Und nun schon zum wahrscheinlich x-ten Mal buchstabiert:
Der Begriff "Neuware" ist sehr dehnbar. Im Fachgeschäft wird auch oft Ware ausgepackt und ausprobiert, und danach eben nicht als gebraucht deklariert. Beispielsweise teurere Objektive. Macht ja auch, und da werden mir wohl fast alle zustimmen, wenig Sinn. Das ist immernoch Neuware, wenn der Fachhändler es anbietet.
Im Internet wird hier aber eine andere Politik betrieben. Was einmal ausgepackt wurde, sollte eigentlich am besten verbrannt werden, wenn es zurückgeschickt wird. Aber der so unheimlich freundliche, nachgiebige Verbraucher gibt sich auch zufrieden, wenn er diese Ware einfach für (noch) weniger Geld bekommen kann. Aber selbstverständlich wieder mit 14-tägigem Rückgaberecht, da darf man ja laut Gesetz drauf bestehen.
Man könnte es natürlich mit einem entsprechenden Hinweis auch zu Canon schicken. Die machen dann den Karton wahrscheinlich gar nicht erst auf, sondern kleben den einfach neu zu, machen ihren Stempel drauf, und schon ist es wieder eure heiß ersehnte "Neuware".