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freiberuflich oder gewerblich?

triggermehappy

Themenersteller
hallo,

bin gerade dabei mich mit der fotografie nebenberuflich anzumelden. jetzt gilt es den status für mich festzulegen: freiberuflich (ohne gewerbe) oder eben als gewerbe. ich wollte einfach mal eure meinung dazu hören, wie ihr folgende szenarien einschätzen würdet, bzw. wie ich folgende arbeitsweisen (beide möchte ich betreiben!) anmelden müßte:

szenario 1: mitwirkung bei ausstellungen inkl. eventueller bilderverkauf

szenario 2: fotoshooting inkl. bearbeitung der fotos nach meinem eigenen style.

auf meiner homepage gibt’s diesens style unter portfolio/portraits zu sehen.

mir wäre am liebsten ich könnte es als freiberufliche tätigkeit beim finanzamt melden.
erhalte eine steuernummer, mache einkommenüberschussrechnung und kann angebote schreiben und weise rechnungen ohne mwst. aus.

ich habe über den unterschied freiberuflich > gewerblich schon viel hier gelesen,
komme aber irgendwie nicht zu einer klaren meinung, bzw. ob ich ohne befürchtungen
freiberuflich arbeiten kann...

tipps und meinungen nehme ich gerne entgegen.

tommy
 
Hi!
Also ich bin jetzt auch nicht so der Spezi. Weiß aber von vielen Kollegen, dass sie das als Gewerbe laufen haben. Ich für meinen Teil habe den Teil mit der Steuernummer und einfacher freier Tätigkeit vorgezogen. Bisher gabs auch keine Probleme, muss aber auch dazu sagen, dass ich nur etwa 10 % durch Fotos reinhole, der Rest ist Textproduktion.

Schau doch mal beim DJV (www.djv.de), da gibts massig Infos zu dem Thema.

Gruß
Mel
 
Ich glaube DJV wäre die falsche Anlaufstelle, ist ja Deutscher Journalisten Verband. Er will ja Fotos machen und auch manchmal verkaufen. Hab ich zumindest so verstanden.
 
Hallo,

wichtige Frage vorab: Was glaubst Du, wieviel Umsatz Du erreichst? Wenn es vermutlich unter 17.500 EUR sind, bleibt Dir auch noch die Option des "Kleinunternehmers" nach §19 UStG.

Vorteil: Es ist sehr einfach - man muss nur eine Steuernummer beim FA beantragen. Antrag gib's im Internet, kann man aber auch vor Ort ausfüllen. Hat bei mir keine 15 Minuten gedauert. Hier ein paar Eckdaten:

Geht bis 17.500 Euro Umsatz/Jahr

Umsatzsteueranmeldung nicht nötig (kannste aber machen)

Kein Eintrag bei irgendeiner Kammer

Keine Gewerbesteuer

Am Jahresende machst Du eine Einnahme/Überschuss Abrechnung und gibst das ab als Anlage zu Deiner normalen Einkommenssteuererklärung.

Auf Rechnungen muss Deine Steuernummer drauf und Du darfst natürlich ggf. keine MwSt berechnen. Ebenso muss auf der Rechnung der Zusatz stehen, dass Du nach §19 UStG abrechnest und keine MwSt ausweist.

Es gibt noch ein paar andere Sachen zu bedenken. Und es kommt natürlich immer auf die individuelle Situation an. Daher tust Du gut daran, einen Steuerberater zu konsultieren. Der kann Dir dann ja vielleicht auch gleich bei der Steuererklärung helfen, wenn es soweit ist. Ich persönlich bin mit dieser Lösung sehr zufrieden!

Beste Grüsse,
Klaus
 
Ich glaube DJV wäre die falsche Anlaufstelle, ist ja Deutscher Journalisten Verband. Er will ja Fotos machen und auch manchmal verkaufen. Hab ich zumindest so verstanden.

DJV ist für diese Info wirklich ein guter Tip. Die haben jeden Menge Infos zu den Themen, AUCH für Fotografen. Journalistisch arbeiten nicht nur die schreibenden Kollegen ;)
 
Hallo,

wichtige Frage vorab: Was glaubst Du, wieviel Umsatz Du erreichst? Wenn es vermutlich unter 17.500 EUR sind, bleibt Dir auch noch die Option des "Kleinunternehmers" nach §19 UStG.

Vorteil: Es ist sehr einfach - man muss nur eine Steuernummer beim FA beantragen. Antrag gib's im Internet, kann man aber auch vor Ort ausfüllen. Hat bei mir keine 15 Minuten gedauert. Hier ein paar Eckdaten:

Geht bis 17.500 Euro Umsatz/Jahr

Umsatzsteueranmeldung nicht nötig (kannste aber machen)

Kein Eintrag bei irgendeiner Kammer

Keine Gewerbesteuer

Am Jahresende machst Du eine Einnahme/Überschuss Abrechnung und gibst das ab als Anlage zu Deiner normalen Einkommenssteuererklärung.

Auf Rechnungen muss Deine Steuernummer drauf und Du darfst natürlich ggf. keine MwSt berechnen. Ebenso muss auf der Rechnung der Zusatz stehen, dass Du nach §19 UStG abrechnest und keine MwSt ausweist.

Es gibt noch ein paar andere Sachen zu bedenken. Und es kommt natürlich immer auf die individuelle Situation an. Daher tust Du gut daran, einen Steuerberater zu konsultieren. Der kann Dir dann ja vielleicht auch gleich bei der Steuererklärung helfen, wenn es soweit ist. Ich persönlich bin mit dieser Lösung sehr zufrieden!

Beste Grüsse,
Klaus

DAS WÄRE MIR AM LIEBSTEN....!!!


...aber kann ich dann szenario 2 auch machen?
portraits...nach auftrag?
 
Für das, was Du auf Deiner Homepage zeigst willst Du nicht ernsthaft Geld verlagen, oder?

Sonst zu Deiner Frage:
1. Freiberufler: da will die KSK Geld haben
2. Gewerbe: da will BG und HWK Geld haben

Der Bekanntenkreis ist schnell abgeknippst, die paar Euros die Du da holst sind nicht der Rede wert... also lieber nochmal drüber nachdenken ;-)

Greets, MIKE.
 
Hallo,


Kein Eintrag bei irgendeiner Kammer


Hallo Klaus,

haste dafür zufällig irgend eine Grundlage aus der Kammerordnung parat?

Habe es bisher nämlich immer so verstanden, dass -komme was wolle- Beiträge zu zahlen sind, sobald man als Fotograf gewerblich tätig wird.
Deine "Version" wäre mir aber erheblich lieber!!!!!

Oder resultiert das nur daraus, dass man fälschlicherweise bei der Stadt/Gemeinde keine Gewerbeanmeldung vornimmt?
Die Beantragung einer Steuernummer ersetzt nämlich die Gewerbeanmeldung nicht.

Gruß,
Thelizie
 
hallo,

bin gerade dabei mich mit der fotografie nebenberuflich anzumelden. jetzt gilt es den status für mich festzulegen: freiberuflich (ohne gewerbe) oder eben als gewerbe. ich wollte einfach mal eure meinung dazu hören, wie ihr folgende szenarien einschätzen würdet, bzw. wie ich folgende arbeitsweisen (beide möchte ich betreiben!) anmelden müßte:

szenario 1: mitwirkung bei ausstellungen inkl. eventueller bilderverkauf

szenario 2: fotoshooting inkl. bearbeitung der fotos nach meinem eigenen style.

auf meiner homepage gibt’s diesens style unter portfolio/portraits zu sehen.

mir wäre am liebsten ich könnte es als freiberufliche tätigkeit beim finanzamt melden.
erhalte eine steuernummer, mache einkommenüberschussrechnung und kann angebote schreiben und weise rechnungen ohne mwst. aus.

ich habe über den unterschied freiberuflich > gewerblich schon viel hier gelesen,
komme aber irgendwie nicht zu einer klaren meinung, bzw. ob ich ohne befürchtungen
freiberuflich arbeiten kann...

tipps und meinungen nehme ich gerne entgegen.

tommy

Mein Tip: Mit genau diesen Überlegungen gehst du zu einem Steuerberater, oder zum Finanzamt (kostet nix!) und dann kannst du loslegen. Bei Ausstellungen mußt du am Ende eher aufpassen, dass du nicht drauflegst, aber da geht es ja auch um Ruhm und Ehre und weniger um Kohle. Viel Spaß dabei auf jeden Fall.
 
Hallo Thelizie,

nein, habe ich nicht. Ich hab diese Auskunft auf Basis der Aussage meines Steuerberaters gemacht, und aufgrund der Tatsache, dass ich bis jetzt von der Kammer noch nichts gehört habe (soll nach Gewerbeanmeldung eigentlich automatisch erfolgen, soviel ich weiss). Aber wie es aussieht, ist es nicht ganz so einfach. Im folgenden zitiere ich mal einen Text von "www.banktip.de"

Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und einen Jahresgewinn unter 5.200 Euro haben, werden vom IHK- bzw. HWK-Beitrag auf Antrag befreit. Erst bei Erträgen über dieser Grenze sind ein jährlicher Grundbetrag von ca. 50 Euro und zusätzlich Umlagen zu zahlen. Für den Umlagebeitrag wird auf den Gewinn, abzüglich des Umlagefreibetrags von 15.340 Euro, ein prozentualer Beitrag (regelmäßig unter einem Prozent) erhoben. Erstmalige Existenzgründer können in den ersten vier Jahren sogar bis zu 25.000 Euro Gewinn machen und trotzdem von den Beiträgen befreit sein:

Bei der IHK sind für das Gründungs- und Folgejahr keine Umlagen und Grundbeiträge fällig, vorausgesetzt:

* man agiert als natürliche Person,
* ist nicht im Handelsregister eingetragen,
* hat in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor Existenzgründung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt und
* war die 5 Jahre vor Existenzgründung an keiner Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt.

Sollte der Gewerbeertrag auch im dritten sowie vierten Geschäftsjahr 25.000 Euro nicht übersteigen, ist nochmals eine Befreiung von den Umlagen möglich.

Für die HWK regelt die Handwerksordnung (§18) die Beitragsbefreiung für Existenzgründer. Auch hier können Personen, die erstmals ein Gewerbe anmelden und Jahresgewinne unter 25.000 Euro verzeichnen, von Vergünstigungen profitieren. Im Anmeldejahr bezieht sich dies auf eine Befreiung vom Grund- und Zusatzbeitrag.

In den darauf folgenden zwei Jahren wird der Grundbeitrag nur zur Hälfte und der Zusatzbeitrag (Umlage) gar nicht fällig. Im vierten und letzten beitragsbegünstigten Geschäftsjahr ist nur noch die vollständige Entlastung vom Zusatzbeitrag möglich. Die für die Abrechung benötigen Informationen erhalten die zuständigen Kammern i.d.R. vom Finanzamt.

Den ganzen Text findet man unter http://www.banktip.de/rubrik2/20085/Was-ist-ein-Kleinunternehmen.html

Also, dass mit den Kammerbeiträgen darf ich scheinbar so nicht stehen lassen. Offenbar kann man sich davon befreien lassen, unter bestimmten Umständen, bzw. diese deutlich reduzieren. Das Thema ist ja nicht ganz unheikel - Also sorry, dass ich da ein bisschen zu leichtfertig ausgesagt hab.

Ich harre dann mal der Dinge, die da kommen...
 
Auch mein Tip...wenn Du das ernsthaft machen willst, dann auf zum Steuerberater oder Finanzamt.

Bei Wenn-Dann-Gedankenspielchen sind solche Threads ganz witzig, aber nicht wenn es um konkrete Fragen bzgl. ernsthafter Geschäftsvorhaben geht.

Bei allen bisher vorgebrachten Antworten und verlinkten Threads wurden/werden viele Aspekte in rechtlicher und finanzieller Hinsicht außer acht gelassen. Hier hilft nur das persönliche Gespräch mit einem qualifizierten Gesprächspartner.
 
Auf Rechnungen muss Deine Steuernummer drauf und Du darfst natürlich ggf. keine MwSt berechnen. Ebenso muss auf der Rechnung der Zusatz stehen, dass Du nach §19 UStG abrechnest und keine MwSt ausweist.

Ich verstehe immer gar nicht, wieso so viele scheinbar Angst vor der Mehrwertsteuer haben. Man muß bedenken:

1. Es sieht professionell aus, wenn man auf Rechnungen MwSt ausweist.
2. Man hat im Prinzip überall 19% Rabatt auf Waren, die man geschäftlich kauft, da das FA diese sofort erstattet. So z.B. Computer, Kamera, Geschäftsessen mit dem Modell, Mietwagen, Firmenwagen, Firmenreisen, Putzfrau im Studio....

--

Oliver Raupach
 
Ich verstehe immer gar nicht, wieso so viele scheinbar Angst vor der Mehrwertsteuer haben. Man muß bedenken:

1. Es sieht professionell aus, wenn man auf Rechnungen MwSt ausweist.
2. Man hat im Prinzip überall 19% Rabatt auf Waren, die man geschäftlich kauft, da das FA diese sofort erstattet. So z.B. Computer, Kamera, Geschäftsessen mit dem Modell, Mietwagen, Firmenwagen, Firmenreisen, Putzfrau im Studio....

--

Oliver Raupach

Essen hat keine 19%, die Putzfrau stellt sicher keine Rechnung mit 19% Mehrwertsteuer und für Geschäftsfahrzeuge stimmst ebenfalls nicht. Du wirfst hier viel durcheinander.
 
Essen hat keine 19%, die Putzfrau stellt sicher keine Rechnung mit 19% Mehrwertsteuer und für Geschäftsfahrzeuge stimmst ebenfalls nicht. Du wirfst hier viel durcheinander.

Na, na, na. Habe gerade einen Beleg vom Restaurant um die Ecke vor mir liegen. Da stehen 19% MwSt drauf. Meine Putzfrau berechnet aber auch schon 19% MwSt, da sie selbst ein Gewerbe hat. Und wenn ich mir einen neuen Firmenwagen kaufe, dann stehen da auch 19% MwSt auf der Rechnung. Bekomme ich alles vom FA zurück - das klappt bei mir schon seit 8 Jahren einwandfrei.

--

Oliver Raupach
 
Na, na, na. Habe gerade einen Beleg vom Restaurant um die Ecke vor mir liegen. Da stehen 19% MwSt drauf. Meine Putzfrau berechnet aber auch schon 19% MwSt, da sie selbst ein Gewerbe hat. Und wenn ich mir einen neuen Firmenwagen kaufe, dann stehen da auch 19% MwSt auf der Rechnung. Bekomme ich alles vom FA zurück - das klappt bei mir schon seit 8 Jahren einwandfrei.

--

Oliver Raupach

Ja, Du hast recht, Fehler von mir -ohne jede Frage.
Bei Geschäftsessen ist seit Urteil von 2005 und seiner Rechtskraft wieder die volle Umsatzsteuer anrechenbar. Bei Geschäftsfahrzeugen besteht zwar immer noch die alte deutsche Gesetzgebung, dass nur 50% der USt anrechenbar sind, da dies aber nicht mir europäischem Recht vereinbar ist, erkennen die FAs wieder die volle Anrechenbarkeit an. ich war da noch ein paar Jahre zurueck - ganz offensichtlich muss ich mir mal wieder einen neuen geschäftswagen kaufen.
So, jetzt alles richtiggestellt. Sorry für meinen fehlerhaften Einwurf.
Gruesse
guenter
 
Für das, was Du auf Deiner Homepage zeigst willst Du nicht ernsthaft Geld verlagen, oder?

Sonst zu Deiner Frage:
1. Freiberufler: da will die KSK Geld haben
2. Gewerbe: da will BG und HWK Geld haben

Der Bekanntenkreis ist schnell abgeknippst, die paar Euros die Du da holst sind nicht der Rede wert... also lieber nochmal drüber nachdenken ;-)

Greets, MIKE.

in die KSK muss man doch nur, wenn man das hauptberuflich macht, oder?
 
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