Also nur mal am Rande...
Du hast geschrieben "in einer schlichten kleinen Einkaufspassage".....
In... nicht vor, nicht draussen sonder IN.....
Deine Worte..
Nachdem du dann von so ziemlich 99% der Leute hier in dem Thread Kontra bekommen hast, war es mit mal "draussen"....
Was denn bitte nun?
So langsam glaube ich die ganze Story nicht mehr, und halte das für den letzten Troll-thread.
Warum?
Du vertrittst in 2 oder sinds mittlerweile sogar schon 3 threads eine sehr extreme Meinung und individuelle Rechtsauffassung, und damit nicht genug siehst du nur wenig Grund dich überhaupt an irgendwelche Rechtsgrundlagen oder gesellschaftliche Regeln zu halten.
Und ganz urplötzlich taucht hier dieser Thread auf, der genau das Thema behandelt und der auch noch dich ganz persönlich betrifft.
Und allen zeigst du, wie toll und cool und souverän du die Situation gelöst hast, und wie klein und erbärmlich sich doch nun der Wachmann fühlen muss, wo er doch von dir ganz persönlich gezeigt bekommen hat, was er wert ist....
Troll lass grüßen sag ich dazu nur....
Ich habe in der Einkaufspassage fotografiert, verließ dann die Einkaufspassage nichts ahnend und keines Vergehens bewusst , wurde von dem Wachmann verfolgt und außerhalb der Passage von ihm dumm angemacht und aufgefordert, die Fotos zu löschen. Da ich dieser Aufforderung nicht nachkam , weil er kein Recht dazu hat und ihm klar machte, dass die von ihm bemühte Hausordnung nirgends steht, erteilte er mir vermutlich aus Hilflosigkeit Hausverbot.
Also habe ich mit dem Fotografieren keinen Hausfriedensbruch begangen, mich Gesetzes konform verhalten und mich nur gegen die unberechtigte Aufforderung, die Fotos zu löschen, verbal zur Wehr gesetzt.
Der Wachmann hätte mich auch nicht festhalten und dagegen hätte ich mich auch mit körperlicher Gewalt zur Wehr setzen dürfen.
Und das "vorgesetzt kraft Dienstausübung" passt bei solchen externen Bewachungsdiensten vorne und hinten nicht und der Vergleich mit dem angestellten Busfahrer hinkt gewaltig, zudem ein Busfahrer auch keine Legitimation hat, ein künftiges Hausverbot (gibt es bei Bussen begrifflich nicht) dh. Benutzungsverbot auszusprechen.
Er hat die Befugnis, Störer an die frische Luft zu setzen und so ein Wachmensch mag auch das Recht haben, Störer des Privateigentums zu verweisen, notfalls mit Hilfe der Polizei entfernen zu lassen. Aber ein künftiges Hausverbot auszusprechen mögen bestimmte Angestellte des Eigentümers/Betreibers de jure haben, aber grds. nicht einfache Angestellte eines auswärtigen Dienstleistungsunternehmens (Dritten), auch wenn es für die Sicherheit des Objekts zuständig ist.
Schon seltsam, wie viele harmloses - niemanden belästigendes Fotografieren und ein begründetes nicht Nachgeben gegenüber einer uniformierten Privatperson zu kriminalisieren versuchen.
Brave gehorsame Bürger, der Landrat ist stolz auf euch ! Da ich mich in Rechtsdingen halt besser auskenne, lasse ich mir auch nicht alles gefallen. Hosen******er gibt es eh zu viele in unserem Lande.
Justin
Also richtig lesen !