AW: KFZ Kennzeichen auf Bilder
Genau genommen gehört ein Kfz-Kennzeichen zu den Personenbezogenen Daten und unterliegt damit dem Datenschutz nach dem BDSG. Die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung ist nur zulässig, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder die Person / der Besitzer ausdrücklich zustimmt. Ob allerdings ein Foto als Erfassung gilt, bezweifle ich. Gegen ein Bild von parkenden Autos in einer Straße wird sicher nichts einzuwenden sein. Wenn ich die Kennzeichen der parkenden Autos aber in Excel erfasse, ist das etwas anderes.
Gerhard
Genau genommen gehört ein Kfz-Kennzeichen zu den Personenbezogenen Daten und unterliegt damit dem Datenschutz nach dem BDSG. Die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung ist nur zulässig, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder die Person / der Besitzer ausdrücklich zustimmt. Ob allerdings ein Foto als Erfassung gilt, bezweifle ich. Gegen ein Bild von parkenden Autos in einer Straße wird sicher nichts einzuwenden sein. Wenn ich die Kennzeichen der parkenden Autos aber in Excel erfasse, ist das etwas anderes.
Gerhard