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freiberuflich oder gewerblich?

Hola!

@Klaus: Liegt der Satz bis zur Umsatzsteuer nicht bei 16.600 (und ein paar Kaputte)? Finde ich bei mir in den Unterlagen zumindest so, hat sich das geändert???

@triggermehappy: Das mit der Umsatzsteuer ist so ne Sache. Wenn man wirklich genug Aufträge hat, ist das keine Frage, wenn man knapp drüber kommt, oder auch drunter bleibt, ist das nur gerenne und Papierkram (auch wenns "schick" aussieht), besonders wenn man für unterschiedliche Verlage und Agenturen arbeitet. Jeder handelt die Geschichte nämlich anders. Das würde ich mir gut überlegen und vor allem vorher mal rumfragen, damit du weißt, was da auf dich zukommt. Ich dachte am Anfang auch, dass das überall gleich ist - falsch gedacht.

Wenn du allerdings meinst, dass du drüber kommen könnest, dann sprich mit den Auftraggebern ab, dass du das Geld im Fall der Fälle auch nachforderst, denn sonst gibts ne böse Überraschung. Wenn du die Umsatzsteuergeschichte nämlich einmal anfängst, bleibt das für 5 Jahre so, auch wenn du danach nur noch wenig einnimmst und dann wird echt blöd.


@Bambi: Die DJU ist tatsächlich auch für Fotografen da, weiß ich aus Erfahrung :-) undich meine auch, dass die ausfürlich über die KSK informieren.

Gruß
Mel
 
um gottes willen...ich rechne mit höchstens 2000 - 5000 euro....
wenn überhaupt.....mir gehs einfach darum keinen ärger von
irgendwelchen institutionen zu bekommen...ich will entspannt
fotografieren und entspannt rechnungen schreiben und entspannt
angebote abgeben....nicht mehr nicht weniger.
 
---------------CUT----------------

auf meiner homepage gibt’s diesens style unter portfolio/portraits zu sehen.


---------------CUT----------------

Habe gerade erst den ersten Beitrag des Themas gelesen und bin auf deiner HP gelandet....
Wenn Du die Pics alle selber gemacht hast (:D ), hast Du dir allen größten Respekt verdient. Grandios...

Weiterhin viel Erfolg!
dirk
 
@triggermehappy:

Als Steuerberater kann ich dir folgendes sagen:

- die Leistungen eines Fotografen sind als gewerbliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts einzustufen
- die Leistungen eines "Künstlers" sind als "selbständig/freiberufliche" Einkünfte einzustufen

Viele Fotografen bezeichenen sich als "Fotokünstler" oder Ähnliches, um die Gewerbesteuer zu umgehen. Zu einem großen Teil ist das auch tatsächlich nicht verkehrt, da bei vielen die künstlerische Tätigkeit überwiegt.

- soweit deine Gewinne ! unter 24.500 € im Jahr liegen, ist es (steuerlich) völlig egal, ob du gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erzielst

Insgesamt empfehle ich dir, dich an einen Steuerberater zu wenden, um die Details in deinem Fall abzuklären.

Möglicherweise mußt du auch keine Umsatzsteuer abführen, wenn dein voraussichtlichen Einnahmen ! unter 17.500 € im ersten Jahr (bei Beginn im Jahr ggfs. anteilig) liegen.

Bitte beachte folgende Dinge:

- kläre mit der Gemeinde und der Handwerkskammer, ob du ein Gewerbe anmelden mußt (Kammerbeitrag !?)
- kläre mit der Künstlersozialkasse, ob du Sozialversicherungspflichtig bist
- kläre mit einem Steuerberater, ob deine Einnahmen, soweit insgesamt über 17.500 €, dem Steuersatz von 7 oder 19 % unterliegen
 
um gottes willen...ich rechne mit höchstens 2000 - 5000 euro....
wenn überhaupt.....mir gehs einfach darum keinen ärger von
irgendwelchen institutionen zu bekommen...ich will entspannt
fotografieren und entspannt rechnungen schreiben und entspannt
angebote abgeben....nicht mehr nicht weniger.

Meine Meinung ganz allgemein steht ja darüber.

Ganz persönlich:
Bei 2.000 bis 5.000 € - was ist dein Problem ??
Mach eine Steuererklärung und gib deinem Steuerberater deine Einnahmen an. Alles andere regelt der, ggfs. nach Rücksprache mit dir.
 
Habe gerade erst den ersten Beitrag des Themas gelesen und bin auf deiner HP gelandet....
Wenn Du die Pics alle selber gemacht hast (:D ), hast Du dir allen größten Respekt verdient. Grandios...

Weiterhin viel Erfolg!
dirk


hey...das ist meine homepage...da werde ich sicherlich keine fremden
fotos zur schau stellen...das ist ja wohl ehrensache, dass ich die alle
geschossen habe...;-) dank dir!
 
Meine Meinung ganz allgemein steht ja darüber.

Ganz persönlich:
Bei 2.000 bis 5.000 € - was ist dein Problem ??
Mach eine Steuererklärung und gib deinem Steuerberater deine Einnahmen an. Alles andere regelt der, ggfs. nach Rücksprache mit dir.

nochmal und zum letzten mal....

...ob ich als freiberuflicher ohne gewerbe auch ab und zu portraitshootings
machen darf und dafür angebote abgeben darf.....? meine einnahmen
werden auf jeden fall weit weit unter 17.500 euro liegen und ich
würde auch rechnungen ohne mwst. schreiben.
 
Ich verstehe immer gar nicht, wieso so viele scheinbar Angst vor der Mehrwertsteuer haben. Man muß bedenken:

Deine Argumente treffen alle zu. Ich finde, man muss zusätzlich berücksichtigen, wen man überwiegend mit seinen Dienstleistungen beglückt. Wenn das hauptsächlich Privatpersonen sind, kann man sich das Ausweisen der MwSt sparen und seinen Umsatz um 19% erhöhen, da den Privatpersonen egal ist, ob sie bei einer Rechnung noch 19% MwSt zu zahlen haben, oder nicht. Andererseits kann man um 19% niedrigere Rechnungen schreiben und hat so einen Wettbewerbsvorteil.

Arbeitet man hauptsächlich für gewerbliche Kunden gilt das natürlich nicht, es sei denn, man verzichtet auf die 19%. So spart dann evtl. auch der Kunde ggü. der Konkurenz.

...ob ich als freiberuflicher ohne gewerbe auch ab und zu portraitshootings
machen darf und dafür angebote abgeben darf.....? meine einnahmen
werden auf jeden fall weit weit unter 17.500 euro liegen und ich
würde auch rechnungen ohne mwst. schreiben.

Bei der Prognose ist es, wie es an anderer Stelle schon gesagt wurde, völlig wurscht. Der Umsatzsteuerpflicht unterliegst du, wie es hier geschrieben steht, erst ab 17.500 EUR Umsatz. Die Befreiung kannst du also beim FA beantragen. Ich selbst betreibe ein Einzelunternehmen nach Kleinunternehmerregelung, bin also beim Gewerbeamt angemeldet. Es kam auch Post von der BG und der IHK. An beide Einrichtungen muss ich aber keine Beträge abführen. Zusätzlich kam noch Post vom Landkreis, weil die wissen wollten, ob ich eine Hausmülltonne anmelde oder meinen Gewerbemüll über eine bereits vorhandene Tonne entsorge... Naja, war dann auch schnell erledigt. Das war dann auch schon alles, womit ich beglückt wurde.

Und die Steuererklärung ist nun wirklich einfach. Allerdings habe ich auch keine besonders besonderen Dinge, die ich bei der Erklärung berücksichtigen muss. Es kann sicherlich in gewissen Fällen sinnvoll sein, den Rat eines Steuerberaters einzuholen. Ich brauche ihn jedenfalls nicht.

Achso: Alles meine völlig unqualifizierte Meinungsäußerung, da ich weder Steuerberater, noch Anwalt bin.


Mett
 
Zuletzt bearbeitet:
...Ich finde, man muss zusätzlich berücksichtigen, wen man überwiegend mit seinen Dienstleistungen beglückt. Wenn das hauptsächlich Privatpersonen sind, kann man sich das Ausweisen der MwSt sparen und seinen Umsatz um 19% erhöhen, da den Privatpersonen egal ist, ob sie bei einer Rechnung noch 19% MwSt zu zahlen haben, oder nicht. Andererseits kann man um 19% niedrigere Rechnungen schreiben und hat so einen Wettbewerbsvorteil.

Arbeitet man hauptsächlich für gewerbliche Kunden gilt das natürlich nicht, es sei denn, man verzichtet auf die 19%. So spart dann evtl. auch der Kunde ggü. der Konkurenz.
...

Sorry, das stimmt so überhaupt nicht, einen groben Überblick gibts zB hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer
 
..langsam wirds lustig....ein hin und her....und her und hin...

es gibt also keine aussage dazu, ob ich als freiberuflicher, nebentätigkeit,
unter 17.500 euro,, rechnungen o. mwst. ausweise....
portraitaufnahmen machen darf und dafür auch angebote schreiben....

OHNE GEWERBE BLEIBEN DARF...und somit keine BG und IHK beiträge
zahlen muss...

oder schafft es noch jemand hierzu eine klare aussage zu geben.

tommy
 
Sorry, das stimmt so überhaupt nicht, einen groben Überblick gibts zB hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer

Was stimmt daran nicht? Meine Aussage war einfach, dass es durchaus Fälle gibt, in denen es sinnvoll ist, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Es kann aber genauso sinnvoll sein, auch mit niedrigen Umsätzen umsatzsteuerpflichtig zu sein.

triggermehappy schrieb:
OHNE GEWERBE BLEIBEN DARF...und somit keine BG und IHK beiträge
zahlen muss...

Ich habe einen "Gewerbeschein" (heißt eigentlich Gewerbeanmeldung) und muss weder BG-, noch IHK-Beiträge bezahlen. Die BG schrieb mir dazu, dass ich erst dann Beiträge abführen muss, wenn ich Beschäftigte habe. Die IHK schrieb, dass nicht ins Handelsregister eingetragene Gewerbebetriebe mit einem Ertrag < 5200 Euro keine Beiträge abführen müssen. Richtig verbindliche und 100% exakte Auskünfte gibt dir sicher die BG, aber auch die für deinen Ort zuständige Kammer. Ich wohne bei Stuttgart. Vielleicht ist das regional unterschiedlich geregelt.

oder schafft es noch jemand hierzu eine klare aussage zu geben.

Aber sicher. Bei Gewerbe- und Finanzamt gibt man gerne Auskunft. Auch was die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit angeht.

Für dich evtl. interessante Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf


Mett
 
Zuletzt bearbeitet:
es gibt also keine aussage dazu, ob ich als freiberuflicher, nebentätigkeit,
unter 17.500 euro,, rechnungen o. mwst. ausweise....
portraitaufnahmen machen darf und dafür auch angebote schreiben....

Hallo triggermehappy,

bei Portraitaufnahmen ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Ich habe nicht den Link parat, aber suche mal nach §18 Einkommensteuergesetz. Dort sind die Berufe gelistet, die vom FA als Freiberufler anerkannt werden.
Darunter fallen Bildberichterstatter/Foto-/Video-Journalist.
Portrait- und Werbefotografen allerdings nicht.

Übrigens, kleine Anekdote aus meinem Leben, da hier immer alle empfehlen sich beim Finanzamt zu erkundigen: ;)
Ich habe dort angerufen, und gefragt, ob ich als Foto-Journalist, der Sportbilder für Zeitungen macht, mich als (nebenberuflicher) Freiberufler anmelden kann oder ein Gewerbe anzumelden habe. Die Dame meinte, ich sollte mich dazu bei der Gewerbemeldestelle erkundigen. dort rief ich an, und erhielt die Auskunft, daß das Finanzamt entscheidet, ob ich Freiberufler oder Gewerbtreibender bin. :ugly:
Letztendlich habe ich das aufgrund von §18 EStG nun selbst entschieden. Die Anmeldung beim FA als Freiberufler läuft. Du bekommst von denen ein Formular, in dem Du alles einträgst, von erwartetem Umsatz (wichtig für Umsatzsteuerberechnung) bis hin zu Deiner Entscheidung für Kleinunternehmereglung §19 UStG (Du darfst dann keine MWSt in Rechnungen ausweisen und die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt).
Dann bekommst Du eine Steuernummer, und machst für die Steuererklärung zum Jahresabschluß eine einfache EÜR fürs FA (wenn Du nicht über die 17500 EUR/1.Jahr kommst).

Gruß Thomas
 
Hallo triggermehappy,

anmelden kann oder ein Gewerbe anzumelden habe. Die Dame meinte, ich sollte mich dazu bei der Gewerbemeldestelle erkundigen. dort rief ich an, und erhielt die Auskunft, daß das Finanzamt entscheidet, ob ich Freiberufler oder Gewerbtreibender bin. :ugly:

Bei mir wars genau andersrum. Dem FA wars egal, als ich mich als Freiberufler beim FA anmeldete, obwohl ich auf dem Formular genau angegeben habe, was ich mache. Dem Ordnungsamt (ist hier die Gewerbeaufsichtsbehörde) wars nicht egal und meinte, ich müsse ein Gewerbe anmelden.


Mett
 
also....zusammenfassend würde ich jetzt folgendes tun:


- gewerbe beim gewerbeamt anmelden.
- steuernummer für eine "freiberufliche tätigkeit"
als Kleinunternehmereglung §19 UStG holen (..läuft bereits)
- mich mit der IHK in verbindung setzen und denen sagen das
ich unter 5.200 euro bleibe und somit eventuell keinen beitrag zahlen muss
- mich mit der BG in verbindung setzen und denen sagen,
dass ich keine mitarbeiter beschäftige....

somit sollte ich dann:

- alles fotografieren können wozu ich lust habe...;-)
 
- mich mit der IHK in verbindung setzen und denen sagen das
ich unter 5.200 euro bleibe und somit eventuell keinen beitrag zahlen muss
- mich mit der BG in verbindung setzen und denen sagen,
dass ich keine mitarbeiter beschäftige....

Die melden sich schon bei dir. :) Auf der Gewerbeanmeldung gibst du ja an, wieviele Leute zu Voll- oder Teilzeit beschäftigst. Daher werden die das gleich erfahren.


Mett
 
..langsam wirds lustig....ein hin und her....und her und hin...

es gibt also keine aussage dazu, ob ich als freiberuflicher, nebentätigkeit,
unter 17.500 euro,, rechnungen o. mwst. ausweise....
portraitaufnahmen machen darf und dafür auch angebote schreiben....

OHNE GEWERBE BLEIBEN DARF...und somit keine BG und IHK beiträge
zahlen muss...

oder schafft es noch jemand hierzu eine klare aussage zu geben.

Das übrigens gelingt deshalb nicht, weil es keine so ganz klaren Abgrenzungsregeln gibt.

Spätestens wenn du auf deiner Website Werbung machst mit:

"Ich mache Ihre Passbilder"

oder

"Sie wollen Portraits wie diese: (Beispielbild)"

ist die Freiberuflichkeit zu 60% gelaufen.

Nicht mehr und nicht weniger. Bist du (weit) unter 24.000€, wird sich das FA einen Dreck dafür interessieren ob du "zu unrecht" als Freiberufler tätig bist, es macht nämlich keinen Unterschied.

Ganz anders können - KÖNNEN - es die Berufsgenossenschaften sehen, aber das ist dann schon fast Glückssache.

Mein Tipp: bei Unsicherheit *immer* gewerblich anmelden!

Denn wenn z.B. nach vier Jahren doch mal das Finanzamt/der BFH zu dem Schluss kommen, hey, das ist garkein Freiberufler, dann wird nicht nur Gewerbesteuer nachträglich fällig, sondern u.U. eben auch BG-Beiträge (keine Ahnung wie die das handhaben).

Mit Gewerbe machst du jedenfalls nix falsch.

Die Kleinunternehmerregelung greift übrigens bei Gewerbe wie Freiberufler gleichermassen.

- steuernummer für eine "freiberufliche tätigkeit"
als Kleinunternehmereglung §19 UStG holen (..läuft bereits)

Hier frage ich mich ob das beim Gewerbe Sinn macht, denn die Steuernummer für das Gewerbe bekommst du (in meiner Stadt) vom FA automatisch, nachdem die Gewerbeanmeldung von der Stadt ans FA weitergegeben wurde. Eine Nummer für "freiberufliche Tätigkeit" ist dann theoretisch eher eine andere... aber das sagt dir das FA spätestens bei der Steuererklärung ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
okay...dann nochmal:

- steuernummer besorgen als kleinunternehmen.
- gewerbeschein anmelden.


- hoffen, dass ich keine IHK und BG zahlen muss...
 
Normalerweise:

- Gewerbe anmelden
- warten bis die Steuernummer kommt

(so ist es wie gesagt hier - das sagt dir auf Nachfrage aber FA bzw. Gewerbeamt. Frage unbedingt BEIDE :D)
 
..langsam wirds lustig....ein hin und her....und her und hin...
es gibt also keine aussage dazu, ob ich als freiberuflicher, nebentätigkeit,
unter 17.500 euro,, rechnungen o. mwst. ausweise....
portraitaufnahmen machen darf und dafür auch angebote schreiben....
OHNE GEWERBE BLEIBEN DARF...und somit keine BG und IHK beiträge
zahlen muss...
oder schafft es noch jemand hierzu eine klare aussage zu geben.
tommy

Hi triggermehappy,

dann will ich mal versuchen einiges hier gerade zu rücken und Dir evtl. ein wenig zu helfen.

1. Erstmal musst Du bitte Dein Problem in 2 Teilbereiche zerlegen,
nämlich in den steuerrechtlichen Teil (Finanzamt, Steuerrecht)
und in den gewerberechtlichen Teil (Ordnungsamt / Gewerbeamt)
Diese Unterscheidung ist erforderlich, weil sich der "Gewerbebegriff" im Steuer- und im eigentlichen Gewerberecht unterscheiden.

Zum Steuerrecht kann ich Dir nichts sagen, gab es hier aber schon viele Antworten, kann Dir einfach das Finanzamt oder ein Steuerberater helfen.

2. Zum Gewerberecht:
Die Gewerbeordnung enthält keine "Legaldefinition"!
Aus der Rechtsprechung folgt, das jede selbständig, auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit ein Gewerbe ist.
Ausgenommen hiervon sind die im § 6 GewO genannten Tätigkeiten (z.B. künstlerische Tätigkeiten).

Also merke, ein Gewerbe ist durch 3 Merkmale gekennzeichnet:
a) Selbstständigkeit - eigene Entscheidung, was, wo, wann, wie .. Du tätig wirst
b) auf eine gewisse Dauer - Du wirst nicht nur kurz ein einziges mal tätig,
sondern täglich, oder immer Dienstags, oder jede Woche, .....
c) Gewinnerzielungsabsicht - Du möchtest etwas verdienen
d.h. es ist völlig egal ob Du etwas verdienst, auch ein mit Verlust arbeitender Betrieb ist Gewerbe, da er zumindest vor hat Gewinn zu erzielen.
(die Betonung liegt auf ABSICHT - ich gehe mal davon aus, dass Du nicht als Wohltäter der Menschheit agieren willst :D )

- Das ist jetzt allerdings sehr, sehr kurz dargestellt, wenn Du es ausführlicher willst, kann ich Dir das noch raussuchen. -

Ausgenommen sind, wie gesagt, die Fotografen, die als KÜNSTLER arbeiten (§ 6 GewO).
Womit wir bei dem Problem sind, festzustellen was denn KUNST ist.

Dazu hilft evtl. folgendes Zitat aus dem sogenannten "Mephisto-Beschluß" vom BVerfG vom 24.02.1971 (1 BvR 435/6)
"Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Alle künstlerische Tätigkeit ist ein Ineinander von bewußten und unbewußten Vorgängen, die rational nicht aufzulösen sind. Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers.
Die Kunstfreiheitsgarantie betrifft in gleicher Weise den „Werkbereich" und den „Wirkbereich" des künstlerischen Schaffens. Beide Bereiche bilden eine unlösbare Einheit. Nicht nur die künstlerische Betätigung (Werkbereich), sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks sind sachnotwendig für die Begegnung mit dem Werk als einen ebenfalls kunstspezifischen Vorgang; dieser „Wirkbereich", in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird, ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG vor allem erwachsen ist."

Bist Du also (ausschließlich) Künstler (s.o.), dann ist Deine Tätigkeit gem. § 6 GewO nicht Gewerbe.

Dein Hinweis (auf Wunsch gern auch Portraits) deutet auf Auftragsarbeit = keine Kunst = Gewerbe hin.

Das Gewerbe musst Du gem. § 14 GewO gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeamt mit dem behördlichen Vorduck "GewA1" anmelden. Die Zuwiderhandlung kann mit Bußgeld geahndet werden.
Und nicht vergessen, als Gewerbetreibender/Fotograf bist Du im Bereich der Handwerksordnung - also vorher mit der Handwerkskammer sprechen!!


Und niemals vergessen - Auskünfte gelten zumeist nur für das Rechtsgebiet dessen Fachmann Du befragst. Also:

Weitergehende Fragen zum Gewerberecht solltest Du (grundsätzlich) mit einem Fachanwalt für Gewerbe- und Verwaltungsrecht oder mit einem Besuch bei Deinem Gewerbeamt klären!
Bei steuerrechtlichen Fragen entsprechend ein Fachanwalt, ein Steuerberater oder ein Finanzamt.

:)
 
Für das, was Du auf Deiner Homepage zeigst willst Du nicht ernsthaft Geld verlagen, oder?

Diese Aussage ist wohl ziemlich unpassend oder? Habe mir mal die Portraits (nur) grob angeschaut und muss sagen, okay zum Teil ist die EBV wirklich Geschmackssache, aber das Groß an den Portraits, vom Motiv usw betrachtet ist echt klasse. Wie jemand fotografiert, ist doch relativ und irrelevant, meine Bilder finden auch nicht alle toll, aber einige. Und? Das gehört echt nicht hier rein!

Sorry musste ich mal loswerden, da ich ja auch irgendwann vielleicht in so eine Richtung "gehen" will, sofern du mir dann sagst, wann meine Bilder gut sind und nicht mehr schlecht ;)

Danke!
 
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