• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Gewerbe anmelden

Oder einfach mal bei HWK und BG anrufen.
Ich glaub das ist auch je nach Bundesland unterschiedlich.

Die sollten sich ja damit auskennen :)

// ups, das wurd ja schon vorgeschlagen.
 
So schwer ist das ja nun auch nicht, einfach mal in diesen Thread zu schauen und zu lesen. Der ist ja nicht umsonst im "Wichtig"-Thread angepinnt.

FAQ: Fotografengewerbe in Deutschland

Gilt das denn als gesichert was da unter "Hobby" steht? Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass einem Liebhaberei unterstellt wird, wenn ein Gewerbe auf dauer keinen Gewinn erwirtschaftet, nicht schon im vorhinein.

Denn dann kann man ja schon ordentlich was dazu verdienen, bevor man sich überhaupt Gedanken um ein Gewerbe machen muss (je nach Ausrüstung eben).
 
Doch, denn im Gegensatz zum Kamerakauf, wo man evtl. was falsches kauft und dabei evtl. ein wenig Lehrgeld zahlt, ist bei Steuerfragen, derjenige der dann keine, eine falsche Steuererklärung abgibt durchaus gegenüber dem Staat haftbar.

Deswegen ist der "Tippgeber" im Forum auch nicht haftbar.
In beiden Fällen muss u.U. Lehrgeld bezahlt werden.
Ich würde mich aber doch sehr wundern, wenn den Forenten das nicht bewusst wäre und jemand ernsthaft das DSLR-Forum mit einer Anwaltskanzlei oder einem Steuerberaterbüro verwechseln würde.

Achja, wenn der Almbauer aufgrund eines Forentipps einen Porsche 911 für seinen Kuhtransport kauft, dürften die finanziellen Konsequenzen größer sein, als die nicht versteuerten 200€ bei einem Fotoshooting.

Der einzige der da was für Dich machen kann und der dann auch haftet, wenn es nicht paßt ist der Steuerberater.

Klar.
Deswegen darf man trotzdem in Foren seine Meinung zu diesem Thema äussern. Darum gings mir.
Eine andere Frage ist natürlich, ob das vom Forenbetreiber hier thematisch gewünscht ist.
 
Oder einfach mal bei HWK und BG anrufen.
Ich glaub das ist auch je nach Bundesland unterschiedlich.

Die sollten sich ja damit auskennen :)


Die stehen aber nicht (wie der Steuerberater) auf Deiner Seite bzw. in Deinen Diensten, sondern haben eben auch eigene Interessen und die Interessen ihrer anderen Mitglieder im Kopf.
 
Die stehen aber nicht (wie der Steuerberater) auf Deiner Seite bzw. in Deinen Diensten, sondern haben eben auch eigene Interessen und die Interessen ihrer anderen Mitglieder im Kopf.
Du meine Güte. Das Böse ist immer und überall.
Das sind beides Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich nach den Gesetzen zu richten und danach zu beraten haben (und auch tun).
Der zielführende Ansprechpartner ist hier die HWK, da diese einen Beratungsauftrag und dafür Fachleute haben. Dort gibt es auch entsprechende Flyer / Merkblätter, die alle benötigten Informationen noch einmal zusammenfassen.
Auch die ensprechenden behördlichen Formulare (sofern nötig) sind dort zu bekommen.

Uwe

Sascha, ich will dir nicht zu nahe treten, aber du solltest dich mit deinen Schüssen aus der Hüfte (nicht nur in diesen Thread!) ein wenig zurückhalten.
Meist triffst du nicht, weil dir die richtige Munition fehlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die stehen aber nicht (wie der Steuerberater) auf Deiner Seite bzw. in Deinen Diensten, sondern haben eben auch eigene Interessen und die Interessen ihrer anderen Mitglieder im Kopf.

RICHTIG!

Suche auch gerade wieder nach aktuellen infos und kämpfe mich durch die FAQs.


Meine Erfahrungen mit IHK und HWK waren in etwa so... IHK sagt keine Ahnung... wenn Fotografie nur zum Teil neben anderen Tätigkeiten dann auch nur zum Teil Gebühren dafür berappen.

HWK sagt.. sie brauchen dies das und jenes und 20 Diplome etc. um dies und das auszuführen und müssen richtig gut Kohle zahlen... so in etwa liefen die Informationsgespräche....

Seitdem ist die IHK Mangels Kompetenz für mich nicht relevant und die HWK weil sie nur auf Geld scharf ist. Mal im ernst, seit wann braucht man ein Diplomierten Ingenieur um ne Grafikkarte auszutauschen....


Die Informationen hier in der FAQ sind auch etwas zu Trocken. Zum Einen fehlt die Info das man ein Führungszeugnis und Gewerberegisterauszug etc. braucht zur Anmeldung als Gewerbe.

Zum anderen kenne ich inzwischen ca. 10 andere Fotografen die sich teilweise selber als Fotograf bezeichnen aber keinen cent an irgendwelche Innungen etc. zahlen. Einer arbeitet z.B. als Fotojournalist, aber sein Gewerbe ist Jahrzehnte alt und auf irgendwas Handwerkliches (Maler oder so?) noch ausgelegt.... hat nie jemanden Interessiert wenn er Rechnungen für seine Fotos ausstellt... Finanzamt will nur halt Geld sehen, woher ist ihm egal.

So sieht die Realität aus...

Meine Vermutung im Bereich HWK und Fotograf ist.... solange ein Fotograf einen Geringen Betrag einnimmt... z.B. unter 15.000/Jahr da er auch nur selten Aufträge hat.... solange meldet sich keine Innung etc. bei ihm weil er noch unter irgendwelchen Freigrenzen liegt.


Aber das ist typisch Deutschland.. keine einfache klare Regelung für etwas sondern alles schön Kompliziert.
 
@ FoVITIS Lass dich beraten von einem Steuerberater, der sich mit der Materie auskennt. Deine kruden Theorieren könnten dich sonst teuer zu stehen kommen. Fotojournalisten sind übrigens weder gewerbesteuerpflichtig, noch üben sie ein Gewerbe aus. Hochzeitsfotografie ist ein Gewerbe. Und wenn du die erste Rechnung geschrieben hast, musst du das auch via Steuererklärung dem Finanzamt mitteilen. Eigentlich ist das so kompliziert auch wieder nicht, die Fallstricke liegen aber im Detail.
 
RICHTIG!

Suche auch gerade wieder nach aktuellen infos und kämpfe mich durch die FAQs.


Meine Erfahrungen mit IHK und HWK waren in etwa so... IHK sagt keine Ahnung... wenn Fotografie nur zum Teil neben anderen Tätigkeiten dann auch nur zum Teil Gebühren dafür berappen.

HWK sagt.. sie brauchen dies das und jenes und 20 Diplome etc. um dies und das auszuführen und müssen richtig gut Kohle zahlen... so in etwa liefen die Informationsgespräche....

Seitdem ist die IHK Mangels Kompetenz für mich nicht relevant und die HWK weil sie nur auf Geld scharf ist. Mal im ernst, seit wann braucht man ein Diplomierten Ingenieur um ne Grafikkarte auszutauschen....


Die Informationen hier in der FAQ sind auch etwas zu Trocken. Zum Einen fehlt die Info das man ein Führungszeugnis und Gewerberegisterauszug etc. braucht zur Anmeldung als Gewerbe.

Zum anderen kenne ich inzwischen ca. 10 andere Fotografen die sich teilweise selber als Fotograf bezeichnen aber keinen cent an irgendwelche Innungen etc. zahlen. Einer arbeitet z.B. als Fotojournalist, aber sein Gewerbe ist Jahrzehnte alt und auf irgendwas Handwerkliches (Maler oder so?) noch ausgelegt.... hat nie jemanden Interessiert wenn er Rechnungen für seine Fotos ausstellt... Finanzamt will nur halt Geld sehen, woher ist ihm egal.

So sieht die Realität aus...

Meine Vermutung im Bereich HWK und Fotograf ist.... solange ein Fotograf einen Geringen Betrag einnimmt... z.B. unter 15.000/Jahr da er auch nur selten Aufträge hat.... solange meldet sich keine Innung etc. bei ihm weil er noch unter irgendwelchen Freigrenzen liegt.


Aber das ist typisch Deutschland.. keine einfache klare Regelung für etwas sondern alles schön Kompliziert.

Auch reichlich halbgar was Du schreibst, als Fotojournalist brauchst du kein Gewerbe. Hast du ein Gewerbe bei der HWK angemeldet mußt du auch zahlen. Zu mir hat noch keiner gesagt wenn ich wenig verdiene brauch ich nicht zahlen. Das Finanzamt interessiert es auch nicht aber eventuell Mitbewerber?
Wenn du kein Gewerbe angemeldet hast und trotzdem gewerbliche Fotografie betreibst würde mich das interessieren. Dann könnte man der HWK mal eine Tipp geben.
 
Stimmt, beim Finanzamt muss man sich allerdings trotzdem mal melden.

Wenn man verschiedenes macht, da Frage ich mich allerdings wann man als was eingestuft wird.

Wer z.B. die meiste Zeit Foto/Videojournalismus macht und damit fast kein Geld einnimmt... aber dann mit gelegentlichen Foto Aufträgen oder einer Hochzeit gut Umsatz macht.. gilt der noch als Fotojournalist...weil er es ja primär macht... oder als Auftragsfotograf, weil er damit den größeren Umsatz macht?


Klar kenn ich mich da nicht 100%ig aus... selbst so manche Steuerberater tun das nicht... aber wenigstens lernt man durch das Diskutieren darüber nach und nach dazu.. und ich beschäftige mich erst seit kurzem etwas mehr mit der Thematik.


Wer nur eine Sache macht hat es wohl am leichtesten....
 
Wer z.B. die meiste Zeit Foto/Videojournalismus macht und damit fast kein Geld einnimmt... aber dann mit gelegentlichen Foto Aufträgen oder einer Hochzeit gut Umsatz macht.. gilt der noch als Fotojournalist...weil er es ja primär macht... oder als Auftragsfotograf, weil er damit den größeren Umsatz macht?
Wer nur eine Sache macht hat es wohl am leichtesten....

Hier kann ich dir ganz sicher weiterhelfen ;) Er sollte sich bei der HWK anmelden und bei seiner Zeitung angeben das er mit 19 % Umsatzsteuer versteuert. Dann läuft alles ohne Probleme.
 
Wenn jemand Fotojournalismus macht, dann verdient er auch Geld. Wenn jemand seine Bilder verschenkt (oder aus PR Gruenden kostenlos verteilt), dann verdient er kein Geld.
Und die Einstufung kann in Grenzfällen tatsächlich zum Streitpunkt werden, auch da kann ein fachlich versierter Steuerberater weiterhelfen.
 
Stimmt, beim Finanzamt muss man sich allerdings trotzdem mal melden.

Wenn man verschiedenes macht, da Frage ich mich allerdings wann man als was eingestuft wird.

Wer z.B. die meiste Zeit Foto/Videojournalismus macht und damit fast kein Geld einnimmt... aber dann mit gelegentlichen Foto Aufträgen oder einer Hochzeit gut Umsatz macht.. gilt der noch als Fotojournalist...weil er es ja primär macht... oder als Auftragsfotograf, weil er damit den größeren Umsatz macht?

Das ist einfach. "Gewerbe verdirbt". Ist ein Teil gewerblich ist alles als gewerblich zu betrachten.
 
Hier kann ich dir ganz sicher weiterhelfen ;) Er sollte sich bei der HWK anmelden und bei seiner Zeitung angeben das er mit 19 % Umsatzsteuer versteuert. Dann läuft alles ohne Probleme.

Die Frage nach der Einteilung zwischen Freiberufler §18 oder Gewerbe §15 (beides Einkommenssteuerrecht) mit der HWK und UStG zu beantworten ist . . . haarsträubend.
 
Findest du Haarsträubend ich nicht.

was macht man wenn man z.B. Hochzeiten fotografiert.
Man meldet ein Gewerbe an und dann....
lässt man sich bei der Handwerkskammer eintragen in:
"Zulassungsfreie Handwerke nach der Anlage B der Handwerksordnung"

Umsatzsteuer natürlich 19 %

Arbeitet man noch als freier Journalist für eine Zeitung würde die Zeitung normalerweise nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% für Journalistische Leistungen überweisen, außer man sagt Ihnen das man mit 19% versteuert.

Es ging im Vorfeld sehr wohl um HWK, IHK usw.
 
Hallo,
ich bin mittlerweile im 4. Jahr als Fotograf im Nebenerwerb,mit angemeldetem Gewerbe.
In der Tat kommt es zunächst darauf an,was fotografiert wird.
Typisch Handwerk sind Pass-und Bewerbungsfotos,Portraits,Hochzeiten,Personenfotografie.
Freiberufler sind Künstler,Bildjournalisten und auch Werbefotografen.Die brauchen kein Gewerbe anmelden.
Hätte ich bislang auch nicht gebraucht,da ich Partnerfotograf einer Werbeagentur bin und dieser die Nutzungsrechte überlasse.
Mittlerweile habe ich ein eigenes Fotostudio,wo ich dann zusätzlich Personenfotografie aller Art anbieten kann.
Eine Gewerbeanmeldung hat den Vorteil,dass man alle Bereiche ohne Einschränkung beackern kann ohne Gefahr zu laufen,dass man angeschwärzt wird.Die HWK Beiträge sind jedenfalls nicht so hoch,dass man die nicht schnell wieder raus hätte.Die ersten beiden Jahre sind beitragsfrei,dass dritte Jahr den halben Satz und ab dem 4. Jahr einen Grundbeitrag von 135€ (kann je nach Region abweichen,ich bin in der HWK Südwestfalen in Arnsberg)
Was die steuerlich Seite betrifft,so hat man im Nebenerwerb die Wahl ob USt oder nicht,jedenfalls bis 17.500€ Einnahmen pro Jahr.Hier kommt es darauf an,was man für Kunden hat.Ich habe freiwillig mit USt-Pflicht gewählt,weil mein Hauptauftraggeber eine Agentur ist und für diese die USt nur ein durchlaufender Posten.
Vorteil hier:
Bei allen Anschaffungen,die ich tätige ,erhalte ich die MwSt zurück.
Die Mitgliedschaft in der BG ETEM ist Pflicht,egal ob Nebenerwerb,Fotograf oder Fotokünstler.
So,ich hoffe ich konnte mit meinen bisherigen Erfahrungen etwas beitragen.;)
 
Typisch Handwerk sind Pass-und Bewerbungsfotos,Portraits,Hochzeiten,Personenfotografie.

Mir stellt sich gerade die Frage ob es doppelt gemoppelt wäre wenn man als Angestellter Pass und Bewerbungsfotos macht, und dann als selbständiger Portraits... Einmal HWK Anmeldung für mich vom AG und dann nochmal von mir selber als Selbständiger? Vermute schon, klingt aber doppelt gemoppelt.


Die HWK Beiträge sind jedenfalls nicht so hoch,dass man die nicht schnell wieder raus hätte.Die ersten beiden Jahre sind beitragsfrei,dass dritte Jahr den halben Satz und ab dem 4. Jahr einen Grundbeitrag von 135€ (kann je nach Region abweichen,ich bin in der HWK Südwestfalen in Arnsberg)
Was die steuerlich Seite betrifft,so hat man im Nebenerwerb die Wahl ob USt oder nicht,jedenfalls bis 17.500€ Einnahmen pro Jahr.

Das höre ich schon zum 2. Mal... betrifft das jetzt den Umsatz? Weil der Steuerfreibetrag (Einkommenssteuerrechtlich) liegt bei 8.004.-

Der HWK Beitrag ist in der Tat noch okey. Ich kenne aber auch Fotografen die seit 5 Jahren und mehr keinen cent an die HWK zahlen. Andere sind wiederum bei der IHK gelandet (bzw. die bei denen).


Die Mitgliedschaft in der BG ETEM ist Pflicht,egal ob Nebenerwerb,Fotograf oder Fotokünstler.
Was zahlst Du da ? Ich habe da verschiedenstes gelesen.. von 0.- über 200.- bis zu 4 stelligen Beträgen im Jahr.
 
Mir stellt sich gerade die Frage ob es doppelt gemoppelt wäre wenn man als Angestellter Pass und Bewerbungsfotos macht, und dann als selbständiger Portraits... Einmal HWK Anmeldung für mich vom AG und dann nochmal von mir selber als Selbständiger? Vermute schon, klingt aber doppelt gemoppelt.

Ich verstehe nicht so ganz wie du das meinst?

Das höre ich schon zum 2. Mal... betrifft das jetzt den Umsatz? Weil der Steuerfreibetrag (Einkommenssteuerrechtlich) liegt bei 8.004.

Ja damit ist der Umsatz gemeint.

BG Beitrag ist bei mir 235€ pro Jahr.

Achso:Ich vergaß noch zu erwähnen,dass der Eintrag bei der HWK einmalig 120€ gekostet hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe nicht so ganz wie du das meinst?

Na wenn jemand Angestellt ist dann muss der Arbeitgeber ihn auch anmelden als Fotografen und entsprechend Kosten für den Arbeitnehmer der als Fotograf für z.B. Passbilder tätig ist an die HWK zahlen.

Wenn die Person aber nach der Arbeit noch gegen Bezahlung andere Fotografien anbietet, selbständig (unter Erlaubnis des AG natürlich)... dann muss er sich ja auch bei der HWK Melden... daher 2x als Fotograf gebühren an die HWK etc.

BG Beitrag ist bei mir 235€ pro Jahr.

Achso:Ich vergaß noch zu erwähnen,dass der Eintrag bei der HWK einmalig 120€ gekostet hat.




Ja damit ist der Umsatz gemeint.

BG Beitrag ist bei mir 235€ pro Jahr.

Achso:Ich vergaß noch zu erwähnen,dass der Eintrag bei der HWK einmalig 120€ gekostet hat.


235.- ist natürlich ein ziemlicher Batzen bei 0.- Umsatz am Anfang ;)
Das heist die ersten paar Aufträge gehen dafür drauf.

Und da ich zum Beispiel auch noch PC Service aufnehme kommt vielleicht noch ne andere Stelle zum Abkassieren?!... ein Spaß wa ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Person aber nach der Arbeit noch gegen Bezahlung andere Fotografien anbietet, selbständig (unter Erlaubnis des AG natürlich)... dann muss er sich ja auch bei der HWK Melden... daher 2x als Fotograf gebühren an die HWK etc.

Achso...das ist aber ein Sonderfall.Wer bezahlt denn jetzt die Gebühren für dich als Angestellter?Du oder dein AG?
 
Na aktuell keiner. Ist nur angedacht mit der Fotografie und da viel mir das gerade ein... Ist eher eine Generelle Frage.. betrifft ja alle Angestellten die im Foto-Bereich tätig sind und in der Freizeit selber noch Fotografieren.

Gibt da ja sicher ein paar, wenn auch nicht viele da viele AG das ja evtl. untersagen könnten.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten