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Gewerbe und noch mehr??

sporty

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich hatte vor hier und da auf Events ein paar Fotos zu machen und an den Mann/Frau zu bringen. Nun sagt mir meine Stadt ich sollte mich bei der IHK informieren, was ich auch tat. Die IHK sagt mir, dass ich Mitglied werden muss, was mich zu viel kostet um diese Sache durch zu ziehen. Ist das richtig? oder wollen die auch nur was von mir haben????

Danke euch für eure Hilfe

Nicole
 
wenn du ein gewerbe anmeldest bist du zwangsmitglied in der ihk, kannst aber geb befreit werden bei wenig umsatz

das Finanzamt meldet sich dann auch und .....

die meisten meinen auch noch gleich sie müssen mwst machen, dann wird es richtig blöd und aufwendig und monatlich kommt der verspätungszuschlag

mach einfach, schreib rechnungen ohne mwst ( schreib drauf kleinunternehmerregelung) - wenn du denkst es läuft kannst du immer noch ein Gewerbe anmelden, im zweifel kannst du immer noch argumentieren dad du freiberuflich bist, soviel verdienen das du gewerbesteuer zahlen musst wirst du schon nicht :)

Gewerbeanmeldung ist das unwichtigste, wichtiger wäre da schon rechnugen durchnummerrieren, kleinunternehmer draufschreiben und am jahresende eine einahme überschussrechnung und das ganze auf Anlage ? dem finanzamt mitteilen
 
1. kannst du damit wirklich nur ein bisschen geld verdienen. ich glaube prospekte falten bringt mehr ein :p

2. melde dich als künstler an und nicht als handwerker
 
@zuendler

zu 1. das weiß ich. möchte aber das was ich bisher für lau weitergegeben habe nicht mehr machen. es wird nicht die welt, aber dafür habe ich nen festen job. es ist halt ein hobby womit ich mir am ende des tages mein essen kaufen kann :D

@holger

es ist also so, dass ich mich lediglich beim finanzamt als künstler anmelden muss? Kann ich dann meine anschaffungen und Fahrten auch von der Steuer absetzen? denn es wird wohl so sein, dass ich anfans mehr ausgebe als ich verdiene.
 
Mit dem "einfach machen" und Rechnungen schreiben ohne Gewerbeschein würde ich vorsichtig sein. Das kann ganz schön Ärger mit sich bringen.

Ganz wichtiges Thema in dem Zusammenhang ist es, was Du fotografieren möchtest. Wenn Du z. B. Portraitaufnahmen von Menschen machen möchtest, musst du es als Handwerk anmelden, gleichzeitig wirst Du Mitglied der Handwerkskammer und darfst Beiträge bezahlen (ca. 80 Euro pro Jahr, glaube ich). Bei Produktaufnahmen sieht es dageben anders aus.

Einfach Rechnungen schreiben ohne Gewerbeschein und damit gegen die Handwerks- und Gewerbeordnung zu verstossen, birgt grosse Gefahr.

Informiere Dich auf jeden Fall vorher genauestens bei IHK und HWK oder bei Fotografenverbänden/-innungen.
 
... neben den Kosten: Du mußt auch die fachlichen Voraussetzungen mitbringen, um überhaupt in die HW-Rolle eingetragen werden zu können. Wenn Du Tischler gelernt hast, aber eher Sympathien für das Fotogarfieren hegst, wirds trotzdem schwierig ... :confused:
 
mandifoto schrieb:
... neben den Kosten: Du mußt auch die fachlichen Voraussetzungen mitbringen, um überhaupt in die HW-Rolle eingetragen werden zu können. Wenn Du Tischler gelernt hast, aber eher Sympathien für das Fotogarfieren hegst, wirds trotzdem schwierig ... :confused:
na, dann ist es ja gut, dass der "Fotograf" seit 1.1.2004 zu den zulassungfreien handwerken gehört und keinerlei zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen sind ;)
(haben wir aber schon zig-mal erwähnt ;))
 
Teuer wird vor allem, dass Du Pflichtmitglied bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papier wirst, sobald Du etwas mit Fotografie anmeldest. Das kostet Dich schon mal mind. um die 220 Euro pro Jahr.
 
ok, verstanden. Bin aber aus Österreich, da ist es nicht so.

Fachliche Prüfung (heavy ... !) oder:

- Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fotograf
- Kolleg für Fotografie
- Höhere Lehranstalt für Fotografie und audivisuelle Medien an der Höheren
- Graphischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt
- Höhere Lehranstalt für bildnerische Gestaltung/Audivisuelles Mediendesign

Grüße
Mandi
 
Jochens schrieb:
Mit dem "einfach machen" und Rechnungen schreiben ohne Gewerbeschein würde ich vorsichtig sein. Das kann ganz schön Ärger mit sich bringen.

Einfach Rechnungen schreiben ohne Gewerbeschein und damit gegen die Handwerks- und Gewerbeordnung zu verstossen, birgt grosse Gefahr.

Als Privatperson habe ich einen Freibetrag für nicht zu versteuerndes Einkommen von ca. 410? im Jahr. Was hindert mich daran, Rechnungen ohne MwSt. zu schreiben?
 
Hallo

gib dem Finazamt an das das für dich ein Hobby ist und du damit keine Gewinnabsicht hast. Wenn doch dann kommst du um eine Gewerbeanmeldung nicht herum und musst an alle Beiträge entrichten ( Berufsgenossenschaft, Finazamt, IHK, Gewerbesteuer, usw. )

Grüße Frank
 
mandifoto schrieb:
ok, verstanden. Bin aber aus Österreich, da ist es nicht so.
tja, das kann ja niemand wissen, dass du österreicher bist ;)
dass sich hier das deutsche und österreichische recht unterscheiden, ist ja bekannt. da dies aber ein deutsches forum ist, muss erst mal von deutschem recht ausgegangen werden ;)
 
Hallo sporty,
zunächst einmal hast du genaugenommen 2 verschiedene Aspekte einer Gewerbeanmeldung zu prüfen:
1.Den zulassungsrechtlichen
2.Den finanzrechtlichen.
Wenn du zulassungsrechtliche Fragen an die HWK o. IHK stellst wirst du von denen als Vertreter der Handwerker/der Industrie nur Antworten erhalten,die in erster Linie ihren Mitgliedern nutzen(unliebsame Konkurenz fernhalten)
Habe ich als selbstständiger Handwerker vor einigen Jahren selbst erlebt,dass mir von der HWK trotz besseren Wissens (und eindeutiger Rechtslage)eine" Ausnamebewilligung zur Ausübung eines Handwerks ohne Meisterbrief " verweigert wurde. Da hilft nur, gut informiert auf die Hinterfüsse zu stehen und ggf. mit RA sein Recht zu verlangen.Ich habe es nur so bekommen.
Finanzrechtliche Fragen würde ich mal meinem Steuerberater stellen,die kennen für deine Situation sicher eine Kleine,unbürokratische Lösung.

S´Grüssle martinus
 
mathias_hgw schrieb:
Als Privatperson habe ich einen Freibetrag für nicht zu versteuerndes Einkommen von ca. 410? im Jahr. Was hindert mich daran, Rechnungen ohne MwSt. zu schreiben?

erstens ist das was Du meinst, genaugenommen kein Freibetrag, sondern eine sog. Härteklausel (ich weiß, hört sich spitzfindig an, ist es auch :D : Unterschiede liegen im Detail)

zweitens, was wichtiger ist, hat das eine mit dem anderen überhaupt nix zu tun.

Selbstverständlich kann jeder, der einem anderen gegenüber eine Leistung erbringt, diese auch formell abrechnen. Unter Umständen ist er sogar hierzu verpflichtet. Das Ausstellen von Rechnungen ist unabhängig von der Gewerbeanmeldung. Eigentlich müsste man jetzt an dieser Stelle sehr weit ausholen. Ich fasse mich lieber kurz:

zunächst sich auf den Standpunkt stellen, dass im weitesten Sinne (künstlerische) Tätigkeit vorliegt, hiermit fehlt es an einer gewerblichen Tätigkeit mit der Folge, dass keine Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt besteht. Anmerkung: einen Tätigkeit als Künstler kann allerdings die Künstlersozialkasse auf den Plan rufen, hier solltest Du Dich aber befreien lassen können...

Aufträge annehmen, abbarbeiten und Rechnungen als Kleinunternehmer (entsprechender Hinweis in der Rechnung) ausstellen. Wie Mathias schreibt, keine USt ausweisen (die müsste ansonsten nämlich an das FA abgeführt werden). Ich gehe hierbei allerdings davon aus, dass die Grenzen, bis zu denen Du noch als Kleinunternehmer giltst (17.500 Euro Umsatz im Jahr) nicht überschritten werden

sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die mit dem Fotojobs zusammenhängen, aufzeichen (Ausgaben sind z. B. Fahrtkosten (u,. U. pauschal m. 0,30 Euro/gefahrenen km), Abschreibung für Kamera usw. (allerdings nur betrieblicher Anteil) usw. usw.)

Am Jahresende eine Einnahmen-/Überschussrechnung erstellen und einen Gewinn mit der Einkommensteuererklärung bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit erklären. Das gilt auch für einen Verlust, hier wittert das Finanzamt aber schnell "Liebhaberei" und erkennt diesen nicht an - kann man sich gegen wehren, würde hier aber zu weit führen...

Außerdem am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Hierbei die Umsätze als Kleinunternehmer angeben. Eine Steuer entsteht nicht.

Sofern der Umfang des ganzen Unterfangens größer wird, unbedingt einen Steuerberater Deines Vertrauens konsultieren....

VG

Olli
 
Nu nehmt dem Jung doch nicht die Illusion.

Gewerbeanmeldung kostet 30 Teuro, IHK, na ja die zucken erst mal nicht. Das FA will wissen ob Vorsteuerabzug oder nicht - ansonsten sind die erst mal ruhig.

Ist alles nicht die Welt und wenn de brav angibst was de verdient hast sind die alle zufrieden.

Lasst ihn doch, vielleicht wird er mal berühmt wie Spielberg.

Ach ja, das wichtigste - nie niemals nicht sagen Fotograf. Sonst gibts Ärscher mit der Handwerkskammer.

Nenn Dich halt Lichtpinselschwinger, freier Handelsvertreter für Digitaldaten oder Schwiegermütter und Brittnie Spiers Fans Verzücker, aber niemals Fotograf.
 
Teuer wird vor allem, dass Du Pflichtmitglied bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papier wirst, sobald Du etwas mit Fotografie anmeldest. Das kostet Dich schon mal mind. um die 220 Euro pro Jahr.

Hallo!
Kann diese Aussage jemand bestätigen? Das ist mir neu.
Hab mich auch gerade bei der Handwerkskammer informiert und habe bisher nur die Info,
dass es im Prinzip kein Problem ist sich eintragen zu lassen (1. und 2. Jahr kosten 75 EUR, danach teurer).
Von einer Pflichtmitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papier habe ich allerdings noch nie gehört.
Wo gibt es Infos dazu?
 
Als Fotograf bist du imo kein Gewerbler sondern ein Freiberufler. Dafür gibt es meines Wissens ein Formular beim Finanzamt (=FA), welches du ausfüllst.

Zum Gewerbe. Bei einer Anmeldung kann man sich entscheiden, ob man die "Kleinunternehmerregelung" für sich in Ansprich nehmen will - vorrausgesetzt dein geplanter Gewinn (du musst am Anfang schätzen, wieviel das so ca. wird) liegt nicht über 17XXX?/Jahr (genaue Zahl weiß ich grad nicht).

Die Kleinunternehmerregelung besagt im wesentlichen, dass du keine MwSt. auf deine Rechnungen schreiben darfst, also auch keine MwSt. zahlst, aber dafür auch nicht die MwSt. von deinen Investitionen zurückbekommst.
Sprich du schreibst deine Rechnungen, mit Hinweis auf MwSt.-Befreiung nach §soundso, ohne 16% MwSt. aus.
Vorteil des ganzen, du musst nicht monaltich dem FA eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Zumindest die ersten zwei Jahre nach der Anmeldung muss man das, wenn man kein Kleinunternehmer ist.
Als Kleinunternehmer gibst du am Jahresende einfach deine Erkläung ans FA ab und dann noch in der Einkommenssteuererklärung, das du soundsoviel aus selbstständiger gewerblicher Tätigkeit hast.

Noch kurz ein Wort zur Gewerbesteuer und IHK-Beitrag:
Bei uns in Stuttgart zahlt man glaub ich erst ab 1XXXX? Gewinn Gewerbesteuer. Der IHK-Beitrag ist bei uns imo daran gekopelt, ob man Gewerbesteuer zahlt. Wenn man keine zahlt, dann verlangt die IHK auch nichts.

Tipp:
Ruf einfach mal beim Finanzamt an, die wissen zum Teil echt gut Bescheid und sind ab und an auch mal auskunftsfreudig ;)

Grüße,
Paul Knecht

-- bin kein Steuerberater, sondern lediglich Gewerbetreibender (kein Kleinunternehmer), deshalb alle Angaben ohne Gewähr :) --
 
Danke für die schnelle Antwort.
Gedacht ist die Eintragung im vorliegenden Fall eventuell
als Ergänzung zu einem bestehenden Gewerbe (Webdesign, Hardware).
Wäre vielleicht wichtig gewesen zu erwähnen, sorry.
MwSt. wird bereits ausgewiesen und quartalsweise über Steuerberater
alles bearbeitet.
Kämen nun noch irgendwelche Pflichtversicherungskosten dazu?
Das wäre die Info die mir noch fehlt.
 
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