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freiberuflicher Fotograf/Photodesigner

Die Party-Fotografiererei ist ein reines Hobby. Oder kann man von Cocktails und Häppchen leben ... Frage mich auch, was das für Kontakte sind, die man da machen kann ;)

Das war mehr auf alle Bereiche bezogen. Machen ja einige hier: bei Sportvereinen oder Konzertveranstaltern anfragen, ob die einen Fotografen gebrauchen können. Gegen freien Eintritt oder Freigetränke etc.

Den Unterschied macht das Andienen im Vorfeld, nicht mit schon gemachten Fotos (wie engelsche85 bei seinen Syltzeitungen). Momentan kostenlos, als "Praktikum" wenn man so will, mit dem Hintergedanken, den Kontakt irgendwann mal auf eine gewerbliche Basis zu stellen ...
 
Tja "Berater"...
mir ist das alles ausreichend bekannt...
Mfg gpo

Dann frag ich schon, warum du solche Thesen in die Welt setzt, dass jede Aktivität im eigenen Fach einen Steuerfall nach sich zieht?
Von wegen "wenn ich in einem Forum Ratschläge gebe, muss ich eigentlich Umsatzsteuer bezahlen". :confused:

Ganz einfach - allgemein gilt:
Gewinnabsicht = Steuer
Keine Gewinnabsicht = Liebhaberei
Kein Gewinn = keine Gewinnabsicht
Gewinn = Ertrag (Einnahmen) - Aufwand (Kosten)

Noch einfacher ist dein Beispiel:
Gewinn = Ertrag - Aufwand
Kostenlose Ratschläge in einem Forum
E=0
A=0
Gewinn = 0-0
Hobby!

Wenn ich keine Miete zu bezahlen oder ne Mio im Lotto gewonnen hätte, könnte ich das ganze Jahr herum rennen und meine Kunden kostenlos beraten. Kostenloses coaching, kostenlose Seminare, kostenloses wasweissich. Das ist dann sogar dem Deutschen Finanzamt egal.

Grüße
 
Hallo zusammen,

auch ich war auf der Suche nach Informationen, um aus meinem Hobby heraus eine freiberufliche Tätigkeit als Fotograf einzugehen. Dabei bin ich u.a. auf dieses Forum gestoßen und habe mit Interesse die bisherigen Kommentare gelesen.

Als armer ;) zukünftiger Pensionär möchte ich als Fotograf nur meine Rente ein wenig aufbessern. Dazu werde ich mich bei Feierlichkeiten offiziell bewerben und will auf Kundenwunsch auch eine Rechnung stellen können.
Ich will hauptsächlich privat bei Geburtstag, Taufe, Kommunion/Konfirmation, Verlobung, Hochzeit, Jubiläum oder geschäftliche Veranstaltung gegen Entgelt tätig sein.

Nach Rücksprache mit meinem Finanzamt bin ich nun soweit gekommen, dass ich mich wohl „Freiberuflicher Fotograf“ nennen kann und – sofern ich diese Tätigkeit künstlerisch ausübe – auch kein Gewerbe anmelden muss und nicht umsatzsteuerpflichtig bin.

Allerdings bin ich bei der Definition „künstlerisch“ noch unsicher, welche Formulierung im einzelnen verwendet werden darf/kann, damit es keine gewerbliche Tätigkeit ist.

Und warum soll ich der Berufsgenossenschaft „Druck und Papier“ beitreten?

Zitat von stefanott
Eintreten musst du nicht, die kommen schneller als du denkst. Bei Fotografen ist das die BG Druck und Papier mit einem Mindestbeitrag von ca. 270 Euro.

Erfolgt der Hinweis durch das Finanzamt? Ist der Eintritt in die BG dann zwingend?
Versicherungstechnisch ist das auch unrelevant, da der Verdienst eher im niedrigen Niveau liegen wird (max. 350 €/Monat zur Rente).

Werde mir übrigens das Buch von Martin Massow "Freiberufler-Atlas" bestellen. Bin mal gespannt, was es mir bringt.

Gruß Diddi
 
[...]
Geburtstag, Taufe, Kommunion/Konfirmation, Verlobung, Hochzeit, Jubiläum oder geschäftliche Veranstaltung gegen Entgelt[...]

Nach Rücksprache mit meinem Finanzamt bin ich nun soweit gekommen, dass ich mich wohl „Freiberuflicher Fotograf“ nennen kann und – sofern ich diese Tätigkeit künstlerisch ausübe – auch kein Gewerbe anmelden muss und nicht umsatzsteuerpflichtig bin.

Die von Dir aufgezählten Tätigkeiten liegen klar im Bereich der handwerklichen Fotografie, was eine Anmeldung eines Gewerbes nach sich zieht. Die Anmeldung des Gewerbes als Fotograf löst dann automatisch die Anmeldung beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft aus.

Als handwerklicher Fotograf ist eine Mitgliedschaft in der BG Druck und Papier Pflicht.

Als angehender Pensionär solltest Du übrigens auch mit Deiner die Versorgung zahlenden Stelle in Verbindung treten, um zu eruieren, wie hoch Dein Nebenverdienst sein darf, ohne Kürzungen an der Pension hinnehmen zu müssen. Das ist übrigens unabhängig von der Einstufung als gewerblicher oder freiberuflicher Fotograf.
 
Dann frag ich schon, warum du solche Thesen in die Welt setzt, dass jede Aktivität im eigenen Fach einen Steuerfall nach sich zieht?
Von wegen "wenn ich in einem Forum Ratschläge gebe, muss ich eigentlich Umsatzsteuer bezahlen". :confused:

Ganz einfach - allgemein gilt:
Gewinnabsicht = Steuer
Keine Gewinnabsicht = Liebhaberei
Kein Gewinn = keine Gewinnabsicht
Gewinn = Ertrag (Einnahmen) - Aufwand (Kosten)

Noch einfacher ist dein Beispiel:
Gewinn = Ertrag - Aufwand
Kostenlose Ratschläge in einem Forum
E=0
A=0
Gewinn = 0-0
Hobby!

Wenn ich keine Miete zu bezahlen oder ne Mio im Lotto gewonnen hätte, könnte ich das ganze Jahr herum rennen und meine Kunden kostenlos beraten. Kostenloses coaching, kostenlose Seminare, kostenloses wasweissich. Das ist dann sogar dem Deutschen Finanzamt egal.

Grüße

Und was soll jetzt an dieser Erklärung einfach gewesen sein? Zumal wie so oft und gerade bei Steuerfragen der Teufel im Detail steckt. Und da sind dann solche Kurzformeln extrem kontraproduktiv. Und die Geschichte mit der Liebhaberei übrigens, das ist ganz dünnes Eis.
Meine Meinung dazu ist: Wer sich toll fotografieren lassen will, der sollte zu einem Fotografen gehen. Und wer sich mit Steuerfragen nicht 100%tig auskennt, der sollte zu einem Steuerberater gehen.
 
Die von Dir aufgezählten Tätigkeiten liegen klar im Bereich der handwerklichen Fotografie, was eine Anmeldung eines Gewerbes nach sich zieht. Die Anmeldung des Gewerbes als Fotograf löst dann automatisch die Anmeldung beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft aus.
Als handwerklicher Fotograf ist eine Mitgliedschaft in der BG Druck und Papier Pflicht.

Wie kann ich dann die Tätigkeiten benennen, um dies zu umgehen?
Nochmal: Ich will es ja hauptsächlich nur privat (freiberuflich) bewerkstelligen. Im Einzelfall muss ich jedoch eine Rechnung erstellen dürfen.

Als angehender Pensionär solltest Du übrigens auch mit Deiner die Versorgung zahlenden Stelle in Verbindung treten, um zu eruieren, wie hoch Dein Nebenverdienst sein darf, ohne Kürzungen an der Pension hinnehmen zu müssen.

Wie schon erwähnt - 350 EURO monatlich.

Gruß Diddi
 
Wie kann ich dann die Tätigkeiten benennen, um dies zu umgehen?
Nochmal: Ich will es ja hauptsächlich nur privat (freiberuflich) bewerkstelligen. Im Einzelfall muss ich jedoch eine Rechnung erstellen dürfen.
Freiberuflich hat nichts mit "nebenberuflich" zu tun. ;)
Die Unterscheidung zwischen "freiberuflich" und "gewerblich" ist eine andere.
Schau mal hier ein:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/020101.html

Vielleicht wird dann einiges klarer.

Letztlich ist es eine Entscheidung des Finanzamtes, wie es Dich einstuft. Sei Dir aber versichert, dass in 99% der Fälle Deine oben aufgeführten Tätigkeiten (denn um die geht es bei der Einstufung) als handwerklich, ergo gewerblich eingestuft werden. Denn genau das ist die klassische Fotografie: ein Handwerk.
Übrigens kann das Finanzamt auch nachträglich seine erste Einschätzung widerrufen und aus einer Einstufung "Freiberufler" ein "gewerblich" machen. Mit allen daran hängenden Nachteilen.
 
Danke erstmal.

Werde demnächst mal einen Rechtsanwalt konsultieren und weitere Einzelheiten klären.

Danach melde ich mich noch mal.

Gruß Diddi
 
Hallo,

wie versprochen, melde ich mich noch mal!
Hatte mittlerweile beim FA einen Antrag zur Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit gestellt und nach ca. 4 Wochen eine neue
Steuernummer erhalten, unter der ich nun dieser Tätigkeit nachgehen kann.
Bei der Tätigkeitsbeschreibung habe ich die "Foto- und Video(nach)bearbeitung als künstlerische Tätigkeit" in den Vordergrund gestellt.
Das FA war danach der Ansicht, das eine gewerbliche Anmeldung nicht zwingend erforderlich ist.

Gruß Diddi
 
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