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Jaja die D80 :)

wie sieht das eigentlich aus, sind solche angebote verbindlich? bei schaufenstern ists ja auch so, was dort ausgestellt und angeschrieben wird muss auch verkauft werden...
 
wie sieht das eigentlich aus, sind solche angebote verbindlich? bei schaufenstern ists ja auch so, was dort ausgestellt und angeschrieben wird muss auch verkauft werden...


Hallo,

wohl kaum. Das Gerät wird ja nicht von Billiger verkauft.
Wenn man auf den besten Preis klickt zum Anbieter sieht
die Welt (und das Gehäuse) schon wieder anders aus.

Gruss, Werner
 
D80s steht drauf. Ist wohl ein Vorserienmodell.

Jetzt geht die DAU-Fragerei wieder los: D80 gleich kaufen oder noch auf die D80s warten?
 
bei schaufenstern ists ja auch so, was dort ausgestellt und angeschrieben wird muss auch verkauft werden...
War leider noch nie so. Hier wird im deutchen Recht klar zwischen dem kaufmaennischen und rechtlichen Angebot unterschieden.

Der Preis an der Ware ist das kaufmaennische Angebot das rechtlich so gut wie keine Bedeutung hat. Der Haendler waere aber nicht mehr lange im Geschaeft wenn er sich nie an seine Preise halten wuerde. (keine Umlaute auf der Tastatur...

Das rechtliche Angebot gibt der Kaeufer ab in dem er sagt :"Lieber Haendler zu diesem Preis will ich jene Ware kauen". Auf dieses ANGEBOT kann nun der Haendler eingehen und sagen "DEAL!". Der Haendler kann aber genausogut sagen "Weil mir Deine Nase nicht gefaellt zahlst Du mehr".

Im zweiten Fall hat der Haendler das Angebot des Kunden zum Kauf nicht angenommen sondern ein eigenes rechtliches Angebot ueber einen hoeheren Preis formuliert.

Darauf hin kommt entweder kein VERTRAG (ueberenstimmung der Willenserklaerungen) zustande oder der Kunde sagt "Nehm ich trotz Nasenaufpreis" und dann haben wir die zwei uebereinstimmenden Willenserklaerungen die einem Vertrag zugrunde liegen muessen.

Waere der Auszeichnungspreis bindend koennte der Haendler fuer seine Ware ja auch nie einen nicht am Preisschild ausgewiesenen Nachlass gewaehren. Funktioniert also in beide Richtugen.
 
ach so, danke für die aufklärung, ich gieng hierbei vom schweizer recht aus und da ist es, meines wissens nach so...
kann mich aber auch wieder irren, muss ich wohl mal nachlesen *g*



aber wär schon toll:ugly:
 
ach so, danke für die aufklärung, ich gieng hierbei vom schweizer recht aus und da ist es, meines wissens nach so...
kann mich aber auch wieder irren, muss ich wohl mal nachlesen *g*
aber wär schon toll:ugly:

Das ist bei uns so, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Irrtum vor (z.B. 710.- statt 7100.-). Aber ausdrücklich nur auf den Artikel welcher so bezeichnet ist, nicht auf einen gleichen anderen.

Gruss
DanMan
 
hmm der testbericht-link funzt leider schon nicht mehr:(
schade, schade hätte mir gern die Canon D200 angesehen;) :D

edit: ups haste ja schon nachgetragen;)
 
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