Tschickelebim
Themenersteller
Hallo zusammen,
auch nach tagelanger Recherche, komme ich zu keinem Ergebnis.
Klar ist/scheint, dass ich nach Bundes/Landeswaldgesetz, grundsätzlich den Wald zum Zwecke der Erholung zu jeder Tag- und Nachtzeit an jeder Stelle betreten darf, auch abseits der Wege (klar gibt es Ausnahmen wie z.b.: Waldstücke wo gerade Holz geschlagen wird, oder der Bereich um ein Schwarzstorch-Horst usw. usw.)
Klar ist auch, dass ich mich dabei nicht wie Räuber Hotzenplotz benehmen darf. Und mit Fahrrad auf dem Weg bleiben muss.
Es steht nicht geschrieben, dass ich dabei keine Kamera dabei haben darf.
So weit alle prima und klar, wenn da nicht §19a des Bundesjagdgesetzes wäre.
Zitat Anfang
§ 19a Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen
Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.
Zitat Ende
Ich darf also lustig durch den Wald joggen und mountainbiken und dabei Pflanzen und Pilze fotografieren, aber wehe mir begegnet dabei Fuchs/Hirsch/Wildsau und ich halte dann mit einen Tele drauf. Der Jäger/Förster wird immer davon faseln das ich das Wild aufgesucht habe oder ihm gar nachstelle.
Was ist denn wenn ich irgendwo ansitze und das Wild vorbei läuft? Muss ich zwingend auf dem Weg bleiben zu fotografieren? Darf ich mich irgendwo ins Gebüsch hocken/verstecken?
Ich möchte jetzt keine Diskussion darüber ob man Tiere im Wald stören könnte oder nicht, dass muss jeder für sich beurteilen.
Auch weiß ich das es freundliche und durchgeknallte Jäger/Förster gibt, mit den Freundlichen hat man ja ohnehin keine Probleme.
Also was sage ich dem unfreundlichen Menschen der meint der ganze Wald gehöre Ihm alleine?
Gruß
auch nach tagelanger Recherche, komme ich zu keinem Ergebnis.
Klar ist/scheint, dass ich nach Bundes/Landeswaldgesetz, grundsätzlich den Wald zum Zwecke der Erholung zu jeder Tag- und Nachtzeit an jeder Stelle betreten darf, auch abseits der Wege (klar gibt es Ausnahmen wie z.b.: Waldstücke wo gerade Holz geschlagen wird, oder der Bereich um ein Schwarzstorch-Horst usw. usw.)
Klar ist auch, dass ich mich dabei nicht wie Räuber Hotzenplotz benehmen darf. Und mit Fahrrad auf dem Weg bleiben muss.
Es steht nicht geschrieben, dass ich dabei keine Kamera dabei haben darf.
So weit alle prima und klar, wenn da nicht §19a des Bundesjagdgesetzes wäre.
Zitat Anfang
§ 19a Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen
Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.
Zitat Ende
Ich darf also lustig durch den Wald joggen und mountainbiken und dabei Pflanzen und Pilze fotografieren, aber wehe mir begegnet dabei Fuchs/Hirsch/Wildsau und ich halte dann mit einen Tele drauf. Der Jäger/Förster wird immer davon faseln das ich das Wild aufgesucht habe oder ihm gar nachstelle.
Was ist denn wenn ich irgendwo ansitze und das Wild vorbei läuft? Muss ich zwingend auf dem Weg bleiben zu fotografieren? Darf ich mich irgendwo ins Gebüsch hocken/verstecken?
Ich möchte jetzt keine Diskussion darüber ob man Tiere im Wald stören könnte oder nicht, dass muss jeder für sich beurteilen.
Auch weiß ich das es freundliche und durchgeknallte Jäger/Förster gibt, mit den Freundlichen hat man ja ohnehin keine Probleme.
Also was sage ich dem unfreundlichen Menschen der meint der ganze Wald gehöre Ihm alleine?
Gruß