Gar keins. Und das gilt für alle in diesem Thread. Im Ernst. Denn die technisch-fotografische Frage ist das eine, aber die juristische ist das andere. Weil:
Durch das neue Gleichstellungsgesetz (besser als "Antidiskriminierungsgesetz" bekannt) ist nun eine Auswahl nach Aussehen mit Strafe bewehrt, weshalb sich die meisten Unternehmen den Stress gar nicht mehr antun und Bewerberfotos verlangen. Im Gegenteil: Die Unternehmen achten peinlich darauf, gar nicht erst in den Ruch kommen zu können, nach Aussehen vorselektiert zu haben. Denn wenn jemand klagt, dass er wegen seiner Hautfarbe, wegen seines Bartes oder weil sie schielt gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch geladen wurde: Auch wenn dem Unternehmen der Gegenbeweis gelingt, kann man sich die möglichen Probleme bis hin zu Schlagzeilen ausmalen ("Siemens: Kleinfeld lehnt Sekretärin wegen zu praller Lippen ab").
Und eine zweite Bemerkung für Deine Bewerbung: Dieses Gesetz ist ganz wesentlich durch Brüssel initiiert worden. Dass Du jetzt ausgerechnet über eine Bewerberfoto bei der EU nachdenkst ...![]()
Und noch eine dritte: Dass die EU explizit "lt. ausschreibung [...] seriöse leute" sucht: Das gäb eine schöne Glosse über das sonstige Personal dort ...![]()
In der Theorie nicht schlecht

Stellt man sich doch vor ein Personalchef hat für eine Stelle z.B. im Außendienst ( Immobilien oder Finanzen) 500 Bewerber. Dann kann er die mit den grünen Haaren und Tatoos im Gesicht schon aussortieren. Mit dem aüßeren kann man natürlich auf Bildern schon besch...ßen, aber eine kleine Vorauswahl ist sicherlich nicht schlecht. Es gibt ja einige Kriterien, die man anhand eines Fotos schon so in etwa abmachen kann.( Mit etwas Übung auf jeden Fall) Sicherlich geht es nicht immer gerecht zu. ich denke man ein Bewerberfoto gehört einfach dazu und da kann man mit dem Gleichstellungsgesetz kommen oder auch nicht. Dann müsste man auch unterlassen im Lebenslauf Geburtsort, Geburtsdatum und ggf. auch den Namen zu schreiben. Wo kommen wir denn dann hin???
