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kleine Frage zum Konzertfotovertrag (Englisch)

  • Themenersteller Themenersteller pxh
  • Erstellt am Erstellt am

pxh

Themenersteller
Hi,

gehe ich recht in der Annahme, dass
(iii) In the event that Journalist shall transfer ownership of the digital information or underlying print copies of the photographs he grants to *** a first option to acquire such rights;
keine boesen Ueberraschungen fuer den Fotografen beinhaltet, sondern dass er lediglich seine Fotos zuerst *** anbieten muss - *** muss die also dann kaufen und nicht mal eben verschenken?!?

Babbelfisch hat's naemlich arg zerfleddert:
(iii) Im Falle dass Journalist Besitz der numerischen Information oder zugrunde liegenden der Druckkopien der Fotographien bringt, bewilligt er *** eine erste Option, zum solcher Rechte zu erwerben;

p.
 
Hallo,
die Annahme ist richtig, *** hat so etwas wie ein "Erstkaufsrecht" (nennt man das so ? ). Evtl. würde ich schauen ob eine Frist eingesetzt werden kann, nicht das *** drei Jahre überlegt und andere Interessenten dann kein Interesse mehr haben.
 
Das nennt sich Vorkaufsrecht. Normalerweise ist das so, dass *** dann das Recht hat, den bereits mit dem designierten Rechteempfänger geschlossenen Vertrag zu übernehmen. Also daran denken, den Käufer auf das Vorkaufsrecht von *** hinzuweisen. Ansonsten ist der Einwand mit der Frist voll berechtigt.

Gruß
Henderson
 
danke, an die Frist hatte ich garnicht gedacht... Werd' mal schaun, wie ich das gebogen kriege, weil idR direkt nach dem Event schon die Bilder in die Redaktion gehen...

p.
 
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