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Gewerbe anmelden

XNikaX

Themenersteller
Ja ich habe gesucht und jaa ich habe die Threads durchgelesen aber wirklich schlau werd ich im Moment auf meine Fragen leider nicht.

Ich bekomme im Moment bei Shootings ein bisschen Geld die als "Spenden" laufen. Allerdings möchte ich das jetzt schon richtig nebenher machen.

Mir wurde als erstes gesagt man muss es nicht anmelden da es diese Paragraphen gibt

Gemäß § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen
(Kleinunternehmerregelung)
....hat keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a
Umsatzsteuergesetz

wir also im Finanzamt angerufen und das erzählt. Da ich aber im Sommer schon gut auf knappe 200€ im Monat kommen dürfte, sagte die gute Frau man müsse das als Gewerbe anmelden. Wär ansich auch kein Problem. Rechnungen schreiben und am ende des Jahres alles auflisten und nichtüber 8000€ kommen (einnahmen-ausgaben). Ja hört sich leicht an und wär auch so dann gar kein Problem.

Jetzt les ich hier das dann weiss Gott noch welche Kosten anfallen. Handelskammer etc. Ist das wirklich so? Aber nur wenn man als Gewerbe "Fotograf" angibt oder? Wie sieht es aus mit Fotodesigner?

Ich hoff ihr könnt mir da ein bisschen helfen, wir sind nämlich im moment alle etwas überfragt und unser Steuerberater hat leider von dem Zeug mal sowas von keine Ahnung.
 
Ist das wirklich so?
Ja und/oder "kommt drauf an".

Aber nur wenn man als Gewerbe "Fotograf" angibt oder? Wie sieht es aus mit Fotodesigner?

Ich hoff ihr könnt mir da ein bisschen helfen, wir sind nämlich im moment alle etwas überfragt und unser Steuerberater hat leider von dem Zeug mal sowas von keine Ahnung.
Das "Vernünftigste" ist dann der Wechsel des Steuerberaters. ;)

Hier im Forum kann (und teils darf) Dir da nicht konkret "geholfen" werden.
 
die antwort war jetzt sehr hilfreich :rolleyes: vorallem der erste satz, auf was kommt es an??.. und warum darf nicht geholfen werden :rolleyes:? ich hab hier oft gelesen das steuerberater nichts bringt, da ist mir das geld dann echt zu schade vorallem weils hier niemanden gibt der sich mit fotografie auskennt..
 
unser Steuerberater hat leider von dem Zeug mal sowas von keine Ahnung.
Ah. Schonmal dran gedacht, den STB zu wechseln?
 
Wenn Dein STB nicht willens oder nicht in der Lage ist, sich die entsprechenden Infos über das Fotografen-/Fotodesignergewerbe anzueignen, würde ich den Menschen in die Pampa schicken und mir einen anderen suchen. Rechtlich verbindliche Infos wirst Du hier nicht bekommen (können).
 
man wird doch wohl auf die frage antworten können ob da wirklich diese beiträge dazu kommen, ob man diese umgehen kann oder die nur zahlen muss wenn man über einen bestimmten betrag kommt
 
me to les doch mal den beitrag richtig, hier ist eigentlich niemand der sich mit fotografie auskennt und mir riegndwas dazu sagen kann! und ja ich hab hier in der umgebung schon alle durch telefoniert! dazu hab ich oft gelesen das es nichts bringt und dafür ist mir dann mein geld echt zu schade
 
ich habe diesen beitrag gelesen aber werde aus vielen dingen einfach nicht schlau.. deswegen hab ich den thread hier auch erstellt..

diesen satz hier z.b.
llt unter die Gewerbesteuer (zahlbar aber erst ab einem Ertrag - nicht Umsatz - von 24.500EUR pro Jahr, ist automatisch Mitglied in der Handwerkskammer (HWK) und der Berufsgenossenschaft Druck- und Papier (BG(DP)).

wenn ich jetzt einen ertrag von unter 8000 € habe, bin ich nicht automatisch mitglied? und warum bin ich da automatisch in der handwerkskammer? nur weil ich fotograf angeb?

Beitragsbefreiung auf Antrag, wenn nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) im eigenen Unternehmen tätig!
(§46 Abs. 2 der Satzung)

wenn ich jetzt also im jahr keine 100 arbeitstage hab muss ich keine beiträge zahlen?
 
man wird doch wohl auf die frage antworten können ob da wirklich diese beiträge dazu kommen, ob man diese umgehen kann oder die nur zahlen muss wenn man über einen bestimmten betrag kommt
Die einzig richtige Antwort hier im Forum dazu ist: Geh zu den Stellen,
die die Beiträge erheben und frage nach. Nur dort (und beim Steuerberater
bzgl. Steuern) wirst Du rechtsverbindliche Antworten erhalten.

wenn ich jetzt einen ertrag von unter 8000 € habe, bin ich nicht automatisch mitglied? und warum bin ich da automatisch in der handwerkskammer? nur weil ich fotograf angeb?
Siehe oben.
wenn ich jetzt also im jahr keine 100 arbeitstage hab muss ich keine beiträge zahlen?
Siehe oben.

Hanno
 
danke euch erstmal.ich glaub man hats gemerkt das ich im moment etwas wütend etc bin..sry.. mich macht das nur grad ziemlich wahnsinnig alles.. werd morgen erstmal die ganzen steuerberater die ich noch nicht durch hab, abklappern und dann einen termin vereinbaren..bringt ja alles nichts..

kann man die handelskammer so einfach anrufen und eben sagen das man so ein gewerbe machen will? also ich will nicht, das wenn man das doch umgehen kann, das die auf mich aufmerksam werden und dann diese beiträge verlangen, hoff ihr wisst wie ich das meine..
 
danke euch erstmal.ich glaub man hats gemerkt das ich im moment etwas wütend etc bin..sry.. mich macht das nur grad ziemlich wahnsinnig alles.. werd morgen erstmal die ganzen steuerberater die ich noch nicht durch hab, abklappern und dann einen termin vereinbaren..bringt ja alles nichts..

kann man die handelskammer so einfach anrufen und eben sagen das man so ein gewerbe machen will? also ich will nicht, das wenn man das doch umgehen kann, das die auf mich aufmerksam werden und dann diese beiträge verlangen, hoff ihr wisst wie ich das meine..

Du musst dich ja dort nicht mit deinem (richtigen) Namen am Telefon melden.
Sag einfach du möchtest eine generelle Auskunft, schildere kurz die Situation und dann hör dir an, was die zu sagen haben.
 
Mir wurde als erstes gesagt man muss es nicht anmelden da es diese Paragraphen gibt

Gemäß § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen
(Kleinunternehmerregelung)


Moin,

das Kürzel UStG hast Du ja schon einmal entdeckt. Darin kann man jedoch nur Regelungen zur Umsatzsteuergesetzgebung finden.

Vielleicht solltest Du auch mal einen Blick in die Gewerbeordnung, das Einkommensteuergesetz, das Sozialversicherungsgesetz etc. werfen. Es lohnt sich.

Gruß
AndréHH
 
Was heisst abschliessend beantworten?
Die Antwort in Steuer-/Rechtsfragen ist genauso vorsichtig zu geniessen wie eine Kamerakaufberatung oder andere Aussagen hier.
Haftbar kann man keinen machen.

Doch, denn im Gegensatz zum Kamerakauf, wo man evtl. was falsches kauft und dabei evtl. ein wenig Lehrgeld zahlt, ist bei Steuerfragen, derjenige der dann keine, eine falsche Steuererklärung abgibt durchaus gegenüber dem Staat haftbar.

Der einzige der da was für Dich machen kann und der dann auch haftet, wenn es nicht paßt ist der Steuerberater.
 
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