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Gibt es sowas wie Modelreleases bei Tieren?

Nein. Der o.g. Fall hat damit wohl nichts zu tun. Bei den Tierverträgen gehts wohl eher um geplante Aufnahmen die mit Hilfe der Besitzer und womöglich auf Privatgelände durchgeführt werden usw.
Hm.... Aber es geht ja bei einem Model Release ja zum Beispiel auch nur um abgebildete Personen. Wenn ich also jemanden vor einem Schaufenster fotografiere und dieses Bild für eine Werbung benutzen will brauche ich ja auch eine Freigabe. Obwohl es öffentlich und alles war.
Und wörtlich gehts ja um "Property", also Besitz. Und darunter fällt auch ein Hund, da er ja ein "Gegenstand" ist. Man kann doch auch nicht einfach ein fremdes Haus ablichten und daraus ne Kampagne für Bausparversicherungen machen, oder?

Kann natürlich auch sein dass ich mich irre, aber so erscheints mir am logischsten :)
 
Frosty schrieb:
Wieso dann nicht gleich konsequent alle deutschen Wörter gegen englische austauschen, wenn sie kürzer sind? :ugly:

Wir könnten auch von einem Modellvertrag oder einer Fotovereinbarung sprechen, oder... ;)

klar, wenn Du deutsche Wörter für Modell oder Foto findest ;)
 
mikro schrieb:
klar, wenn Du deutsche Wörter für Modell oder Foto findest ;)
Foto und Model sind schon lange deutsche Wörter und somit auch in deutschen Wörterbüchern zu finden. Ein "release" dürfte dagegen nur in einem englischen Wörterbuch zu finden sein.
 
derees schrieb:
Hm.... Aber es geht ja bei einem Model Release ja zum Beispiel auch nur um abgebildete Personen. Wenn ich also jemanden vor einem Schaufenster fotografiere und dieses Bild für eine Werbung benutzen will brauche ich ja auch eine Freigabe. Obwohl es öffentlich und alles war.
Hier gehts aber um Personen und diese haben das Recht am eigenen Bild. Ein Hund hat aber kein Recht am eigenen Bild. Denn ein Hund ist juristisch eine Sache und nicht mit einem Menschen gleichzusetzen.
Und wörtlich gehts ja um "Property", also Besitz.
Gehts hier um deutsches Recht oder einen Englischkurs für Anfänger? ;)
Man kann doch auch nicht einfach ein fremdes Haus ablichten und daraus ne Kampagne für Bausparversicherungen machen, oder?
Praktisch gehts, wenn von öffentlichem Gelände aus fotografiert wurde und keine Hilfmittel wie Leitern etc. zum Einsatz kamen.
 
Alsooo, ich hab mal nach property releases gegoogled und bin auf folgende zusammenfassung gekommen:
http://www.alamy.com/stock-photography-rel-guide.asp#summary

Demnach fallen wiedererkennbare Tiere durchaus in diese Kategorie, ganz gleich ob sie selbst das Recht am eigenen Bild durchboxen können oder nicht, oder ob sie als Sache gelten oder nicht. Ausnahmen sind Wildtiere und darunter kann mein Hund ja nicht fallen, oder?
Und wiedererkennbar ist er auch - geht um den Hund der in meinem Avartar zu sehen ist, die Musterung ist charakteristisch und gibts halt nicht nochmal.

Oder gilt das überall nur in Deutschland nicht?
 
heiko2005 schrieb:
Mal ganz blöd gefragt: Was ist überhaupt ein "Modellreleases" ?

Kann man das nicht von Anfang auf Deutsch schreiben ? :stupid:

Man nennt das auch ganz einfach "Einverständniserklärung" (also der abgebildeten Person).
SOlche Erklärungen können in Absprache zwischen Fotograf und Modell ganz unterschiedlich formuliert sein, z.B. ob die Person die Abbildungsrechte nur für bestimmte Zwecke gestattet oder ganz allgemein einverstanden ist, das die Abbildungen ohne Einschränkungen des Verwendungszweck genutzt werden dürfen (was dem Fotografen natürlich immer lieber ist).
Das MOdell muss dann deswegen aber keine Angst haben, dass es in jeder Art von SChmudeel-Zusammenhang verwendet werden kann, da dabei immer noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht greift, das durch ein model release nicht ausser Kraft gesetzt wird.

Andreas
 
derees schrieb:
Hm.... Aber es geht ja bei einem Model Release ja zum Beispiel auch nur um abgebildete Personen. Wenn ich also jemanden vor einem Schaufenster fotografiere und dieses Bild für eine Werbung benutzen will brauche ich ja auch eine Freigabe. Obwohl es öffentlich und alles war.
Und wörtlich gehts ja um "Property", also Besitz. Und darunter fällt auch ein Hund, da er ja ein "Gegenstand" ist. Man kann doch auch nicht einfach ein fremdes Haus ablichten und daraus ne Kampagne für Bausparversicherungen machen, oder?

Kann natürlich auch sein dass ich mich irre, aber so erscheints mir am logischsten :)

Ntürlich kannst Du ein schönes Haus von öffentlichem Grund aus fotografieren, das Bild verkaufen und es wird dann für eine große Werbekampagnie eingesetzt.
Dagegen kann der Hausbesitzer nichts machen.
Wenn Du bei ihm im Garten gestanden wärst, wäre es ganz anders, dann dürftest Du das nicht machen.
Bei dem Beispiel Hund müsste es im Prinzip ganz ähnlich sein ...........

Andreas
 
Gehts hier um deutsches Recht oder einen Englischkurs für Anfänger?
Hmm.... Beides? :D;)
Ich wollte ja nur nochmal verdeutlichen dass der Hund ein Gegenstand ist und somit, nach meiner Auffassung, auch unter Besitz fällt :angel:

Praktisch gehts, wenn von öffentlichem Gelände aus fotografiert wurde und keine Hilfmittel wie Leitern etc. zum Einsatz kamen.
Ntürlich kannst Du ein schönes Haus von öffentlichem Grund aus fotografieren, das Bild verkaufen und es wird dann für eine große Werbekampagnie eingesetzt.
Dagegen kann der Hausbesitzer nichts machen.
Wenn Du bei ihm im Garten gestanden wärst, wäre es ganz anders, dann dürftest Du das nicht machen.
Ok, danke für die Aufklärung ihr Zwei :top:
Das mit dem öffentlichen Grund hab ich schon gewusst, nur dieser Property Release hat mich dann stutzig gemacht :o
 
Ok, dann hol ich diesen Thread mal aus der Versenkung weil ich auch ne Fragen zu Property Release bei Tieren habe.

Wenn ich ein Tier (Pferd oder Hund) eines Bekannten fotografiere - mit dessen Einverständnis - und dieses Bild dann an eine Tieragentur zur Vermarktung geben möchte, brauch ich doch dafür auch ein Property Release vom Besitzer oder seh ich das falsch?

Und wenn ja, hat zufällig jemand hier ein passendes Property Release für Tiere an der Hand? Im Web finde ich nur für Gebäude, bzw. Personen.

Danke schonmal.
 
Beim Tierschutzgesetz hat sich einiges geändert.
Aber Frosty hat Recht. Rein rechtlich ist ein Hund eine "Sache".
Der Hundebesitzer hat keine Rechte am Bild seines Hundes.
Gruß
Micha

aber es gab schon jede Menge erweiterte Persönlichkeitsrechte des Besitzers,
Häuser und Autos die Rückschlüsse auf den Besitzer zuliessen, Strassenschilder Hausnummern, KFZ-Kenzeichen, wenn dies beim Hund möglich ist, pinke Punkerfrisur, dann wäre ein erweitertes Persönlichkeitsrecht denkbar, muss aber mühsam erstritten werden, bei einem unpersonalisiertem Hund sehe ich, als absolut juristischer Laie, da aber kaum Möglichkeiten, wer aber bereit ist gute Anwälte durch alle Instanzen zu bezahlen der hat eine (klitze) kleine Chance ;) (echte Juristen mögen mir da gerne widersprechen :angel: )
 
[...]Wieso hat die Bundesbahn denn eigentlich dann das Recht, zu verhindern, daß man Fotos von ICE-Zügen öffentlich zeigt, wenn die Züge doch einfach so durch die Landschaft fahren, wo jeder sie sehen kann? [...]

Die Bundesbahn existiert seit über einem Jahrzehnt nicht mehr.

mfg, pgs
 
Ntürlich kannst Du ein schönes Haus von öffentlichem Grund aus fotografieren, das Bild verkaufen und es wird dann für eine große Werbekampagnie eingesetzt.
Dagegen kann der Hausbesitzer nichts machen. [...]

Es sei denn, das Haus ist geschmacksmusterrechtlich geschützt. Und das gibt es tatsächlich. Das Dumme ist nur, dass man das den Gebäuden nicht unbedingt ansieht.

mfg, pgs
 
Es sei denn, das Haus ist geschmacksmusterrechtlich geschützt. Und das gibt es tatsächlich. Das Dumme ist nur, dass man das den Gebäuden nicht unbedingt ansieht.
Ja, das Hypo-Hochhaus in München, z.B. *hierfehltderSmileymitdemKreisefinger*
Aber die rühren sich schon beizeiten*, keine Sorge. :ugly:

*Nämlich dann, wenn's zu spät ist und ihr Abmahn-Verein ordentlich Kohle scheffeln kann.
 
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