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Gibt es sowas wie Modelreleases bei Tieren?

Tweetie

Themenersteller
Hallo,

ich habe bei unserem 3 2 1 meins - Auktionshaus einen gewerblichen Anbieter gefunden, der Warnschilder für Hunde verkauft wo mein Hund drauf abgebildet ist. Ich war total erstaunt und vielleicht weiß ja jemand, ob ich bei solchen Dingen gefragt werden muss, oder ob das in Ordnung ist.

Das Foto von meinem Hund ist nicht von mir, das hat der Verkäufer selbst geschossen und zwar auf einer kleineren Hundeausstellung wo jeder fotografieren durfte.

Weiß da vielleicht jemand mehr darüber und kann mir ein bisschen weiterhelfen?
 
Model Releases für Tiere gibt es im allgemeinen nicht. Und wenn das Bild auf einer öffentlichen Ausstellung gemacht wurde, dann ist es sowieso absolut rechtens, dass der Fotograf es auf seinem Schild verwendet. Ich glaube, es gibt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Sperren fürs freie Fotografieren (mal abgesehen von Verletzungen des Hausrechts, wenn z.b. Fotografen einfach fremdes Gelände betreten). Ich weiß nur, dass manche Pferdebesitzer ihre berühmten Pferde nicht einfach so von jedermann abgelichtet haben wollen, weil sie zum einen verhindern wollen, dass die Pferde durch schlechte Fotos ungünstig präsentiert werden. Aber auch da war das immer eine Kombination von Wahrung des Hausrechtes und Gentleman Agreement zwischen Fotograf und Besitzer.
 
Das ist und bleibt ein Hund. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn man ihn kaputt macht, ist das auch keine Körperverletzung sondern gilt rechtlich nur als Sachschaden. Wenn jemand die Holzlatte fotografiert, die ich durch die Stadt getragen habe, werde ich genauso wenig eine Chance haben, an dem Foto der Holzlatte mitzuverdienen.
 
Hm, dann hab ich wohl keine Möglichkeit da irgendwas zu machen...

Ich hätts irgendwie schöner gefunden, wenn man mich wenigstens gefragt hätte. Für private Zwecke oder meinetwegen auch als Werbung für den Fotografen für ein gelungenes Fotos auf der HP fänd ich das ja nicht so wild, aber wenn mein Hund als Schild verkauft wird, find ichs schon irgendwie etwas seltsam...

Mitverdienen will ich übrigens gar nicht ;)

@Ashy: Du hast jetzt auch ne 350D? *staun*
 
Frosty schrieb:
Das ist und bleibt ein Hund. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn man ihn kaputt macht, ist das auch keine Körperverletzung sondern gilt rechtlich nur als Sachschaden...

Da irrst du, Gott sei Dank. Das Tierschutzgesetz und die entsprechenden Paragraphen sind seit längerem geändert. Allein beim Schadensersatz ist das noch so. Wegen Tierquälerei oder Tötung eines Wirbeltieres kann man empfindliche Strafen befürchten (leider nicht immer erwarten).

Gruß, Sonic
 
Naja, Betonung auf "kann". Praktisch dürften vermutlich nur die allerwenigsten Vergehen geahndet werden. Aber hier ging es nur um den Fotoaspekt und da spielt der Tierschutz keine Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Tierschutzgesetz hat sich einiges geändert.
Aber Frosty hat Recht. Rein rechtlich ist ein Hund eine "Sache".

Der Hundebesitzer hat keine Rechte am Bild seines Hundes.

Gruß
Micha
 
schade...

aber immerhin ist er nicht sonderlich unvorteilhaft abgelichtet worden, daher ists wohl zu verschmerzen ;)
 
Moin,

wie ist das eigentlich bei Fotos von Häusern und Autos?

Darf ich ein Foto von einem Auto, was auf der Straße gemacht wurde, einfach so ungefragt veröffentlichen oder sogar daran Geld verdienen? Muß ich das Nummernschild nichtmal dafür verdecken?

Wie ist es mit Eisenbahnzügen?

Wieso hat die Bundesbahn denn eigentlich dann das Recht, zu verhindern, daß man Fotos von ICE-Zügen öffentlich zeigt, wenn die Züge doch einfach so durch die Landschaft fahren, wo jeder sie sehen kann? (habe ich irgendwo an anderer Stelle mal erzählt bekommen.)

Und bei Häusern? Einerseits sind Häuser von "draußen" jederzeit zu sehen, andererseits stehen sie i.d.R. auf einem Privatgrundstück.

viele Grüße
Thomas
 
argus-c3 schrieb:
Wieso hat die Bundesbahn denn eigentlich dann das Recht, zu verhindern, daß man Fotos von ICE-Zügen öffentlich zeigt, wenn die Züge doch einfach so durch die Landschaft fahren, wo jeder sie sehen kann?
Die DB AG hat sich ihre ICEs (und jede Menge andere Sachen) durch Eintragung als Geschmacksmuster usw. schützen lassen, das dürfte mit Hunden und Häusern eher problematisch werden.. ;)

Und somit gelten dann auch besondere Einschränken für Reproduktionen und Abbildungen. Bei Autos dürfte es ähnlich sein, wobei die Rechte beim Hersteller, nicht beim Besitzer liegen dürften.
 
RobN schrieb:
Die DB AG hat sich ihre ICEs (und jede Menge andere Sachen) durch Eintragung als Geschmacksmuster usw. schützen lassen, das dürfte mit Hunden und Häusern eher problematisch werden.. ;)

Und somit gelten dann auch besondere Einschränken für Reproduktionen und Abbildungen. Bei Autos dürfte es ähnlich sein, wobei die Rechte beim Hersteller, nicht beim Besitzer liegen dürften.

Hmm, das ist ja schön und gut mit dem Geschmacksmuster, aber wenn ich nun irgendwo eine Landschaft mit einer Bahnstrecke fotografiere und da fährt ein ICE vorbei und ist mit drauf - geht das mit dem Geschmacksmusterschutz dann nicht etwas sehr weit, wenn es nun Probleme mit der Veröffentlichung z.B in einem Kalender deswegen geben sollte?

Es ist ja nicht so, daß ich das ICE-Logo irgendwo als grafisches Element speziell hervorheben würde, sondern daß es einfach auf dem Foto nunmal mit drauf ist.

Bei einem Mercedes muß ich auch nicht den Stern von einem Foto abmontieren, wenn er mit drauf ist.
 
Richtig, die Bahn hat die ICE-Züge als Geschmacksmuster (oder Gebrauchsmuster?) schützen lassen.
Wenn der Zug in einem Landschaftsfoto nur als kleines Beiwerk zu sehen ist, das nicht "bildwichtig" ist oder im "Bildmittelpunkt" steht, dann ist es etwas anderes.
Aber bei einem Streitfall vor Gericht sollte man sich nicht darauf verlassen, dass es ein Richter in einem individuellen Fall genauso sieht, wie man selbst.

Solche geschützten Produkte/Gegenstände gibt es übrigens öfter, als man glaubt (kann z.B. auch eine simple Klebstoffflasche sein, auch ohne Markenname oder -logo), daher ist bei Produktfotos immer Vorsicht angesagt.

Bei normalen Häusern ist es klar geregelt: Ist die Aufnahme ohne besondere Hilfsmittel (z.B. Leiter über Hecke) von öffentlichem Grund (Gehweg, Straße) aus entstanden, dann kann das Bild beliebig genutzt werden (vorausgesetzt natürlich, es ist keine Person deutlich auf dem Bild zu sehen, z.B. am Fenster, auf der Terrasse). Wenn das Foto aber vom Grundstück selbst aus aufgenommen ist (z.B. bei dem Hausbesitzer zu Besuch im Garten), dann darf es nicht ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden.

Diese Themen hatten wir hier aber schon öfter ...........

Andreas
 
heiko2005 schrieb:
Mal ganz blöd gefragt: Was ist überhaupt ein "Modellreleases" ?

Kann man das nicht von Anfang auf Deutsch schreiben ? :stupid:
Ein Vertrag in dem steht, was anschließend beide Seiten mit den Fotos anstellen dürfen. Also wer was für Rechte an den Fotos hat. Wieso wird ein englisches Wort dafür benutzt? Ganz einfach, klingt professioneller und der Verstand muß nur auf Sparflamme betrieben werden.
 
Ein Vertrag in dem steht, was anschließend beide Seiten mit den Fotos anstellen dürfen. Also wer was für Rechte an den Fotos hat. Wieso wird ein englisches Wort dafür benutzt? Ganz einfach, klingt professioneller und der Verstand muß nur auf Sparflamme betrieben werden.
Und passend zum Model Release gibts auch Property Release :cool:
Und darunter Fallen auch Tiere, sprich: Hunde :)
Also kann man die Anfangsfrage wohl mit "Ja" beantworten :D
 
RobN schrieb:
... und ist ausserdem minimal kürzer als "Vertrag in dem steht, was anschließend beide Seiten mit den Fotos anstellen dürfen" :D
Wieso dann nicht gleich konsequent alle deutschen Wörter gegen englische austauschen, wenn sie kürzer sind? :ugly:

Wir könnten auch von einem Modellvertrag oder einer Fotovereinbarung sprechen, oder... ;)
 
derees schrieb:
Und passend zum Model Release gibts auch Property Release :cool:
Und darunter Fallen auch Tiere, sprich: Hunde :)
Also kann man die Anfangsfrage wohl mit "Ja" beantworten :D
Nein. Der o.g. Fall hat damit wohl nichts zu tun. Bei den Tierverträgen gehts wohl eher um geplante Aufnahmen die mit Hilfe der Besitzer und womöglich auf Privatgelände durchgeführt werden usw.
 
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