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µFT Keine Garantieübertragung bei gebrauchter Panasonic

  • Themenersteller Themenersteller Gast_205187
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Gast_205187

Guest
Hallo,

eigentlich wollte ich mir eine gebrauchte Pana G6 zulegen. Jetzt habe ich gelesen dass bei Panasonic die Garantie nur für den Erstbesitzer gilt. D.h. sobald eine personalisierte Rechnung dabei ist oder die Kamera bei Panasonic registriert ist wird die Garantie bei Verkauf hinfällig. Angebote mit einer 5 Jahres Garantie sind damit ja eigentlich faktisch falsch da diese ja im Falle des Falles nicht gewährt wird (dafür muss die Kamera ja in jedem Fall registriert werden). Kann man dann den Verkäufer haftbar machen da er eine falsche Angabe gemacht hat (mit Garantie beworben obwohl es diese nicht gibt)?

Lohnt sich da der Gebrauchtkauf überhaupt noch - es gibt ja immer wieder Angebote wo die Besitzer nur das Kit Objektiv behalten und den Body weiterverkaufen (quasi neu Angebote)? Zumindest müsste ja dann der Preis deutlich niedriger sein da ja die Garantie wegfällt. Gilt das auch für Austellungstücke die ein Händler verkauft? Oder gilt da dann die Garantie trotzdem weil durch einen Händler verkauft? Da gibt es ja auch verlockende Angebote unter 470€ im Netz.

Hat schon ein Gebrauchtkäufer Erfahrungen mit der Garantieabwicklung bei Panasonic gemacht?

Und ist da bei Olympus genauso?

Diese Garantieklausel finde ich ja schon sehr :grumble::grumble::grumble::grumble:
 
Pflicht ist 6 Monate Garantie und 18 weitere Monate Gewährleistung (zusammen 2 Jahre), dann mit Beweislastumkehr. Alles weitere ist freiwillige Leistung des Herstellers und die kann er einschränken wie immer er das möchte. Verlängerte Garantie nur für den Erstbesitzer ist alles andere als unüblich.
 
Im Lumix Forum wurde dass auch schon diskutiert:

http://www.lumix-forum.de/viewtopic.php?f=26&t=12678

Sieht so aus als würde der Anspruch auf Garantie beim Gebrauchtkauf erlöschen. Dass sollte sich entsprechend auf die Gebrauchtpreise auswirken.

Und als Verkäufer wäre ich sehr vorsichtig mit Garantieversprechen, denn die könnte der Käufer dann gegenüber dem Verkäufer geltend machen - da hilft dann auch nicht der Hinweis auf Privatverkauf.

Für die Wertstabilität der Lumix spricht das jedenfalls nicht....
 
Die Sache hat drei Dimensionen:
-Gesetzliche Gewährleistung
Besteht zwischen Händler und Endkunden, beträgt 24 Monate und sichert Mängel ab, die beim Kauf vorhanden waren. Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vorlag.

-Garantie
Ist in der Regel eine Funktionsgarantie, dass das Gerät X Monate hält. Besteht i.d.R. zwischen Hersteller und dem Endkunden. Garantie fällt unter die Vertragsfreiheit. Der Hersteller bestimmt die Bedingungen, muss diese dann natürlich einhalten.
Es steht bei praktisch allen Herstellern, dass die Garantie nicht auf den Zweitkäufer übertragbar ist

Kulanz
-der Hersteller kann in der Praxis natürlich mehr gewähren, als vertraglich zugesichert (sprich auch beim Zweitkäufer kostenlos reparieren) Dafür wird es nur keine offiziellen Verlautbarungen geben. Ich vermute, dass es bei diesen langen Garantiezeiträumen eher weniger mit Kulanz zu rechnen ist.

Als Verkäufer würde ich nie behaupten, dass noch Garantie bestehen würde.
 
Hallo

Hab hier im Forum eine gebrauchte GH3 gekauft mit Rechnung vom Vorbesitzer mit Namen
nach kurzer zeit ist der Blitzschuh defekt gewessen habe dann bei Panasonic angerufen die haben mir dann gesagt wo ich sie hinsenden sollte war bei mir die Fa. Geissler in Reutlingen hingesendet mit der Rechnung und innerhalb einer Woche Repariert zurück auf GARANTIE.


Mfg Uwe
 
Ich denke mal die 5 Jahres Garantie greift doch erst wenn die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung rum sind. Ich habe die 5 Jahre auch für meine G6. Ob ich sie so lange haben werde, wer weiß das schon.

Gruß Olli
 
Hallo zusammen,
Garantie und Gewährleistung sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Positionen:

1. Gewährleistung:
Die ist gesetzlich vorgeschrieben und muss dem Käufer vom Händler gewährt werden.
Sie beträgt zwei Jahre und ist so ausgelegt, dass innerhalb der ersten 6 Monate der Händler zum Ersatz oder Kaufpreiserstattung verpflichtet ist.
Aber dem 7. Monat muss der Käufer dem Händler gegenüber beweisen, dass der Schaden schon von Anfang an vorhanden war. (Ziemlich schwierig)

2. Garantie:
Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser frei gestalten kann, also auch zu Beispiel festlegen, dass sie nur für den Erstkäufer gilt.

Im Falle Panasonic habe ich vor etwa zwei Jahren dieserhalb per E-Mail angefragt und es wurde mir ebenfalls per E-Mail mitgeteilt, dass nur der Erstkäufer einen Anspruch auf Garantie hat.

Ob und wie sich Panasonic bei einer Reklamation per Kulanz verhalten wird kann ich nicht beurteilen.
Es bleibt also festzuhalten, dass dem Zweitkäufer bei Panasonic kein Garantieanspruch zusteht.

Freundliche Grüße
Irene
 
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