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Sonstiges [Hinter-/Untergrund] Bühnenmolton gesundheitlich unbedenklich?

Das tut sie aber nur bei üblichen Kleidungsstücken in der üblichen
Stückelung. Einer unserer Nachbarn ist Servicemann für Waschmaschinen.
Der sagt ganz klar das man die Lager einer Waschmaschine am besten kaputt kriegt wenn man grosse Stoffe am Stück, Kissen oder Turnschuhe wäscht.
Spiel doch mal gedanklich durch wo Du 3x7m glatt aufhängen willst.....
Da bleibt wohl nur eine gewerbliche Teppichwäscherei.
 
Aufgehängt hätte ich den Stoff unter der Decke, da sollte er eigentlich hinpassen. Aber eine Wäscherei ist natürlich auch eine Option.

Im Endeffekt wird es wohl der Trevira CS Stoff werden. Bei normalem Bühnenmolton erhält man auch auf Nachfragen keine Antwort, mit welchem Mittel die impregniert sind. Vermutlich wissen es die Händler selber nicht.

Das ist aber der Punkt den die Gewerbeaufsicht, das Ordnungsamt
und die Feuerwehr haben will. So wie ich das aus Deinem Posting
lese planst Du nicht nur einmal ein Kind zu fotografieren, damit
ist das ein auf Dauer eingerichteter Gewerbebetrieb. Ja sicher,
wo kein Kläger da kein Richter. Aber stink mal auch nur einen
Nachbarn an, dann hast Du schneller eine Brandschau als Du
gucken kannst. Und anschliessend eine versiegelte Betriebsstätte.

Dafür ist übrigens aus amtlicher Sicht unerheblich ob Du damit
Geld verdienst.
Interesiert es echt das Gewerbeamt/die Feuerwehr/das Ordnungsamt, wenn ich für ein paar Photos einen brennbaren Unter-/Hintergrund verwende? Es handelt sich ja ausschließlich um Photos im Freundes-/Verwandtenkreis. Ausserdem ist der Stoff keine dauerhafte Einrichtung (ich hab ja nicht mal ein Studio, sondern missbrauche zu dem Zweck anere Zimmer), sondern wird nur bei Bedarf aus dem Schrank geholt.
 
@VP:
Sorry, dass ich schon wieder mecker aber ein "auf Dauer angelegter Gewerbebetrieb" ist zunaechst einmal ein Pleonasmus, denn ohne "Auf Dauer angelegt", kein Gewerbe.

Und das "Geldverdienen" interessiert zumindestens insoweit, als eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein muss (ob man den Gewinn tatsaechlich erzielt oder nicht oder gar Verluste macht, ist allerdings unerheblich) - ohne Gewinnerzielungsabsicht aber (als zweite kumulative Vorraussetzung) wiederum kein Gewerbe und damit auch keine Auflagen, die sich aus der Gewerbeordnung ergeben...

Nicht falsch verstehen, mir ist bewusst, dass Du ja nur vor Unbill warnen willst aber an dieser Stelle war das wohl eher "blinder Alarm".
 
Zuletzt bearbeitet:
@VR:
Nicht falsch verstehen, mir ist bewusst, dass Du ja nur vor Unbill warnen willst aber an dieser Stelle war das wohl eher "blinder Alarm".

Zumal man, wenn man sich solche Gedanken macht, auch das B1 Zertifikat der Verlegespanplatten unter dem Boden bzw. sämtlicher Bodenbeläge (im übrigen nicht nur Teppich sondern auch Laminatböden) sowie sämtlicher Polstermöbel griffbereit haben sollte... ;)

Ich habe übrigens auch noch kein Zertifikat von Softboxen usw. gesehen und ohne Zertifikat auch nicht "schwerentflammbar", was mir bei einer Softbox evtl. mit Dauerlicht dahinter doch noch mehr sorgen machen würde.

René
 
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