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In einer Einkaufspassage wurde mir das Fotografieren verboten........

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
3. Der Wachmann arbeitet im Auftrag des Inhabers bzw. der Gesellschaft und ist somit befugt, Dir das Fotografieren zu untersagen!

4. Die Erteilung eines Hausverbotes bedarf nicht der Schriftform! Und selbstverständlich kann Dir der Wachmann Hausverbot erteilen, sofern er dazu von der Geschäftsleitung autorisiert wurde -> wovon auszugehen ist.

5. Eine Zuwidersetzung gegen ein Hausverbot stellt einen Hausfriedensbruch dar!

Nennt man auch ganz einfach....

..Vorgesetzt auf Grund seines Aufgabenbereiches

....genauso wie jeder Busfahrer gegenüber den Fahrgästen.....usw.


....theoretisch könnte er dich auch vorläufig festnehmen (nach StPO §127), wenn du nicht kooperierst und dann zum Chef bringen.....
 
Ist mir in einer Geschäftszeile in Passau auch schon passiert. Habe eine Menge Fotos gemacht, als mich ein Wachmann gefragt hat, ob ich eine Genehmigung habe. Das habe ich verneint und ihn erst mal gefragt, warum ich so was brauche, da die Bilder ausschließlich privat genutzt würden.
Er hat auf das Hausrecht gepocht und mich nochmals gebeten aufzuhören oder bei der Hausverwaltung eine Genehmigung zu besorgen.
Aber warum man nicht fotographieren durfte, wusste der Mann auch nicht. Diskussionen waren überflüssig, habe dann das Haus verlassen.
Die Bilder musste ich nicht löschen und habe sie immer noch:rolleyes:
 
Ich spreche mal aus eigener Erfahrung:
Das Fotografieren von Einkaufspassagen kann unter Umständen nicht gewollt sein weil beispielsweise Kleiderständer in der Passage stehen, die dort nicht stehen sollten. Weil eine nicht erlaubte Deko in der Passage ist,....
Habe einen Fall mitbekommen, wo ein Autohaus diverse Modelle in einer Passage präsentierte. Problem war hier, dass damit gegen Vorschriften verstossen wurden. Was passiert wenn dort ein Brand ausbricht?
Wenn nun jemand ein Foto ins Netz stellt und die Konkurrenz nimmt dies als Beweis fürs Ordnungsamt können schnell Busgelder winken.
Ich finde es immer wieder toll, wie hier immer wieder auf Forenmitglieder verbal eingeprügelt wird :eek:
Mir persönlich wollten auch einmal Polizisten bei einem Handballspiel, bei dem es zu einer Rangelei unter den Trainern gekommen ist, die Filme beschlagnahmen. Leider beschlagnahmten die Herren nur leere Filme. Dafür hatte ich von einem Spiel gleich zwei Stories mit insgesamt 8 Fotos. Da wurden ruckzuck die Helfer in der Not selbst zur Schlagzeile :evil:
 
1. muss man das Hausrecht kennen oder vorher zur Kenntnis nehmen können, um dagegen schuldhaft verstoßen zu können.

Verstanden ?

2. Wenn ein Verstoß gegen das Hausrecht nicht vorliegt, weil Fotografieren aus den von Liechtenauer zutreffenden Ausführungen erlaubt ist oder zu Unrecht die Löschung verlangt wurde, dann würde auch eine herbeigerufene Polizeistreife ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie mit polizeilichem Zwang einzuschreiten sollte.. Das wäre in meinem Falle zweifelsfrei der Fall gewesen.
Solchen Polizeibeamten würde ich dann eine zündende Strafanzeige und eine Dienstaufsichtbeschwerde bei Hand verlesener Stelle reinschwenken, die auch Konsequenzen hätte.

Aber ich bin mir sicher, dass in meinem Fall eine etwaig herbeigerufene Polizeistreife nach einem klärenden Gespräch und Aufklärung über die Rechtslage sich schnell freundlich wieder verabschiedet hätte.

Denn so ein wüster Zapfen, als der du dich hier outest, ist mir bei der Polizei noch nicht begegnet.

Jemanden, der arglos 2 harmlose Knipsbilder in einer Einkaufspassage macht ,
wo auch keine abkupferbaren Schaufenster-Dekorateurs-Kunstwerke vorhanden sind, als jemanden zu betiteln, der überflüssige Polizeieinsätze auslöst, zeugt schon davon, dass du offensichtlich noch nicht kapierst hast, dass es hier nicht um die gewöhnliche Verletzung einer Hausordnung von Pennern, Ladendiebern oder randalierenden Fußballfans geht.

Im übrigen war es der Wachmann, der unqualifiziert in den sog. Wald gerufen hat.


Justin

Also DA erübrigt sich doch jeder Kommentar.

Ich werde diese Debatte nicht weiter führen da du dich offensichtlich im Recht wähnst und weder Argumenten noch einer anderen Meinung zugänglich bist.

Was deine verbale Aggresion angeht, die zeigt nur dein Unvermögen zu einer gleichberechtigten Diskussion.

Viel Spaß beim Recht behalten!
 
Nennt man auch ganz einfach....

..Vorgesetzt auf Grund seines Aufgabenbereiches

....genauso wie jeder Busfahrer gegenüber den Fahrgästen.....usw.


....theoretisch könnte er dich auch vorläufig festnehmen (nach StPO §127), wenn du nicht kooperierst und dann zum Chef bringen.....

Wenn mich nicht alles täuscht gibt es da einen Unterschied von festnehmen und festhalten ????
Festnehmen darf meines Wissens nur die Polizei - wenn ich falsch liege bitte berichtigen.
Aber in Deutschland wird es immer besser.
Herr Schäuble filmt und sammelt Daten was das Zeug hält, die Bahn spioniert 170.000 Leute aus, bei der Telekom werden Daten verramscht und da passiert nichts.

Also für Fotografieren in der Fussgängerzone kann es da für Otto-Normal-Verbraucher nur eine Strafe geben - 15 Jahre bis Lebenslänglich :top:
 
Hatte diese Tage in einer schlichten kleinen Einkaufspassage im Ruhrgebiet, die sich großspurig Einkaufszenter bezeichnet, ein unspektakuläres Dokufoto für ein Stadtportrait mal eben aus der la main gemacht.

Kam da gleich so ein 5-,- €-Wachdienst-Hiwi herbeigerannt und wollte, dass ich das Foto lösche, weil angeblich dort Fotografieren verboten sei, was aber nirgends stand. Den habe ich aber ganz schnell in die Schranken gewiesen, worauf er dann meinte, mir Hausverbot erteilen zu können, wozu er natürlich rechtlich auch nicht befugt ist, und ohne schriftliche Vollmacht schon 3 mal nicht.

Also nur mal am Rande...
Du hast geschrieben "in einer schlichten kleinen Einkaufspassage".....
In... nicht vor, nicht draussen sonder IN.....

Deine Worte..

Nachdem du dann von so ziemlich 99% der Leute hier in dem Thread Kontra bekommen hast, war es mit mal "draussen"....

Was denn bitte nun?

So langsam glaube ich die ganze Story nicht mehr, und halte das für den letzten Troll-thread.
Warum?
Du vertrittst in 2 oder sinds mittlerweile sogar schon 3 threads eine sehr extreme Meinung und individuelle Rechtsauffassung, und damit nicht genug siehst du nur wenig Grund dich überhaupt an irgendwelche Rechtsgrundlagen oder gesellschaftliche Regeln zu halten.

Und ganz urplötzlich taucht hier dieser Thread auf, der genau das Thema behandelt und der auch noch dich ganz persönlich betrifft.
Und allen zeigst du, wie toll und cool und souverän du die Situation gelöst hast, und wie klein und erbärmlich sich doch nun der Wachmann fühlen muss, wo er doch von dir ganz persönlich gezeigt bekommen hat, was er wert ist....

Troll lass grüßen sag ich dazu nur....
 
Wenn mich nicht alles täuscht gibt es da einen Unterschied von festnehmen und festhalten ????
Festnehmen darf meines Wissens nur die Polizei - wenn ich falsch liege bitte berichtigen.
Aber in Deutschland wird es immer besser.
Herr Schäuble filmt und sammelt Daten was das Zeug hält, die Bahn spioniert 170.000 Leute aus, bei der Telekom werden Daten verramscht und da passiert nichts.

Also für Fotografieren in der Fussgängerzone kann es da für Otto-Normal-Verbraucher nur eine Strafe geben - 15 Jahre bis Lebenslänglich :top:

§ 127

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.


--

soll heißen....besteht eine straftat.....darf jeder unter berücksitigung der verhältnismäßigkeit, den täter festhalten.

- auf frischer tat
- fluchtversuch
- wenn er sich wehrt
- wenn er sich nicht ausweisen will / kann
- solange bis polizei da ist, in ausnahmefällen auch zur polizei überführen

- da gilt auch kein freiheitsrecht mehr....etc....

--

durchsuchen ...etc....ist nur den amtsträgern gewährt. das ist dann auch die hoheitliche festnahme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ehrlich... genau wegen solchen Sachen sind unsere Gerichte völlig überlaufen.
Jetzt wird das fotografieren in einer Einkaufspassage schon zur Straftat. Ich will mal sehen was los wäre, wenn jeder Landschaftsfotograf zuerst den Bauern auf dessen Grund er gerade sein Stativ aufbaut um Erlaubnis fragen würde.
Ich persönlich bin nicht auf die Idee gekommen den Eisdielenbesitzer zu fragen ob ich von seinem angemieteten Boden aus ein Foto der Kirche machen dürfte, auch habe ich nicht den Besitzer vom Strand an der Nordsee gefragt ob ich seinen Sand und seine Strandkörbe fotografieren dürfte - mann ich bin ja ein Serientäter - ist ja schon fast was für CSI.
Wenn es so weitergeht gibt es bestimmt bald eine Nationale Ermittlungseinheit für Photographie (NEP).
Das heißt doch eigentlich, bevor ich mir überhaupt vorstelle, mit welcher Blende, Zeit und Brennweite ich ein Motiv einfange muss ich mich zuerst vergewissern, auf welchem Grund ich stehe, kein Problem (kurzer Besuch im Grundbuchamt gibt ja Aufschluss), dann muss ich noch die Person ausfindig machen, doch woher weiss ich, dass die Person überhaupt befugt ist mir eine Genehmigung zu erteilen?
Nichts destotrotz komme ich nun 2 Monate später dazu mein Motiv abzulichten....:grumble:
Leute ich lass das fotografieren
 
@Pascal2002
Ich war mal eben in Deiner Galerie. Sicherlich hast Du schriftlich die Genehmigung sowohl von PIXAR als auch von PORSCHE und von Stuttgarter Hofbräu diese Copyright geschützten Werke zu fotografieren.
Meine Oma sagte immer: Wer im Glashaus sitzt.....
Finde es amüsant, dass jemand hier mit Paragraphen um sich schmeißt und dann solche Referenzen vorweist :lol:
 
Also nur mal am Rande...
Du hast geschrieben "in einer schlichten kleinen Einkaufspassage".....
In... nicht vor, nicht draussen sonder IN.....

Deine Worte..

Nachdem du dann von so ziemlich 99% der Leute hier in dem Thread Kontra bekommen hast, war es mit mal "draussen"....

Was denn bitte nun?

So langsam glaube ich die ganze Story nicht mehr, und halte das für den letzten Troll-thread.
Warum?
Du vertrittst in 2 oder sinds mittlerweile sogar schon 3 threads eine sehr extreme Meinung und individuelle Rechtsauffassung, und damit nicht genug siehst du nur wenig Grund dich überhaupt an irgendwelche Rechtsgrundlagen oder gesellschaftliche Regeln zu halten.

Und ganz urplötzlich taucht hier dieser Thread auf, der genau das Thema behandelt und der auch noch dich ganz persönlich betrifft.
Und allen zeigst du, wie toll und cool und souverän du die Situation gelöst hast, und wie klein und erbärmlich sich doch nun der Wachmann fühlen muss, wo er doch von dir ganz persönlich gezeigt bekommen hat, was er wert ist....

Troll lass grüßen sag ich dazu nur....

Ich habe in der Einkaufspassage fotografiert, verließ dann die Einkaufspassage nichts ahnend und keines Vergehens bewusst , wurde von dem Wachmann verfolgt und außerhalb der Passage von ihm dumm angemacht und aufgefordert, die Fotos zu löschen. Da ich dieser Aufforderung nicht nachkam , weil er kein Recht dazu hat und ihm klar machte, dass die von ihm bemühte Hausordnung nirgends steht, erteilte er mir vermutlich aus Hilflosigkeit Hausverbot.

Also habe ich mit dem Fotografieren keinen Hausfriedensbruch begangen, mich Gesetzes konform verhalten und mich nur gegen die unberechtigte Aufforderung, die Fotos zu löschen, verbal zur Wehr gesetzt.

Der Wachmann hätte mich auch nicht festhalten und dagegen hätte ich mich auch mit körperlicher Gewalt zur Wehr setzen dürfen.

Und das "vorgesetzt kraft Dienstausübung" passt bei solchen externen Bewachungsdiensten vorne und hinten nicht und der Vergleich mit dem angestellten Busfahrer hinkt gewaltig, zudem ein Busfahrer auch keine Legitimation hat, ein künftiges Hausverbot (gibt es bei Bussen begrifflich nicht) dh. Benutzungsverbot auszusprechen.
Er hat die Befugnis, Störer an die frische Luft zu setzen und so ein Wachmensch mag auch das Recht haben, Störer des Privateigentums zu verweisen, notfalls mit Hilfe der Polizei entfernen zu lassen. Aber ein künftiges Hausverbot auszusprechen mögen bestimmte Angestellte des Eigentümers/Betreibers de jure haben, aber grds. nicht einfache Angestellte eines auswärtigen Dienstleistungsunternehmens (Dritten), auch wenn es für die Sicherheit des Objekts zuständig ist.

Schon seltsam, wie viele harmloses - niemanden belästigendes Fotografieren und ein begründetes nicht Nachgeben gegenüber einer uniformierten Privatperson zu kriminalisieren versuchen.

Brave gehorsame Bürger, der Landrat ist stolz auf euch ! Da ich mich in Rechtsdingen halt besser auskenne, lasse ich mir auch nicht alles gefallen. Hosen******er gibt es eh zu viele in unserem Lande.

Justin



Also richtig lesen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Brave gehorsame Bürger, der Landrat ist stolz auf euch ! Da ich mich in Rechtsdingen halt besser auskenne, lasse ich mir auch nicht alles gefallen. Hosen******er gibt es eh zu viele in unserem Lande.

1. Wie Du hier in diversen Postings bewiesen hast, kennst Du Dich "in Rechtsdingen" halt nicht besser aus! Deshalb würde ich mich an Deiner Stelle mit dem öffentlichen Verbreiten Deiner Weisheiten eher in Zurückhaltung üben . . . der Schuss kann leicht mal nach hinten losgehen.

2. Wovon es im Land definitiv zu viele gibt: Menschen, die rücksichtslos Ihre Interessen durchsetzen wollen. Menschen, die andere Menschen herabwürdigend behandeln.

3. Wenn ich Deine Beiträge so lese, kann man sich nur fremdschämen . . . als Deutscher . . . oder als Bürger in diesem Land . . .
 
Habe mit einigem Amusement die ganzen Stellungnahmen gelesen.

Stress mit der Polizei hatte ich in eigener Sache noch nie, aber im Falle eines Falles wüsste ich auch die richtigen Register zu ziehen, nämlich sachlich und freundlich die Sache mir den Vorgesetzten auszukaspern und sich nicht mit der unteren Dienstebene auf Diskussionen einzulassen. Ist immer erfolgreich, bei Ärger mit Leuten zu verhandeln, die über geistigen Horizont verfügen.

Justin

Ich auch!
Sorry, aber der war echt gut.

Es gibt auch keine Diskussionen. Ich ordne an, Du machst :-) Und dafür brauche ich nicht mal meinen DGL:D:D:D:D
Und vor allem muss ich auch keine schriftlichen Vollmachten für irgendwas mitführen. :evil::evil:

Für Leute wie Dich haben wir immer was in Petto, da mach ich mir keine Sorgen.
Natürlich musst Du die Bilder nicht vor Ort löschen. Ich nehme einfach die ganze Karte wenn ich möchte und gebe Dir die Quittung über die Beschlagnahme. Du kannst dann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme beim AG überprüfen lassen und bekommst sie irgendwann wieder.

Für alle anderen: Höflichkeit und Respekt und das Leben läuft. Ich bin seit 16 Jahren ohne Beschwerde... aber solche Leute schreien regelrecht nach Konsequenzen.
 
Lustiger Thread. :lol:

@TO:
Schreibst Du Deine Postings eigentlich selbst oder hast Du dafür den Forenbetreiber verpflichten können?

Ich weiß noch nicht, ob ich Dir mal live begegnen möchte oder ob ich froh bin, dass ich bislang das Glück hatte, dass das noch nicht passiert ist.
Du verbreitest soviel Überheblichkeit, dass das schon wieder einen gewissen aber fragwürdigen Unterhaltungswert mitbringt.

Schreib gern weiter. Falls Du nicht direkt mit mir kommunizieren möchtest, verpflichte einfach Frau Merkel und versuch's von oben herab. Das scheint Dir zu liegen.

Ach ja, die Karte für Off Topic nehm ich gern. :evil:
 
Ich habe in der Einkaufspassage fotografiert,

Also auf Privatem Grund und Innen damit scheidet die Panoramafreiheit als Legitimation aus.

Da wüßte Ich dann schon gerne wissen wie du dein Handeln ohne Ausdrückliche vorherige Genehmigung des Eigentümers legitimieren willst ?

Den Wachleuten ist das in der Regel Im Grunde genommen egal , wovor die Angst haben ist das diese Bilder später irgendwo in Verbindung mit negativer PR auftauchen das könnte sie ihren Job kosten.

mfg christian
 
Ich bezweifle ganz stark, dass es in Supermärkten oder Retaurants explizit niedergeschriebene Hausordnungen gibt.

Im Saturn-Hansa gibt es tatsächlich eine Info-Tafel, auf der das Fotografieren im Geschäft untersagt ist. Wenn es an einer Kenntnisnahmemöglichkeit der Hausordnung durch Aushang fehlt, muß ein Hausrecht erst durch einen Angestellten (Verkäufer oder Kaufhausdetektiv) mitteilungsweise wirksam gemacht werden.

http://www.luebeckonline.com/wiki/Hausverbot

http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/124_39.htm

http://www.safercity.de/1998/1998.05.07-04.html
 
@Masumi:
Nur die Karte beschlagnahmen??? - Nö - Schick ihn doch gleich nach Guantanamo :lol::lol::lol:

Sorry - aber dass sollte mal bei mir jemand probieren! Es ist einfach lächerlich - warum nicht gleich eine Standesrechtliche Erschießung?

So langsam wird es lächerlich. Wenn mir jemand MEIN EIGENTUM wegnimmt zeige ich ihn wegen Diebstahl an. Wenn mir jemand bewaffnet, auch wenn es nur um eine Dose Pfefferspay oder einen Schlagstock handelt, ist es in meinen Augen bewaffneter Raub.

Vielleicht sollte der ein oder andere mal das Gesetz der Verhältnismässigkeit ins Gedächtnis zurückrufen....sowenig Gewalt wie möglich, soviel wie nötig.

Selbstverständlich beschlagnahme ich auch JEDE Speicherkarte, sobald ich mir einbilde dass ich oder meine Kinder fotografiert worden sind. Schließlich habe ich das Recht am eigenen Bild.
Mich würde einfach mal interessieren auf welcher Grundlage eine Beschlagnahme gerechtfertigt ist!
 
@Pascal2002
Ich war mal eben in Deiner Galerie. Sicherlich hast Du schriftlich die Genehmigung sowohl von PIXAR als auch von PORSCHE und von Stuttgarter Hofbräu diese Copyright geschützten Werke zu fotografieren.
Meine Oma sagte immer: Wer im Glashaus sitzt.....
Finde es amüsant, dass jemand hier mit Paragraphen um sich schmeißt und dann solche Referenzen vorweist :lol:

gekaufte werbeprodukte kann wohl jeder fotografieren, wenn er im besitz dieser ist. :grumble:
 
Seltsame Rechtsauffassung :lol:

Das Copyright-Symbol dient nur zur Verzierung - weil es schick aussieht ;)

Mich würde interessieren, was der ein oder andere Anwalt da hineininterpretiert. Wall E entsorgt Abfall in einen LKW auf dem schon ein Porsche liegt :D

Sicherlich hast du den Paragraphen gerade bei der Hand, der besagt, dass wenn ich eine Sache kaufe ich mit den Dingen Fotos für öffentliche Präsentationen erstellen darf.
 
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