• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

FWW-Wahlprospekt: Vier Bilder geklaut!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Nein - das bringt nicht wirklich was und ich weiß nicht, ob das eventuell kontraproduktiv sein könnte.

Halt uns einfach auf dem Laufenden wie es weitergeht und was am Ende bei rauskommt.

Wortlaute des Schriftverkehrs, Preise, Verfahren, etc. sind nicht unbedingt für die Öffentlichkeit gedacht. ;)


Grüße

Ja, hört sich vernünftig an. Schließlich kann der "Feind" mithören ;) Werde euch auf dem Laufenden halten.

Saubermacherfrau:
Vielleicht später einmal (PDF habe ich schonmal angefertigt)
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Ja, hört sich vernünftig an. Schließlich kann der "Feind" mithören ;)
Auf Feind hört mit habe ich das nicht bezogen. Sondern in der Hinsicht, wie messenger das gerade darstellte. ;)

Viele hier wollen immer gleich "alle Mittel" ausschöpfen und raten diese einem auch an. Das ist meist aber der falsche Weg.

Wie messenger auch sagte - kläre es ruhig und besonnen ab und sieh dann weiter.

Ich wünsche Dir jedenfalls (nochmals) viel Glück.


Grüße
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Manchmal glaube ich, hier in einem Lobbyistenforum für arbeitslose Anwälte zu sein.....

Der bessere Weg (außer für Anwälte:D) ist doch, erstmal zu versuchen, sich so zu einigen.

Also Sachverhalt darstellen und -so tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt- sich auf ein angemessenes Honorar einigen.

Wenn das nicht klappt, kann man ja immer noch....

Gruß messi

messi, genauso habe ich die eMail ja auch aufgesetzt. Noch ohne jegliche Drohung per Anwalt. Übrigens, es ist ein dritter und vierter Diebstahl hinzugekommen - unzweifelhaft auch von mir! Diese Aufnahme waren auf der Vorderseite Bild 2 und ebenfalls Bild 5 (Stadtmauer und Rundturm)

Da hat sich jemand ausgiebig bedient!! :(
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

messi, genauso habe ich die eMail ja auch aufgesetzt. Noch ohne jegliche Drohung per Anwalt. Übrigens, es ist ein dritter und vierter Diebstahl hinzugekommen - unzweifelhaft auch von mir! Diese Aufnahme waren auf der Vorderseite Bild 1 und ebenfalls Bild 5 (Stadtmauer und Rundturm)

Autsch, da kannst du schon etwas verlangen an Honorar/Schadensersatz ! Liegt allerdings bei dir was du da haben willst.
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Autsch, da kannst du schon etwas verlangen an Honorar/Schadensersatz ! Liegt allerdings bei dir was du da haben willst.

Und dafür wäre es entscheidend zu wissen, wie hoch die Auflage war. Allerdings würde ich bei einer Partei, die bei Wahlen antritt, entsprechend hohe Gebühren veranschlagen. Weil sowas geht wirklich nicht.
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Und dafür wäre es entscheidend zu wissen, wie hoch die Auflage war. Allerdings würde ich bei einer Partei, die bei Wahlen antritt, entsprechend hohe Gebühren veranschlagen. Weil sowas geht wirklich nicht.

Wenn man nur von der Einwohnerzahl von Reutlingen ausgeht (weit über 100.000) dürfte die Auflage schon recht hoch sein. Und ja, ich träume schon von der Finanzierung einer Pentax K-7 :) :)
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Und dafür wäre es entscheidend zu wissen, wie hoch die Auflage war. Allerdings würde ich bei einer Partei, die bei Wahlen antritt, entsprechend hohe Gebühren veranschlagen. Weil sowas geht wirklich nicht.

Es handelt sich nicht um eine Partei - das wird nicht mehr ganz so deutlich, seit der Name herauseditiert wurde. Vielmehr ist es eine Vereinigung freier Wähler in Form eines eingetragenen Vereins.

Das ändert die Sache nichtgrundlegend, aber als Hintergrundwissen ist das sinnvoll.
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Wenn man nur von der Einwohnerzahl von Reutlingen ausgeht (weit über 100.000) dürfte die Auflage schon recht hoch sein. Und ja, ich träume schon von der Finanzierung einer Pentax K-7 :) :)

Bis bei sowas Geld fließt ist die Kamera schon wieder altmodisch und überholt. Das kann sich mitunter Jahre hinziehen, es sei denn die Partei will schnell und ohne großen Wind um die Sache alles vom Tisch haben.
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Bevor jemand einen Anwalt losschickt, sollte er sich lieber erstmal die Nutzungsbedingungen von Flickr genauer anschauen... :evil:


------------------------------------------
9. RECHTE AN VERÖFFENTLICHTEN INHALTEN


a. Im Sinne dieser AGB sind "öffentlich zugängliche Bereiche" solche Services, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Zum Beispiel sind öffentlich zugängliche Bereiche öffentliche Yahoo! Clubs bzw. Yahoo! Groups und Yahoo! Foren, während die privaten Yahoo! Clubs und private Yahoo! Kommunikationsservices wie Yahoo! Mail oder Yahoo! Messenger nicht öffentlich zugänglich sind.

b. Wenn Sie einen Inhalt zur Veröffentlichung in einen öffentlich zugänglichen Bereich von Yahoo! Clubs bzw. die Yahoo! Group eingeben oder wenn Sie Inhalte, die aus Photos oder Graphiken bestehen, zur Veröffentlichung in irgendeinen anderen öffentlich zugänglichen Bereich der Services eingeben, gewähren Sie Yahoo! damit das gebührenfreie, nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen und zu veröffentlichen, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, den betreffenden Yahoo! Club für den der Inhalt bestimmt ist, darzustellen, zu verbreiten und zu fördern bzw. im Falle von Photos oder Graphiken, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, zu dem solche Photos oder Graphiken übergeben wurden. Dieses Recht gilt nur so lange, wie Sie den Inhalt in dem betreffenden Service veröffentlichen wollen, und erlischt, sobald Sie den Inhalt aus dem Service entfernen.

c. In Bezug auf alle anderen Inhalte, die Sie zur Veröffentlichung in einem öffentlich zugänglichen Bereich des Dienstes übergeben, gewähren Sie Yahoo! damit das gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche und nicht ausschließliche Recht, einschließlich des Rechts zur Gewährung von Unterlizenzen, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen und/oder den betreffenden Inhalt während der gesamten Dauer der Rechte, die an dem Inhalt bestehen, in andere Werke, Medien oder Technologien, gleichgültig ob sie gegenwärtig bekannt sind oder erst noch entwickelt werden, in welcher Form auch immer, zu übernehmen.

d. Falls Sie selbst nicht Inhaber der Rechte an einem von Ihnen eingegebenen Inhalt sind, gewährleisten Sie, dass der Eigentümer des Inhalts sich mit der Übertragung der Rechte gemäß den vorstehenden Regelungen einverstanden erklärt hat.
------------------------------------------

Flickr hat diesen AGB zufolge das Recht, Unterlizenzen zu erteilen. Daß dafür Honorar gezahlt werden müsste, steht nicht in den AGB, insofern kann Flickr die Bilder auch honorarfrei rausgeben.

Wieweit diese AGB im Einzelfall wirksam sind, sei mal dahingestellt - aber bevor man allzu laut rumtrötet, sollte man den Sachverhalt lieber erstmal ganz genau klären.
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Koennte man bei Flickr anfragen, ob die die Bilder rausgegeben haben???

Ich hab da keine Ahnung, da ich Flickr in keinster Weise nutze.
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Koennte man bei Flickr anfragen, ob die die Bilder rausgegeben haben???

Ich hab da keine Ahnung, da ich Flickr in keinster Weise nutze.

Gut, AGB gelesen - Danke. Es ist ja nicht geklärt ob die Bilder von flickr stammen, denn ich habe auch die gleichen Bilder (nur kleiner) in den Picasa-Webalben.

Als weitere Konsequenz werde ich meine Bilder in Zukunft (oder auch vorhandeneI) höchstens in 640x480 - Größe bei flickr reinstellen. Das sind mir dann doch zu "freigiebige" AGBs :(
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

frag doch mal bei flickr / Yahoo nach, ob sie Nutzungsrechte herausgegeben haben und frage gleichzeitig bei der Wählergemeinschaft nach, ob und wenn ja, woher sie das Nutzungsrecht haben.

Das würde ich recht schnell machen, denn wenn die Wählergemeinschaft keine Nutzungsrechte erworben haben sollte, wird die Bereitschaft, etwas für die Nutzung der Bilder zu zahlen, vor der Wahl größer sein als nachher ;)

mE interessant, was sich in den AGBs von flickR so alles verbirgt :ugly:
 
Ok, werde mal bei Flickr anfragen ob sie was wissen. Aber ich könnte wetten, dass die Wählervereinigung die Bilder einfach nur schnell gespeichert haben ohne Nutzungsrecht.
 
AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!

Es handelt sich nicht um eine Partei - das wird nicht mehr ganz so deutlich, seit der Name herauseditiert wurde. Vielmehr ist es eine Vereinigung freier Wähler in Form eines eingetragenen Vereins.


Bei Wahlen dürften aber nur Parteien antreten - auch auf kommunaler Ebene. Das können auch eingetragene Vereine sein.
Die Junge Union oder die JuSos sind auch nur Vereine, weil sie eben nicht zu Wahlen antreten.

Ich gehe jetzt auch mal davon aus, dass die bei flickr nicht nachgefragt haben. Wenn doch, ist es natürlich dumm gelaufen. Weiß schon, warum ich auf solchen Plattformen nichts hochlade :grumble:
 
Flickr gibt keine Bilder raus.

Die AGB´s sind nur so geschrieben, da diese Bilder bei Yahoo, Google und weiteren Bildersuchmaschinen erscheinen.

Die Bilder in Flickr werden über das Internet zugänglich gemacht, von verschiedenen Seiten aus. Flickr sichert sich damit nur ab. Aber sie werden niemals Bilder an eine Partei rauskommen.

Das die Bilder von Flickr geklaut worden sind ist für mich eindeutig.

Vg Andy
 
Und das weißt du woher...?

Wenn Flickr Bilder rausgeben würde, dann käme eine Beschwerde nach der anderen. Viele User würden abwander, weil darauf keiner Lust hat. Und Flickr könnte dicht machen. Es geht dort wirklich nur um das Werben für Flickr selber. Aber das ist hier eigentlich nicht das Thema.


Vg Andy
 
OT: Falls die wirklich das Urheberrecht verletzt haben klingen folgende Sprüche echt merkwürdig
- Sie haben Fragen zur Freien Wähler Vereinigung und unseren Zielen?
- Clevere Köpfe für Reutlingen
(zitiert aus Webauftritt und Wahlbroschüre)

Ganz wichtig: klären wer die Bilder weitergegeben hat und wenn klar ist, dass das dies illegal geschah, schriftlich und freundlich, aber bestimmt, bei denen anfragen, wie die sich das weitere Vorgehen vorstellen. Ansonsten schriftliche strafbewehrte Unterlassungserklärung (Frist von einer Woche ist üblich) mit Vertragsstrafe von über 6.000€, damit man durch den hohen Streitwert direkt beim Landgericht ist, unterschreiben lassen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten