mathias_hgw schrieb:
Als Privatperson habe ich einen Freibetrag für nicht zu versteuerndes Einkommen von ca. 410? im Jahr. Was hindert mich daran, Rechnungen ohne MwSt. zu schreiben?
erstens ist das was Du meinst, genaugenommen kein Freibetrag, sondern eine sog. Härteklausel (ich weiß, hört sich spitzfindig an, ist es auch

: Unterschiede liegen im Detail)
zweitens, was wichtiger ist, hat das eine mit dem anderen überhaupt nix zu tun.
Selbstverständlich kann jeder, der einem anderen gegenüber eine Leistung erbringt, diese auch formell abrechnen. Unter Umständen ist er sogar hierzu verpflichtet. Das Ausstellen von Rechnungen ist unabhängig von der Gewerbeanmeldung. Eigentlich müsste man jetzt an dieser Stelle sehr weit ausholen. Ich fasse mich lieber kurz:
zunächst sich auf den Standpunkt stellen, dass im weitesten Sinne (künstlerische) Tätigkeit vorliegt, hiermit fehlt es an einer gewerblichen Tätigkeit mit der Folge, dass keine Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt besteht. Anmerkung: einen Tätigkeit als Künstler kann allerdings die Künstlersozialkasse auf den Plan rufen, hier solltest Du Dich aber befreien lassen können...
Aufträge annehmen, abbarbeiten und Rechnungen als Kleinunternehmer (entsprechender Hinweis in der Rechnung) ausstellen. Wie Mathias schreibt, keine USt ausweisen (die müsste ansonsten nämlich an das FA abgeführt werden). Ich gehe hierbei allerdings davon aus, dass die Grenzen, bis zu denen Du noch als Kleinunternehmer giltst (17.500 Euro Umsatz im Jahr) nicht überschritten werden
sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die mit dem Fotojobs zusammenhängen, aufzeichen (Ausgaben sind z. B. Fahrtkosten (u,. U. pauschal m. 0,30 Euro/gefahrenen km), Abschreibung für Kamera usw. (allerdings nur betrieblicher Anteil) usw. usw.)
Am Jahresende eine Einnahmen-/Überschussrechnung erstellen und einen Gewinn mit der Einkommensteuererklärung bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit erklären. Das gilt auch für einen Verlust, hier wittert das Finanzamt aber schnell "Liebhaberei" und erkennt diesen nicht an - kann man sich gegen wehren, würde hier aber zu weit führen...
Außerdem am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Hierbei die Umsätze als Kleinunternehmer angeben. Eine Steuer entsteht nicht.
Sofern der Umfang des ganzen Unterfangens größer wird, unbedingt einen Steuerberater Deines Vertrauens konsultieren....
VG
Olli