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Fuji S3: Die Katastrophenkamera !!!!!

  • Themenersteller Themenersteller Gast_7763
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_7763

Guest
Fuji S3 Erfahrungsbericht 1

hallo

ich habe seit 4 wochen die fuji s3. Mittlerweile ist die Kamera zur 2. Nachbesserung bei Fuji.
Aufgetretene Mängel:
1. alle bilder mit 1/180 sec blitz ca. 2/3 blende zu dunkel
bei 1/125 sec blitz 1/2 blende zu dunkel
2. autofocus arbeitet zeitweise nicht (kamera schütteln hilft..?)
3. fehlermeldungen beim einschalten (off oder err)
4. manueller weißabgleich liefert rote gesichter im studioblitzlicht !!!
5. weißabgleich auf kodak graukarte bringt weiß mit 210/210/210 rgb (grau)
6. automatische bildrotation für hochformataufnahmen versagt zeitweise
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein kleiner Drohbrief vom Anwalt wirkt manchmal Wunder.
Wenn nicht, von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellen lassen.
Das ganze dann nur noch über deinen Anwalt abwickeln.
Somit entstehen der "Fujikato" Firma mehr Kosten, als wenn sie die Kamera getauscht hätten.
Schließlich wollen wir doch nur das Beste von solchen Firmen...
 
hallo,

ich hab mr. fuji schon mit anwalt und gutachten gedroht.
antwort: wir erstellen ein gegengutachten, die kamera ist bei uns im haus völlig ok. david gegen goliath oder nur ein bluff, im zweifelsfall zahle ich die zeche?
 
brax schrieb:
hallo,

ich hab mr. fuji schon mit anwalt und gutachten gedroht.
antwort: wir erstellen ein gegengutachten, die kamera ist bei uns im haus völlig ok. david gegen goliath oder nur ein bluff, im zweifelsfall zahle ich die zeche?

Wie bei einem Auto auch wird es mit sicherheit vereidigte Sachverständige geben.
Doch seit wann hast du die Kamera? Normalerweise mußt du dich doch erstmal an deinen Händler halten. Wenn der dann Probleme mit Fuji bekommt, ist es nicht dein Problem.
Wichtig sind auch schriftlich festgesetzte Fristen. Nach deren Ablauf würde ich dann den Händler verklagen.
Auch ein paar Zeugen können nicht schaden. Aber lass dich man erstmal von deinem Anwalt beraten.

Keine Angst vor großen Firmen oder Behörden.
Ich habe selber schon gegen unsere Stadtverwaltung und auch gegen das "mächtige" Arbeitsamt gewonnen.
 
Eine wichtige Frage wurde ja bereits gestellt: Wann gekauft?
Nächste Frage: Wo gekauft? Ladengeschäft oder Versand?

Wie im vorhergehenden Statement ausgesagt, ist eigentlich der Händler der erste Ansprechpartner. Sollte in einem Geschäft gekauft worden sein, Kamera dort hinbringen und die Fehler (am besten unter Zeugen) vorführen. Dann kann es dir eigentlich ganz egal sein, was Fuji dazu sagt.

Bei Versand ist es natürlich schwieriger. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass ein anerkannter erstklassiger Versandladen hier auch weniger Ärger machen sollte. Der hat dann ev. auch einen besseren Draht zu den Herstellern und wird nicht einfach abgespeist.

Sollte beim Billigdiscount-Versand ohne irgendeine Reputation gekauft worden sein, sieht es natürlich schlechter aus. Da könnte der Umweg über den Verkäufer eher noch zusätzliche Probleme bringen.

Erwin
 
Normalerweise ist Dein Vertragspartner der der Dir die Rechnung gestellt hat. Das wird sicher nicht Fuji sein. D.h. Dein Ansprechpartner ist in dem Fall der Rechnungssteller.

Ich hoffe für Dich, dass es kein Versandhandel war. Denn persönlich kann man das i.d.R. besser klären. Wobei es auch sehr kompetente Versandhändler gibt.

Da würde ich mich meinen Vorrednern anschließen. Unter Zeugen die Fehler dem Vertragspartner vorführen und der soll sich drum kümmern.

Jetzt weiß ich nicht, was die Garantiebedingungen aussagen, aber ich kann Dir mal meine Erfahrungen aus der Autobranche geben.

Also bei Garantie muss man dem Vertragspartner dreimal die Gelegenheit geben nachzubessern. Wenn er es nachwießlich nicht schafft, hat man die Möglichkeit der Wandelung. Beim Auto mit einem entsprechendem Abzug der Nutzung (KM-Pauschale).

Jetzt kommt es auf den Händler und seinen Geschäftsbedingungen/Garantiebedingen an wie er damit umgeht. Was diese Bedingungen nicht ausschließen dürfen sind die Gewährleistungsansprüche, die gesetzlich geregelt sind. Hier weiß nicht genau, ob diese beim Auto und beim Fotoapparat gleich sind.

Sollte alles nicht helfen, dann würde ich mich an den Verbraucherschutz und/oder einen Anwalt wenden
 
Orion schrieb:
Ein kleiner Drohbrief vom Anwalt wirkt manchmal Wunder.
Wenn nicht, von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellen lassen.
Das ganze dann nur noch über deinen Anwalt abwickeln.
Somit entstehen der "Fujikato" Firma mehr Kosten, als wenn sie die Kamera getauscht hätten.
Schließlich wollen wir doch nur das Beste von solchen Firmen...

Das ist Unfug. Fuji (oder genaugenommen der Händler) hat ein Recht zur Nachbesserung. Sofort umtauschen müssen die nicht, das kriegt man anderswo auch nicht. Die Kosten für den Anwalt und einen Sachverständigen muss Fuji nicht übernehmen. Auf welcher Rechtsgrundlage denn auch? Also hör auf, hier solchen Stuss zu erzählen.
 
Richtig: Recht auf Umtausch hat man nicht.
Aber beim seriösen Händler erhält man meist eine sogenannte "Auspackgarantie". D.h. wenn man innerhalb einer Frist von etwa einer Woche das gekaufte Gerät als Defekt zurückgibt, bekommt man es ausgetauscht.
Das Ganze ist zwar als Kulanz anzusehen und damit ohne Rechtsanspruch, aber wie gesagt bei vielen guten Händlern kein Problem. Es muss sich dabei aber um gängige Ware handeln, die auch auf Lager liegt und nicht irgendwelche Exotenteile.

Nur ein Beispiel: Der Computer-Discounter, bei dem ich meine Komponenten kaufe, nannte mir eine Frist von 2 Wochen. Wenn innerhalb dieser Frist z.B. die Festplatte einen Frühausfall haben sollte, wird sie sofort getauscht. Danach ist der normale Weg über den Service fällig.
Erwin
 
Der Junge mit der Nikon schrieb:
Das ist Unfug. Fuji (oder genaugenommen der Händler) hat ein Recht zur Nachbesserung. Sofort umtauschen müssen die nicht, das kriegt man anderswo auch nicht. Die Kosten für den Anwalt und einen Sachverständigen muss Fuji nicht übernehmen. Auf welcher Rechtsgrundlage denn auch? Also hör auf, hier solchen Stuss zu erzählen.
Erstmal richtig lesen, dann das Maul aufreissen.
Natürlich haben die ein Recht auf Nachbesserung, aber anscheinend wollen die ja garnicht nachbessern.
Also erst denken, dann schreiben- und nicht umgekehrt. :D

Der Junge mit der Mundharmonika- ach nee, Nikon. :D :) :D :) :D
Naja ist ja fast das gleiche.
 
Du mußt Fuji nicht immerwieder nachbessern lassen, da gibt es doch eine Klausel, die dir früher- oder später die Rückgabe des Kaufpreises ermöglicht? (Oder gilt das nur für Handwerker?)

Vielleicht solltest du mal persönlich in deren Werkstatt fahren und vor Ort die Kamera ausprobieren. Wenn die Fehler wirklich so gravierend sind, müßtet ihr doch zu einer Lösung kommen?
 
Orion schrieb:
Erstmal richtig lesen, dann das Maul aufreissen.

Würde ich Dir auch mal empfehlen.

Orion schrieb:
Natürlich haben die ein Recht auf Nachbesserung, aber anscheinend wollen die ja garnicht nachbessern.

Das ist ein bösartige Unterstellung. Nach 4 Wochen kann die Nachbesserung noch gar nicht endgültig gescheitert sein.

Solche voreiligen Ratschläge zur Inanspruchnahme von Anwalt und Gutachter sind absolut kontraproduktiv. Die Kosten nimmt einem unter den gegebenen Bedingungen niemand ab.
 
Was für den Wagen gilt, dürfte auch für die Kamera gelten. Der Händler hat 3x die Möglichkeit nachzubessern, sollte dies nicht klappen umtausch und entsprechender Abzug der Nutzungspauschale.

Ruf doch einfach mal die Verbraucherzentrale an, die werden Dir umfangreich Auskunft geben können.

Schönen Abend noch!

Manni
 
ManniD schrieb:
Ruf doch einfach mal die Verbraucherzentrale an, die werden Dir umfangreich Auskunft geben können.

Das kostet 5? ich würde auch zusehen die Kamera asap loszuwerden. Mhh nur von Nikon selber gibt es auch keine wirkliche Alternative, wird Zeit das eine D200 kommt.
 
Der Hersteller (nicht der Händler) ist doch anscheinend der Meinung, daß die Kamera heile ist. Also möchte er doch wohl nicht nachbessern.
Was soll es also bringen, in diesem Fall die Kamera hin und her zu schicken?

Mein Anwalt berät mich übrigens zunächst auch kostenlos.
Außerdem wäre noch zu klären, ob eine Rechtsschutversicherung besteht.
 
Ich hab noch nie einen Anwalt gebraucht.. Meine Empfehlung - mach dem Händler Stress:

Wenn es ein Fotogeschäft ist: Rumstehen, nerven und vor anderen Kunden dein Problem schildern - GF kommen lassen usw.. Ruhig mehrmals kommen. Es kann ja nicht sein, daß eine Kamera so gravierenden Mängel hat. Das wirkt (war selbst EDV-Händler).. ;)

Wenn es ein Versender ist - schwieriger - aber machbar. Wenn möglich hinfahren oder anbieten (drohen) vorbeizukommen. Informieren, dass du eigentlich grundsätzlich gerne deine Erfahrungen mit Händlern in Ciao und Dooyoo veröffentlichst (ohne massiv zu drohen!! - Freundlich bleiben) und natürlich auch gerne weiteren Kram (Andere Kamera) bei dem Händler kaufen möchtest.

Erfolgreich ist man: Sachlich und sicher in dem was man möchte - Freundlich im Ton (das würde auch hier im Forum gut tun..).

Also einfach nett und bestimmt nerven und wiederholt auf dein Problem hinweisen... Besser und billiger als Anwalt.

Gruß, Martin
 
Angst machen auf so eine Weise zählt nicht.
Nur ein Beispiel:
Ein Bekannter kauft eine neue Festplatte im Computerladen. Stellt zuhause fest, daß das Ding kaputt ist, also wieder zum Händler.
Jetzt der Händler: Hast du wohl mal runterfallen lassen, wir verkaufen nur heile Sachen.
Auch mein Bekannter drohte damit, den Laden nicht zu verlassen, bis die Festplatte getauscht wird.
Ergebnis: Mein Bekannter bekam umgehend Hausverbot mit der Androhung die Polizei zu holen, wenn er nicht sofort den Laden verlässt.
 
Orion schrieb:
Angst machen auf so eine Weise zählt nicht.
Nur ein Beispiel:
Ein Bekannter kauft eine neue Festplatte im Computerladen. Stellt zuhause fest, daß das Ding kaputt ist, also wieder zum Händler.
Jetzt der Händler: Hast du wohl mal runterfallen lassen, wir verkaufen nur heile Sachen.
Auch mein Bekannter drohte damit, den Laden nicht zu verlassen, bis die Festplatte getauscht wird.
Ergebnis: Mein Bekannter bekam umgehend Hausverbot mit der Androhung die Polizei zu holen, wenn er nicht sofort den Laden verlässt.

Wenn dein Bekannter genauso sachlich aufgetreten ist, wie Du hier, wunderts mich nicht Frank.

Manni
 
ManniD schrieb:
Wenn dein Bekannter genauso sachlich aufgetreten ist, wie Du hier, wunderts mich nicht Frank.

Manni

Lächerlich, wie meinst du denn auftreten zu müssen?
Ach ja, wie die Leute im Coolpix-Forum den Schwanz einziehen und dem Händler Recht geben. :D :D :D
 
Orion schrieb:
Angst machen auf so eine Weise zählt nicht.
Nur ein Beispiel:
Ein Bekannter kauft eine neue Festplatte im Computerladen. Stellt zuhause fest, daß das Ding kaputt ist, also wieder zum Händler.
Jetzt der Händler: Hast du wohl mal runterfallen lassen, wir verkaufen nur heile Sachen.
Auch mein Bekannter drohte damit, den Laden nicht zu verlassen, bis die Festplatte getauscht wird.
Ergebnis: Mein Bekannter bekam umgehend Hausverbot mit der Androhung die Polizei zu holen, wenn er nicht sofort den Laden verlässt.
Wenn's denn wirklich so war, dann ist entweder auch ein nicht druckreifer Wortschatz im Spiel gewesen und falls nicht, hätte ich als Kunde gerne abgewartet, bis die Polizei kommt.
Die Argumente des Geschäftsführers gegenüber der Polizei hätte ich gerne gehört, die einem Kunden verweigern, sein Recht auf Reklamation auszuüben.

Ich meine auch, die richtige Vorgehensweise im Laden wäre "sachlich aber bestimmt!"
Erwin
 
Der Händler (und der ist erstmal der Ansprechpartner..nicht Fuji) hat ein REcht auf zweimalige Nachbesserungsversuche, danach kannst Du Wandluing verlangen.

Anwalt ist eine "tolle" Idee, den kannst Du an dieser Stelle selber zahlen...


Allerdings habe ich inzwischen soviel gehört zum Thema Unterbelichtung bei DSLRs (und manchmal ist das sogar die richtige Vorgehensweise) dass ich gerne erstmal Fotos sehen will, bevor ich irgendwas sachliches dazu sage.

Leider erweisen sich viele Belichtungsprobleme als Fehlbedienung, bzw nicht vollständiges Verständnis für die Arbeitsweise einer DSLR (im Vergleich zu Analog)..soll jetzt keine Verdächtigung sein, aber such einfach mal hier im Forum nach Unterbelichtung.
 
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