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Garantie bei canon

Es ist meist sinnvoller, die Gewährleistung des Händlers als die direkte Garantie des Herstellers zu nutzen. Gib die Kamera zum Händler, und die Gewährleistungszeit verlängert sich automatisch um die Zeit, welche die Kamera weg ist. Regelst Du einen Garantiefall über den Hersteller, wird die Gewährleistungsfrist beim Händler davon nicht beeinflusst.

soll heißen: wenn ich die kamera 2 wochen weggebe, beträgt die garantiezeit 2 jahre und 2 monate bis nach dem kaufdatum!?
 
Es ist meist sinnvoller, die Gewährleistung des Händlers als die direkte Garantie des Herstellers zu nutzen. Gib die Kamera zum Händler, und die Gewährleistungszeit verlängert sich automatisch um die Zeit, welche die Kamera weg ist. Regelst Du einen Garantiefall über den Hersteller, wird die Gewährleistungsfrist beim Händler davon nicht beeinflusst.

Sehr schwammig. -> http://www.recht-gehabt.de/ratgeber...ehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html
 
soll heißen: wenn ich die kamera 2 wochen weggebe, beträgt die garantiezeit 2 jahre und 2 monate bis nach dem kaufdatum!?
Nein, in dem Fall 2 Jahre und 2 Wochen.

Nö. Du bist dort auf die Frage gestoßen, ob die Gewährleistungsfrist möglicherweise sogar völlig von vorne beginnt. Das Thema habe ich gar nicht angesprochen. Mir ging es nur um die Unterbrechung, und die ist immer gesichert. Der Kunde muss nur darauf achten, dass er einen Nachweis über die Service-Zeit hat.
 
Mir ging es nur um die Unterbrechung, und die ist immer gesichert. Der Kunde muss nur darauf achten, dass er einen Nachweis über die Service-Zeit hat.

Dann mag ich das so hinnehmen, auch wenn ich dazu keine Quellen gefunden habe. Danke.

Österreichisches Recht unterscheidet sich hier, sodass eine Unterbrechung respektive Hemmung der Verjährungsfrist erst durch eine Klage geltend gemacht werden kann. (Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen)
 
Ich habe starke Zweifel an dieser Aussage, dass sich die Gewährleistung allgemein verlängert. Zumindest bei uns in Österreich kann ich dies schon mal definitiv ausschließen. ;) Du bekommst auf DAS was repariert wurde 6 Monate Garantie, und dann ist "Ofen aus". Nicht zu vergessen dass innerhalb der Gewährleistung der Hersteller JEDEN Spielraum hat, weil DU beweisen musst dass der Defekt schon bei Kauf bestanden hat.
 
Nicht zu vergessen dass innerhalb der Gewährleistung der Hersteller JEDEN Spielraum hat, weil DU beweisen musst dass der Defekt schon bei Kauf bestanden hat.

Das ist Quatsch. Die ersten geht das Gesetz regulär davon aus, dass ein Defekt schon bei Kauf bestand.
Wenn du natürlich einen Bus über deine Kamera fahren lässt, ist das offensichtlich nicht so, aber das ist ja auch logisch.

Weiterhin hat der Hersteller nix mit der Gewährleistung zu tun. Der Händler hat die Beweislast.
 
Ich habe starke Zweifel an dieser Aussage, dass sich die Gewährleistung allgemein verlängert. Zumindest bei uns in Österreich kann ich dies schon mal definitiv ausschließen. ;) Du bekommst auf DAS was repariert wurde 6 Monate Garantie, und dann ist "Ofen aus". Nicht zu vergessen dass innerhalb der Gewährleistung der Hersteller JEDEN Spielraum hat, weil DU beweisen musst dass der Defekt schon bei Kauf bestanden hat.

Siehe obigen Beitrag von mir und meinen Verweis.

bzgl. Gewährleistung:
In den ersten sechs Monaten hat der Verkäufer die Beweislast. Danach entsteht eine sogenannte Beweislastumkehr und die nächsten 1,5 Jahre musst du beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand.
 
Mal angenommen ich kaufe mir heute die Kamera und in einem Galen Jahr vH etwas wegen Materialschwäche kaputt, obwohl nicht fahrlässig gehabtet wurde bzw. es nicht meine schuld ist.
Was ist dann?!
 
Canon unterteilt die Welt in drei Service-Gebiete (Nordamerika, Europa und Asien) mit unterschiedlichen Garantiebedingungen. Eine Kamera fällt hier nur dann unter die Canon-Garantie (1 Jahr), wenn es sich um ein für den europäischen Markt bestimmtes Gerät handelt.

nur als Zusatz-ist die Kamera ausserhalb Europas erworben, faellt sie auch dort unter die Garantieleistungen. Kauft man beispielsweise in Bangkok gilt die Garantie fuer Asien-die Canon-Leistungen sind die gleichen wie die in Europa
 
Es kann wie gesagt regionale Unterschiede geben. So werden beispielsweise die Garantien für USA und Kanada von den jeweiligen Service-Centern wechselseitig anerkannt; in Kanada beträgt der Garantiezeitraum aber zwei Jahre, für den US-Markt nur ein Jahr.

Für kostenlose Service-Leistungen müsste die in Bangkok gekaufte Kamera dann eben auch an ein asiatisches Service-Center geschickt werden. Canon Deutschland nimmt m.W. eine solche Kamera auf Wunsch auch an, und führt die entsprechenden Arbeiten durch - das dann aber kostenpflichtig.

Gruß, Graukater
 
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