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Gestattet sind Handys und Kleinbildkameras... ?!

laXX

Themenersteller
auf der seite des diesjährigen "Berlin Festival" steht folgendes in den Infos:

Fotografieren/ Ton- und Videoaufnahmen

[...]
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet - es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
[...]

ich weiß nicht was ich davon halten soll...
einerseits sind SLR's nunmal abgesehn von den FF-Cams nunmal Kleinbildcams. Wie definiert man eine "einfache" DSLR ?
und keine zoomobjektive?
selbst die KitLinsen SIND Zooms!
also soll ich da mit nem 20er, 50er und zB dem 85er FB hin, damit ich bloß nicht zoomen kann?
ich weiß echt nicht was ich von diesen regelungen halten soll...

meinungen ?
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

Ich glaube, die wollen entweder darauf hinaus, dass da keiner mit einer Kamera auftaucht, die bessere Videos als ein Handy machen kann. Allerdings passt die Angabe mit den "Zoomobjektiven" da überhaupt nicht rein.

Oder es könnte auch so gemeint sein:
erlaubt:
Kleinbildkameras --> Kompaktkameras (wird wegen dem Wort "klein" gerne verwechselt)
einfache Spiegelreflexkameras --> analoge SLRs
Handys mit Kamerafunktion --> sollte klar sein

nicht erlaubt:
Kameras mit Zoomobjektiven --> Bridgekameras? DSLRs? Teleobjektive?
Kameras mit Videofunktion --> da fliegen die meisten digitalen Kompaktkameras wieder raus


Im Endeffekt kann man sagen: die wissen wahrscheinlich selbst nicht, was sie wollen, und du darfst die Kamera, die du dabei hast, nicht mitnehmen. Bei schwammigen Angaben und/oder Leuten mit wenig Ahnung greift Murphy's Law.
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

Da wird wohl wieder Zoom = Tele angedacht.

Also keine DSLR mit Teleobjektiv. Sprich: Mit Kit wird keiner meckern, mit dem weissen 100-400 gibs haue :)

Das beste: Einfach mal anfragen beim Veranstalter, wie er sich das vorstellt. Das gibt Klarheit und wenn per Email sogar was schriftliches für eventuelle Ordner.

Gruß
Chris
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

einfach den zoom abmachen und schon hat man eine kb-kamera und ein zoom und keine kamera mit zoom

spaß bei seite eventuell bekommst du die erlaubniss wenn du den vorher erklärst womit und wofür du die bilder machst und wenn nicht dan brauchste das nicht mitzunehmen.
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

einerseits sind SLR's nunmal abgesehn von den FF-Cams nunmal Kleinbildcams.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: das was Du als "FF-Cams" bezeichnest sind Kleinbildkameras, denn Kleinbild ist 24*36mm und genau so groß ist der Sensor einer "Vollformat"-DSLR.

Alles andere ist "Crop" oder "APS-C" oder wie auch immer man es nennen mag......

Im Prinzip ist die Formulierung die Du da zitierst aber derart schwammig, daß die Einlasskontrolle theoretisch jede Kamera zurückweisen könnte.
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

ist dies auch der sinn der sache

Ist mir schon klar. Find ich trotzdem nicht gut. Was genau haben die Veranstalter gegen private Fotos einzuwenden? Ist doch kostenlose Werbung für die!

Man könnte fast meinen, die wären kulturell etwas zurückgeblieben und stünden noch auf dem Standpunkt, daß man ihnen mit der Kamera die Seele raubt oder sowas. :ugly:
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

das problem wird wohl eher die profi ausrüstung sein und die daraus eventuel sehr gute fotos die eventuell nicht nur privat genutzt werden
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

das problem wird wohl eher die profi ausrüstung sein und die daraus eventuel sehr gute fotos die eventuell nicht nur privat genutzt werden

Und was genau wäre daran schlimm für die Veranstalter? - Ich denke die verdienen ihr Geld mit Eintrittsgeldern, Merchandising und Essen/Trinken - je mehr Werbung es für die Veranstaltung gibt und je umfangreicher die Berichterstattung danach ist, desto besser wird diese und auch die Folgeveranstaltung(en) besucht werden.

Mit Bettnässer-Regeln á la "keine Kameras *rumheul*" macht man sich aber schonmal nicht so beliebt.......
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

Und was genau wäre daran schlimm für die Veranstalter? - Ich denke die verdienen ihr Geld mit Eintrittsgeldern, Merchandising und Essen/Trinken - je mehr Werbung es für die Veranstaltung gibt und je umfangreicher die Berichterstattung danach ist, desto besser wird diese und auch die Folgeveranstaltung(en) besucht werden.

Mit Bettnässer-Regeln á la "keine Kameras *rumheul*" macht man sich aber schonmal nicht so beliebt.......

ok, was ist wenn du von der qualität her gute fotos machst die aber extrem unvorteilhaft sind und z.b. im i-net veröffentlicht werden.
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

Die kann ich auch durch einen solchen Passus nicht verhindern......

indem du keine fotos machen kannst schon,

bei normalen kompakten bzw handy kameras ist bei vielen aufnahmen zu wenig licht und dan ist es zu dunkel bzw verwackelt.

aber darüber kann man sich jetzt auch streiten, was ich jetzt nicht will.
ich würd auch viel lieber ordentliche fotos bei solchen veranstaltungen machen aber die veranstalter haben was dagegen.
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

Zitat:
Fotografieren/ Ton- und Videoaufnahmen

[...]
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet - es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
[...]

OK, ich pack schon mal ein: Leica M6 und Nikon F5 (Kleinbildkamera)
Nikon D3 (einfache Spiegelreflexkamera, D40 = zweifach, D300= dreifach)
1,4/85mm, 2,8/180mm, 2,8/300mm....die lichtschwachen Zooms bleiben daheim.

Welcher Paragraph vom Strafrecht wird eigentlich hier angewendet?
Uiuiui....da waren wieder mal Spezialisten am Werk.
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

Sie versuchen tatsächlich zu verhindern, dass dort Fotografen von Ausserhalb Fotos machen xD
Da haben sie sich aber ein bisschen vertan, wenn sie das wirklich glauebn durchsetzen zu können :P
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

Sie versuchen tatsächlich zu verhindern, dass dort Fotografen von Ausserhalb Fotos machen xD
Da haben sie sich aber ein bisschen vertan, wenn sie das wirklich glauebn durchsetzen zu können :P

werden sie aber leider können.
SLRs fallen grundsätzlich schonmal auf, vor allem weil sie in die allerwenigsten innentaschen nur passen xD
ist genau wie in ner disco wo taschenkontrolle gemacht wird:
eig. dürfen keine türsteher taschen kontrollieren.
aber wenn du sie nicht reingucken lässt, dürfen sie sagen, dass man nicht reinkommt.
so wird das hier halt genauso versucht.
aber dass die definition mehr als schwammig und nicht gerade mit fachwissen getränkt ist, ist klar...
und ja :D ich weiß dass ich mich im nachhinein mit KB, FF usw. vertan hab^^
aber zum glück wissen eh die meisten was ich gemeint hab :top:
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

Moin!

Diese Regel (wie auch immer der Veranstalter sie auslegen mag) ist doch aber heute schon völlig normal.

Ich war allein in 2009 bei mehreren Konzerten (Metallica/Rammstein/Hosen und ein Festival). Auf jeder dieser Veranstaltungen war es verboten, seine DSLR mitzunehmen. Das ist heute einfach Standard.

Ich denke die verdienen ihr Geld mit Eintrittsgeldern, Merchandising...

...und genau darum geht es denen. Die dort auftretenden Künstler haben ihre eigenen Merchandising-Leute. Die wollen an ihren Bilder selber verdienen und die wollen eben nicht, dass irgendwelche nicht authorisierten Bilder irgendwo veröffentlicht werden.

Und je besser die Videofunktion in Digitalkameras allgemein wird, desto strenger werden diese Regeln wohl werden. Irgendwann werden da wohl schlicht und einfach alle Kameras verboten werden.

Jetzt könnte man argumentieren, dass man lieber ein gutes Bild im Netz findet, als irgendeines von einer billigen Kompakten. Aber ich denke genau darum geht es denen. Man kann schon an der schlechteren Qualität, die die meißten Kompakten im Vergleich zu einer DSLR bei hohen ISOs liefert erkennen, dass die Veranstalter damit nichts zu tun haben.

Bei dem Festival, bei dem ich letztes Jahr war, kam ich mit dem offiziellen Festivalfotografen ins Gespräch. Der sagte mir das ungefähr so. Die Bilder, die der dann im Netz veröffentlicht hatte, waren aber auch wirklich gut. Der war aber auch mit auf der Bühne, mit seiner Vollformat-Kamera und so sah es dann auch aus.

Das bekommt man mit ner Kompakten oder gar Handy so eben nicht hin. Und so soll es wohl auch sein.

LG

Augenthaler
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

ich weiß echt nicht was ich von diesen regelungen halten soll...

meinungen ?
Möchtest Du wissen, wie andere Leute diese Regelung fnden, oder möchtest Du wissen, wie diese Regelung genau zu verstehen ist?

Letzteres können Dir allein und ausschließlich die Veranstalter sagen.
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

Zitat von helleborus Beitrag anzeigen
Welcher Paragraph vom Strafrecht wird eigentlich hier angewendet?
Hausrecht
Nein. Das funktioniert nicht.

1. Das "Hausrecht" beruht auf dem BGB.

2. Außerdem indirekt auf dem StGB-§ gegen Hausfriedensbruch.

§ 123 StGB Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Strafrechtlich ist "Hausfriedensbruch" nur gegeben, wenn man widerrechtlich in das befriedte Gelände eindringt oder sich ohne Befugnis aufhält und dann nach Aufforderung das Gelände nicht verlässt. Alles andere ist kein Hausfriedensbruch.

Das Fotografieren gegen den Willen des Hausrechtsinhabers erfüllt nicht den Tatbestand des "Hausfriedensbruchs". Auch das Betreten des Geländes in der Absicht, sich entgegen einer Hausordnung o.ä. zu verhalten, ist für sich noch kein "Hausfriedensbruch". Dazu wird es immer erst, wenn man sich nach dem Betreten entsprechend verhält, wenn das Betreten an sich nicht von vornherein generell untersagt war.

Strafrechtlich kommt hier etwas völlig anderes zum tragen, nämlich das Urheberrecht.

§ 106 UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

sowie

§ 108 UrhG Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten

1.eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
2.ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
3.ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
4.die Darbietung eines ausübenden Künstlers entgegen den § 77 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 verwertet,
5.einen Tonträger entgegen § 85 verwertet,
6.eine Funksendung entgegen § 87 verwertet,
7. einen Bildträger oder Bild- und Tonträger entgegen §§ 94 oder 95 in Verbindung mit § 94 verwertet,
8.eine Datenbank entgegen § 87b Abs. 1 verwertet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

in Verbindung mit §16, §73 und §77 UrhG sowie eventuell §75 UrhG.

Der "ausübende Künstler" hat nämlich das alleinige Urheberrecht an seiner Darbietung.

Und das Urheberrecht hat eine strafrechtliche Komponente - was gern mal übersehen wird.
 
AW: gestattet sind: Handys und Kleinbildkameras... ?!

Nein. Das funktioniert nicht.

1. Das "Hausrecht" beruht auf dem BGB.

2. Außerdem indirekt auf dem StGB-§ gegen Hausfriedensbruch.



Strafrechtlich ist "Hausfriedensbruch" nur gegeben, wenn man widerrechtlich in das befriedte Gelände eindringt oder sich ohne Befugnis aufhält und dann nach Aufforderung das Gelände nicht verlässt. Alles andere ist kein Hausfriedensbruch.

So isses...
Das Wort "strafrechtlich" wird gerne verwendet da es sich "strenger" anhört wie das Wort "zivilrechtlich". Oft sind aber bei Urheberrechtsverletzungen die zivilrechtlich eingeklagten Summen wesentlich höher als die verhängten Strafen.
Mir fallen oft Schilder auf auf denen irgendwelche Pseudoverbote angeführt sind. "Durchgang behördlich verboten!" prangt ganz gross an einer Kleingartensiedlung in der Nähe. Ich überlege mir oft, welche Behörde denn hier zuständig sei, aber "Behörde" hört sich zumindest mal offiziell an und wirkt abschreckend.
wenn ich mir die Sache mit den "einfachen Digitalkameras" und "Kleinbildkameras" durchlese muss ich ein wenig grinsen...hier war offenbar ein Praktikant am Werk.
 
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