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Hobby zum Nebenerwerb mit minimaler Gewinnabsicht

Wie kann man MwSt. sparen? Und damit Gelder generieren?

:confused:
Um 1000,-- EUR MwSt. berechnen zu können muss man 5263,16 EUR Brutto in Rechnung stellen.
Wenn man dann die lang ersehnte Kaffeemaschine fürs Büro für Brutto 1000,-- EUR kauft, zahlt man selbst (bzw. die Firma) 190,-- MwSt.
Aber wenn man kein Geld einnimmt, dann hat man auch keines um es auszugeben!

Das "Problem" das das sich ergeben könnte, wären "verdeckte Gewinnausschüttungen" in Form einer durch die Firma bezahlten Kaffeemaschine für den privaten Haushalt. Darauf würde es auch rauslaufen, wenn Du private Rechnungen über die Firma abwickelst.

Oder liege ich falsch? Bzw. habe ich Dich falsch verstanden?
Ja, du hast mich richtig verstanden zum Teil zumindest, deshalb meinte ich ja, dass hier das Finanzamt, zu recht, wachsam ist und hellhörig wird, wenn man wenige Einnahmen generiert aber die Ust. der teuren Kamera von der MwSt. die man erhalten hat, absetzt.
 
Freiberufler = Künstler behauptet ja keiner, aber genau die Geschichte mit der Beauftragung habe ich auch schon gelesen

Das Problem ist doch eher, dass Fotograf ein klassisches Handwerk ist und wenn du dich daher als Freiberufler verkaufen willst must du dich auf einer der wenigen Ausnahmen (z.B. Kunst) berufen. Das schliest Auftragsarbeiten nicht prinzipiell aus, allerdings wird es dann umso schwerer glaubhaft zu amchen, dass eben keine handwerkliche Tätigkeit vorliegt.

Bei deinen Schwerpunkten "Akt&Erotik, Eventfotos und Familienfeiern" könnte man je nachdem Akt&Erotik noch als Kunst durchgehen lassen, aber spätestens bei Eventfotos und Familienfeiern ist man bei klassischer Auftragsarbeit eines Fotografen und damit im Handwerk. So würde ich das jedenfalls Einschätzen, was da ggf. das Finanzamt draus macht ist eine andere Frage.

Als Freiberufler braucht es übrigens keine doppelte Buchführung

Das braucht es auch beim Gewerbe erst ab einer gewissen Umsatzgröße. Solange du darunter bist (afaik Gewinn unter 50.000 und dein Umsatz unter 500.000 Euro) genügt die einfache Büchführung.

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet:
Das halte ich für Quatsch, allein weil die rechtliche Grundlage seit Wegfall des Meisterzwangs fehlt.

Dass sich jemand dagegen wehrt, daß ihm jemand mit Schwarzarbeit die Kunden streitig macht wäre dagegen völlig legitim.

Nein nein... nicht schwarz, das ist ja Sinn und Zweck des ganzen Threads hier... es wird einfach direkt unterstellt, dass man alles illegal macht, es wird angeschwärzt an allen Ecken und das Leben schwer gemacht.. das ist natürlich nicht auf die Fotografiehandwerk beschränkt, aber besonders hier scheint die Hemmschwelle Leute zu belästigen bei schlechter Auftragslage recht gering zu sein. Aber das ist eigentlich eine andere Frage... hier gehts ja darum, allen Neiden direkt vorm Nörgelgrund die Grundlagen zu entziehen und alles fein Amtlich zu haben.

Kann ja nicht angehen, dass man als "normaler Mensch" nicht ein paar Fotos machen darf, und dafür Geld als Entlohnung annehmen darf, solange er alles brav versteuert. Schon komisch sowas... naja wie gesagt... mal sehen was die Ämter dazu schonmal sagen....
 
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