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Garantie: 1 Jahr oder 2 Jahre?

Jadann

Themenersteller
Hallo, wer kann mir helfen?

Habe im November 2004 eine NIKON D 70 gekauft und nun erstmals einen Elektronikfehler: SUB PCB UNIT, die 81,47 Euro kostet. Dazu kommen satte 150,- Euro Arbeitslohn!

Ich dachte, nach dem Europäischen Recht hätte man bei NIKON auch 2 Jahre Garantie. In deren Unterlagen steht aber immer nur 1 Jahr.

Freue mich über baldige Antworten, da ich rasch wieder fotografieren möchte...

Beste Grüße,

Jadann
 
NAch aktuellem Recht hast Du nach einem Jahr nur noch GEWÄHRLEISTUNG keine GARANTIE.
Das bedeutet in erster Linie eine Beweislastumkehr. Damit mußt Du beweisen, das der Fehler schon bei Kauf vorgelegen hat
...und dadurch wird es kompliziert...
 
Gewährleistung:
Laut Recht 2 Jahre vom Händler. Beweislastumkehr (dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag) nach 6 Monaten.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, manche geben 1 Jahr (Canon auch) , manche mehr (5 Jahre etc)...
 
Danke Euch für Euere Antworten. Sieht ja nicht sonderlich gut aus für mich... Wenn noch ein paar mehr Leute Ideen haben, Erfahrungen, kulant behandelt worden sind, würde es mir weiterhelfen.
 
Also für mich ist das ein klarer Fall der Gewährleistung des Händlers. Versuche mal mit dem zu sprechen.

Gruß, Kai.
 
kaisan schrieb:
Also für mich ist das ein klarer Fall der Gewährleistung des Händlers. Versuche mal mit dem zu sprechen.

also wenns klar ist, warum dann noch sprechen.... und außerdem funktionierte das teil über 1,5 Jahre blendend.

Jadann schrieb:
Habe im November 2004 eine NIKON D 70 gekauft und nun erstmals einen Elektronikfehler:



...somit ist die Gwährleistung die sich ja auf den Gefahrenübergang bezieht (also Kauf) nicht unbedingt gegeben. oder siehst du es immer noch so glasklar....aber in einem geb ich Dir recht, fragen kann man, vielleicht drüßckt jemand ein Auge zu!
 
aze schrieb:
also wenns klar ist, warum dann noch sprechen.... und außerdem funktionierte das teil über 1,5 Jahre blendend.


...somit ist die Gwährleistung die sich ja auf den Gefahrenübergang bezieht (also Kauf) nicht unbedingt gegeben. oder siehst du es immer noch so glasklar....aber in einem geb ich Dir recht, fragen kann man, vielleicht drüßckt jemand ein Auge zu!

Naja die Elektronik ist ja kein Verschleißbauteil. So gesehen würde ich davon ausgehen, daß der Fehler bzw. die Ursache bereits beim Kauf bestand. Deswegen würde ich mich hier an den Händler wegen der Gewährleistung wenden.

Gruß, Kai.
 
kaisan schrieb:
Naja die Elektronik ist ja kein Verschleißbauteil. So gesehen würde ich davon ausgehen, daß der Fehler bzw. die Ursache bereits beim Kauf bestand. Deswegen würde ich mich hier an den Händler wegen der Gewährleistung wenden.

Gruß, Kai.
Sehe das genau wie Kaisan. Solange kein Fall- oder Wasserschaden vorliegt, muß der Händler die Reparatur bezahlen, da es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.

Die Beweislastumkehr wird von Händlern leider oft als Totschlagargument gebraucht, was dazu führt, dass viele Kunden auf Ihre Rechte verzichten.

Nach allgemeiner Rechtsprechung dürfen vom Händler keine unzumutbaren Anforderungen an den Nachweis durch den Kunden gestellt werden.

So kann der Händler insbesondere keinen technischen Mangelnachweis verlangen, was ohne Sachverständigengutachten meist gar nicht möglich wäre.

Es sollte ausreichen, wenn der Käufer plausibel macht, dass der Mangel ohne seine Einwirkung entstanden ist. Dann ist wieder der Händler am Zuge und muss dem Käufer ggf. das Gegenteil nachweisen.
 
Gustave schrieb:
Es sollte ausreichen, wenn der Käufer plausibel macht, dass der Mangel ohne seine Einwirkung entstanden ist. Dann ist wieder der Händler am Zuge und muss dem Käufer ggf. das Gegenteil nachweisen.

aber nur innerhalb der ersten 6 Monate!
 
Ob Elektonikteil oder Zahnrad ist egal. Die 6 Monate sind um, die Beweislast ist nun umgekehrt und Du musst im Zweifelsfall beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat.
Elektronikfehler können ja auch erst später entstehen und es muss nicht zwingend schon beim Kauf etwas fehlerhaft gewesen sein.
Ich hatte hier schon mal ausführlich über meine Odysse mit meinem Fernseher berichtet. Auch bei mir waren die 6 Monate überschritten und auch bei meinem Fernseher war es ein kleines Elekronikteil, das deffekt war. Und ich hatte ganz schlechte Karten. Nur durch die Hilfe des Verbraucherschutzes habe ich meine Sache durchbekommen.

Hier hatte ich davon berichtet:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=110341&page=2

Gruß
Heiko
 
Moment, es gibt doch einen Rückruf, der die D70 betrifft. Ich würde mal überprüfen ob der Elektronikfehler genau das war. Das repariert Nikon kostenlos. Ausfall des Belichtungsmessers mit blinkender Speicherkarten LED.
 
Wenn's der Fehler gewesen wäre, dann hätte es keine Rechnung gegeben. So blöd ist Nikon nun auch wieder nicht, dass die Ihre eigenen "Rückrufaktionen" vergessen.

Und warum der Händler bei einem Elektronikfehler in die Gewährleistung gehen soll ist mir ein echtes Rätsel. Elektronikfehler können genau wie mechanische Fehler auch erst nach einiger Zeit auftreten.
 
Jadann schrieb:
Danke Euch für Euere Antworten. Sieht ja nicht sonderlich gut aus für mich... Wenn noch ein paar mehr Leute Ideen haben, Erfahrungen, kulant behandelt worden sind, würde es mir weiterhelfen.
Laß den Kopf nicht hängen.

Auch wenn hier sehr richtig festgestellt wurde daß ein Gewährleistungsanspruch nicht so problemlos durchsetzbar wäre, gibt es höchstwahrscheinlich eine viel einfachere Lösung.

In mehreren Foren habe ich gelesen daß Nikon - nicht nur bei Serienfehlern - auch nach der einjährigen Garantiefrist so repariert hat als wäre die Garantiedauer zwei Jahre.

Also schick das Ding hin und hoffe einfach auf Kulanz.

Grüße
Andreas
 
:) Hallo alle zusammen!

Hey, es hat geklappt! Der NIKON-Service in Köln, d.h. Albrecht Kamera-Service GmbH, war so nett und freundlich, mir nach Vorlage meines Kaufbelegs vom 18.11.2004 und der entsprechenden NIKON-Garantiekarte ob nun als Garantie, Gewährleistung oder Kulanz - weiss ich nicht wirklich - meine Kamera kostenfrei zu reparieren!!! Toll! Gut 250,- Euro gespart! Es war bei denen völlig irrelevant, dass ich die Kamera nicht bei Ihnen gekauft hatte.

Danke Euch allen für Euere Tipps und Unterstützung.

Jadann...
 
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