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Freie Fotografin

Sabrina33

Themenersteller
Guten Morgen

ich bin hier gelandet da ein Bekannter meinte hier wird einem oft gut geholfen.:)
Ich habe einen Hauptjob arbeite schon seit ich denken kann als Model nebenher. Mein Vater war Fotograf. Ich bin damit aufgewachsen und liebe es ebenso. Nun hat mir eine Agentur für die ich auch als Model arbeite angeboten deren Sedcards von Models zu shooten. D h aber fotografieren und dann Beautybearbeitung mit Photoshop.
Das ist die einzige fotografische Arbeit die ich machen möchte und pro bearbeitetem Bild bezahlt werde.

Als was meldet man sich da denn an ist das Fotograf/ Bildbearbeiter?

Vielen dank Sabrina
 
Wenn Du Bilder machst, bist Du Fotografin. Dass Du die Bilder anschließend bearbeitest ist ein Nebenaspekt.

Gruß
Klaus
 
Danke Klaus
ich lese hier immer wieder aus älteren Beiträgen, dass es relevant ist für die Anmeldung ob man auch Portrait und Hochzeitfotos macht oder was man angibt.

Gruss Sabrina
 
Die Unterscheidung ist Auftragsarbeit - Bilder entstehen im Kontext eines bestimmten Auftrages oder Künstlerisch - die Bilder werden ggf irgenwann verkauft, enstehen aber ohne Auftrag.
In deinem Fall wohl eher ersteres. Ob das nun Portraits, Architektur, Hochzeit oder sonstwas ist, ist egal.

Aber kläre das am Besten mit einem Steuerberater.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Unterscheidung ist Auftragsarbeit - Bilder entstehen im Kontext eines bestimmten Auftrages oder Künstlerisch - die Bilder werden ggf irgenwann verkauft, enstehen aber ohne Auftrag.
In deinem Fall wohl eher ersteres. Ob das nun Portraits, Architektur, Hochzeit oder sonstwas ist, ist egal.

Aber kläre das am Besten mit einem Steuerberater.

Die Unterscheidung ist nicht Auftrag oder künstlerisch,sondern ob man Bilder verkauft oder nur deren Nutzungsrechte überträgt.
Ein Fotojournalist ist Freiberufler und erhält Aufträge von Verlagen und Agenturen.
Was nun?
 
In diesem Fall ist die Frage der künstlerischen Tätigkeit entscheidend für eine mögliche Gewerbesteuerpflicht. Wenn eine künstlerische Tätigkeit vorliegt, dann erzielt man Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) -> keine Gewerbesteuer. Wenn keine künstlerische Tätigkeit vorliegt, dann erzielt man Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) -> grds. Gewerbesteuerpflicht, aber Freibetrag von z.zt. € 24.500,- , d.h. erst ab einem höherem Gewinn fällt auch tatsächlich GewSt an.
 
Ganz ehrlich, Gewebesteuer wird mit dem angestrebten Umsatz das kleinste Problem sein. Es gibt hier andere Dinge zu beachten, und die sind viel wichtiger.

ear_tom

Mit einem angemeldetem Gewerbe ist man auf der sicheren Seite und man hat die Möglichkeit alle fotografischen Themen zu bedienen.
Gewerbesteuer zahlt man erst ab 24.500€ Gewinn (nicht Umsatz),sollte also,wie du schreibst,das kleinste Problem sein bei einem Nebenerwerb.
 
Wenn Du als Fotografin einen entsprechenden Nebenjob anmeldest, dann kommt auf jeden Fall erst einmal die zuständige Berufsgenossenschaft um die Ecke und hält die Hand auf. Du musst imo mit einem dreistelligen Betrag p.a. rechnen. Möglicherweise lohnt sich dann die Aktion nicht mehr.

Andererseist kannst Du ggü. dem Kunden Rechnungen erstellen, die dieser ggf. auch verlangt.

Du solltest den Nebenjob bei Deinem Arbeitgeber anmelden, um ggf. späteren Ärger zu vermeiden.
 
Hi,
habe da meine Erfahrungen gemacht, da ich einen Auftrag von einer XX.firma hatte und es sich lohnte.
Zuerst Gewerbe anmelden. - Geht schnell, kein Problem.
Jetzt kommt die Berufsgenossenschaft und die Handwerkskammer. Wollen Knete von Dir. Du bist aber kein Handwerker, sondern freiberuflicher Fotograf, also eher Künstler. Du legst Widerspruch ein. - Auch das funktioniert.
Jetzt geht es um Buchhaltung: Was kommt rein, was investierst Du? Folglich schaut Dir wenig später das Finanzamt über die Schulter. Das stellt Dir die Frage: Liebhaberei oder echter Beruf. Hängt vom Umsatz ab. Stimmt der nicht, vergiss es, stimmt er, dann mach weiter.
Gruß Wolf
 
Hi,
Folglich schaut Dir wenig später das Finanzamt über die Schulter. Das stellt Dir die Frage: Liebhaberei oder echter Beruf. Hängt vom Umsatz ab. Stimmt der nicht, vergiss es, stimmt er, dann mach weiter.
Gruß Wolf

Es kommt nicht auf den Umsatz, sondern auf den Gewinn an. Der sollte nach eventuellen Anlaufverlusten von 1 - 2 Jahren schon steigen und die Verluste dann auch übersteigen.
 
... Das stellt Dir die Frage: Liebhaberei oder echter Beruf. Hängt vom Umsatz ab. Stimmt der nicht, vergiss es, stimmt er, dann mach weiter.
Gruß Wolf
Es kommt nicht auf den Umsatz, sondern auf den Gewinn an. Der sollte nach eventuellen Anlaufverlusten von 1 - 2 Jahren schon steigen und die Verluste dann auch übersteigen.

Habt ihr beide überhaupt das Eröffnungsposting gelesen? Ich denke, es geht hier weder um Liebhaberei, noch um einen Beruf, sondern Sabrina will sich neben ihrem Hauptjob was dazu verdienen und das korrekt anmelden.
Da passen Eure Antworten doch gar nicht :rolleyes:

Cia
 
Sorry, aber wenn sie ihre Nebentätigkeit korrekt anmelden will, dann gehört da auch die steuerliche Seite mit allen ihren Facetten mit dazu. Es langt nun mal nicht, den Job nur anzumelden, man sollte sich auch schon ein bis zwei weiterführende Gedanken machen.

Von Leuten, die völlig unbedacht und zum Teil echt naiv eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, habe ich in meinem Job schon mehr als genug gesehen. Nicht selten endet das in der Vollstreckungsstelle und / oder beim Inso-Verwalter. In vielen Fällen hätte es gar nicht so weit kommen müssen, wenn der / die Betreffende sich vorher mal etwas weitergehend informiert hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mag ja richtig sein bis zur steuerlichen Betrachtung. Von dem Eröffnungsposting auf eine Gewinn- und Verlustaussage nach 1-2 Jahren zu schließen halte ich dagegen für etwas sehr spekulativ ohne jemals eine Zahl dazu gehört zu haben.

Ciao
 
Eine Gewinnprognose kann nur die TO´in erstellen, denn nur sie weiß, was z.B. noch an Equipment (z.B. PC, Software, Drucker, Arbeitsplatz etc.) angeschafft werden müsste und wie hoch die Umsätze sein könnten. Das sind alles Sachen, die sie im Auge behalten sollte um (steuerlich) nicht eine unangenehme Überraschung zu erleben.

Auch die Umsatzsteuer sollte sie im Blick behalten. Wenn der Auftraggeber eine Firma ist, dann wird diese in der Regel eine Rechnung mit ausgewiesener USt haben wollen. Da könnte sich dann die nächste Baustelle auftun.
 
Ach ja: Wenn es sich nur um einen Einzelkunden handelt,
dann greift Scheinselbständigkeit.

Vermutlich wäre für alle Beteiligten ein Minijob und
Abrechnung nach geleisteten Stunden die eleganteste
Lösung.
 
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