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FSK "Ab 18"

Wie viele Models unter 18 Jahren gibt es?

Insofern. Möglich ist unter Berücksichtigung der schon o.g. Bemerkungen alles. Wie das mit dem beschränkt geschäftsfähig ist in diesem Fall weiß ich nicht. sollte man so etwas öfter vorhaben würde ich mir einfach einen Medienanwalt suchen. Gut investiertes Geld.

Ansonsten sicherheitshalber die Eltern ansprechen und auch schriftlich festlegen was für Bilder und was mit den Bildern gemacht werden darf.

So würde ich es wohl zumindest machen. Zum Glück gibt es auch schöne Frauen ab 18 :D
 
Den ganze Off-Topic- oder Moral-Wust hier lass ich einfach mal unangetastet und klatsch noch meinen Senf dazu:

@TO: Wenn das Model keine 18 ist brauchst du die Einverständniserklärung der Eltern (Model-Release, ggf. mit Sondervereinbarungen was die Veröffentlichung angeht).

Wenn ein potenzielles Model (u18) zu mir kommt und hätte gerne ein paar Dessousfotos für Ihren Freund zu Weihnachten, wird das zu aller erst mit den Eltern abgeklärt (telefonisch). Den Vertrag lasse ich mir dann nach Möglichkeit persönlich unterschreiben oder mit Persokopie aushändigen (kein 100%iger Schutz, aber es muss reichen, da die Fotos nicht veröffentlicht werden, aber nicht das große Problem).

Wobei ich dabei anmerken muss, dass ich mit meinen 26 Jahren noch "auf gleicher Wellenlänge" mit den Modellen liege und ich die meisten dann vorher schon kenne, wenn sie bei mir anfragen. Wildfremden Anfragen gegenüber bin ich da auch eher skeptisch.

Fakt ist: unter 16 geht gar nichts, auch mit Einverständnis der Eltern nicht (zumindest bei mir).

Und nun steinigt den perversen Morgoth schon :devilish:
 
Und nun steinigt den perversen Morgoth schon :devilish:

:eek: Jap, mach ich sofort. Aber zuerst an den TO, sofern du dich nicht in irgendeine ******* Situation begeben willst, lass alles unter 18 sowieso sein.
Ich persoenlich finde Akt, Teilakt bei Jugendlichen total falsch. Unter 16 finde ich es dazu noch kriminell, wie gesagt, dass ist jetzt hier nicht das thema... Model'n auch unter 16 ist in Ordnung aber nur wenn die Kleider bis 18 anbleiben. Zurueck zu meinem Zitat, ich hab kein smilie gefunden der jemand steinigt.. :p also so: *steinig*.
:D
 
so langsam kommen wir hier auf den punkt. sein frau von der leyen ist in deutschland mittlerweile der voreilende gehorsam angekommen. diese frau, fern jeder realität will seiten verstoppschilden, statt sie, was auch nicht ihr job ist, sperren zu lassen, schafft solche wortkreationen wie "anscheinspornografie" und "anscheinsminderjährige", begriffe die so wischi-waschi sind, das man sie auf so ziemlich alles anwenden kann, was einem grade in den pseudo-faschistoiden schädel kommt. diesen vorrauseilenden gehorsam hab ich bisher nur in deutschland kennen gelernt, wo man lieber mal den schwanz einklemmt, als sich mit der materie auseinanderzusetzen und feststellt, das wir alle miteinander mittlerweile wieder so verklemmt werden sollen wie in den frühen sechzigern. zurück zum topic: ich denke, ein bisschen mitüberlegen kann einem da schon weiterhelfen, den unterschied zwischen nackt und spärlich bekleidet findet man auch mit schlechten augen rus. den unterschied zwischen akt und porno wohl auch. da die grenze zu finden ist nicht sooo das problem. und das selbst nackt und porno welten auseinanderliegt...ich hab derletzt mal wieder in die BRAVo meiner tochter gesehen, sogar die kennen dort den unterschied. die differenzierung findet man wohl nicht im stgb, sondern im kopf.


Bravo! Bravo! Ihr hab sie doch gewählt (vielleicht jetzt nicht Du), aber wenn es stimmt, dass Wahlergebnisse Volkes Wille wiedergeben, dann hat das so zu sein! :devilish:

Gruss
Boris
 
Hallöööchen,

nur eine kurze Frage, die ich mir eigentlich schon selbst beantwortet habe aber nochmal eine kurze Bestätigung einholen möchte.

Fotos im Bereich von Akt, Teilakt - nur in Unterwäsche und nicht ganz nackig, darf ich sicher erst mit Personen ab 18 Jahren machen, ansonsten nur mit Einverständnis der Eltern ?

MfG,
FF

Nachdem jeder seinen Senf dazu gegeben hat, ja mit Einverständnis der Eltern darfst Du! Sollte aber in schriftlicher Form sein. Moralpredigten wie auf einer Bibelseite sind hier zu finden...
 
Nachdem jeder seinen Senf dazu gegeben hat, ja mit Einverständnis der Eltern darfst Du! Sollte aber in schriftlicher Form sein. Moralpredigten wie auf einer Bibelseite sind hier zu finden...

soweit ich das verstanden habe ist die einverständniserklärung der eltern nur für eine veröffentlichung der bilder nötig, oder? die bilder sollen ja nicht veröffentlicht werden...
 
Ad 1:



Ad 2:

Den Begriff "FSK 18" im Zusammenhang mit Fotos oder Websites oder Büchern und Zeitschriften zu verwenden, ist aus drei Gründen vollkommener Unfug:

1.) gibt es diese Kategorie gar nicht (s.o.)
2.) beziehen sich die FSK-Kategorien ausschließlich auf Filme
und
3.) wird die FSK-Einstufung von einer Kommission der FSK vorgenommen. Eine "Selbsteinstufung" ist schlicht und einfach nicht möglich.

(Websitebetreiber, die ihre Website als "FSK 16" bezeichnen, bewegen sich übrigens nach deutscher Rechtslage auf mehr als dünnem Eis und könnten durchaus von jedem Wettbewerber wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden. Grund: sie behaupten eine Jugendfreigabe zu haben, die sie gar nicht haben. Und - siehe oben - ja auch gar nicht haben können. Und sowas ist ein klarer Verstoß gegen das UWG.)

Ansonsten:

Machen darfst Du auch mit Minderjährigen alles, was nicht irgendeinen Straftatbestand erfüllt.

Aktfotos von Minderjährigen zu machen, erfüllt für sich erstmal überhaupt keinen Straftatbestand.

Für die öffentliche Zurschaustellung und Verbreitung von Aktfotos dürfte immer ein "Model-Release", also eine Einverständniserklärung des Abgebildeten erforderlich sein.

Bei einem Minderjährigen wird in diesem Fall nicht nur dessen eigene Einwilligung nötig sein, sondern auch die der Erziehungsberechtigten. (Achtung: ggf. beider!)

Das gilt aber auch für Nicht-Akt-Fotos, so daß sich bei Minderjährigen die Frage ohnehin nicht aufsplitten lässt. Für die Veröffentlichung und Verbreitung der Fotos von Minderjährigen muß immer eine Einwilligung auch der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Ausnahme: die üblichen Ausnahmeregelungen des KUG, also z.B. Ereignis der Zeitgeschichte, öffentliche Versammlung usw. usf.

Für die Veröffentlichung der Fotos von einem Kinder- oder Jugendsportwettbewerb oder eines Spieles einer Jugend-Liga brauchst Du natürlich gar keine Einwilligung irgendwelcher Abgebildeten.

Diese Art von Rechtsberatung würde ich glatt unterbinden wenn ich es könnte. Was da geschrieben steht ist glatter Humbug. Egal um welche Art von Photos es sich handelt.
Wer darüber was wissen will sollte mal das Deutsche Jugendschutzgesetz lesen, oder noch besser einen Anwalt fragen der was davon versteht.
Und, moralisch begründete Zwischen "Rufe" sind hier eh fehl am Platze.
Finde ich! Ich würde von Minderjährigen (alle unter 18) immer die "Finger" lassen.
Als ich 1968 anfing zu photographieren wurde man für manche Photos noch gelobt, man hat Ausstellungen machen dürfen. Heute würde das keiner mehr wagen. Soweit zur Moral.
 
Diese Art von Rechtsberatung würde ich glatt unterbinden wenn ich es könnte. Was da geschrieben steht ist glatter Humbug. Egal um welche Art von Photos es sich handelt.
Wer darüber was wissen will sollte mal das Deutsche Jugendschutzgesetz lesen, oder noch besser einen Anwalt fragen der was davon versteht.
Und, moralisch begründete Zwischen "Rufe" sind hier eh fehl am Platze.
Finde ich! Ich würde von Minderjährigen (alle unter 18) immer die "Finger" lassen.
Als ich 1968 anfing zu photographieren wurde man für manche Photos noch gelobt, man hat Ausstellungen machen dürfen. Heute würde das keiner mehr wagen. Soweit zur Moral.


Ich finde auch dass du schon etwas differenzierter antworten solltest...

Ad 1:

Ansonsten:

Machen darfst Du auch mit Minderjährigen alles, was nicht irgendeinen Straftatbestand erfüllt.

Aktfotos von Minderjährigen zu machen, erfüllt für sich erstmal überhaupt keinen Straftatbestand.

Der erste Satz sagt doch nur das man alles tun darf was nicht verboten ist.
Ich würde mich allerdings auch nicht auf den zweiten Satz verlassen und nur auf dessen Grundlage drauflosschiessen...
 
Hallöööchen,
nur eine kurze Frage, die ich mir eigentlich schon selbst beantwortet habe aber nochmal eine kurze Bestätigung einholen möchte.
Fotos im Bereich von Akt, Teilakt - nur in Unterwäsche und nicht ganz nackig, darf ich sicher erst mit Personen ab 18 Jahren machen, ansonsten nur mit Einverständnis der Eltern ?
MfG,
FF

Das war doch die Frage zu Anfang!
Fotos im Bereich von Akt, Teilakt - nur in Unterwäsche und nicht ganz nackig, darf ich sicher erst mit Personen ab 18 Jahren machen, ansonsten nur mit Einverständnis der Eltern ?

Ich bin kein Anwalt, aber nach 40 Jahren Photographie kann ich nur sagen, es hat sich in den 40 Jahren viel geändert. Früher erlaubt, heute verboten.
Vielleicht macht es ein Beispiel deutlich. David Hamilton!
Bei seinen Photos wird seit ca. 6-7 Jahren in D schon von Kinderporno die Rede. In der Bucht kann man noch Bücher kaufen, es gibt eine Internetseite mit seinen Photos. Nur "Das ist ja Kunst"
Macht ihr solche Photos, kann das allerdings teuer werden.
Ob da Eltern die Einwilligung geben ist vollkommen unrelevant, spielt keine Rolle. Anwalt fragen!
Ob jemand von unter 18 jährigen Akt Photos macht oder sie in Unterwäsche photographiert, ist verboten. selbst in normalen Klamotten hängt sogar davon ab wie die Mädels da stehen (unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung). So gar das Ablichten von über 18 jährigen kann problematisch werden, wenn der Eindruck erweckt wird, oder wenn einer den Eindruckt hat, dass das Model unter 18 sei.
Ich schreibe euch nicht irgend ein Sch... weil ich lange weile habe, auch wenn es draussen regnet.
Vor vielen Jahren kam mal eine nicht nur mir bekannte Malerin mit ihren Zwillingen (12), sie wollte Photos haben, Akt. Das diese Photos nur als Vorlage für einen (tiefdruck?) Graphik dienten war mir egal. so oder so.
Photo sind Photo!
Heute währe das ein Wagnis. Ich habe ein Photo, oder gar 2? auf meiner Website, wenn ich das hier einstellen würde, währe der Aufschrei sicher groß.

Da du das Posting komplett zitierst: Ist alles falsch? Oder nur Teile? Wäre hilfreich, wenn du das spezifizierst!

FSK hat mit dem was Eingangs gefragt wurde, überhaupt nicht zu tu.
Zitat:
Aktfotos von Minderjährigen zu machen, erfüllt für sich erstmal überhaupt keinen Straftatbestand.
Ich sage: Aktfotos von Minderjährigen zu machen, erfüllt schon einen Straftatbestand. Das ist nicht nur in D so! Und, wir reden hier natürlich vom Photos machen, nicht vom anfassen!
Anwalt fragen!
Und noch mal nach Oben schauen.
Hier wurde nicht nach Photos gefragt die im Alltag, in der Öffentlichkeit entstehen.
GUT DAS ES DRAUSSEN REGNET!
 
Das war doch die Frage zu Anfang!
Ich sage: Aktfotos von Minderjährigen zu machen, erfüllt schon einen Straftatbestand. Das ist nicht nur in D so! Und, wir reden hier natürlich vom Photos machen, nicht vom anfassen!
Anwalt fragen!

Das stimmt allgemein so sicher auch nicht. Du verbreitest hier genauso halbwissen wie alle anderen... Das einzig wirklich immer richtige ist "Anwalt fragen!"

Ich würde darauf wetten das fast jeder Berufsfotograf mit Studio oben ohne Fotos von 16 Jährigen ohne Bedenken machen würde. Dessous sowieso, da hab ich schon Bilder von 14 jährigen in dessous gesehen und die war bei der Fotografin um die Ecke.... In normalen Posen ist das vermutlich in den allermeisten Fällen kein Thema aber wie gesagt das ist wahrscheinlich von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ich schreibe das völlig wertfrei, ob das moralisch verwerflich ist steht auf einem anderen Blatt...
 
Das stimmt allgemein so sicher auch nicht. Du verbreitest hier genauso halbwissen wie alle anderen... Das einzig wirklich immer richtige ist "Anwalt fragen!"

Ich würde darauf wetten das fast jeder Berufsfotograf mit Studio oben ohne Fotos von 16 Jährigen ohne Bedenken machen würde. Dessous sowieso, da hab ich schon Bilder von 14 jährigen in dessous gesehen und die war bei der Fotografin um die Ecke.... In normalen Posen ist das vermutlich in den allermeisten Fällen kein Thema aber wie gesagt das ist wahrscheinlich von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ich schreibe das völlig wertfrei, ob das moralisch verwerflich ist steht auf einem anderen Blatt...

Leider habe ich nicht so viel Erfahrung wie Du!
 
Ob jemand von unter 18 jährigen Akt Photos macht oder sie in Unterwäsche photographiert, ist verboten.

Dann enthält also jeder Otto-, Quelle- und Neckermann-Katalog verbotene Kinderpornografie.

Dass musst du uns - und den genannten Versandhäusern - mal erklären.

Nenne bitte dezidiert die Strafrechtsparagraphen, nebst Kommentierungen, die solche Fotos (angeblich) sanktionieren.

GUT DAS ES DRAUSSEN REGNET!
Ich habe schon viele schöne (und erotische) Fotos gesehen, die im Regen gemacht wurden.
 
Da wir über das Thema neulich ausführlich in der Uni diskutiert haben, kann ich dazu etwas (fundiertes) sagen. Fakt ist, dass am 05.11.2008 der §184c in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde;

"...danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".

(für den vollen Gesetzestext einfach mal googeln)

und jetzt stellt sich natürlich die Frage; ab wann gilt etwas als eine sexuelle Handlung und/oder als Pornografie? Und die Antwort auf diese Frage ist sehr, sehr schwer zu beantworten.. selbst für Juristen. So kann es zum Beispiel sein, dass nur durch eine veränderte Pose ein Bild als pornografisch gewertet wird und ein anderes nicht.

Ich würde daher (von moralischen Gründen mal ganz abgesehen..) jedem Berufsfotografen dringend davon abraten überhaupt Aktfotografien von Minderjährigen zu machen, schon gar nicht komplett unbekleidet!

Es gibt insbesondere in einem großen Land im Süddeutschland Staatsanwaltschaften, die wegen sowas auch mal gerne die ganz großen Geschütze auffahren.. Und wenn dann die 50.000€ teure Studioausrüstung (JA, die können und dürfen vorerst alles beschlagnahmen, was mit der Straftat zu tun hat) während eines 1,5jährigen Gerichtsverfahrens in einem Keller liegt, wird das wohl für die meisten der finanzielle Ruin sein, ganz gleich wie es dann am Ende ausgeht.

In dem von uns an der Uni diskutieren Fall hatte ein 19 jähriger Kommilitone "pornographische Bilder" (nackt auf dem Bett in sehr eindeutigen Posen) von seiner 17 jährigen Freundin gemacht. Nach dem neuen Gesetz hat er sich damit strafbar gemacht! Darüber war selbst unser Medienrecht-Professor (der selber mal Staatsanwalt war) erstaunt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich danke dir für diese Ausführungen! CassiusClay

Ich werde mich tu diesem Thema nicht mehr äussern!
Hat eh keinen Zweck.
Ich photographiere ja auch erst seit 40 Jahren, und leben jetzt gut davon. :lol:

Wenn ich zu einem Thema keine Ahnung habe, äussere ich mich auch nicht dazu.
Manchmal habe ich auch Fragen, weil ich, logisch, nicht alles weiss!

Grüße von der Sonne!
 
Kein Problem, ich sehe das genauso wie du.
Wenn man schon darüber diskutiert, sollte man das wenigstens auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage machen.

Auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage sollte der ein oder andere hier vielleicht auch mal seine Aktaufnahmen aus der Vergangenheit überprüfen, insbesondere wenn diese auf Fotoportalen oder in anderer Form öffentlich zugänglich sind.
 
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