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(Gewerbliche) Abschreibung einer DSLR (Zeitraum)?

rosso70

Themenersteller
Hallo,

diese Frage richtet sich an alle Profis, die freiberuflich oder gewerblich Fotografieren.

Über wieviele Jahre schreibt ihr eure DSLR ab?
Laut AFA-Liste sind es ja 7 Jahre, was meiner Meinung nach ein Witz ist.
Die Listen sind ja von 12/00. Damals war ja noch überwiegend Analog angesagt.

Hat eure Finanzamt auch schon eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt?

Wie sieht es bei Objektiven aus? Dort machen 7 Jahre ja durchaus Sinn.

Danke euch für Tipps + Argumente.
 
bei Objektiven sind, ehrlich gesagt, 7 Jahre ein Witz: 10 Jahre schon eher
bei Kameras sind, ehrlich gesagt, 7 Jahre ein Witz: 3 Jahre schon eher :evil:

doch das alles wird dir schwerlich gegen den Amstsschimmel helfen, fürchte ich
 
nen guter steuerberater sollte das eigentlich durchsetzen können.... wenn das fa probleme machen sollte
 
bei Objektiven sind, ehrlich gesagt, 7 Jahre ein Witz: 10 Jahre schon eher
bei Kameras sind, ehrlich gesagt, 7 Jahre ein Witz: 3 Jahre schon eher :evil:

doch das alles wird dir schwerlich gegen den Amstsschimmel helfen, fürchte ich

Wie kommst du darauf, das Objektive unbedingt 10 Jahre halten. Das hängt doch ganz vom Einsatzzweck ab. Pressefotografen nutzen die Sachen anders wie Studiofotografen. Mein 24-70 z.B. ist nach 2 Jahren schon ziemlich fertig...
 
Wie kommst du darauf, das Objektive unbedingt 10 Jahre halten. Das hängt doch ganz vom Einsatzzweck ab. Pressefotografen nutzen die Sachen anders wie Studiofotografen. Mein 24-70 z.B. ist nach 2 Jahren schon ziemlich fertig...

also ich weiss nicht - ich kenn einen Profi, der hat mit Kits über 100.000 Auslösungen lang gearbeitet & die Kits dann auch noch gut gebraucht verkauft (weil er auf neue Kits umgestiegen ist, nicht, weil sie etwa kaputt gewesen wären :D ...), aber gut, wenn du's sagst, dann glaub ich dir's!

(hängt ja auch von built quality der Optiken ab, nebstbei ;))
 
Moin,

also unsere D70 (Kit mit SB 600) sowie Ringblitz zur Dentalfotografie haben wir mit 4 Jahren angesetzt.
Das Kaufdatum war aber 12/2004. Dort waren nach meinem Kenntnisstand noch 4 Jahre Usus...
Ich habe mich hierbei allerdings an der Nutzungsdauer orientiert, die eine Tochterfirma meines Arbeitgebers als Werbeagentur für Kameras angesetzt hat. Und ich meine, die haben auch damals für analoge Kameras 4 Jahre angesetzt.
Im übrigen hatten wir noch nicht die Betriebsprüfung im Haus, welche die Feststellungserklärungen unseres Steuerberaters prüft; der war übrigens zufrieden mit meinem AFA-Ansaztz... :lol: :lol: :lol:
Allerdings gilt in der Tat jetzt eine Nutzungsdauer von 7 Jahren. Dies hat mir zumindest unser firmeninterner Steuerexperte mitgeteilt, nachdem ich bei der Werbeagentur die Bücher geprüft habe und über die neue Nutzungsdauer von 7 Jahren statt bisher 4 Jahren gestolpert bin.
Danach unterscheidet übrigens das FA nicht zwischen analog und digital. Kamera ist Kamera...:grumble: :grumble: :grumble:

Dafür kann man aber bei Anschaffung in 2006 und 2007 mit anfänglich 30 % degressiv abschreiben.
Und wer schlau ist, bildet im Wirtschaftsjahr zuvor noch eine Rücklage nach § 7g EstG. Die mindert den Gewerbeertrag im Jahr der Rücklagenbildung und muß bei Anschaffung des Wirtschaftsgutes im Folgejahr gewinnerhöhend aufgelöst werden.
Allerdings kann man dann einmalig weitere 20 % zusätzlich abschreiben, sodaß man im Jahr der Anschaffung auf max. 50 % AFA kommt (bei Anschaffung im Januar).

Im übrigen sind Objektive, Blitze, Speicherkarten, Filter etc. nicht selbstständig nutzbar und damit Anschaffungsnebenkosten der Kamera.:evil: :evil: :evil:
D.h. wenn die Kamera schon voll abgeschrieben ist, kann durch eine Nachaktivierung zur Kamera das Objektiv im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden 8bzw. soweit abgeschrieben werden, als wenn es im Jahr der Kameraanschaffung erworben wurde).

Wenn alles nichts hilft:
Mal mit einer Teilwertabschreibung auf die DSLR beim Finanzamt versuchen (...der Wert, den ein potentieller Erwerber zahlen würde (stark verkürzt dargestellt)). Die DSLR kann ja schliesslich auch mal zum Totalschaden werden...:evil: :evil: :evil:

Beste Grüße,
Janni
 
Zuletzt bearbeitet:
...DSLR ...Laut AFA-Liste sind es ja 7 Jahre, was meiner Meinung nach ein Witz ist.
Die Listen sind ja von 12/00. Damals war ja noch überwiegend Analog angesagt.

Hat eure Finanzamt auch schon eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt?

Wie sieht es bei Objektiven aus? Dort machen 7 Jahre ja durchaus Sinn.

Danke euch für Tipps + Argumente.

Huhu,
die Abschreibungsdauer richtet sich zunächst mal nach der Nutzungsdauer. Dafür kann jeder einen Plan vorlegen.
Wird von den Tabellen (Achtung, das sind Anhaltspunkte, keine Gesetze!), abgewichen, hat man eben besser eine gute Begrüdung parat, die geplante Nutzungsdauer eben.

Daneben gibt es auch Möglichkeiten, andere, erhöhte, Absetzungen anzusetzen. Das führt aber hier zu weit.
 
...
Dafür kann man aber bei Anschaffung in 2006 und 2007 mit anfänglich 30 % degressiv abschreiben.
Und wer schlau ist, bildet im Wirtschaftsjahr zuvor noch eine Rücklage nach § 7g EstG. Die mindert den Gewerbeertrag im Jahr der Rücklagenbildung und muß bei Anschaffung des Wirtschaftsgutes im Folgejahr gewinnerhöhend aufgelöst werden.
Allerdings kann man dann einmalig weitere 20 % zusätzlich abschreiben, sodaß man im Jahr der Anschaffung auf max. 50 % AFA kommt (bei Anschaffung im Januar).

sehr richtig !

Im übrigen sind Objektive, Blitze, Speicherkarten, Filter etc. nicht selbstständig nutzbar und damit Anschaffungsnebenkosten der Kamera.:evil: :evil: :evil:
D.h. wenn die Kamera schon voll abgeschrieben ist, kann durch eine Nachaktivierung zur Kamera das Objektiv im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden 8bzw. soweit abgeschrieben werden, als wenn es im Jahr der Kameraanschaffung erworben wurde).

leider nicht ganz richtig. "Selbständig nutzbar" ist nur ein Kriterium bei Sofortabschreibung von GWG (bis 410,00 Euro Anschaffungskosten), ansonsten gilt: ein eigenständiges Wirtschaftsgut liegt vor, wenn es "selbständig bewertbar" ist. D.h. bei teuereren Objektiven liegen keine nachträglichen AK zur Kamera vor, sondern eigenständige Wirtschaftsgüter.[/QUOTE]


Wenn alles nichts hilft:
Mal mit einer Teilwertabschreibung auf die DSLR beim Finanzamt versuchen (...der Wert, den ein potentieller Erwerber zahlen würde (stark verkürzt dargestellt)). Die DSLR kann ja schliesslich auch mal zum Totalschaden werden...:evil: :evil: :evil:

wieder richtig ! Und es bedarf auch keines Totalschadens, sondern nur einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung (und dafür gibts beim Preisverfall von Digitalkameras sicherlich genügend Gründe).

VG

Rev
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Aspekt sollte noch benannt werden.

Wenn die Cam zerstört ist , weil ein LKW draufgefallen ist, dann
kannste die Kamera komplett auf einmal abschreiben .

Für den Falle des Falles ne Tüte mit dem Restmüll für die
Betriebsüberprüfung bereithalten.
 
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