• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Gebrauchte Kamera erhalten - gekauft in Hong Kong

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Levana

Themenersteller
Hallo,

ich hab mich mal durch die SuFu gewühlt, aber nicht so wirklich was zufriedenstellendes gefunden (hoffentlich auch richtig ausgeführt), daher ist es hoffentlich ok, wenn ich einen Thread eröffne.

Ich hab mir eine 7D gebraucht gekauft, hab sie auch erhalten, aber aus der beiliegenden Rechnung erfahren, dass sie in Hong Kong gekauft wurde bzw. von dort geliefert, was aber nicht im Angebot stand.
Nun gut, funktionieren tut sie, sie ist auch noch nicht mal ein Jahr alt.

Allerdings hab ich gelesen, dass ich dadurch keinerlei Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche habe. Find ich schon etwas heikel, ist ja auch nicht gerade billig das Schätzchen (wenn auch auf dem ersten Eindruck wirklich toll!)

Stellt sich die Frage: ist es überhaupt ein Original (wie würde ich das erkennen?) und soll ich sie behalten oder auf Rückgabe beharren, falls der Verkäufer dies ablehnt (wovon ich mal ausgehe, auch wenn er sehr nett und hilfsbereit war)?

Bin schon etwas enttäuscht, hatte mich schon sehr auf sie gefreut.

Viele Grüße
 
Vorweg: als Zweitbesitzer hast du generell keinen Anspruch auf Garantie. Das ist reine Kulanz von Seiten Canons.

Wie alt ist die Kamera denn? Wäre sie denn generell noch in der Garantiezeit?

Und weshalb sollte sie "nicht original" sein? Weil sie nicht in D gekauft wurde? :confused:
 
Stichwort lautet "Grauimport" (sofern die Kamera nicht für den europäischen Markt vorgesehen war, was aus "Hong Kong" meist der Fall ist).
Zu erkennen an unterschiedlichen Garantiekarten.

Eine Fälschung solltest Du nicht haben. Spiegelreflexkameras werden im Allgemeinen nicht gefälscht - zumindest ist mir kein Fall bekannt.
Das Produkt ist auch identisch - ergo: völlig baugleich. Es wird nur in den drei Märkten EU, Nordamerika und Asien unterschieden (bzgl. Preis und Garantien) dazu dient im Allgemeinen die Seriennummer.

Eine Garantie hast Du in dem Fall nicht - aber die gilt auch nur ein Jahr (bei Canon?).
Und dieses Jahr ist ja quasi schon um. Als Zweitbesitzer hast Du eigtl. auch keinen Anspruch.

Ob der Verkäufer sich dessen bewußt war, ist fraglich. Ich würde zumindest nachfragen - ganz unproblematisch ist das nicht, aber illegal auch nicht.

Ob Canon auch Reperaturen o.ä. zurück weist, sollte ein Canon-User beantworten können.

Ansonsten kannst Du sie normal nutzen.
 
Oh, wirklich? Ich dachte, Garantie ist egal ob erster oder zweiter Besitzer, hauptsache innerhalb der Zeit?

Ich muss aber echt gestehen, dass ich mich damit noch nicht groß beschäftigt hatte, da das meine zweite Kamera ist und meine erste neu war, daher hat mich dieses Thema nie interessiert.

Die Kamera ist vom Oktober 11, läge als noch im Jahr. So sieht sie in Ordnung aus, funktioniert auch.
Allerdings hab ich persönlich noch nicht viel Gutes von Käufen aus China direkt gehört und als ich gegoogelt habe, war ich natürlich noch skeptischer.

Daher meine Unsicherheit.

Hätte ich das gewusst, hätte ich mich von dem Kauf wohl auch eher ferngehalten und nach einer anderen Ausschau gehalten.

Menüführung nur in Englisch stört mich auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Daher meine Unsicherheit.
Nicht ganz unbegründet - ist die Kamera denn verzollt worden, sprich ist die EUST abgeführt worden? Dafür hätte ich an Deiner Stelle ganz dringend eine Quittung, denn ohne diese kann es Dir passieren, dass Du irgendwann vom Zoll hopp genommen wirst...

Menüführung nur in Englisch stört mich auch, aber damit könnte ich mich notfalls arrangieren, ist wohl alles Gewohnheitssache und ich will mein Englisch ja eh aufpolieren :lol:
Ausser bei den Modellen für den japanischen Markt kannst Du die Sprache immer auf Deutsch einstellen. Bei denen für Japan geht nur Japanisch oder Englisch - und solltest Dir merken wo im Menü sich die Umstellung herumtreibt, denn nach einem Komplettreset sollten die Dich japanisch begrüssen...
 
Meines Wissens nach darf zumindest ein Händler keine Grauware verkaufen ohne nicht ausdrücklich darauf hingewiesen zu haben (dass es sich bei dem Produkt um "Grauimport" handelt). Allerdings ist dieses "Wissen" mittlerweile älter als zwei Jahre. Möglicherweise gilt ja für den Privatverkäufer das Selbe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht ganz unbegründet - ist die Kamera denn verzollt worden, sprich ist die EUST abgeführt worden? Dafür hätte ich an Deiner Stelle ganz dringend eine Quittung, denn ohne diese kann es Dir passieren, dass Du irgendwann vom Zoll hopp genommen wirst...

Keine Ahnung :confused: Ich geh mal von aus, dass die Kamera nicht ohne das durch den Zoll gekommen ist, oder?

Ne, nur Englisch und keine Ahnung was - wahrscheinlich dann japanisch.
 
Von Privat oder einem Händler gekauft?

Ich würde sie zurückschicken, sofern nicht bekannt war, das sie importiert wurde und die Menüs auf englisch sind.
Hätte der VK mit angeben müssen - sind ziemlich relevante Infos finde ich..
 
Privat leider. Und mir war dies nicht bekannt, das ärgert mich ja so.

Nachweisen kann ich das allerdings auch nicht mehr, da die Anzeige bereits gelöscht ist. Da ich einen Nachweis über den Kauf per Mail hatte, dachte ich natürlich nicht daran, die Anzeige zu screenshotten.
 
Und dennoch brauchst Du dann eine Quittung darüber, sonst wird der Zoll bei einer Wiedereinreise aus nicht-EU Staaten erneut kassieren wollen.

Nicht unbedingt. Man kann sie vor der Ausreise auch beim Zoll deklarieren, dann ist die Wiedereinfuhr kein Problem. Sollte man übrigens bei allen teuren Sachen machen! (Uhr, Notebook, etc.)
 
Glaube ich kaum. Weshalb auch?
Um nachzuweisen, dass diese Geräte korrekt im EU-Raum erworben, respektive eingeführt wurden. Sonst könntest Du im Ausland kaufen, in die EU einschmuggeln und dann diese Schmuggelware durch die Nämlichkeitssicherung legalisieren...
 
Um nachzuweisen, dass diese Geräte korrekt im EU-Raum erworben, respektive eingeführt wurden. Sonst könntest Du im Ausland kaufen, in die EU einschmuggeln und dann diese Schmuggelware durch die Nämlichkeitssicherung legalisieren...

Dadurch, dass das Gerät bei Ausreise angemeldet wird, wird doch nichts "legalisiert".
Es reicht, sich eine Aufstellung mit Gerät und Seriennummer beglaubigen / abstempeln zu lassen. Eine Rechnung ist als Nachweis nicht nötig.
 
...ist aber halt der beste Nachweis für den Zoll - und die Jungs sind generell interessiert, ob dafür korrekt gezahlt wurde - egal wann.
(Deutsche) Rechnung im Gepäck macht zumindest die wenigsten Probleme.


Zum Privatkauf:

Natürlich schließt der Verkäufer Umtausch, Garantie usw. aus. Aber:
Wenn das Produkt nicht der Beschreibung entspricht, kann ein Kauf immer rückgängig gemacht werden (Stichwort Betrug).
Hier liegt nun nicht gerade ein Betrug vor, aber ein Mangel - wenn es sich wirklich um eine japanische Kamera handelt und die Menusprache nicht einstellbar ist. Nicht jeder kann so gut Englisch - gerade bei diesen riesigen Menus heute...
Wenn darauf nicht hingewiesen wurde, ist das ein Mangel in meinen Augen.

...von der Tatsache Verzollung und Grauimport mal abgesehen.

Ich würde definitiv mit dem Käufer Kontakt aufnehmen.
 
Dadurch, dass das Gerät bei Ausreise angemeldet wird, wird doch nichts "legalisiert".
Es reicht, sich eine Aufstellung mit Gerät und Seriennummer beglaubigen / abstempeln zu lassen. Eine Rechnung ist als Nachweis nicht nötig.

Die Nämlichkeitssicherung ist ein Nachweis über die ordnungsgemässe Verzollung des Gerätes (weil es im EU-Raum erworben wurde oder entsprechend verzollt wurde) um bei der Wiedereinreise den Ablauf zu vereinfachen. Daher musst Du entsprechende Belege beim Zoll vorweisen können.
Ansonsten die Rechnungen mitführen um sie bei der Wiedereinreise vorlegen zu können. Hast Du die nicht kann erst einmal bis zu deren Vorlage beschlagnamt werden. Da er den Beleg über EUST nicht hat und die Rechnung aus HongKong stammt, hat er nun die A-Karte...
 
Das stimmt so nicht. Ich habe vor 1h beim Zoll angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Nämlichkeitsbescheinigung, bei der Ausreise korrekt ausgefüllt, reicht. Rechnungen sind dann nicht mehr erforderlich.
 
komisch, hatte das mal vor paar Jahren angefragt, da wurde mir gesagt, dass das nicht ginge, da es sich ja um grauimporte handeln kann und man daher 5 oder 7 Jahre lang die Rechnung aufheben müsse und für die oben genannte Bescheinigung auch vorzulegen sei.

Hast du es auch schriftlich bekommen? auf eine mündliche Aussage würde ich mich im zweifelsfall nicht verlassen wollen. Ich habe einige Jahre am Flughafen gearbeitet. Davon mal abgesehen dass sie meistens keine Kameras kontrolliert haben (was aber dennoch passieren kann!) habe ich da schon sehr komplexbehaftete Typen erlebt :ugly:

Eine (Kopie der) Rechnung mitzunehmen finde ich persönlich nicht sooo sinnvoll, da bei einem Diebstahl der Dieb sich freuen kann :lol:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten