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Kamera als Radarfalle?

hatten letztens eine heftige diskussion mit der autobahnpozilei in münster, standen am parkplatz und haben mitzieher gemacht. direkt nen platzverbot erhalten. der sagte wenn die denken die blitzen und gehen in die eisen und es knallt, wäre zumindest der tatbestand des gef. eingriffs in den straßenverkehr erfüllt.

Ihr werft hier wieder mit Äpfelchen und Birnchen umher ;)

1. Technische Durchführung: Geschwindigkeitsmessung mit einem Knipsbild ist nicht möglich. Du hast keinen exakt definierten Anfangspunkt auf Deinem Bild und keinen definierten Endpunkt geschweige denn eine exakt vermessene Lauffläche. Bestensfalls bekommst Du dank des Langzeitschmiers eine bös geratene Näherung hin.
2. Rechtliche Verwertbarkeit: Im Strafverfahren (also auch Verkehrsgetüddel) nein wegen Strengbeweis, im Zivilprozess kannst Du auch Deinen Goldfisch als Beweis einbringen.
3. Kameraaufnahmen an der Strasse: Sollte grds. kein Verstoss gegen die Wegewidmung sein. Der Autofahrer muss an die Verkehrssituation angepasst fahren und auch in der Lage sein einen Blitzer ohne Herzinfarkt zu überstehen.
ABER: Du greifst mit Deinen Bildern in die Privatsphäre der Leute ein, also Gemengelage Recht am eigenen Bild, APR <-> Dein Rechtsraum.
Kann also durchaus sein, dass Du im Einzelfall Störer bist.
Spannender allerdings: wenn irgend ein Spinner gegen die Wand ballert, weil er das P bekommt trifft Dich ggf. auch zivilrechtlich die Mitschuld und Du darfst Dich am Schadensausgleich beteiligen! Hier ist dann die Frage inwieweit Du mit Deinem Verhalten erkennen können musstest, dass Du da jemanden ablenkst. Stell Dir vor, Du machst an einer schlecht einsehbaren verkehrsreichen Kurve mir riesigem Setup Nacktaufnahmen mit Helmut Kohl..

Wirft allerdings auch die Frage auf, wie das bei gutaussehenden Damen, die an der Kreutzungsampel stehen bewertet wird. Da sieht mann ja häufig die Blicke rübergehen und danach ein panisches Bremslicht ;)

5. Was die Kollegen am Parkplatz getroffen hat war kein Platzverbot sondern ein Platzverweis im Rahmen des POR-SH (dem lila-weissem Buch). Präventive Massnahme zur Gefahrenabwehr.
 
Das wird wohl der am ehesten gangbare Weg sein, danke. Dann wären jetzt diejenigen gefragt, die im Mathethread sich als Rechencracks geoutet haben :D
Ich jedenfalls kann an einem Sonntagmorgen darauf kein Hirnschmalz verwenden...
Allerdings wäre es dann wohl sinnvoller, die Belichtungszeit von vornherein so zu wählen, dass jeder, der unscharf abgelichtet wird, zu schnell gefahren sein muss. Die genaue Geschwindigkeit ließe sich so denn aber wiederum nicht sooo einfach bestimmen. Schade. Also doch nicht...

Gruß, Frank

Mit einem Bild von vorne nicht. Wenn du zwei Bilder in definiertem Abstand (zeitlich) von der Seite der Fahrbahn machst, schon eher. Anhand von Zeitabstand und der Vorwärtsbewegung kriegt man dann schon ne ganz gute Abschätzung hin.

Genauer wären Lichtschranken, und man misst einfach die Zeitspanne, die für einen bestimmten Weg benötigt wird. Das liesse sich in der Näherung auch mit zwei Kameras, der Fokusfalle und einem Audio-Rekorder hinbekommen.

Mit letzterem kann man die Zeit zwischen den Kamera-Auslösungen dann hinreichend genau messen.

Mit einem Foto wird es sehr schwierig...

Aber WOZU frage ich mich immer noch :ugly:
 
Mit einem Bild von vorne nicht. Wenn du zwei Bilder in definiertem Abstand (zeitlich) von der Seite der Fahrbahn machst, schon eher. Anhand von Zeitabstand und der Vorwärtsbewegung kriegt man dann schon ne ganz gute Abschätzung hin.

Genauer wären Lichtschranken, und man misst einfach die Zeitspanne, die für einen bestimmten Weg benötigt wird. Das liesse sich in der Näherung auch mit zwei Kameras, der Fokusfalle und einem Audio-Rekorder hinbekommen.

Mit letzterem kann man die Zeit zwischen den Kamera-Auslösungen dann hinreichend genau messen.

Mit einem Foto wird es sehr schwierig...

Aber WOZU frage ich mich immer noch :ugly:

Geht ja wohl :D

Naja, so wie ich es verstanden habe will er genau die belichtungszeit herausfinden die nötig ist um das auto scharf abzubilden...
wenn er die hat lässt sich über die pixeldichte, abstand kamera-auto, brennweite und belichtungszeit argumentieren

ist aber praktisch nicht machbar ;) (-> dauert wohl ein wenig bis er die belichtungszeit herausgefunden hat;))

ansonsten einfach eine bewegungsunschärfe hervorzaubern...
dann benötigt man nur noch die entfernung kamera-auto, die brennweite (inkl. crop), belichtungszeit, auflösung, anzahl der pixel über die sich die bewegungsunschärfe zieht, und bestimmt noch etwas anderes
aufjedenfall liese sich damit über die winkelfunktionen argumentieren und die effektiv zurückgelegte strecke des autos in abhängigkeit der zeit berechnen...
und daraus die geschwindigkeit

mit nem großen lineal dahinter ist es natürlich einfacher zu rechnen, allerdings wäre das auch viel schwerer zu realisieren
 
Aber WOZU frage ich mich immer noch :ugly:

Ganz einfach: Die Frage schoss mir durch den Kopf, ganz ohne weiterführende Pläne, ganz ohne "Ich will Hilfssheriff werden"-Hintergedanken (s. Eingangsposting und Verwendung des Konjunktiv II, der ja immer ein gewisses Maß an "Was könnte (u.U.) möglich sein, ohne es direkt zu realisieren" impliziert).
 
Hi,

also wo da auch nur ansatzweise der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt sein soll, würde mich interressieren.

Ebenso, wie eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen den Platzverweis ausgehen würde. Ich bin mir sehr sicher: Rechtswidrig - weil völlig lächerlich, zumindest würde mich dafür eine bejahende Begründung sehr stark interessieren.

Gott hilf:grumble:

Solange Du nicht auf der Autobahn rumturnst, auf den Autofahrern irgendwie direkt einwirkst (Zeichengebung, Winken, Signalgebung, anblitzen) sondern nur indirekt an einer Autobahn fotografierst, an einer Straße oder sonstwo, kann Dir keiner was wollen.

Selbst wenn der Autofahrer eine Geschwindigkeitsmessung vermutet und ne Vollbremsung hinlegt, wird sich ein Gericht damit zu befassen haben, wovor der Mensch eigentlich Angst gehabt hat und wieso er so reagiert hat. Ich sehe eine Mitschuld in diesem Zusammenhang nicht, da eine "reguläre" Geschwindigkeitskontrolle in diesen Punkten ebenfalls außen vor ist, solange sich der Fotograf in dem für ihn zugewiesenen Verkehrsraum (=Gehweg) oder außerhalb der Straße (d.h. außerhalb der gesamten Autobahn aufhält).

Eine Gemengelage sehe ich hier auch nicht, weil das Recht am eigenen Bild grundsätzlich erstmal noch gar nicht tangiert ist, dass allgemeine Polizeirecht ebenfalls nicht (wo bitte ist hier der Gefahrenzusammenhang - und vor allem: Welche Gefahr für welches Rechtsgut soll hier vorliegen?). Ansonsten wäre jede TV-Aufnahme in der Öffentlichkeit, jedes Presseshooting, jede Fotoaufnahme ein potentieller Eingriff in die Rechtsordnung.

Viele Grüße

TXLRudi
 
Von öffentlichem Grund aus darf ich soviel Fotos machen wie ich lustig bin.
Presserecht.

Richtig. Soviel wie Du willst, aber nicht wovon Du willst ;)

Im Ernst. Wenn ich mich mit der Kamera an den Strrassenrand stelle und Autos knipse, die mE zu schnell sind. Was will ich dann? Abschrecken, dass sie langsamer werden und sie überführen.

Jetzt stell Dir mal vor: Der Erste fährt korrekt, ist aber in Gedanken, erschrickt und tritt voll in die Bremse. Der Zweite, auch nicht zu schnell, aber vielleicht nur minimal zu dicht drauf, fährt hinten rein.

Ich wünsche Dir schon jetzt viel Vergnügen, denn dass da nicht gegen Dich ermittelt würde, das schließe mal aus :-).


@ yenlo:

Zunächst mal vorweg: das Meiste was Du schreibst stimmt, jedenfalls im Ergebnis, da ging vieles durcheinander.
Aber die Mithaftung ist nicht nur zivilrechtlich ein Problem, sondern als jedenfalls fahrlässige auch strafrechtlich (s.o.).

2. Rechtliche Verwertbarkeit: Im Strafverfahren (also auch Verkehrsgetüddel) nein wegen Strengbeweis, im Zivilprozess kannst Du auch Deinen Goldfisch als Beweis einbringen.

Das ist nun nicht mehr richtig.
SAPUZ (Sachverständiger, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunde, Zeugen) sind die 5, und wenn du die amtliche Auskunft dazu nimmst 6 Beweismittel der ZPO. Andere gibts nicht. Freibeweis ist FGG, nicht ZPO.
Ach und StPO ist grundsätzlich Freibeweis (viel mehr als das Zivilrecht). Nur die Feststellung der Schuldfähigkeit und Rechtsfolgentatsachen gilt in der mündlichen Hauptverhandlung der Strengbeweis in der StPO. Ansonsten der Freibeweis, auch für die Schuldfrage!

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

meine Meinung zur Möglichkeit mit einem Foto die Geschwindigkeit zu ermitteln:

* man nehme ein geeignetes Hochhaus
* die darunter liegende Straße wird mit deutlich erkennbaren Markierungen in Abständen von 0,5 - 1,0 m versehen.
* zum Zwecke der besseren Auswertbarkeit sollten in der Dämmerungsphase nur Fahrzeuge mit eingeschaltetem Licht fotografiert werden. Anhand der Länge der Leuchtstreifen kann man dann unter Berücksichtigung der Belichtungszeit die Geschwindigkeit überschlägig berechnen.

Als überwachten Bereich würde ich eine Fahrbahnlänge von ca. 10 - 15 m wählen. Bei einer zulässigen Höchtgeschwindigkeit von 30 km/h (8,33 m/s) könnte man dann mit Geschwindigkeiten bis ca. 60 km/h (16,66 m/s) rechnen. Die Belichtungszeit sollte also bei veniger als 1 s liegen.

Ich denke 0,8 Belichtungszeit mit Blende entsprechend der Dämmerung, Auslösen genau beim Einfahren ins Foto. Unter der Maßgabe, dass die Belichtungszeit als genau angenommen wird, kann man dann auch die Geschwindigkeit ziemlich genau ermitteln.

Sollte funktionieren - jedoch ausdrücklich nicht rechtlich verwertbar, es sei denn, die DSLR verfügt über eine Eichsiegel :lol:

Matthias
 
Im Ernst. Wenn ich mich mit der Kamera an den Strrassenrand stelle und Autos knipse, die mE zu schnell sind. Was will ich dann? Abschrecken, dass sie langsamer werden und sie überführen.

Jetzt stell Dir mal vor: Der Erste fährt korrekt, ist aber in Gedanken, erschrickt und tritt voll in die Bremse. Der Zweite, auch nicht zu schnell, aber vielleicht nur minimal zu dicht drauf, fährt hinten rein.

Ich wünsche Dir schon jetzt viel Vergnügen, denn dass da nicht gegen Dich ermittelt würde, das schließe mal aus :-).

Ich würde mal sagen, das ist das Problem der Unfallbeteiligten. Dass die Autos "mE zu schnell sind", habe ich nicht behauptet. Ich habe lediglich vorbeifahrende Autos fotografiert, um diverse Funktionen an meiner Kamera zu testen. Außerdem bin ich hauptberuflicher Journalist (DJV) und gerade unterwegs auf Recherche für einen Artikel zum Thema "Verkehrsdichte in deutschen Großstädten."


Redaktionsbüro
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, auch ein hauptberuflicher Journalist hat sich an Gesetze zu halten... :rolleyes:

Das kannste dann aber mit Staatsanwalt und Richter abmachen, wenn es soweit ist.
 
Natürlich nicht. Nennt sich "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" und kann richtig derbe Ärger geben. Also ein bisschen gucken wo man sich wie postiert.

Was die Bewegungsunschärfe angeht: man kann vermutlich schon einen ganz guten Rückschluss ziehen, muss aber eine Möglichkeit haben, die Bewegung im Bild irgendwie zu "messen", muss also auch die Entfernung recht genau kennen. Sicher nichts für "einfach so", aber ganz ähnlich wird ja bei Crashtests (anhand von mehreren Einzelbildern) auch gemessen.

Geht recht einfach. Bild nehmen und Nullstellen des Spektrums im Frequenzraum bestimmen. Man sieht sehr schön sowohl die genaue Bewegungsrichtung wie die genaue Distanz. Allerdings sollte das Licht gleichmäßig sein.

Bei Nacht kann man die Perlenschnüre auswerten.
 
Ach... und wenn das die öffentliche Hand macht ist dem nicht so?

Oder wird bei einem eventuellen Unfall der durch eine Radarkontrolle verursacht wird, der Polizist, der gemessen hat wegen gefährlichen Eingriffs in den STV angezeigt? Komische Welt...

Viele Grüße

Das nennt man dann wohl eher PP, denn es sind Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Unfall durch Radarkontrolle? Wohl eher durch zu dicht Auffahren oder überhöhte Geschwindigkeit.

Komischer Gedankengang Andreas.. :top:
 
Ich würde mal sagen, das ist das Problem der Unfallbeteiligten. Dass die Autos "mE zu schnell sind", habe ich nicht behauptet. Ich habe lediglich vorbeifahrende Autos fotografiert, um diverse Funktionen an meiner Kamera zu testen. Außerdem bin ich hauptberuflicher Journalist (DJV) und gerade unterwegs auf Recherche für einen Artikel zum Thema "Verkehrsdichte in deutschen Großstädten."

Na dann wirst Du sicherlich über ein geeignetes Tele verfügen um den folgenden Verkehr nicht zu behindern/verwirren... sollte doch alles im Rahmen sein :top:
 
Na dann wirst Du sicherlich über ein geeignetes Tele verfügen um den folgenden Verkehr nicht zu behindern/verwirren... sollte doch alles im Rahmen sein :top:

wenn Du wirklich etwas handfestes zum Thema verkehr und Verkehrsdichte suchst, schau Dir mal die Infos der Arbeitsgruppe von Prof. Schreckenberg an. http://www.ptt.uni-duisburg.de. Wir verstehe heute Dank mathetische Beschreibungen der Verkehrsdichte das Phänomen des Staus ganz gut, z.B warum es es zu "Sponanen" Staues kommt etc...

aber die Diskussion über "Kamera als Radarfalle" ordnen wird doch lieber unter Smalltalk ein, oder nicht?
 
Mh..also rein Physikalisch sollte das machbar sein.
Weiß nur nicht wie du messen willst, wie weit sich das auto während deiner Belichtungszeit bewegt...
naja, Aber tu es lieber nicht.

Haben das früher mal gemacht, spaßeshalber versteht sich :lol:

Mit Stativ an den Straßenrand, das Ganze bei Nacht, und dann mal ein bissl losgeblitzt...
War schon ziemlich lustig zu sehen, wie plötzlich die Autos dann auch angemessen schnell/langsam gefahren sind. Das ganze macht nur keinen Spaß, wenn sich das "geblitzte Auto" im Lichte des Blitzes als Polizei Wagen entpuppt...

Von der eigentlichen Strafe (um die wir uns mit Ausreden drücken konnten) hätte man sich ein schönes Speedlite 220ex holen können....Ironie.
 
Ich würde mal sagen, das ist das Problem der Unfallbeteiligten. Dass die Autos "mE zu schnell sind", habe ich nicht behauptet. Ich habe lediglich vorbeifahrende Autos fotografiert, um diverse Funktionen an meiner Kamera zu testen. Außerdem bin ich hauptberuflicher Journalist (DJV) und gerade unterwegs auf Recherche für einen Artikel zum Thema "Verkehrsdichte in deutschen Großstädten."

Das ist ziemlich durchsichtig und reicht für Fahrlässigkeit aus. Es ist juristisch *auch* Dein Problem, nicht nur das der dichten Autos ;-)
Stichwort "adäquate Äquivalenz" und "Conditio sine qua non"
 
Also darf man nicht auf fahrende Autos fotografieren, oder nur mit ausreichendem (lichtstarken) Tele oder nur ohne Blitz oder nur, wenn man ein Schild aufstellt (ACHTUNG Keine Radarmessung) oder oder oder...ges(t)ammeltes Halbwissen...

Gegen welches Gesetz verstößt man, wenn man fahrende Auto fotografiert?

Armes Deutschland - der Einäugige ist der König der Blinden.

Redaktionsbüro
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst, statt Fotos zu machen, auch als Huhn verkleidet neben der Fahrbahn auf- und abhüpfen und den Fahrern zuwinken. Auch in diesem Fall besteht durchaus die Möglichkeit, im Falle eines Crashs eine Mitschuld zu tragen.

Es ist ganz einfach so: wenn nach menschlichem Ermessen eine Störung des Verkehrs zu erwarten wäre bzw. wissentlich in Kauf genommen wird, so ist das ganze fahrlässig. Das hat mit Blinden nichts zu tun...
 
Du kannst, statt Fotos zu machen, auch als Huhn verkleidet neben der Fahrbahn auf- und abhüpfen und den Fahrern zuwinken. Auch in diesem Fall besteht durchaus die Möglichkeit, im Falle eines Crashs eine Mitschuld zu tragen.

Es ist ganz einfach so: wenn nach menschlichem Ermessen eine Störung des Verkehrs zu erwarten wäre bzw. wissentlich in Kauf genommen wird, so ist das ganze fahrlässig. Das hat mit Blinden nichts zu tun...

Indirekte Beeinflussungen des Verkehrsflusses gelten in der StVO nicht.
Das ist auch gut so. Zum einen beeinflußt man schon allein durch seine Anwesenheit den Verkehrsfluß und schafft und verhindert dadurch Verkehsunfall-Situationen, zum anderen sind diese Kausalketten selbst bei exaktem Datenmaterial der Geschehnisse nicht überschaubar, geschweige denn vorhersehbar.
 
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