AW: FWW-Wahlprospekt: Zwei Bilder geklaut!
Bevor jemand einen Anwalt losschickt, sollte er sich lieber erstmal die Nutzungsbedingungen von Flickr genauer anschauen...
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9. RECHTE AN VERÖFFENTLICHTEN INHALTEN
a. Im Sinne dieser AGB sind "öffentlich zugängliche Bereiche" solche Services, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Zum Beispiel sind öffentlich zugängliche Bereiche öffentliche Yahoo! Clubs bzw. Yahoo! Groups und Yahoo! Foren, während die privaten Yahoo! Clubs und private Yahoo! Kommunikationsservices wie Yahoo! Mail oder Yahoo! Messenger nicht öffentlich zugänglich sind.
b. Wenn Sie einen Inhalt zur Veröffentlichung in einen öffentlich zugänglichen Bereich von Yahoo! Clubs bzw. die Yahoo! Group eingeben oder wenn Sie Inhalte, die aus Photos oder Graphiken bestehen, zur Veröffentlichung in irgendeinen anderen öffentlich zugänglichen Bereich der Services eingeben, gewähren Sie Yahoo! damit das gebührenfreie, nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen und zu veröffentlichen, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, den betreffenden Yahoo! Club für den der Inhalt bestimmt ist, darzustellen, zu verbreiten und zu fördern bzw. im Falle von Photos oder Graphiken, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, zu dem solche Photos oder Graphiken übergeben wurden. Dieses Recht gilt nur so lange, wie Sie den Inhalt in dem betreffenden Service veröffentlichen wollen, und erlischt, sobald Sie den Inhalt aus dem Service entfernen.
c. In Bezug auf alle anderen Inhalte, die Sie zur Veröffentlichung in einem öffentlich zugänglichen Bereich des Dienstes übergeben, gewähren Sie Yahoo! damit das gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche und nicht ausschließliche Recht,
einschließlich des Rechts zur Gewährung von Unterlizenzen, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen und/oder den betreffenden Inhalt während der gesamten Dauer der Rechte, die an dem Inhalt bestehen, in andere Werke, Medien oder Technologien, gleichgültig ob sie gegenwärtig bekannt sind oder erst noch entwickelt werden, in welcher Form auch immer, zu übernehmen.
d. Falls Sie selbst nicht Inhaber der Rechte an einem von Ihnen eingegebenen Inhalt sind, gewährleisten Sie, dass der Eigentümer des Inhalts sich mit der Übertragung der Rechte gemäß den vorstehenden Regelungen einverstanden erklärt hat.
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Flickr hat diesen AGB zufolge das Recht, Unterlizenzen zu erteilen. Daß dafür Honorar gezahlt werden müsste, steht nicht in den AGB, insofern kann Flickr die Bilder auch honorarfrei rausgeben.
Wieweit diese AGB im Einzelfall wirksam sind, sei mal dahingestellt - aber bevor man allzu laut rumtrötet, sollte man den Sachverhalt lieber erstmal ganz genau klären.