Hallöööchen,
nur eine kurze Frage, die ich mir eigentlich schon selbst beantwortet habe aber nochmal eine kurze Bestätigung einholen möchte.
Fotos im Bereich von Akt, Teilakt - nur in Unterwäsche und nicht ganz nackig, darf ich sicher erst mit Personen ab 18 Jahren machen, ansonsten nur mit Einverständnis der Eltern ?
MfG,
FF
Das war doch die Frage zu Anfang!
Fotos im Bereich von Akt, Teilakt - nur in Unterwäsche und nicht ganz nackig, darf ich sicher erst mit Personen ab 18 Jahren machen, ansonsten nur mit Einverständnis der Eltern ?
Ich bin kein Anwalt, aber nach 40 Jahren Photographie kann ich nur sagen, es hat sich in den 40 Jahren viel geändert. Früher erlaubt, heute verboten.
Vielleicht macht es ein Beispiel deutlich. David Hamilton!
Bei seinen Photos wird seit ca. 6-7 Jahren in D schon von Kinderporno die Rede. In der Bucht kann man noch Bücher kaufen, es gibt eine Internetseite mit seinen Photos. Nur "Das ist ja Kunst"
Macht ihr solche Photos, kann das allerdings teuer werden.
Ob da Eltern die Einwilligung geben ist vollkommen unrelevant, spielt keine Rolle. Anwalt fragen!
Ob jemand von unter 18 jährigen Akt Photos macht oder sie in Unterwäsche photographiert, ist verboten. selbst in normalen Klamotten hängt sogar davon ab wie die Mädels da stehen (unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung). So gar das Ablichten von über 18 jährigen kann problematisch werden, wenn der Eindruck erweckt wird, oder wenn einer den Eindruckt hat, dass das Model unter 18 sei.
Ich schreibe euch nicht irgend ein Sch... weil ich lange weile habe, auch wenn es draussen regnet.
Vor vielen Jahren kam mal eine nicht nur mir bekannte Malerin mit ihren Zwillingen (12), sie wollte Photos haben, Akt. Das diese Photos nur als Vorlage für einen (tiefdruck?) Graphik dienten war mir egal. so oder so.
Photo sind Photo!
Heute währe das ein Wagnis. Ich habe ein Photo, oder gar 2? auf meiner Website, wenn ich das hier einstellen würde, währe der Aufschrei sicher groß.
Da du das Posting komplett zitierst: Ist alles falsch? Oder nur Teile? Wäre hilfreich, wenn du das spezifizierst!
FSK hat mit dem was Eingangs gefragt wurde, überhaupt nicht zu tu.
Zitat:
Aktfotos von Minderjährigen zu machen, erfüllt für sich erstmal überhaupt keinen Straftatbestand.
Ich sage: Aktfotos von Minderjährigen zu machen, erfüllt schon einen Straftatbestand. Das ist nicht nur in D so! Und, wir reden hier natürlich vom Photos machen, nicht vom anfassen!
Anwalt fragen!
Und noch mal nach Oben schauen.
Hier wurde nicht nach Photos gefragt die im Alltag, in der Öffentlichkeit entstehen.
GUT DAS ES DRAUSSEN REGNET!