DerDukeFisch
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Naja, könnte evtl. auch ein Transportschaden sein... is halt jetz blöd mit Nachweis.
Is ja sicher noch Garantie drauf, so lange gibts die Cam ja noch net. Allerdings nur wenn der Schaden nicht durch äussere Einflüsse entstanden ist. Schon mal geschaut ob's ne Macke hat![]()
Laut Artikelbeschreibung: technisch und optisch in neuwertigem Zustand.
Also wenn ein eBay Verkäufer, auch ein privater, so ungestraft mit defekten Geräten handeln dürfte, wäre ich auch sofort dabeiDas ist halt das Risiko, wenn man etwas bei ebay von privat kauft, noch dazu gebraucht.
Ich persönlich würde so etwas nie machen.
Aber das nur meine Meinung.
Du kannst nur offen, dass der Verkäufer die Kamera anstandslos zurücknimmt, sonst hast du mit Zitronen gehandelt und solltest in Zukunft bei ähnlichen Geschäften vorsichtiger sein.
Sehr geehrter Herr ABC,
am 16.12.2006 habe ich bei Ihnen eine D80 inkl. Nikkor Objektiv gekauft bzw. ersteigert.
Leider musste ich feststellen, dass die gelieferte Kamera mangelhaft ist. Schon bei der ersten Inbetriebnahme ließ sich folgender gravierender Mangel feststellen: Monitor zeigt fehlerhafte Grafiken, siehe: www.muenster.de/~mg241/d80defekt.JPG .
Einen Transportschaden kann ich am Paket nicht erkennen, dieses sieht völlig unbeschadet aus. Ob im Falle eines Transportschadens Fahrlässigkeit ihrerseits vorliegt, weil der Artikel lediglich im frankierten Originalkarton ohne Umverpackung versandt wurde, entzieht sich meinem Kenntnisbereich.
Ich erwarte einen, wie in der Artikelbeschreibung geschildert, Artikel "in absolut perfekten optischen und technischen Zustand" und fordere somit Nachbesserung von Ihnen. Wenn Sie dies verweigern, mache ich aufgrund der oben beschriebenen Mangelhaftigkeit von meinem Wandlungsrecht nach §§ 434, 437 BGB Gebrauch und verlange die Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Ich fordere Sie daher auf, mir in diesem Fall bis zum 25.01.2007 zu bestätigen, dass Sie mit der Rückgabe Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises und der Portokosten einverstanden sind. Sollte ich bis zu dem genannten Termin kein Einverständnis Ihrerseits erhalten haben, wäre ich gezwungen, die Hilfe meines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
1) Versand versichert - sollte sich das als Transportschaden herausstellen, so wäre das durchaus eine Möglichkeit, die Sache zu regeln.
2) Im Text der Auktion fehlen sämtliche Hinweise auf den Ausschluss von Gewährleistung/Sachmängelhaftung und Rücknahme. Meinem laienhaften Rechtsverständnis nach müsste also ein Kauf zustande gekommen sein, den Du rückgängig machen kannst. Btw: die Auktion endete am 16.12.2006 und ist erst gestern angekommen? Würde mich schon mal stutzig machen...
Hallo,Zu 1): Bei dieser Art der Versandverpackung wird sich das Transportunternehmen mit ziemlicher Sicherheit weigern einen Transportschaden zu regulieren, wegen unzureichender Verpackung, m. E. zu recht.
Zu 2): Da der Verkäufer weder Gewährleistung ausgeschlossen noch vernünftig verpackt hat, wird er für den Magel haften müssen. Wenn der Verkäufer sich querstellt wirst Du allerdings klagen müssen, mit allen Risiken und dem verbundenen Aufwand.
Viel Glück bei der Schadensregulierung.
er mindert den Kaufpreis und ich schicke die Kamera als Garantiefall ein. Mit beidem wäre ich einverstanden.
Hallo,
genau das hat DHL auch gesagt. War mit dem Paket nach Mangelfeststellung in der Hauptpostfiliale um einen Transportschaden zu melden. DHL lehnt dies mit der Begründung ab, dass die Ware nicht ordnungsgemäß und fahrlässig verpackt und verschickt wurde. In meinen Augen auch völlig zu Recht, so verschickt man keine teuren Waren.
QUOTE]
Was ich nicht verstehe.....du selbst schreibst das an der Verpackung nichts zu sehen ist, wie soll dann ein Versandschaden entstanden sein >Nikon ist von der Sicherheit seiner Originalverpackung überzeugt<
Desweiteren hat der Verkäufer eine Abholung angeboten..... wenn die Ware da schon defekt gewesen sein sollte, hätte er das sicherlich nicht getan !!!
Alles etwas merkwürdig wie ich finde![]()
![]()
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Hallo,
genau das hat DHL auch gesagt. War mit dem Paket nach Mangelfeststellung in der Hauptpostfiliale um einen Transportschaden zu melden. DHL lehnt dies mit der Begründung ab, dass die Ware nicht ordnungsgemäß und fahrlässig verpackt und verschickt wurde. In meinen Augen auch völlig zu Recht, so verschickt man keine teuren Waren.
QUOTE]
Was ich nicht verstehe.....du selbst schreibst das an der Verpackung nichts zu sehen ist, wie soll dann ein Versandschaden entstanden sein >Nikon ist von der Sicherheit seiner Originalverpackung überzeugt<
Desweiteren hat der Verkäufer eine Abholung angeboten..... wenn die Ware da schon defekt gewesen sein sollte, hätte er das sicherlich nicht getan !!!
Alles etwas merkwürdig wie ich finde![]()
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Das wäre ja ein bisschen sinnfrei einfach, wenn ich einfach Abholung zum Versand anbieten würde, und gleichzeitig defekte Ware als tadellos deklariere, und somit rechtlich aus dem Schneider wäre, deiner Begründung folgend,oder etwa nicht?
Und sicher, Nikon ist von der Originalverpackung überzeugt, aber dennoch verschickt auch Nikon bei einer Reparatur wohl die Ware nicht nur in der frankierten Originalverpackung, sondern wohl nochmal separat verpackt, oder?