(Waldsee-Bild)
Durch extremes Aufhellen kann man die an sich unzulässige Bearbeitung sichtbar machen. Weil sie aber in der Normalansicht praktisch unsichtbar ist, empfinde ich eine Disqualifikation für übertrieben.
Welche unzulässige Bearbeitung wäre dass denn? Durch drehen am Helligkeitsregler kann ich zumindest nichts entdecken was für auffällig wäre.
Bin ich nun blind oder blöd?
Und mal völlig losgelöst vom aktuellen Fall, wenn die unzulässige Bearbeitung aufgrund geringer Ausprägung praktisch unsichtbar ist schliesse ich mich Frostys Meinung an, sollte sie jedoch aufgrund sehr guter Arbeit in Sachen vertuschen praktisch unsichtbar sein könnte ich eine Disqualifikation verstehen.
Welcher der beiden Fälle trifft denn nun hier zu?
Im übrigen Frage ich nicht um im Wettbewerb zu betrügen oder einen der Sieger schlecht zu machen, sondern einfach aus Neugierde und damit man die Antwort auch als Richtlinie für evtl folgende Fälle in weiteren Wettbewerben im Kopf behalten kann wenn man bewertet.