Hm.... Aber es geht ja bei einem Model Release ja zum Beispiel auch nur um abgebildete Personen. Wenn ich also jemanden vor einem Schaufenster fotografiere und dieses Bild für eine Werbung benutzen will brauche ich ja auch eine Freigabe. Obwohl es öffentlich und alles war.Nein. Der o.g. Fall hat damit wohl nichts zu tun. Bei den Tierverträgen gehts wohl eher um geplante Aufnahmen die mit Hilfe der Besitzer und womöglich auf Privatgelände durchgeführt werden usw.
Und wörtlich gehts ja um "Property", also Besitz. Und darunter fällt auch ein Hund, da er ja ein "Gegenstand" ist. Man kann doch auch nicht einfach ein fremdes Haus ablichten und daraus ne Kampagne für Bausparversicherungen machen, oder?
Kann natürlich auch sein dass ich mich irre, aber so erscheints mir am logischsten
