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Honorar für 2 Std

TausG

Themenersteller
Hi,

ich habe die Suche bereits genutzt aber nix gefunden was ungefähr bei mir passt, deshalb der neue Thread.

Ich hab ein Angebot bekommen, Fotos beim ersten Spatenstich einer neuen Baustelle zu machen. Staatsminister, Bürgermeister , etc. sind alle da.

Die Zeit beläuft sich auf etwa 2 Std. Die Agentur hätte gerne einen kostenvoranschlag für die Aufnahme, die Berarbeitung und alle Rechte an den Bildern.

Was meint ihr was da so drin ist. Ich habe an 200€ gedacht.

Bitte um Hilfe...

Gruss Timo

P.S: Ich arbeite neben dem Studium schon lange nebenbei für eine Tageszeitung und der Redakteur hat mich daraufhin dieser Agentur empfohlen.
 
Hi,

hab jetzt gerade noch die info bekommen, das sie 2-3 Bilder benötigen, die einer Pressemappe beigelegt werden sollen.

Gruss Timo
 
Kommt doch drauf an, wer Du bist (als Fotoggraf) das kann von 20€ bis 500€+X gehen.

Gruss
Boris
 
Also wie gesagt. Ich mache seit geraumer Zeit Bilder für die Tageszeitung. Ich denke die Bilder sind auch immer ganz brauchbar, sonst hätte mich der Chefredakteur ja auch nicht weiterempfohlen. Einen besonderen Namen als Fotograf hab ich allerdings nicht.

Ich denke ich werd es jetzt mal mit 250€ probieren. Wenn sie absagen hab ich halt Pech gehabt.

in den MFM empfehlungen hab ich gesehen, das der Preis für Kurztermin zwischen 150€ und 400€ liegt

Die Empfehlung für den Preis als Beilage für eine Pressemappe bei 550€

Mal sehen...

Danke für eure Antworten
 
Eigentlich kann ich mir nur schwer Vorstellen das so ein Spatenstich 2 Stunden dauert sondern so aus dem Gefühl raus wohl eher 1 Std. wenn überhaupt und dann wäre das mit den 200 okay, denn denke Du musst noch die Bilder sichten und Ausschnitte und Korrekturen machen etc.
Wenn das ganze wirklich 2 Std. dauert würde ich mindestens 300 Euro verlangen.
Weil bei 2 Stunden dann schon ziemlich was zusammen kommt an Bildern und die Nacharbeiten musst irgendwie auch noch reinholen!

Meine 2 cents, Armin
 
Hi,

so also E-Mail mit der Preisvorstellung von 250€ ist raus. Ich halt euch mal auf dem laufenden was daraus wird.

Danke und Gruß Timo
 
Hi,

also meine Einnahmen sind normalerweise äußerst gering. Max 20€ im Monat. So ein Auftrag ist noch nie vorgekommen. Deshalb hab ich bisher immer gedacht das es sich bei mir um Liebhaberei handelt. Hab deshalb kein Gewerbe angemeldet. Ich denke das ich auch keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen werde.

Als Student ist man doch eh steuerfrei.

Ich hoffe das stimmt so, aber ich hab das mal hier im Forum so nachgelesen.

Gruss Timo
 
Hmm, dann hab ich das mit der Liebhaberei falsch verstanden. Ich dachte solange man nur geringe Einkünfte hat, die den Wert der Ausrüstung nicht übersteigen gilt dies als Liebhaberei und muss nicht als Gewerbe angemeldet werden.

Ich mach mich nochmal schlau

Gruss Timo
 
ja, mach das besser mal..


es geht um die gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen markt, also um die abgrenzung von markt- und privatsphäre. und der vergleich mit dem wert der ausrüstung ist unbeachtlich.
 
Also folgendes hab ich hier im Forum gefunden. Trifft das nicht auhc bei mir zu ?

HobbyWenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Man kauft sich eine Ausrüstung für 2000 EUR und bekommt die nächsten zwei Jahre gelegentlich kleinere Aufräge und nimmt insgesamt 1500 EUR an Geld an -> Liebhaberei, Hobby. Steuerlich nicht relevant. Wenn man die zwei Jahre danach aber weiterhin 1500 EUR an Geld einnimmt übersteigen die Einnahmen jetzt die Kosten und müssen natürlich versteuert werden (die Kosten werden dann übrigens auch berücksichtigt). Das Beispiel ist etwas vereinfacht.


Wenn nein wo ist mein Fehler
 
Wenn nein wo ist mein Fehler
Dein Fehler ist, einfach einen Beitrag in einem Forum zu nehmen und daran festzumachen, was richtig und was nicht. Geh' einfach mal zu jemandem, der sich damit auskennt. Will sagen: Konsultiere den Steuerberater Deines Vertrauens und nicht User in Internetforen. Rechtsgültige Beratung kann und darf es hier sowieso nicht geben.
 
Also folgendes hab ich hier im Forum gefunden. Trifft das nicht auhc bei mir zu ?

HobbyWenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Man kauft sich eine Ausrüstung für 2000 EUR und bekommt die nächsten zwei Jahre gelegentlich kleinere Aufräge und nimmt insgesamt 1500 EUR an Geld an -> Liebhaberei, Hobby. Steuerlich nicht relevant. Wenn man die zwei Jahre danach aber weiterhin 1500 EUR an Geld einnimmt übersteigen die Einnahmen jetzt die Kosten und müssen natürlich versteuert werden (die Kosten werden dann übrigens auch berücksichtigt). Das Beispiel ist etwas vereinfacht.


Wenn nein wo ist mein Fehler

das würde mich jetzt auch interessieren, ob man das so stehen lassen darf.
ok. ich war ein paar sekunden zu spät. Ich denke, das hat sich damit erledigt.
 
Na weil ich geschrieben habe das ich das Zitat hier aus dem Forum hab.

Ist ja auch wurscht. Habs wohl falsch verstanden und werd mich jetzt schlau machen...
 
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