• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

g7 totalausfall....

Natürlich, aber der Händler wird auf Canon verweisen und nach dort die Kamera einschicken. Und wenn Canon dann krakeelt, wird es auch beim Händler nicht anders klingen.
es ändert aber nichts an der Tatsache, daß für die Gewährleistung der HÄNDLER zuständig ist, und nicht der Hersteller. Egal, was der Hersteller krakeelt.
Und die Grwährleistung bezieht sich NUR auf Mängel, die beim Vertragsabschluß (das dürfte i.d.R der Kauf sein), bereits vorliegen.
 
es ändert aber nichts an der Tatsache, daß für die Gewährleistung der HÄNDLER zuständig ist, und nicht der Hersteller. Egal, was der Hersteller krakeelt.
Und die Grwährleistung bezieht sich NUR auf Mängel, die beim Vertragsabschluß (das dürfte i.d.R der Kauf sein), bereits vorliegen.

Das ist richtig. Aber die vom Händler abgegebene Garantieerklärung geht über die Gewährleistung hinaus.
 
Das ist richtig. Aber die vom Händler abgegebene Garantieerklärung geht über die Gewährleistung hinaus.

Welcher Händler gibt bitte über die Gewährleistung hinausgehende Garantieerklärungen ab? Den möchte ich sehen, der das tut.
Und sind die dann auch wirklich rechtlich relevant?
Stehen die im Kaufvertragvertrag, oder sind das dann nur Werberversprechn?

Ich werde das Gefühl nicht los, daß Dir der Unterschied zwischen Garantieleistungen (die werden i.d.R. vom Hersteller vergeben und sind rechtlich nicht wirklich relevant) und der Gewährleistung (Händler und rechtlich im BGB abgesichert) nicht klar ist...

Aber ich klinke mich hier jetzt raus, das wird sonst noch zu OT...
 
ich hatte das mal bei der g2, sie tat keinen Mucks mehr, da ist auf der Platine angeblich ne Sicherung und die war hin. Gima in München hat das umsonst repariert, obwohl längst keine Garantie o.ä mehr drauf war.

Grüße
Migu
 
Welcher Händler gibt bitte über die Gewährleistung hinausgehende Garantieerklärungen ab? Den möchte ich sehen, der das tut.
Und sind die dann auch wirklich rechtlich relevant?
Stehen die im Kaufvertragvertrag, oder sind das dann nur Werberversprechn?

Ich werde das Gefühl nicht los, daß Dir der Unterschied zwischen Garantieleistungen (die werden i.d.R. vom Hersteller vergeben und sind rechtlich nicht wirklich relevant) und der Gewährleistung (Händler und rechtlich im BGB abgesichert) nicht klar ist...

Aber ich klinke mich hier jetzt raus, das wird sonst noch zu OT...

Ich habe mal nachgesehen und von meinem Händler tatsächlich kein Garantieversprechen erhalten. Schitt, habe ich gedacht, es wäre so. Lediglich von Canon liegt ein einjähriges Garantieversprechen vor. Nun macht es mir Hoffnung, dass später auftretende Defekte Sachmängel sein können, die dann in die Gewährleistung fallen, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren. Aber das müsste ich dann beweisen, auf jeden Fall nach den ersten 6 Monaten. Richtig?

Mit Gruß
Hartmut
 
Bekannt ist, dass Kamerahersteller bei sehr vielen Auslösungen in kurzer Zeit Probleme machen und professionelle Nutzung annehmen.


Das können sie aber nur bei der freiwilligen garantie, die über das gesetzlich vorgeschriebene (6 Mon Garantie, danach 18 Mon. Gewährleistung) raus geht. Und dann muss es auch klipp und klar in den garantiebedingungen stehn...
 
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate und gilt zwischen Verkäufer -i.d.R. der Händler- und Käufer.

In einem Zeitraum von 6 Monaten ab Kaufdatum hat der Händler(Verkäufer) die Beweislast. Nach Ablauf dieses Zeitraums, für die restlichen 18 Monate Gewährleistung, gilt dann die Beweislastumkehr.

Faktisch hat sich somit an der alten gesetzlichen Regelung, die eine Gewährleistung des Händlers von insgesamt 6 Monaten vorsah, nicht viel geändert.

Garantie wird i.d.R. nur vom Hersteller gewährt. Die gesetzliche Garantie beträgt 1 Jahr. Garantieleistungen über diesem Zeitraum hinaus sind freiwillig.
 
also leute es gibt wieder was zu berichten....

die g7 wurde repariert!
auf dem beleg steht, dass das elektrische leitungssystem ausgetauscht wurde und das der schalter im batteriefach abgebrochen war...
habe die cam dann am 17.11 oder so per post zugeschickt bekommen und sie funktionierte wieder einwandfrei.........
richtig, sie funktionierte:mad:
es ist wieder das gleiche problem, sie geht einfach nicht mehr an....
das ist nun das vierte mal, dass ich die cam einschicken muss und wenn ich ehrlich bin, hab ich absolut keine lust mehr drauf!
der dealer meines vertrauens hat leider seinen laden aufgrund von problemen mit dem vermieter schließen müssen, daher werde ich im gleichen laden in köln die cam abgeben, mit der bitte das ich mein geld wiederbekomme oder wenigstens ein anderes gerät aussuchen kann.
also nichts gegen die g7, hatte eine menge spaß mit ihr und auch super fotos, aber ich hab glaube ich genug von der cam.......

stellt sich nur die frage, welche cam in etwa das gleiche bietet wie die g7 und auch die gleichen ausmaße hat wie sie!?
 
Muss ich mir für mein nächstes Auto merken, werde 100.000 in einem halben Jahr abreissen und es auch zurückbringen und mein Geld zurückfordern:evil:
 
sorry, aber diese ironie kannst du dir sparen!

die cam war drei mal beim service und kein einziges mal wurde etwas von uebermäßigem gebrauch und verschleiß gesagt! und wie man ja schon öfters gehört hat, ist es schon passiert, dass eine reparatur wegen einer zu hohen auslösungszahl verweigert wurde.

und selbst wenn, hat in einer zeit ihren dienst aufgegeben, in der ich sie gar nicht genutzt habe!
:mad:
 
Jegliche Information zur Anzahl der möglichen Auslösungen fehlen in den technischen Daten und in der Bedienungsanleitung. Ich habe meinen Fotohändler gerade angerufen (Fotoshop in Paderborn). Nach seinem Kenntnisstand und seiner Erfahrung muss die Kamera soviel Auslösungen leisten wie eine Spiegelreflex, nämlich rund 100.000, vielleicht sogar noch mehr! :top:

Meine G7 hat in einem Vierteljahr rund 15.000 Auslösungen auf dem Buckel.:D

Mit Gruß
Hartmut
 
Jegliche Information zur Anzahl der möglichen Auslösungen fehlen in den technischen Daten und in der Bedienungsanleitung. Ich habe meinen Fotohändler gerade angerufen (Fotoshop in Paderborn). Nach seinem Kenntnisstand und seiner Erfahrung muss die Kamera soviel Auslösungen leisten wie eine Spiegelreflex, nämlich rund 100.000, vielleicht sogar noch mehr! :top:

Meine G7 hat in einem Vierteljahr rund 15.000 Auslösungen auf dem Buckel.:D

Mit Gruß
Hartmut

genau!
ich habe bis jetzt auch nirgens eine definitive angabe zu diesem thema gefunden....
 
Im Grunde muß eine Kompaktkamera länger als eine DSLR halten, weil sie viel weniger mechanische Teile enthält. Einzig der Objektiv-Ausfahr-Mechanismus ist ein für Kompaktkameras sehr spezifischer Defekt-Herd.
 
naja
es ist ärgerlich, aber damit hat ich nicht so das große problem!

nur als mir dann der zoomhebel verreckt ist und sie danach komplett den geist aufgegeben hat, wars dann doch blöd!
das sie jetzt wieder nicht funktioniert ist einfach nur noch.....:ugly:

mal schauen wie ich mit entscheide!
entweder ich finde eine ähnliche cam wie die g7 und lasse sie tauschen oder ich verlang mein geld zurück und kauf mir dafür kram für meine d80....
 
Im Grunde muß eine Kompaktkamera länger als eine DSLR halten, weil sie viel weniger mechanische Teile enthält. Einzig der Objektiv-Ausfahr-Mechanismus ist ein für Kompaktkameras sehr spezifischer Defekt-Herd.

Warum ? Verstehe ich nicht !!
Eine Kompakte hat genauso einen mechanischen Verschluss der kaputtgehen kann. Er dient dazu nach Bildaufnahme den Chip abzulesen bis dieser ausgelesen ist
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten