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Handbuch bei 350D dabei?

Hallo,

ich habe meine 350d auch von Topvision und die Lieferung war korrekt.
Es handelt sich um ein europäisches Kit. Bei mir waren das Handbuch und auch das europäische Garantieheft dabei. Im Garantieheft sind auch die Garantiebedingungen in Deutsch erklärt.
Die Kamera hatte auch keinerlei Gebrauchsspuren und ich habe beim auspacken sehr darauf geachtet ob es ein Rückläufer ist, der schon mal "getestet" wurde.
Ein Hersteller gibt übrigens eine Garantie auf seine Produkte, egal bei welchem Händler sie gekauft wurde.
Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, reicht der Kaufnachweis aus, also eure Rechnung.
Oft wird geschrieben, dass sich der Firmensitz in Luxemburg befindet.
Das ist richtig, Topvision hat aber auch ebenfalls einen Sitz in der BRD, in Trier und hat dort auch einen Handelsregistereintrag.
Damit wird deren Ware nach deutschem Recht verkauft.
Tja, über eine eventuelle Firmenpleite lässt sich sicher viel diskutieren, aber das ein Händler eine Pleite erlebt, kann im Versandhandel und genauso im Einzelhandel sehr schnell passieren. Also auch der Fachhändler um die Ecke, so es ihn den noch gibt, birgt keinerlei Sicherheit auf Bestand.
Aber wie gesagt, die Garantie gibt CANON.

Ich bin mit Topvision bisher sehr zufrieden, einzig die Lieferung meines Canon Teleobjektiv ist noch im Rückstand. Dort wurde mir aber schon mitgeteilt, dass die Bestellung sich im Versand befindet.

Jeder muss aber für sich selbst entscheiden, welchem Händler er sein Vertrauen gibt.
Also, viel Spaß bei der Auswahl.

Gruß Andreas
 
landmann schrieb:
Ich hatte eigentlich geplant, gleich nach dem 15.9. bei TopVision eine 20D mit 17-85 Objektiv, CF-Karte etc. zu kaufen. Was ich hier jetzt aber lese, macht mich extrem misstrauisch. Haben andere ähnliche Erfahrungen gemacht? Bisher waren die Bewertungen in Geizhals.at ja ziemlich positiv.

Verstehe ich es richtig, dass Garantiefälle NUR über TopVision abgewickelt werden können? Was macht man dann, wenn es den Laden mal nicht mehr geben sollte?

Zu DigitalPear habe ich nun zu allem Überfluss auch noch (in Geizhals.at) eine Bewertung gelesen, wo jemand behauptet, Gebrauchtware von denen bekommen zu haben. Das ist ja alles sehr erfreulich... :mad:

Na dann schönes Wochenende...

Hallo landmann,

ich habe meine 350D ebenfalls bei Topvision erstanden und muss zugeben, dass ich nicht zufrieden bin mit der Lieferung und dem Service. Keine Original-Verpackung, eine sehr schlechte Kopie des Handbuches (fehlende Seiten etc.), keine Garantiekarte und eine fehlende Rechnung. Ich bin mir sicher, dass dieses Gerät ein Grauimport war.

Mehrere Mails blieben unbeantwortet - letztendlich habe ich angerufen und ich muss zugeben: Die Hotline war sehr nett und hilfsbereit!

Trotz allem bleibt ein fahler Nachgeschmack - bei Topvision kaufe ich nicht mehr ein...

Gruss
Tia

PS habe aber die Kamera behalten, da ich Verpflichtungen hatte und die Kamera asap benötigte
 
Hallo,

ich habe meine 350D auch bei Topvision gekauft und habe keine Nachteile erlebt. Bei mir waren auch Kabel, 3 CD, 1 DVD 3 Handbücher (Deutsch, Italienisch und Französisch) dabei, Ladegerät, Akku Kurzanleitung Cash Back usw. Ferner habe ich an der Kamera keine Gebrauchsspuren gefunden. Die Hotline ist schlecht zu erreichen aber man kommt durch. Sie habe in Deutschland zwei Geschäfte, eins in Trier und eins in Konz. Ich bin auch schon dort gewesen und eigentlich ganz zufrieden so das ich auch dort weiter kaufen werden.

Tschüss

Michael
 
Hi,

@landmann: ich hab meine 350D bei DigitalPear letzte Woche gekauft - superschnelle Lieferung und alles einwandfrei! :)
 
Michael S schrieb:
Hallo,

ich habe meine 350D auch bei Topvision gekauft und habe keine Nachteile erlebt. Bei mir waren auch Kabel, 3 CD, 1 DVD 3 Handbücher (Deutsch, Italienisch und Französisch) dabei, Ladegerät, Akku Kurzanleitung Cash Back usw. Ferner habe ich an der Kamera keine Gebrauchsspuren gefunden. Die Hotline ist schlecht zu erreichen aber man kommt durch. Sie habe in Deutschland zwei Geschäfte, eins in Trier und eins in Konz. Ich bin auch schon dort gewesen und eigentlich ganz zufrieden so das ich auch dort weiter kaufen werden.

Tschüss

Michael

in welcher sprache lagen die cashback hefte bei?
ich habe sie nur in holländisch und franzosisch!

Eingestehen muss ich, dass die Kamera an sich einen Top zustand hatte, sprich keine Gebrauchsspuren hatte, von daher in Ordnung.
 
Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten. Das war sehr hilfreich. Ich werde wohl im Laufe der kommenden Woche entscheiden, was ich mache. Ist ja noch ein bisschen Zeit bis zum 15.9.

Schönes Wochenende noch... :)
 
landmann schrieb:
Verstehe ich es richtig, dass Garantiefälle NUR über TopVision abgewickelt werden können? Was macht man dann, wenn es den Laden mal nicht mehr geben sollte?

Sag doch eigentlich schon alles. Du bekommst schon mal keine ( original ) Garantiekarte mitgeliefert. Sowas frag ich als erstes an wenn dich bei einem Händler was kaufe um evtl. Gar. fälle selber abzuwickeln !!

eBay Dr. Lang ( german-store ) ist auch so einer, nur Grau u. Reimporte - nix mit Garantiekarte !! Wollte eine teure Canon Linse kaufen und hatte angefragt und siehe da, nix Gar. Karte !! Gar. Abwicklung über den Händler der "direkt" aus Japan seine Ware bezieht ...... sprich diese " Warrenty Garantie " sagte mir dann schon alles !!!!! Letztentlich bekam ich dann dieses Objektiv für den gleichen Preis vom Fachhändler meines Vertauens "mit Garantiekarte" :) :)

Gr. Rocko
 
Mein Beitrag ist warscheinlich untergegangen.
Es wäre auch mal interessant zu wissen, ob diese Bedienungsanleitungen ohne blauem Cover auch von Canon beigelegt werden, oder ob die einer nachdruckt. Wie schon geschrieben, lag ja so eine Anleitung auch bei meiner ersten 20D im Kit bei.
Frank
 
Rocko schrieb:
landmann schrieb:
Verstehe ich es richtig, dass Garantiefälle NUR über TopVision abgewickelt werden können? Was macht man dann, wenn es den Laden mal nicht mehr geben sollte?
Sag doch eigentlich schon alles. Du bekommst schon mal keine ( original ) Garantiekarte mitgeliefert. Sowas frag ich als erstes an wenn dich bei einem Händler was kaufe um evtl. Gar. fälle selber abzuwickeln !!...

Garantiekarte hin oder her: Canon ist dem Endkunden nicht zur Leistung von Garantie / Gewährleistung verplichtet, sondern nur dem Groß- oder Einzelhändler, den sie beliefert haben. Ansprechpartner für den Endkunden ist gem. BGB grundsätzlich der Verkäufer und nicht der Importeur, Großhändler oder Hersteller. Ausgenommen man hat dort direkt gekauft.

Wenn der Herstellerservice sich der Garantiefälle direkt vom Kunden annimmt, ist das ein netter Zug von ihm, aber ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Sollte der Händler sein Geschäft, aus welchen Gründen auch immer, schließen und der der Hersteller nur mit dem Handel zusammen arbeiten, hat man im Garantiefall eh die A....karte gezogen.


Zu TOPVISION: ich habe meine Kamera mit allen Originalunterlagen und komplettem Zubehör von dort bekommen.


Viele Grüße
 
nordhoernchen schrieb:
Garantiekarte hin oder her: Canon ist dem Endkunden nicht zur Leistung von Garantie / Gewährleistung verplichtet, sondern nur dem Groß- oder Einzelhändler, den sie beliefert haben. Ansprechpartner für den Endkunden ist gem. BGB grundsätzlich der Verkäufer und nicht der Importeur, Großhändler oder Hersteller. Ausgenommen man hat dort direkt gekauft.

Wenn der Herstellerservice sich der Garantiefälle direkt vom Kunden annimmt, ist das ein netter Zug von ihm, aber ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

wie bitte? sorry, aber das ist unfug.

hier mal das, was canon schreibt:

"Muss ich bei einem Defekt in der Garantiezeit zu meinem Händler?

Hier ist zu unterscheiden innerhalb welcher Garantiefrist Sie sich befinden. Bis zu 12 Monate nach dem Kauf können Sie die von uns gewährte freiwillige Herstellergarantie in Anspruch nehmen. Hierzu benötigen wir den Kaufnachweis und bei Photo- und Videoprodukten die Canon Garantiekarte. Sie können das Gerät mit diesen Unterlagen "frei" an eine autorisierte Servicestelle einsenden. Wenn Sie sich nicht innerhalb der Herstellergarantie (>12 Monate seit dem Kauf vergangen) befinden, sondern innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung müssen Sie sich an Ihren Fachhändler wenden."


und der erste satz auf der garantiekarte von canon lautet:

"Die Canon-Garantie für dieses Produkt beginnt bei Erstkauf ab Datum des Verkaufstages gegenüber dem Anwender für die Dauer von einem Jahr".
 
Zuletzt bearbeitet:
scorpio schrieb:
wie bitte? sorry, aber das ist unfug.

hier mal das, was canon schreibt:

"Muss ich bei einem Defekt in der Garantiezeit zu meinem Händler?

Hier ist zu unterscheiden innerhalb welcher Garantiefrist Sie sich befinden. Bis zu 12 Monate nach dem Kauf können Sie die von uns gewährte freiwillige Herstellergarantie in Anspruch nehmen. Hierzu benötigen wir den Kaufnachweis und bei Photo- und Videoprodukten die Canon Garantiekarte. Sie können das Gerät mit diesen Unterlagen "frei" an eine autorisierte Servicestelle einsenden. Wenn Sie sich nicht innerhalb der Herstellergarantie (>12 Monate seit dem Kauf vergangen) befinden, sondern innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung müssen Sie sich an Ihren Fachhändler wenden."


und der erste satz auf der garantiekarte von canon lautet:

"Die Canon-Garantie für dieses Produkt beginnt bei Erstkauf ab Datum des Verkaufstages gegenüber dem Anwender für die Dauer von einem Jahr".


Genau so ist das!
Und im BGB steht auch nichts anderes!
§ 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
 
Sorry Scorpio dass ich ein SUPER-MOD wiederspreche, ich tue es aeusserst ungern, aber lesen Sie bitte gerade die AGB von eben diesen Haendler durch. Faellt Ihnen nichts auf?
1. GARANTIEFALL
2. ...auch vom Kunden Bedingungen, die von uns nicht ausdruecklich wieder bla bla bla

Ist doch zumindest nicht Vertrauenserweckend.

Ausserdem ... es reicht ja schon wenn man ein mulmiges Gefuehl hat oder? und der kommt nicht von irgendwo. Wenn ich etwas kaufe moechte ich zufrieden sein, mit der Ware aber auch sonst befriedigt und im glauben einen fairen Geschaeft abgeschlossen zu habe. Unsere EUROScheine sind mit sicherheit alle echt und keine grauimporte.
 
Chocolate schrieb:
Sorry Scorpio dass ich ein SUPER-MOD wiederspreche, ich tue es aeusserst ungern, aber lesen Sie bitte gerade die AGB von eben diesen Haendler durch.
es ging mit darum zu zeigen, dass norhoernchens aussage, canons garantie gelte nur für händler, unfug ist.
 
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