theunknownstarman
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Deine Erwartungshaltung ist rechtlich so nicht haltbar.Mal deutlich gesprochen:
Ich erwarte, dass eine Kamera höchst pfleglich behandelt wurde, wenn sie auf dem Gebrauchtmarkt angeboten wird. Wenn sie Mängel hat und dies nicht offensichtlich in der Anzeige beschrieben wird, dann handelt es sich um arglistige Täuschung und berechtigt in jedem Fall zur Rückgabe.
Völlig unberührt davon ob es sich um einen "Privatverkauf ohne Rückgaberecht" handelt.![]()
Gebrauchtpreisliste schrieb:Alle ermittelten Artikel befanden sich im Zustand A bis B, sowie mit komplettem , herstellerseitigem Lieferumfang. Artikel, welche überdurchschnittlich hoch oder niedrig auffielen wurden nicht mit einbezogen. Alle Angaben sind Durchschnittspreise und natürlich ohne Gewähr für die Richtigkeit.
Von "sieht wie neu aus" steht da nichts. Im schon angesprochenen Klartext: Wenn ein Artikel "wie neu" ist, kann der Preis auch höher liegen. Besonders bei Artikeln, die gesucht sind. Als Beispiel sei mal die Preisentwicklung bei den großen Teles genannt. Die werden derzeit eher teurer als günstiger. Die Erwartungshaltung, die hier an den Tag kommt, ist aber schon seltsam. Es soll Fotografen geben, die auch tatsächlich fotografieren und ihr Zeug trotzdem ordentlich behandeln. Aber die Riege der Fusselzähler und Auslösungsauswerter nimmt zu. Wer neu will, sollte auch neu kaufen. Und "arglistige Täuschung" ist mehr als ein Kratzer im Lack.Als Grundlage für diese Übersicht dienen ca. 5000 Gebrauchtobjekte im Zustand ‘A’ bis ‘B’ mit Original Zubehör, die Gebrauchtpreise wurden in Deutschland und Österreich aus folgenden Quellen ermittelt:
* Online Auktionshäuser
* Börsen / Verkaufsanzeigen
* Foren
Sehr richtig und was das ist darüber kann man reichlich spekulieren.Deine Erwartungshaltung ist rechtlich so nicht haltbar.
Verkaufte Ware muß sich einem "dem Alter und der Nutzung entsprechend normalen Zustand" befinden - mehr nicht.
Mal deutlich gesprochen:
Ich erwarte, dass eine Kamera höchst pfleglich behandelt wurde, wenn sie auf dem Gebrauchtmarkt angeboten wird.
Wenn sie Mängel hat und dies nicht offensichtlich in der Anzeige beschrieben wird, dann handelt es sich um arglistige Täuschung und berechtigt in jedem Fall zur Rückgabe.
Völlig unberührt davon ob es sich um einen "Privatverkauf ohne Rückgaberecht" handelt.![]()
Das größte Problem mit dieser Liste sehe ich darin, dass sie sich aus sich selbst heraus erzeugt und Preise stabilisiert, je länger es sie gibt.
Warum?
Weil Verkäufer sich auf genau diese Liste abstützen (Preis gem. Gebrauchtpreisliste) und die Liste dann aus den aufgerufenen Preisen generiert wird. Also aus Preisgestaltungen, die sich auf eben diese Liste beziehen.
Das größte Problem mit dieser Liste sehe ich darin, dass sie sich aus sich selbst heraus erzeugt und Preise stabilisiert, je länger es sie gibt.
Warum?
Weil Verkäufer sich auf genau diese Liste abstützen (Preis gem. Gebrauchtpreisliste) und die Liste dann aus den aufgerufenen Preisen generiert wird. Also aus Preisgestaltungen, die sich auf eben diese Liste beziehen.
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Neuwertig ist ein sehr heikles Wort. Das heisst ja, dass es nicht nur wie neu aussieht, sondern auch im Nutzwert zumindest ganz nah an neu liegt.
Besser ist da schon "sieht wie neu aus". Das kann dann auch bei einer EOS aus 1999 der Fall sein.
Nicht unbedingt - neben diesen ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften gibt es noch den Grundsatz der üblichen Beschaffenheit, wozu u.A. auch Herstellerangaben zum angebotenen Objektiv oder Kamera zählen.Was in Frage kommt, wäre "das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft", das würde aber voraussetzen, daß der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft des Artikel ausdrücklich zusichert.