ein "geben & nehmen" Dank des Konzerts kommt der Fotograf an die Möglichkeit Bilder zu machen und zu verkaufen und verkaufte Bilder werden veröffentlicht und sind damit (normalerweise) Werbung für den Veranstalter. Das es gewisse Spielregeln gibt ist ok, aber wenns zu einseitig wird, wie im Artikel angesprochen, gibts dann halt verständlicherweise Widerstand.
 
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