Würde ich doch auch mal behaupten, dass ein beglaubigter Schein der Zollbehörde bei der Rückkehr reicht, das wird ja gerade dann gemacht wenn man nicht mehr alle Rechnungen zur Hand hat.
Und wenn es schon die Zollbehörde selbst bestätigt hat an einen Forenten, dann sollte das auch stimmen.
Oder kannst du dir vorstellen, dass jemand, der keine Rechnung für dein Equipment hat, aber es im Ausland braucht, dann etwas Neues kauft nur dies nutzen zu können und beim Zoll keine Probleme zu bekommen? Und alles nur dafür dass dann eine Rechnung vorlegbar ist?
Glaube auch nicht dass man immer alle Rechnungen heraus sucht nur dass man beim Zoll dann vorlegen kann. Und erst recht nicht wenn die Rechnungen z.b. bei Hochwasser oder Brand nicht mehr greifbar sind.
Und wenn es schon die Zollbehörde selbst bestätigt hat an einen Forenten, dann sollte das auch stimmen.
Oder kannst du dir vorstellen, dass jemand, der keine Rechnung für dein Equipment hat, aber es im Ausland braucht, dann etwas Neues kauft nur dies nutzen zu können und beim Zoll keine Probleme zu bekommen? Und alles nur dafür dass dann eine Rechnung vorlegbar ist?
Glaube auch nicht dass man immer alle Rechnungen heraus sucht nur dass man beim Zoll dann vorlegen kann. Und erst recht nicht wenn die Rechnungen z.b. bei Hochwasser oder Brand nicht mehr greifbar sind.