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Garantie?

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Grünschnäbelin

Themenersteller
Guten Morgen Zusammen,

ich werde mir heute eine Eos 500D zulegen :)

Kurze Frage: Es besteht die Möglichkeit, eine 5 Jahres-Garantie für 90 Euro dazu zu nehmen...ist das sinnvoll? Denn vom Hersteller selbst gibts ja nur eine Einjahres-Garantie!

Danke für Eure Statements!
 
Das musst du entscheiden.

Vorteil: Der Händler kümmert sich 5 Jahre lang um die Reparaturen, außer eben Sturzschäden, Eindringen von Nässe u.ä.

Nachteil: Die Halbwärtszeiten von Kameras werden immer kürzer. Viel kaufen sich mittlerweile schon jedes Jahr eine neue Cam, meist, so scheint es jedenfalls, um dann mit der neuen Cam Testcharts und ihren Hund im Garten zu fotografieren, bis es ein Jahr darauf eine neue und viiiiiel bessere Kamera auf den Markt kommt, mit der man die Testcharts und den Hund im Garten noch viiiiiel besser fotografieren kann. Bist du sicher, dass du in 2 Jahren nicht eine 700d willst, weil sie bei ISO 102.400 noch ein bisschen weniger rauscht? Dann bringt dir die 5-jahres-Garantie nix.

Was ich damit sagen will: Es bringt dir nur dann was, wenn du wirklich vorhast, die Kamera auch so lang zu nutzen.
 
Ich würde es nicht machen. Glaube es ist doch wahrscheinlicher dass einem das Ding mal runterfällt als dass nach 1 Jahr garantiebetreffende Fehler auftreten.

Edith: noch dazu ein Fehler dessen Reparatur dann mehr als 90 € plus aufgelaufene Zinsen kostet... wie gesagt: nein.
 
Vielen vielen Dank für die nützlichen Tipps...!

Was kostet denn ca. so eine Kameraversicherung??? Nur, dass ich einen Anhaltspunkt habe...!
 
Nicht ganz, es bringt ihm auch etwas, wenn er nach 3 Jahren die Kamera bei ebay mit 2 Jahren Restgarantie verkaufen will. Das ist ein großer Pluspunkt für potentielle Käufer.

Kann man so eine Versicherung (nichts anderes ist das ja) denn so einfach übertragen?
 
Kann man so eine Versicherung (nichts anderes ist das ja) denn so einfach übertragen?

Ja. Man kann grundsätzlich jeden Anspruch abtreten. Außnahme ist ein Abtretungsverbot. ME ist ein solches aber sowohl im Fall der Garantie als auch bei der Gewährleistung unwirksam. Irgendwo im Forum hab ich mal ein Urteil dazu gepostet. Hauptargument ist, dass der Hersteller oder Händler seine Leistung ja an der Sache und nicht an der Person erbringen muss.
 
Hauptargument ist, dass der Hersteller oder Händler seine Leistung ja an der Sache und nicht an der Person erbringen muss.

Aber so eine "Zusatzgarantie" wird doch eher von einer Versicherung angeboten (der Händler vermittelt).

Deshalb meine Frage, da ich noch nie davon gehört habe, dass eine Versicherung an jemanden übertragen werden kann.
 
Aber so eine "Zusatzgarantie" wird doch eher von einer Versicherung angeboten (der Händler vermittelt).

Da hast du Recht. Aber es ändert eigentlich nichts an der Argumentation. Wüsste nicht warum das hier anders sein soll. Es ist auch weiterhin eine Garantie iSv Garantievertrag. Ein Versicherungsvertrag ist doch ein bisschen anders, wenn auch vergleichbar.
 
Da das ein Thread fürs "Händler Forum" gewesen wäre das aber im Moment zu ist machts hier auch mit Verweis auf
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https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=505387
"klick".
 
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