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gebrauchte Kamera verkauft bekommen

Natürlich ist das ein Gimmick, oder meinst du, dass Internet-Versandhändler sowas schon von 40 Jahren hatten...?
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht, nicht alles was in Gesetzbüchern steht macht Sinn bzw. ist richtig geschweige denn notwendig.
.


si tacuisses philosophus mansisses
 
Gab es vor 40 Jahren denn schon Internethändler? Wohl eher nicht :cool: .

Danke, dass du mich drauf hinweist, das war mir gar nicht aufgefallen. :rolleyes:

Ich halte es nur für lächerlich, Internethändlern solche Hürden in den Weg zu legen. Eine ausprobierte/ausgepackte Ware ist doch nicht gebraucht, das is absoluter Quatsch.
Man sollte mMn schon einen vernünftigen Grund haben, um die Ware zurückzugeben, ansonsten stellt man sich in eine Reihe mit denen, die dieses Rückgaberecht missbrauchen. Und "Die hatte schon wer in der Hand" ist kein vernünftiges Argument.
 
Oh man. :rolleyes:

Natürlich ist das ein Gimmick, ...
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht...
Aber wie gesagt, der Verbraucher sollte sich über so ein Recht freuen. Tut er aber nicht, lieber beschwert er sich über die Kehrseiten.

Du schreibst hier einen ziemlichen Stuss zusammen. Ein "Gimmick" ist eine Freundlichkeit eines Händlers, die er nicht machen müsste. Was glaubst du wie viele Onlinehändler würden dir die 14 Tage geben, wenn sie es nicht müssten? Richtig, keiner.
Und die Verbraucher freuen sich über ihre Rechte. Dann wunder dich aber nicht, wenn sie dieses Recht auch gerne umgesetzt hätten, wenn sie eben KEINE Neuware bekommen.

Wie fändest du es denn, wenn du dir einen Beamer bestellst der schon drei mal "so zum Testen" bei Kunden war und mittlerweile 100 Stunden auf der Beamerlampe hat. Wer weiß, ob die auch immer gut ausgekühlt ist oder nach kurzer Zeit den Geist aufgibt?
 
:rolleyes:
Man sollte mMn schon einen vernünftigen Grund haben, um die Ware zurückzugeben...

Was man deiner Meinung nach haben sollte ist hier aber rechtlich vollkommen irrelevant. Du kannst die Kamera sogar zurück schicken, weil die Gummierung um die Kamera ein anderes Schwarz hat als auf den Produktfotos und sie dir deswegen nicht gefällt. Da kannst du so oft mit den Augen rollen, wie du willst.

Ob das nun sinnvoll ist, eine einmal ausgepackte Kamera dann nicht mehr als "Neu" verkaufen zu dürfen ist hier nicht gefragt. Fakt ist: es ist rechtlich nicht erlaubt, die Ware MUSS als gebraucht verkauft werden.
 
Und die Verbraucher freuen sich über ihre Rechte. Dann wunder dich aber nicht, wenn sie dieses Recht auch gerne umgesetzt hätten, wenn sie eben KEINE Neuware bekommen.

Das ganze ist ein Geben und Nehmen. Würden die Verbraucher sich an das Recht halten, und die Ware wirklich nur testen, so wie es jeder andere im Fachgeschäft auch kann, gäbe es kein Problem.

Und nun schon zum wahrscheinlich x-ten Mal buchstabiert:
Der Begriff "Neuware" ist sehr dehnbar. Im Fachgeschäft wird auch oft Ware ausgepackt und ausprobiert, und danach eben nicht als gebraucht deklariert. Beispielsweise teurere Objektive. Macht ja auch, und da werden mir wohl fast alle zustimmen, wenig Sinn. Das ist immernoch Neuware, wenn der Fachhändler es anbietet.
Im Internet wird hier aber eine andere Politik betrieben. Was einmal ausgepackt wurde, sollte eigentlich am besten verbrannt werden, wenn es zurückgeschickt wird. Aber der so unheimlich freundliche, nachgiebige Verbraucher gibt sich auch zufrieden, wenn er diese Ware einfach für (noch) weniger Geld bekommen kann. Aber selbstverständlich wieder mit 14-tägigem Rückgaberecht, da darf man ja laut Gesetz drauf bestehen.
Man könnte es natürlich mit einem entsprechenden Hinweis auch zu Canon schicken. Die machen dann den Karton wahrscheinlich gar nicht erst auf, sondern kleben den einfach neu zu, machen ihren Stempel drauf, und schon ist es wieder eure heiß ersehnte "Neuware".
 
Das ganze ist ein Geben und Nehmen. Würden die Verbraucher sich an das Recht halten, und die Ware wirklich nur testen, so wie es jeder andere im Fachgeschäft auch kann, gäbe es kein Problem.

Nein, das ist kein Geben und Nehmen, das ist einfach die Rechtslage und fertig.

Wenn die Ware Gebrauchspuren hat, kann der Händler eine Wertminderung anrechnen.



Und nun schon zum wahrscheinlich x-ten Mal buchstabiert:
Der Begriff "Neuware" ist sehr dehnbar. Im Fachgeschäft wird auch oft Ware ausgepackt und ausprobiert, und danach eben nicht als gebraucht deklariert. Beispielsweise teurere Objektive. Macht ja auch, und da werden mir wohl fast alle zustimmen, wenig Sinn. Das ist immernoch Neuware, wenn der Fachhändler es anbietet.


Wie kommt es dann nur dazu, daß es sowas wie Vorführgeräte gibt?

Mal abgesehen davon, daß beim Fachhändler das Gerät wohl nicht in die Obhut des potentiellen Käufers gegeben wird und er es erstmal mit heim nimmt. Das er es jemandem zeigt ist wohl was anderes als es jemandem für 14 Tage mitzugeben.


Im Internet wird hier aber eine andere Politik betrieben. Was einmal ausgepackt wurde, sollte eigentlich am besten verbrannt werden, wenn es zurückgeschickt wird. .


Es geht in diesem Fall ja nun nicht um eine geöffnete Verpackung, sondern um ein Gerät, das ganz offenbar schon benutzt wurde und das ist was anderes als "Neuware".


Man könnte es natürlich mit einem entsprechenden Hinweis auch zu Canon schicken. Die machen dann den Karton wahrscheinlich gar nicht erst auf, sondern kleben den einfach neu zu, machen ihren Stempel drauf, und schon ist es wieder eure heiß ersehnte "Neuware".


Und wenn die Argumente aus sind, dann unterstellt man eben irgendeinem Dritten irgendwas hahnebüchenes, das andere bitte für Tatsachen halten sollen.
 
Man sollte mMn schon einen vernünftigen Grund haben, um die Ware zurückzugeben, ansonsten stellt man sich in eine Reihe mit denen, die dieses Rückgaberecht missbrauchen. Und "Die hatte schon wer in der Hand" ist kein vernünftiges Argument.

wenn du einen neuwagen kaufst und beim heimfahren stellt sich raus dass es 10.000 km drauf hat und ein reifen platt ist - findest du dann den preis eines neuwagen ohne fehler gerechtfertigt? anschließend wird dir ein neuer wagen versprochen mit 0 km und es wird dir aber der selbe wagen wieder hingestellt - findest du dieses verhalten des verkäufers okay?
also ich nicht.

und das rückgaberecht macht sehr wohl sinn, denn bei der kamera weißt du ja was du in etwa bekommst, aber kauf mal irgendetwas bei dem die artikelbeschreibung so lari fari ist und es dann nicht passt. laut gesetz muss der verkäufer ein produkt innerhalb 14 tagen nach erhalt der ware zurücknehmen, wenn du dein geld wieder möchtest muss er dir sogar die versandkosten übernehmen. klingt böse, aber wenn ich falsche, defekte oder irgendwie anders abweichende ware bekomme möchte ich nicht zwei mal (hin- und zurück) auf den versandkosten sitzen bleiben. gibt händler die das anstandslos zurückerstatten.

Und nun schon zum wahrscheinlich x-ten Mal buchstabiert:
Der Begriff "Neuware" ist sehr dehnbar. Im Fachgeschäft wird auch oft Ware ausgepackt und ausprobiert, und danach eben nicht als gebraucht deklariert. Beispielsweise teurere Objektive. Macht ja auch, und da werden mir wohl fast alle zustimmen, wenig Sinn. Das ist immernoch Neuware, wenn der Fachhändler es anbietet.
Im Internet wird hier aber eine andere Politik betrieben. Was einmal ausgepackt wurde, sollte eigentlich am besten verbrannt werden, wenn es zurückgeschickt wird. Aber der so unheimlich freundliche, nachgiebige Verbraucher gibt sich auch zufrieden, wenn er diese Ware einfach für (noch) weniger Geld bekommen kann. Aber selbstverständlich wieder mit 14-tägigem Rückgaberecht, da darf man ja laut Gesetz drauf bestehen.
Man könnte es natürlich mit einem entsprechenden Hinweis auch zu Canon schicken. Die machen dann den Karton wahrscheinlich gar nicht erst auf, sondern kleben den einfach neu zu, machen ihren Stempel drauf, und schon ist es wieder eure heiß ersehnte "Neuware".

wenn du ein objektiv im laden ausprobierst steht der verkäufer mit hoher wahrscheinlichkeit daneben und beobachtet dich. du kannst also nicht mit dem objektiv ein schnitzel klopfen, es 5 mal auf den boden werfen oder versuchen ein loch in der kiesgrube um die ecke auszuheben. bei der kamera weiß ich allerdings nicht ob die schon 5 mal gekauft und vielleicht schon 1 jahr alt ist und 150.000 auslösungen auf dem buckel hat. mal überspitzt gesagt. darum würde ich gerne wissen wie gebraucht die kamera ist, leider kann man bei canon die auslösungen nicht nachsehen und ich müsste sie erst zum servicepartner bringen. wenn sie nur 100 auslösungen drauf hat kein thema, dann ist die ware neuwertig. hat sie 5000 auslösungen drauf seh ich das anders, dann ist es eindeutig gebrauchte ware.
wenn ich eine gebrauchte kamera möchte, dann könnte ich sie hier im forum auch für 1050 euro haben. und das hier und hier. warum also fast 200 euro mehr ausgeben? für 2 monate mehr garantie damit sich der händler die hände reibt? nein danke.

zudem geht es auch um den groben vertrauensbruch. und jemanden dem ich nicht vertraue, mit dem möchte ich auch keinen kaufvertrag abschließen.
 
Nabend!

Wir haben hier einen Onlinestore wo man per Inet bestellt und es dann in 5 Filialen abholen kann.
Ich kaufe in diesem Store auch des öfteren ein und hatte letztens mitbekommen,
wie ein Kunde neben mir,die Info bekam das bei zb. auspacken des Gerätes (Gerät auspacken,
Akku auspacken/ins Gerät stecken,Bedienungssoftware auspacken) 10% bei Rückgabe innerhalb der 14 Tage abgezogen werden.
Bei sichtbarer Verwendung des Gerätes sind es dann bis 30% Abzug da diese Ware zurück ins Hauptlager geht
und nicht mehr als Neuware in die Filialen kommt.
Also schätzt euch mal recht glücklich wie es bei euch gehandhabt wird.

gruss
 
Nabend!

Wir haben hier einen Onlinestore wo man per Inet bestellt und es dann in 5 Filialen abholen kann.
Ich kaufe in diesem Store auch des öfteren ein und hatte letztens mitbekommen,
wie ein Kunde neben mir,die Info bekam das bei zb. auspacken des Gerätes (Gerät auspacken,
Akku auspacken/ins Gerät stecken,Bedienungssoftware auspacken) 10% bei Rückgabe innerhalb der 14 Tage abgezogen werden.
Bei sichtbarer Verwendung des Gerätes sind es dann bis 30% Abzug da diese Ware zurück ins Hauptlager geht
und nicht mehr als Neuware in die Filialen kommt.
Also schätzt euch mal recht glücklich wie es bei euch gehandhabt wird.

gruss

ohne die kamera auszupacken, den akku reinzustecken hätte ich ja gar nicht feststellen können dass die kamera gebraucht ist. das wär so als wenn der kunde 10% des warenwertes bezahlen muss, sobald er sich ins auto setzt um den km-zähler abzulesen. ABER: es handelt sich in deinem fall wenn man etwas IM LADEN kauft. da gilt kein rückgaberecht sofern es im laden gekauft wurde. hätte der mann es per telefon, fax, brief, internet, megaphon etc gekauft würde das fernabsatzgesetz greifen und er würde den vollen kaufpreis und die versandkosten zurück bekommen. fakt. aber recht haben und recht bekommen sind zwei paar stiefel leider.
 
Mir ging es auch so. Habe eine 7D bekommen, die bereits 8000 Auslösungen hatte. Ein kurzes Telefonat und schon hatte ich 3 Tage später € 400,00 als Nachlass auf meinem Konto. Für mich war das ok und für den Händler sicherlich auch.
 
Mir ging es auch so. Habe eine 7D bekommen, die bereits 8000 Auslösungen hatte. Ein kurzes Telefonat und schon hatte ich 3 Tage später € 400,00 als Nachlass auf meinem Konto. Für mich war das ok und für den Händler sicherlich auch.

darf man fragen wie du die auslösungen ausgelesen hast? würde mich interessieren.
 
Nabend!

Wir haben hier einen Onlinestore wo man per Inet bestellt und es dann in 5 Filialen abholen kann.


Das ist dann halt kein Versandhandel mehr sondern Kauf im Ladengeschäft mit Vorbestellung im Internet, dann sind die auch nicht an die gesetzlichen Regelungen für den Versandhandel gebunden. Das sollte nicht überraschend sein.


Ich kaufe in diesem Store auch des öfteren ein und hatte letztens mitbekommen,
wie ein Kunde neben mir,die Info bekam das bei zb. auspacken des Gerätes (Gerät auspacken,
Akku auspacken/ins Gerät stecken,Bedienungssoftware auspacken) 10% bei Rückgabe innerhalb der 14 Tage abgezogen werden.


Das ist dann sogar Kulanz, denn einen Rechtsanspruch auf Rückgabe bei Nichtgefallen hat man beim Einkauf im Geschäft nämlich nicht.
 
ABER: es handelt sich in deinem fall wenn man etwas IM LADEN kauft.


Wir haben hier einen Onlinestore wo man per Inet bestellt und es dann in 5 Filialen abholen kann.

@mastert:
Das ist eine normales Internetgeschäft,nur kannst du auch neben Versand deine Ware auch abholen.
Bestellen MUSST du aber per Inet!

Wieso kannst du nicht checken ob ne Cam gebraucht ist,ohne Akku einzustecken etc?
Also man sieht das schon ob das Sackerl vom Akku/Ladegerät geöffnet wurde
oder die Cam wieder anders eingewickelt ist (Falten,Eselsohr etc.)


Auszug der Rückgabebedingungen:

Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, hat er bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen, auf eigene Gefahr zurückzusenden.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen gemäß §5 e KSchG zurück zu stellen.
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, falls er in Österreich wohnt.

Ist die Rücksendung der Ware untunlich, muss der Kunde den Wert der Ware vergüten, soweit er aus der Ware einen klaren und überwiegenden Vorteil sieht.
Hat er die Ware benützt, schuldet er Fa. Blabla außerdem ein angemessenes Entgelt für die Benützung und eine Entschädigung für die aufgrund der Benützung eingetretene Wertminderung.


Ich vermute also mal stark du darfst auch bei Bestellung ,20min Begutachtung einer 50D und Rücksendung der Ware per Post einen kleine Obulus an die Firma leisten.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich dürfen Retouren wieder als Neuware verkauft werden - wenn sie denn neuwertig sind und keine Gebrauchsspuren und keine Wertminderung durch übermäßigen Gebrauch haben.

Siehe z.B. Urteil AG Rotenburg Wümme, Aktenzeichen 5 C 350/07

Dabei beruft sich das Gericht auch auf die Musterbelehrung für den Widerruf (Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-Verordnung), aus der sich ergibt, dass die "Ingebrauchnahme" einer Ware nicht mit deren bloßer Überprüfung beginnt, sondern erst, wenn man sie "wie sein Eigentum" behandelt. Umgekehrt wird in der Musterbelehrung klargestellt, dass ein Käufer keinen Wertersatz für die Verschlechterung einer zurückgegebenen Ware schuldet, wenn die "Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist".

Die Frage, ob eine Ware noch als "Neuware" anzusehen ist, kann letztlich immer nur im Einzelfall entschieden werden. Manche "14tägige Prüfung" wird aus einer Kamera ein Gebrauchtgerät machen, in den meisten Fällen kann das Gerät aber ohne weiteres erneut als "Neuware" verkauft werden.

Eine interessante Frage finde ich, ab wieviel Verkäufen und Rücksendungen ein Gerät keine Neuware mehr ist. Beim zehnten oder zwanzigsten Versand wird man vermutlich nicht mehr von "Neuware" sprechen können.

(Es wäre auch wirtschaftlich für den Versandhandel überhaupt nicht machbar, jede Ware nach einer Rücksendung aufgrund des 14tägigen Rückgaberechts zur "Gebrauchtware" umzudeklarieren. Eine völlig absurde und weltfremde Idee...)
 
@mastert:
Das ist eine normales Internetgeschäft,nur kannst du auch neben Versand deine Ware auch abholen.
Bestellen MUSST du aber per Inet!
Oder per Telefon oder per Fax... Oder per Trommel.

Beim 14tägigen Rückgaberecht handelt es sich um eine Regelung für den "Fernabsatz". Damit das Rückgaberecht entsteht, muß der Kauf über "Telekommunikationsmittel" eingeleitet worden sein.
 
ein Glück das wir Tom haben :) (mein ich ernst)

Stimmt. Jetzt hatte ich mir schon den ganzen Unsinn, der in diesem Thread zum Widerrufsrecht verzapft wurde, zum Zitieren vorgemerkt. Das kann ich mir dank Tom sparen :top:

P.S. wenn der Händler bzw. seine Knechte nicht so faul gewesen wären, hätten sie einfach im Menü die Kamera auf Auslieferungszustand gesetzt und keiner hätte es gemerkt. Aber lieber zwei Minuten sparen und dann einen Monat lang mit dem Kunden streiten....
 
Habe ich bei den ersten Fotodateien bemerkt, die munter mit 8013, oder so, anfingen.

Ne ne ne,

dass die Dateien mit 8013 angefangen haben lag ganz einfach daran, dass vorher einmal eine Speicherkarte drin war, deren letzte Datei 8013 war. Das hat die Kamera einfach übernommen. Das heisst also noch lange nicht, dass mit DIESER Kamera so viele Auslösungen gemacht wurden. Da hat der Händler, der die Kamera umgetauscht hat, ziemlich wenig Ahnung gehabt:cool:

GL
Günter
 
schade, dass es keine möglichkeit im internet gibt die anzahl der auslösungen bei der 7d auszuwerten, jetzt müsste ich dafür bis nach münchen oder nürnberg fahren (beides ca. 100 km). mal sehen wie das wetter morgen wird, vielleicht verbind ich die ganze schose mit einem netten motorradausflug ;)

Um Dir unnötige Kilometer zu ersparen:

In Nürnberg kann keiner die Auslösungen auslesen.
Du meinst sicher den Geissler in Feucht. Die machen dort aber an den Kameras gar nichts, sondern schicken die weiter zur Zentrale nach Reutlingen.

GL
Günter
 
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