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Er versicherte mir aber das er mich entlohnt...beim ersten mal 30 € und beim 2. mal sagte er das wir 4€ pro Seite machen...
Vielleicht brauche ich so etwas eben.
Du wurdest über den Tisch gezogen. Aber so was von.
Hoffe, die Preise setzen nicht die neuen Standards in der Branche...
Was ist denn das für ein Unsinn! Den Vollstreckungstitel bekommt man nur nach gewonnenem Prozess sofern er Widerspruch eingelegt hat oder wenn die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid abgelaufen ist....
Danach kannst du dann zum Amtsgericht und einen Vollstreckungstitel erwirken. Den kannst du dann entweder vollstrecken lassen, an Russen-Inkasso verkaufen oder dir an die Wand hängen
...
Du solltest das positive aus der Sache mitnehmen.... du wurdest gef+++ckt, lass es dir eine Lehre sein. Tritt das nächste Mal selbstsicherer auf, mach von Anfang an ne klare Ansage, was deine Entlohnung betrifft. Und verkauf dich ned wieder unter Wert.
[...] Ich sehe meinen Fehler ein und werde, falls so etwas noch einmal kommt, sicher auftreten mit klaren vorstellungen.