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So schwer ist das ja nun auch nicht, einfach mal in diesen Thread zu schauen und zu lesen. Der ist ja nicht umsonst im "Wichtig"-Thread angepinnt.
FAQ: Fotografengewerbe in Deutschland
Doch, denn im Gegensatz zum Kamerakauf, wo man evtl. was falsches kauft und dabei evtl. ein wenig Lehrgeld zahlt, ist bei Steuerfragen, derjenige der dann keine, eine falsche Steuererklärung abgibt durchaus gegenüber dem Staat haftbar.
Der einzige der da was für Dich machen kann und der dann auch haftet, wenn es nicht paßt ist der Steuerberater.
Oder einfach mal bei HWK und BG anrufen.
Ich glaub das ist auch je nach Bundesland unterschiedlich.
Die sollten sich ja damit auskennen![]()
Du meine Güte. Das Böse ist immer und überall.Die stehen aber nicht (wie der Steuerberater) auf Deiner Seite bzw. in Deinen Diensten, sondern haben eben auch eigene Interessen und die Interessen ihrer anderen Mitglieder im Kopf.
Die stehen aber nicht (wie der Steuerberater) auf Deiner Seite bzw. in Deinen Diensten, sondern haben eben auch eigene Interessen und die Interessen ihrer anderen Mitglieder im Kopf.
RICHTIG!
Suche auch gerade wieder nach aktuellen infos und kämpfe mich durch die FAQs.
Meine Erfahrungen mit IHK und HWK waren in etwa so... IHK sagt keine Ahnung... wenn Fotografie nur zum Teil neben anderen Tätigkeiten dann auch nur zum Teil Gebühren dafür berappen.
HWK sagt.. sie brauchen dies das und jenes und 20 Diplome etc. um dies und das auszuführen und müssen richtig gut Kohle zahlen... so in etwa liefen die Informationsgespräche....
Seitdem ist die IHK Mangels Kompetenz für mich nicht relevant und die HWK weil sie nur auf Geld scharf ist. Mal im ernst, seit wann braucht man ein Diplomierten Ingenieur um ne Grafikkarte auszutauschen....
Die Informationen hier in der FAQ sind auch etwas zu Trocken. Zum Einen fehlt die Info das man ein Führungszeugnis und Gewerberegisterauszug etc. braucht zur Anmeldung als Gewerbe.
Zum anderen kenne ich inzwischen ca. 10 andere Fotografen die sich teilweise selber als Fotograf bezeichnen aber keinen cent an irgendwelche Innungen etc. zahlen. Einer arbeitet z.B. als Fotojournalist, aber sein Gewerbe ist Jahrzehnte alt und auf irgendwas Handwerkliches (Maler oder so?) noch ausgelegt.... hat nie jemanden Interessiert wenn er Rechnungen für seine Fotos ausstellt... Finanzamt will nur halt Geld sehen, woher ist ihm egal.
So sieht die Realität aus...
Meine Vermutung im Bereich HWK und Fotograf ist.... solange ein Fotograf einen Geringen Betrag einnimmt... z.B. unter 15.000/Jahr da er auch nur selten Aufträge hat.... solange meldet sich keine Innung etc. bei ihm weil er noch unter irgendwelchen Freigrenzen liegt.
Aber das ist typisch Deutschland.. keine einfache klare Regelung für etwas sondern alles schön Kompliziert.
Wer z.B. die meiste Zeit Foto/Videojournalismus macht und damit fast kein Geld einnimmt... aber dann mit gelegentlichen Foto Aufträgen oder einer Hochzeit gut Umsatz macht.. gilt der noch als Fotojournalist...weil er es ja primär macht... oder als Auftragsfotograf, weil er damit den größeren Umsatz macht?
Wer nur eine Sache macht hat es wohl am leichtesten....
Stimmt, beim Finanzamt muss man sich allerdings trotzdem mal melden.
Wenn man verschiedenes macht, da Frage ich mich allerdings wann man als was eingestuft wird.
Wer z.B. die meiste Zeit Foto/Videojournalismus macht und damit fast kein Geld einnimmt... aber dann mit gelegentlichen Foto Aufträgen oder einer Hochzeit gut Umsatz macht.. gilt der noch als Fotojournalist...weil er es ja primär macht... oder als Auftragsfotograf, weil er damit den größeren Umsatz macht?
Hier kann ich dir ganz sicher weiterhelfenEr sollte sich bei der HWK anmelden und bei seiner Zeitung angeben das er mit 19 % Umsatzsteuer versteuert. Dann läuft alles ohne Probleme.
Typisch Handwerk sind Pass-und Bewerbungsfotos,Portraits,Hochzeiten,Personenfotografie.
Die HWK Beiträge sind jedenfalls nicht so hoch,dass man die nicht schnell wieder raus hätte.Die ersten beiden Jahre sind beitragsfrei,dass dritte Jahr den halben Satz und ab dem 4. Jahr einen Grundbeitrag von 135€ (kann je nach Region abweichen,ich bin in der HWK Südwestfalen in Arnsberg)
Was die steuerlich Seite betrifft,so hat man im Nebenerwerb die Wahl ob USt oder nicht,jedenfalls bis 17.500€ Einnahmen pro Jahr.
Was zahlst Du da ? Ich habe da verschiedenstes gelesen.. von 0.- über 200.- bis zu 4 stelligen Beträgen im Jahr.Die Mitgliedschaft in der BG ETEM ist Pflicht,egal ob Nebenerwerb,Fotograf oder Fotokünstler.
Mir stellt sich gerade die Frage ob es doppelt gemoppelt wäre wenn man als Angestellter Pass und Bewerbungsfotos macht, und dann als selbständiger Portraits... Einmal HWK Anmeldung für mich vom AG und dann nochmal von mir selber als Selbständiger? Vermute schon, klingt aber doppelt gemoppelt.
Das höre ich schon zum 2. Mal... betrifft das jetzt den Umsatz? Weil der Steuerfreibetrag (Einkommenssteuerrechtlich) liegt bei 8.004.
Ich verstehe nicht so ganz wie du das meinst?
BG Beitrag ist bei mir 235€ pro Jahr.
Achso:Ich vergaß noch zu erwähnen,dass der Eintrag bei der HWK einmalig 120€ gekostet hat.
Ja damit ist der Umsatz gemeint.
BG Beitrag ist bei mir 235€ pro Jahr.
Achso:Ich vergaß noch zu erwähnen,dass der Eintrag bei der HWK einmalig 120€ gekostet hat.
Wenn die Person aber nach der Arbeit noch gegen Bezahlung andere Fotografien anbietet, selbständig (unter Erlaubnis des AG natürlich)... dann muss er sich ja auch bei der HWK Melden... daher 2x als Fotograf gebühren an die HWK etc.