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Garantie in Anspruchnahme oder was alles kaputt gehen kann

nickmatz

Themenersteller
Hallo Leute,

ich habe mir vor kurzem eine EOS 40D samt einigen Objektiven zugelegt, u.a. gekauft bei einem Händler, der zu sehr günstige Preisen anbietet und von daher umstritten ist bzgl. Garantieabwicklung bzw. -gewährleistung. Von daher mal meine Frage an euch, wie wahrscheinlich ist es denn überhaupt, das man von der Garantie Gebrauch machen muß? Wenn man hier im Forum liest, hat man fast den Eindruck, dass die meisten DSLR und Objektive technisch unausgereifte Geräte sind und garantiert :D demnächst etwas nicht mehr funktioniert. Also wer von von euch hat mal Garantie in Anspruch genommen und weswegen? Und wer noch nie?

nickmatz
 
Hallo Leute,

ich habe mir vor kurzem eine EOS 40D samt einigen Objektiven zugelegt, u.a. gekauft bei einem Händler, der zu sehr günstige Preisen anbietet und von daher umstritten ist bzgl. Garantieabwicklung bzw. -gewährleistung. Von daher mal meine Frage an euch, wie wahrscheinlich ist es denn überhaupt, das man von der Garantie Gebrauch machen muß? Wenn man hier im Forum liest, hat man fast den Eindruck, dass die meisten DSLR und Objektive technisch unausgereifte Geräte sind und garantiert :D demnächst etwas nicht mehr funktioniert. Also wer von von euch hat mal Garantie in Anspruch genommen und weswegen? Und wer noch nie?

nickmatz

Du hast auf jeden Fall eine Garantie wenn du ein Deutsches Produkt gekauft und eine Rechnung dazu hast! Darauf hat der Händler keinen Einfluss!
 
Ein Endkunde hat nie Garantie :top:

Das ganze nennt sich Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler...der Händler hat Garantie beim Hersteller...

Inwieweit der Händler deinen Forderungen nachkommt kann dir keiner sagen...allerdings besteht ja auch die Möglichkeit, sich direkt mit der Rechnung an den Hersteller zu wenden...dann musst du allerdings Porto etc. erstmal selber zahlen...
 
Du hast auf jeden Fall eine Garantie wenn du ein Deutsches Produkt gekauft und eine Rechnung dazu hast! Darauf hat der Händler keinen Einfluss!

Das kann man nicht pauschalisieren. Im Endeffekt wird Canon immer versuchen dem Kunden entgegenzukommen und den Händler zu belangen.

Wenn man aber schon davon ausgeht, dass mit dem Händler was nicht in Ordnung ist, dann muß man sich auch darüber im klaren sein, dass es Fälle gibt, wo dies nicht der Fall ist. Hätte die Kamera beispielsweise vor dem Verkauf einen Defekt, den Canon als selbst verschuldet deklariert, muß man sich mit dem Händler rumschlagen und der wird sich darauf natürlich schon vorbereitet haben.

Selbes gilt, wenn die Ware "vom Laster gefallen" ist. In dem Fall ist sie definitiv weg, wenn das an irgendeiner Stelle bekannt wird (z.B. bei Canon), da es einen anderen rechtmäßigen Eigentümer gibt. Sein Geld müsste man auch in diesem Fall wieder vom Händler eintreiben, der sich ja auf sowas vorbereitet hat.

Wenn ein Preis günstig ist, sollte man also immer überprüfen ob er noch realistisch ist oder nicht. In letzterem Fall sollte man auch bei deutscher Ware und Rechnung die Finger davon lassen.

Gruß,
Jens
 
Ein Endkunde hat nie Garantie :top:

Das ganze nennt sich Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler...der Händler hat Garantie beim Hersteller...

Inwieweit der Händler deinen Forderungen nachkommt kann dir keiner sagen...allerdings besteht ja auch die Möglichkeit, sich direkt mit der Rechnung an den Hersteller zu wenden...dann musst du allerdings Porto etc. erstmal selber zahlen...


Da hast Du ein bißchen was durcheinander gebracht.

NUR DER ENDKUNDE hat Garantie. Dies ist eine völlig freiwillie Leistung seitens des Herstellers und unabhängig von der Gewährleistung, die der Händler geben muß (im ersten Jahr geht hier im Forum wohl so gut wie niemand über seinen Händler, sondert wendet sich direkt an Canon).

Zustande kommt diese Vereinbarung zwischen Hersteller und Endkunde üblicherweise durch das Garantiezertifikat. Allerdings macht Canon das mittlerweile ohne - inwieweit dies den rechtlichen Aspekt verändert und ob die Garantie dadurch eigentlich zur Kulanz wird, weiß ich nicht.

Dass natürlich der Händler seinen zu gewährenden Gewährleistungsanspruch auch an Canon weitergibt, versteht sich von selbst.

Gruß,
Jens
 
War wohl etwas ungünstig formuliert...

Zitiere mal kurz Wikipedia:
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

* Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu
* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Gibts auch nachzulesen bei der Website der Verbraucherzentrale...
 
NUR DER ENDKUNDE hat Garantie. Dies ist eine völlig freiwillie Leistung seitens des Herstellers und unabhängig von der Gewährleistung, die der Händler geben muß (im ersten Jahr geht hier im Forum wohl so gut wie niemand über seinen Händler, sondert wendet sich direkt an Canon).

Richtig...
Wobei ich es nicht für sinnvoll halte in den ersten sechs Monaten die Garantie zu nutzen, sondern die Gewährleistun des Händlers, da man sich dort aussuchen kann, ob nachgebessert werden soll oder man ein neues Gerät bekommt. Man muss nur sehr hartnäckig beim Händler bleiben, da dieser immer nachbessern will.

Die meisten Sachen funktionieren aber auch von anfang an problemlos. Es schreibt halt nur keiner, bzw. der 120. Thread mit Titel "Hab eine super scharfe 40d mit 17-55 IS" oder so interessiert auch keinen.
 
Richtig...
Wobei ich es nicht für sinnvoll halte in den ersten sechs Monaten die Garantie zu nutzen, sondern die Gewährleistun des Händlers, da man sich dort aussuchen kann, ob nachgebessert werden soll oder man ein neues Gerät bekommt.

Rechtlich gibt es dafür aber keine Grundlage. Ich denke, wenn die Kamera bei ersten Auspacken defekt ist, wird man sie wohl umtauschen, aber nach drei Monaten wird sie wohl in jedem Fall repariert.

Gruß,
Jens
 
Ok, dass man Probleme mit der Garantie bekommen kann, wenn man günstig im Internet einkauft, schon klar, gibt genug Beispiele hierfür im Forum. Aber noch mal zurück zur eigenlichen Frage. Der Bericht bzw. Link von Fleckenzwerg ist ja sehr anschaulich. Ist dies aber ein Einzelfall oder doch eher die Regel? Ich denke, dass die wenigsten hier posten, wenn bei ihnen alles ok ist, sondern erst wenn irgendetwas schief gelaufen ist und sie Rat und Hilfe suchen. Von daher dürften negative Berichte über Funktionsstörungen von DSLR und Objektive überwiegen. Oder mal anders formuliert, wenn der Geräteausfall bei über 50 % der Neuanschaffung liegen würde, dann kommt der Frage nach der Garantie eine größere Bedeutung zu als bei nur 5 %. Also, was meint ihr, wie hoch sind die Ausfallquoten?

nickmatz
 
Ok, dass man Probleme mit der Garantie bekommen kann, wenn man günstig im Internet einkauft, schon klar, gibt genug Beispiele hierfür im Forum. Aber noch mal zurück zur eigenlichen Frage. Der Bericht bzw. Link von Fleckenzwerg ist ja sehr anschaulich. Ist dies aber ein Einzelfall oder doch eher die Regel? Ich denke, dass die wenigsten hier posten, wenn bei ihnen alles ok ist, sondern erst wenn irgendetwas schief gelaufen ist und sie Rat und Hilfe suchen. Von daher dürften negative Berichte über Funktionsstörungen von DSLR und Objektive überwiegen. Oder mal anders formuliert, wenn der Geräteausfall bei über 50 % der Neuanschaffung liegen würde, dann kommt der Frage nach der Garantie eine größere Bedeutung zu als bei nur 5 %. Also, was meint ihr, wie hoch sind die Ausfallquoten?

nickmatz

Woher soll man die Quoten wissen? Die hat nur Canon. Ich selbst musste die Canon Garantie bei 3 DSLRs noch nie in Anspruch nehmen.

Was soll die Kamera denn bei dem besagten Händler kosten?

Gruß,
Jens
 
Rechtlich gibt es dafür aber keine Grundlage. Ich denke, wenn die Kamera bei ersten Auspacken defekt ist, wird man sie wohl umtauschen, aber nach drei Monaten wird sie wohl in jedem Fall repariert.

Gruß,
Jens

Das wird einem vom Händler so erzählt. Rechtlich gesehen hat der Käufer das Recht zu entscheiden, ob er eine neue Sache haben will oder ob er das Gerät zur Reparatur einschicken lassen will. Ausnahmen wären es, wenn dies mit großem Aufwand verbunden wäre, z.B. beim Auto, wenn nur die Klimaanlage defekt ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#.C3.9Cbersicht_der_M.C3.A4ngelrechte
 
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