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Meiner Ansicht nach ist hier nur die Kleinunternehmerregelung der Knackpunkt. Für die meisten von uns wohl die richtige Variante. Nur, wer keine MwSt. ausweist, der kann auch keine Vorsteuer geltend machen - oder!?
Jepp, das ist so.... Vorsteuerabzug nur wenn MwSt. erhoben wird.
Letztlich dient die Verrechnung von erhobener MwSt und abgezogener Vorsteuer nur der Ermittlung des geschaffenen und zu versteuernden Mehrwertes.
Ein Beispiel:
Kauf eines Gegenstandes 100 Euro + 19 Euro "Märchensteuer"
Veredelung und Weiterverkauf der gleichen Sache 200 Euro + 38 Euro MwSt
Macht 38 Euro erhobene MwSt - 19 Euro an Lieferanten gezahlte Vorsteuer = Zahllast 19 Euro, die der rechnungsstellende Unternehmer auf den geschaffenen Mehrwert (ob es das immer ein Mehrwert ist, kann man bezweifeln... grins) and das Finanzamt abzuführen hat.
Und dies ist die Steuer auf den Veredelungs/Verkaufsdifferenzbetrag von
200 Euro eigene Rechnung - 100 Euro Lieferantenrechnung = 100 Euro , also den geschaffenen Mehrwert/Mehrpreis der Sache...
(lediglich bei den Urerzeugern ist das etwas anders, da Bodengewinnung oft keinen Vorlieferanten hat, der Rechnungen schreiben könnte)
Aber so eine "Plünderung" wäre auch mal nicht schlecht. Wir holen uns die Vorsteuer zurück, stellen aber MwSt nicht in Rechnung ...
Tja, so verdient der Staat bei jedem Handeln mit...