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Das ist so nicht richtig. Schon länger beträgt der Zeitraum 12 Monate ohne Umkehr.
Stimmt, danke für die Korrektur. Sie deckt aber Schäden durch Verschleiß nicht ab.

Ein wesentlicher (und wahrscheinlich der wesentlichere) Vorteil ist aber das Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen.
 
Die gesetzliche Gewährleistung ohne Beweislastumkehr beträgt lediglich 6 Monate.
Kleine positive Korrektur: Die Beweislastumkehr bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung im Fall B2C beträgt mittlerweile 1 ganzes Jahr, siehe https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/beweislastumkehr/

Bei Verbrauchsgüterkäufen haften Unternehmer grundsätzlich für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sogenannte versteckte Mängel, also Mängel, die bereits vorhanden waren, vom Käufer jedoch erst später entdeckt wurden. Zu Lasten des Verkäufers gilt die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, welche sich innerhalb der ersten 12 Monaten nach Kauf zeigen, bereits bei Übergabe der Kaufsache vorgelegen haben. Ist der Verkäufer der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist und vom Käufer generiert wurde, muss er dies in den ersten 12 Monaten beweisen.

Ob ein Verschleißteil wirklich eines ist, darüber lässt sich lang und teuer vor Gericht streiten. ;)

-LP
 
Ich hoffe, @tanteginger liest hier noch mit.

Wenn es um die Frage "D7100, guter Zustand" oder "D7200, stark gebraucht" geht und das Budget bei max. €400 liegt, würde ich unbedingt zur D7100 greifen, auch wenn die D7200 auf dem Papier von Daten und Ausstattung her minimal besser aussieht. Es ist deine erste Kamera, du wirst damit lernen. Da reicht fast jede Kamera, deren Bilder halbwegs brauchbar aus der Kamera kommen - solange sie gut funktioniert. Und später, wenn dich der Fotovirus wirklich in den Klauen hat, wird dir auch eine D7200 irgendwann "zu klein". Vor allem wird dann deine D7100 wahrscheinlich noch gut funktionieren, die stark gebrauchte D7200 aber bereits entweder die Patschen gestreckt haben oder zumindest ein umfassendes Service gebraucht haben.

Händler vs. privat: Die gesetzliche Gewährleistung auf Gebrauchtware von einem Jahr (bei Neugeräten zwei Jahre), die du beim Händler einfordern kannst/solltest, fällt bei Kauf von Privat weg. Also bei Kauf von Privatpersonen ein wenig auf das Umfeld des Verkäufers achten. Das wurde aber schon erwähnt.
 
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