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Kamera runtergeflogen - Was tun?

Ja, normales Runterfallen lassen ist ja kein Problem.

Nur bei ihr war es einmal, dass sie nicht zahlen wollten, weil die Digicam ausgeliehen war, das andere mal, weil das, was sie kaputtgemacht hat während eines Umzugs passiert ist und das andere war ein noch blöderer Grund, ich glaube da wollten sie nicht zahlen, weil das kaputtgemachte dem Mitbewohner gehörte und der mit in der WG wohnt. :ugly:


Über 1 und 3 kann man diskutieren, aber nicht bei 2:
2) Umzug
Bei Umzügen gelten besondere Haftungsregeln bei Hilfen im "Freundeskreis". Zum Beispiel auch eine regelmäßige Haftungsfreistellung für die Helfer. Hilfst Du und machst was kaputt, bist Du in der Regel nicht Haftbar zu machen
 
so vielleicht sollte man auch einmal ein oder zwei blicke ins VVG (versicherungsvertragsgesetz) oder in die Versicherungsbedingungen werfen.
Wenn das Objektiv neu 100 € kostet und die reperatur 200 € zahlt die Vers. natürlich nur 100 weil dann hat man ja ein ein neues, ist ja wohl ganz klar. Desweiteren leistet die Haftpflicht Neuwertentschädigung . Desdesweiteren zahlt die Versicherung nicht wenn ich dir meine Kamera freiwillig gebe und sage mach mal ein paar Fotos (Gefälligkeitsschaden) bei einigen kann man das aber einschließen. Steht die Kamera auf dem Tisch und ich nehem sie mir einfach um mal durchzugucken sieht das anders aus.
 
so vielleicht sollte man auch einmal ein oder zwei blicke ins VVG (versicherungsvertragsgesetz) oder in die Versicherungsbedingungen werfen.
Wenn das Objektiv neu 100 € kostet und die reperatur 200 € zahlt die Vers. natürlich nur 100 weil dann hat man ja ein ein neues, ist ja wohl ganz klar. Desweiteren leistet die Haftpflicht Neuwertentschädigung . Desdesweiteren zahlt die Versicherung nicht wenn ich dir meine Kamera freiwillig gebe und sage mach mal ein paar Fotos (Gefälligkeitsschaden) bei einigen kann man das aber einschließen. Steht die Kamera auf dem Tisch und ich nehem sie mir einfach um mal durchzugucken sieht das anders aus.

Ja. Dem ist nix hinzuzufügen, was die Versicherungsseite angeht.
 
Desweiteren leistet die Haftpflicht Neuwertentschädigung .

Das ist absolut falsch - vermutlich fehlt hier nur das Wort "keine".

Haftpflichtversicherungen ersetzen i.d.R. ausschliesslich den Zeitwertschaden - das entspricht auch der gesetzlichen Haftung.

Abzüge für Alter, Gebrauch usw. sind natürlich vorzunehmen.
 
Das ist absolut falsch - vermutlich fehlt hier nur das Wort "keine".

Haftpflichtversicherungen ersetzen i.d.R. ausschliesslich den Zeitwertschaden - das entspricht auch der gesetzlichen Haftung.

Auf welche Rechtsgrundlage beziehst Du Dich? Wir reden hier von einem privatrechtlich zu regelnden Schadensersatz nach dem BGB oder?
 
Richtig - und du bist der Ansicht, dass es nach dem BGB einen Anspruch auf Neuwertersatz einer Sache gibt, welche nicht zum Schadenzeitpunkt fabrikneu, sondern z.B. bereits 2 Jahre alt ist?

Mooooment, meine Ansicht habe ich klar und deutlich dargelegt und sie begründet sich auf § 249 I BGB: Es ist der Zustand herzustellen, der ohne den Schaden vorhanden wäre. Das Impliziert wohl kaum, dass ich der Meinung bin, es wäre auf jeden Fall ein Neuwertersatz angebracht.

ICH vertrete lediglich die Position, dass dier Betrag den die Haftpflicht zu zahlen bereit ist, zu niedrig sein kann und das dann der Verursacher für die Differenz einzustehen hat. Ober bei Nichtzahlung durch die Versicherung eben für den gesamten Schaden.

Es ist eine wirtschaftliche Betrachtung, ob ein Neukauf Sinn macht, wenn eine Reparatur möglich ist. Und es kann aber tatsächlich sein, dass der zu ersetzende Schaden über dem Wert legt, der für die im Vergleichsfall hinzugezogenen "tatsächlichen Zeitwerte" angelegt würde. Stichwort "Customizing".

Das alles ändert aber nix an der ganz einfachen Tatsache: Wer es kaputt macht, hat für Reparatur oder mindestens gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Was gleichwertiger Ersatz ist, bis wann ein Neukauf durchzuführen ist, etc. ist alles in zig tausend Gerichtsurteilen festgemacht worden.

(Meine Frage blieb unbeantwortet. Das ist ein relativ netter Trick, den Du da versuchst...)
 
(Meine Frage blieb unbeantwortet. Das ist ein relativ netter Trick, den Du da versuchst...)

Sei bitte vorsichtig mit Unterstellungen.

Im übrigen habe ich einen anderen Beitrag zitiert, in welchem davon die Rede war, dass die Haftpflichtversicherung Neuwertentschädigung leistet.

Und das ist einfach unrichtig.

Weitere Diskussionen darüberhinausgehend sind für mich damit beendet.
 
Sei bitte vorsichtig mit Unterstellungen.

Im übrigen habe ich einen anderen Beitrag zitiert, in welchem davon die Rede war, dass die Haftpflichtversicherung Neuwertentschädigung leistet.

Und das ist einfach unrichtig.

Weitere Diskussionen darüberhinausgehend sind für mich damit beendet.

Hallo?

Du kannst Dich doch nicht hinstellen, "NEIN" brüllen und bei Nachfragen dann sagen, dass sei so weil Du es sagst und damit die Diskussion vorbei.

Sorry, aber das wirft ein ganz unangehmens Licht auf Deinen Diskussionsstil.

Aber gut, Du hast natürlich Recht: wir müssen nicht darüber diskutieren, Du kannst gerne so (von mir als extrem herablassend empfunden) agieren. Dafür hat meine Brainware ein integriertes Killfile, in dem Du gerade *PLONK* machst.
 
Ich muß abbitte leisten und dem Comendatore recht geben. Die Haftpflicht zahlt nur Zeitwert. Wie ich drauf gekommen bin war eine Verwechslung.
Ich hab mal versicherungskaufmann gelernt (schon länger her :grumble:)und da war immer ein beliebtes Spiel wer zahlt den Schaden wenn die Wanne überläuft.Hier ist es so das die Hausrat zum Neuwert entschädigt und die Haftpfl. zum Zeitwert. Also solche Schäden immer der eigenen Hausrat melden und nicht dem nachbarn drüber seiner Haftpflicht :D. Ich habe es schlicht und einfach verwechselt! Bitte um Entschuldigung. Der Geschädigte darf in der Haftpflicht nicht besser gestellt werden als vor dem schaden.
 
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