Danke für deine Antwort Rüdiger. Ich denke, ich habe dich sehr gut verstanden.
Aber sie genügt mir noch immer nicht.

Wahrscheinlich ist es mir nicht richtig möglich, im geschrieben Wort das auszudrücken, was ich meine.
Ich versuche noch einmal mich verständlich zu machen, bitte nicht böse sein, wenn es penetrant wirkt.
... Dass dieser Zwang ursächlich vom Fotografen ausgeht, der unerlaubt Bilder anfertigt, ...
Meine Frage zielt immer darauf, wieso ist es "unerlaubt"? Worin besteht meine moralische(?) Schuld, wenn ich jemanden fotografiere? Welche negativen Auswirkungen hat denn ein Foto auf die Persönlichkeitsentwicklung des Fotografierten?
Angenommen das Pärchen ist mit sich selbst liiert, würde von mir ungesehen fotografiert, ich veröffentliche das Foto, die beiden bekommen das aber, durch welche Zufälle auch immer, nie zu Gesicht und es wird ihnen auch nicht zugetragen, dass das Foto von ihnen existiert. Hunderte andere Menschen betrachten das Foto, freuen sich daran, finden den Glauben in die "heutige Jugend" wieder und vergessen das Foto nach einiger Zeit wieder.
Was hat sich denn nun an der Persönlichkeitsentwicklung unseres Pärchens geändert?
Wenn sich etwas in der Persönlichkeitsentwicklung des Pärchens dadurch ändert, dass es von der Veröffentlichung erfährt, dann ist es doch auch wieder selbst für diese Veränderung verantwortlich, (die ja nun auch durchaus positiv sein kann). Schließlich ist das Foto ja "nur" eine Wiedergabe dessen, was einmal gewesen ist und keine Erfindung des Fotografen.
Eine temporäre Wahrnehmung wird niemals 1:1 im Gedächtnis haften bleiben. Eine Weitergabe ist - wernn überhaupt - nur durch Umsetzung in verbale Form, die weitere Verfälschungen mit sich bringt, möglich. Ein aufgenommenes Bild dagegen ist sehr wohl 1:1 - und heutzutage mit wenigen Mausklicks weltweit! - veröffentlichbar.
Das wäre für mich ein Pluspunkt für das Foto (wenn es nicht mittels EBV deutlich verändert wurde), denn es zeigt ja relativ objektiv (die Einschränkungen hierbei sind mir durchaus bewusst) die gewesene Realität. Während eine verbale Wiedergabe des gesehenen immer subjektiv sein wird und damit auch negative Erinnerungen durchaus in die verbale Weitergabe einfließen können. Meiner Meinung nach würde dadurch das Persönlichkeitsrecht mehr verletzt, als durch ein Foto.