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Garantiefrage - gebrauchte D80

Stellt Eure Fragen bzgl. des Artikels doch einfach VOR dem Kauf bzw. der Ersteigerung, dann habt Ihr hinterher in den seltensten Fällen Ärger damit.

Gruss

Schnuffibaerbunny

Wenn ich Ware kaufe, welche mit Restgarantie beworben wird, was soll ich dann fragen? Ob er die Wahrheit sagt? Das ich in einem solchen Fall den Originalkauf-Beleg des Verkäufers mitgeliefert bekomme, versteht sich von selbst. Alles andere wäre für mich, ob absichtlich oder nicht, versuchter Betrug. Und ja, wenn ich Ware ankaufe, frage ich i.d.R. nicht "bist Du ein Betrüger" :D und selbst wenn, wie wird wohl die Antwort ausfallen ...
 
Wenn ich Ware kaufe, welche mit Restgarantie beworben wird, was soll ich dann fragen? Ob er die Wahrheit sagt? Das ich in einem solchen Fall den Originalkauf-Beleg des Verkäufers mitgeliefert bekomme, versteht sich von selbst. Alles andere wäre für mich, ob absichtlich oder nicht, versuchter Betrug. Und ja, wenn ich Ware ankaufe, frage ich i.d.R. nicht "bist Du ein Betrüger" :D und selbst wenn, wie wird wohl die Antwort ausfallen ...

Ich frage Verkäufer nach den Umständen der Restgarantie. Antwort beim letzten mal: "In Zeiten von Photoshop ist das doch kein Problem, dass ein anderer Name auf der Rechnung steht!" :rolleyes:
In dem Fall war der Preis aber auch ohne Garantie i.O. Die Ware war es dann auch. Aber auch meine Meinung, sprecht die Verkäufer auf die Garantiebestimmungen an.
 
Aber auch meine Meinung, sprecht die Verkäufer auf die Garantiebestimmungen an.

Ja klar, Dialog ist immer gut. Ich würde mich auch vorher im Netz über die Garantiebestimmungen schlau machen. Ohne Originalbeleg ist aber in keinem Fall eine Garantie gegeben - dies sollte jedem Verkäufer, auch von Gebrauchtwaren, deutlich klar sein. Das, genügend kriminelle Energie vorausgesetzt, es immer noch Möglichkeiten gibt, diesen Beleg zu fälschen, ist sicher richtig. In dem Fall würde der Verkäufer sich aber nicht nur des versuchten Betruges bezichtigen lassen müssen.
Meine Kameras habe ich neu gekauft, im Geschäft vor Ort bezahlt und auf dem Beleg einen entsprechenden Stempel mit der Unterschrift des Verkäufers. Bei Zahlungen auf Rechnung etc. hefte ich immer die entsprechenden Belege meiner Bank an die Rechnung. Das wäre evtl. ein Hinweis für potenzielle Käufer von gebrauchten Sachen - Originalbeleg mit Nachweis der Zahlung und tatsächlich eine Frage wert. Wirklich vorsätzlichen Betrug wird man damit sicher auch nicht 100% ausschließen können, aber viele "Möchtegern-Kleinkriminelle" werden durch eine solche Vorgehensweise ausgesiebt. Im Übrigen ist ohne die entsprechenden Belege, ob Garantie oder nicht, auch nicht sichergestellt, dass man gestohlene Waren vom Hehler erwirbt - von daher sollte das sowieso zum Standard gehören.
 
"Nikon D80 Body/Gehäuse, Zustand neuwertig mit 12 Monaten Restgarantie. Deutsches Gerät mit allen Unterlagen sowie Garantiekarte und Zubehör: "

Auf Anfrage kam das die Restgarantie von Nikon übernommen wird. Ich mein mehr kann ich nun wirklich nicht machen oder ? hat der Verkäufer nun grobe Abweichungen drin ?

1. Garantie läuft nicht über Nikon (wurde nach Anfrage so gesagt)

2. Es sind keine 12 Monate da das Kaufdatem der 02.08.07 ist.
 
Du machst Dich doch jetzt auch hier im Forum schlau und erfährst, das es anscheinend mit der Übertragung der Garantie auf Dich doch nicht so einfach ist. Das hättest Du mal vor der Ersteigerung tun sollen.
Sorry, soll nicht oberlehrerhaft klingen.
Und wenn ich hier gestern richtig gelesen habe, gibt es doch auch bisher keine Probleme mit der Kamera. Also, warum dann die Aufregung???

Gruss

Schnuffibaerbunny
 
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